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  • Dokumentation der Unfälle in seinem Betrieb (§ 6 Arbeitsschutzgesetz)

    Hier ist keine Frist formuliert. Auch die BG macht dazu keine Angaben.

    Woraus ich schlußfolgern würde, der Betrieb und seine Rechtsnachfolger müssen Unfallmeldungen archivieren.

    Gruß
    gladis :)

  • Sind das denn nicht geschäftsrelevante Personalunterlagen? Und unterliegen daher diversen gesetzlichen Fristen bzw. QM-Normen?
    Bei uns daher mind. 5 Jahre.

    Gruß guard

    Liebe Grüße aus dem Norden

    guard

    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!

    Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!

    Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!

    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

  • ich denke, das geht über *Personalunterlage* hinaus.

    Für möglich würde ich noch diese Konstellation halten, da ja ein Zusammenhang mit der Beitragshöhe des Unternehmens besteht:

    Bilanzen, Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Lageberichte

    § 147 Abs. 1 Nr. 1 Abgabeordnung
    10 Jahre
    (Frist läuft nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für die Steuer von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO gilt nicht )


    Wohingegen:

    Erste Hilfe Leistung (§ 24 Abs. 6 BGV A 1)
    5 Jahre


    Eine interssante Frage jedenfalls :)

    Gruß
    gladis :)

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hmmm ist wirklich eine interessante frage............ habe mir ehrlich gesagt auch noch nie gedanken dazu gemacht (unsere schränke sind ja groß :D)

    der betriebsrat und die pesonal abteilung haben die unfallmeldungen ja auch, man müsste dort mal nachfragen wie lange sie die unterlagen aufbewahren andernfalls mal bei der bg nachfragen wie lange sie die unfallmeldungen aufbewahren.

    mich würde es noch interessieren ob man die meldepfichtigen (also länger als 3 tage krank geschrieben) und die nicht meldepflichtigen genauso lange aufbewahrt werden müssen oder ob es da unterschiede gibt.

    toni

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ich nochmal :D nachdem ich mich ein wenig umgehört habe kann ich folgendes festellen.

    Es ist tatsächlich so das es nicht festgeschrieben ist wie lange man die unfallanzeigen aufbewahren muss, bei unserer bg werden die unterlagen 10 jahre aufbewahrt, bei unserer personalabteilung 5 jahre und beim BR ebenfalls 5jahre, also kann man es nach gut 5 jahren auch entsorgen ohne sich gedanken zu machen.

    gruß toni

  • *Gelbe Seiten*

    Sehr geehrte Frau ...,

    eine rechtliche Regelung für die Aufbewahrungsfrist von Unfallanzeigen im Betrieb gibt es nicht.
    In der BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (Ausgabe April 2005), Dritter Abschnitt, Erste Hilfe, § 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers heißt es:
    (6) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.

    Hier ist also eine 5jährige Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben. Diese Frist muss zumindest auch für die Unfallanzeige gelten.
    Empfehlung für die Praxis: Unfallanzeige in die Personalakte einfügen. Wenn der Mitarbeiter den Betrieb verlässt, noch 5 Jahre aufheben.

    Die Unfallverhütungsvorschriften können Sie sich unter
    http://www.arbeitssicherheit.de/servlet/PB/menu/1146286/index.html
    anschauen und herunterladen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Burkhard Hoffmann

    ***********************************************************
    Dr. Burkhard Hoffmann
    Referat "Statistik - Arbeitsunfälle, Prävention"
    Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften - HVBG
    Alte Heerstrasse 111
    D-53754 Sankt Augustin

    ~~und wieder was dazu gelernt :)

    Gruß
    gladis:-)

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  • Für mich scheint bisher die Personalakte + 5 Jahre die beste Lösung. Vor der Vernichtung sollte jedoch der Mitarbeiter die Möglichkeit haben, die Unfallmeldung evtl. zu seinen Rentenunterlagen abzuheften. Wir hatten schon einen Fall von Spätfolgen nach einem Bruch des Fußgelenkes. Sollte hier nach über zehn Jahren etwas passieren, ist es sehr schwer die Folgen auf einen Arbeitsunfall zu belegen. Auf ein Blatt bei meinen Unterlagen käme es wirklich nicht mehr an. Wer kann den heute schon sagen, was unsere Rechtsgelehrten in 25 Jahren von mir brauchen. Und so lange muß ich mindestens noch arbeiten gehen.

    Andreas

  • Die Aufbewahrungszeit von Unfällen sowie von Verbandsbüchern ist auf unbegrenzt zu setzen, besser als wie bei uns.
    Wir versuchen jetzt einen Unfall von den 60er Jahren nach zuvollziehen und da haben wir noch nicht alles aufgehoben.

    Jetzt wird alles seit 1980 sicher hinterlegt und damit sind wir abgesichert.

    Ausserdem werden ja jetzt mit der Unfallanzeige auch ein Durchschlag an den Verletzten geschickt.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von RaBau
    Die Aufbewahrungszeit von Unfällen sowie von Verbandsbüchern ist auf unbegrenzt zu setzen, besser als wie bei uns.
    Wir versuchen jetzt einen Unfall von den 60er Jahren nach zuvollziehen und da haben wir noch nicht alles aufgehoben.

    Jetzt wird alles seit 1980 sicher hinterlegt und damit sind wir abgesichert.

    Ausserdem werden ja jetzt mit der Unfallanzeige auch ein Durchschlag an den Verletzten geschickt.

    hmm sicherlich sehr vernünftig aber wenn die bg die unterlagen nach 10 jahren entsorgt dann dürfte es wohl etwas schwierig sein sie davon zu überzeugen obwohl ihr die unterlagen aufbewahrt, oder sehe ich das verkehrt?

    habe bisher noch keine große erfahrungen diesbezüglich gehabt, deshalb die frage.

    gruß toni

  • Zitat

    Original von toni


    hmm sicherlich sehr vernünftig aber wenn die bg die unterlagen nach 10 jahren entsorgt dann dürfte es wohl etwas schwierig sein sie davon zu überzeugen obwohl ihr die unterlagen aufbewahrt, oder sehe ich das verkehrt?

    habe bisher noch keine große erfahrungen diesbezüglich gehabt, deshalb die frage.

    gruß toni

    Also wir haben so alle 2 Monate Besuch von der BG im Haus und kennen unsere 6 Technischen Aufsichtsbeamten persönlich.

    Ausserdem müssen wir in solchen Fällen immer noch Zeugen zumindestens namentlich präsentieren.
    Funktioniert eingentlich ganz gut. Nur wenn kein Zeuge und gar keine Niederschriften dann wird es schwer. Wie in diesem Fall.

    Übrigens falls ihr Todesfälle im Betrieb habt oder mal bekommen solltet, haltete den ganzen Schriftkram und Bilder fest. Bei uns sind alle Todesfälle auch noch von anno Tobak nachzulesen.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Hallo nochmal :)

    Die Frage lautete *müssen*, nicht sollten.

    Sicher gibt es eine Reihe von Gründen, um Unfallmeldungen länger aufzubewahren, wozu ich auch raten würde.
    Aber *müssen* muß man es nicht.

    :)

    • Offizieller Beitrag

    das ist richtig gladis,

    es muss leider also jeder betrieb für sich entscheiden, wie lange er solche unterlagen über die gesetzliche frist hinaus für sich handhaben will.
    Im interesse der betroffenen mitarbeiter wäre eine lange frist zu nachvollziehbarkeit von ereignissen sehr hilfreich.

    An anderer stelle war das auch schon mal so geregelt gewesen, so das ich, gott-sei-dank, im moment die zwei fälle aus den 70iger und 80iger jahren zu unfällen bzw. berufskrankheit, die ich im moment mit meinem TAB recherchiere, ausführlich klären konnte. Und das, obwohl die fälle in ganz anderen betrieben, bei denen unsere mitarbeiter früher gearbeitet hatten, ihre ursache hatten.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • *schmunzel*.. meinen würden würde ich auch ´ne ganze Menge *lach*

    aber das ist dann wohl noch ein 3. Paar Schuhe...

    :30:

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