Hallo liebe Mitstreiter!
Neulich las ich, dass die Vorschläge der Sifa, wenn sie nicht akzeptiert werden, schriftlich begründet abgelehnt werden müssen.
Wo steht das? Habs leider nicht notiert.
Grüße
und Dank für Eure Unterstützung
Flügelschraube
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo liebe Mitstreiter!
Neulich las ich, dass die Vorschläge der Sifa, wenn sie nicht akzeptiert werden, schriftlich begründet abgelehnt werden müssen.
Wo steht das? Habs leider nicht notiert.
Grüße
und Dank für Eure Unterstützung
Flügelschraube
Nein, das ist mir nicht bekannt und auch nicht realistisch. Immerhin ist die Sifa nur beratend tätig. Macht eine Sifa einen notwendigen Vorschlag, sollte dieser schriftlich gemacht werden, damit nachher nicht gesagt werden kann man habe davon nichts gewusst! Aber, dass der Unternehmer noch begründen muss, warum er eine Maßnahme nicht durchführen will / kann ist in meinen Augen nicht vorstellbar.
Martin
Guten Morgen
Sehe ich auch so wir sind ja nur beratend Tätig.
Ich habe mir einen Ordner gemacht wo ich mir alles abhefte oder notier mit wem ich gesprochen habe.
So hat man eine kleine History die nachvollziehbar ist.
Kann ich mir nicht vorstellen und würde auch zu einer bürokratischen Krake werden:
Du machst im Rahmen einer GBU mehrere Maßnahmenvorschläge und nun soll der Unternehmer die Ablehnung eines Teils der Maßnahmen schriftlich begründen. Eieieieiei, das führt ganz sicher nicht zu einer Verbesserung der Akzeptanz des Arbeitsschutzes.
Und schau dir einfach mal den Handlungszuyklus an, da steht auch nichts davon.
Hardy
Kann ich mir auch nicht vorstellen, denn die Verantwortung im Arbeitsschutz liegt ja bei der Führungsebene, nicht bei der Sifa.
Sparmaßnahmen o.ä. müssen ja auch nicht vor dem "einfachen Volk" schriftlich begründet werden...
Ermke
Neulich las ich, dass die Vorschläge der Sifa, wenn sie nicht akzeptiert werden, schriftlich begründet abgelehnt werden müssen.
Hier kann es sich eigentlich nur um eine betriebsinterne Anweisung handeln. In großen Betrieben mit funktionierendem QM-System kann es durchaus vorkommen dass vieles schriftlich dokumentiert werden muss damit es für die Firmenleitung noch nachvollziehbar ist.
Ich lasse mir die Vorlage quittieren (mit Verzeichnisnummer) und dann liegts am Führungsteam.
Was umgesetzt wird und was nicht, liegt in der Verantwortung des Unternehmers und taucht nach dem Handlungszyklus so oder so wieder in der Gefährdungsbeurteilung auf. Und die wird dann wieder gegen Unterschrift übergeben.
Unternehmerisches Handeln oder Unterlassen muss, denke ich, verantwortet aber nicht begründet werden.
N'en schönen Tach vom Thomas
Hallo,
lieder ist das so! Siehe ASiG vom 12.12.1973 zu letzt geändert am 31.10.2006:
Zitat§8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
Abs. 3.: [...] Lehnt der Arbeitgeber oder das zuständige Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs den Vorschlag ab, so ist dies den
Vorschlagenden schriftlich mitzuteilen und zu begründen; der Betriebsrat erhält eine Abschrift.
Stand: 05/2012
Wird in der Wirklichkeit nur nie umgesetzt
MfG
Stephan