Schutzbrillen

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  • Mahlzeit zusammen!
    Wer kann mir helfen? Bei mir im Unternehmen wird viel mit Klammer-und Nageleintreibgeräten gearbeitet. Vom Hersteller gibt es da ganz konkrete Vorgaben, was Die PSA Betrifft.(Fußschutz, Gehörschutz, Augenschutz) Dies steht so auch in unserer BA. Speziell geht es aber um den Augenschutz, denn die meisten Brillenträger sind der Meinung, sie hätten mit ihrer Sehstärkenbrillle ja schon einen Augenschutz.
    Mein Argument, dass diese Brille ja auch splittern könne, wurde im Grunde entkräftet. Denn so ziemlich jeder Brillenträger trägt ja heute Brillen mit Kunststoffgläsern. Für die Brillenträger wurden extra Überbrillen angeschafft, die sind leicht und wirklich gut zu tragen. Das habe ich natürlich selber getestet. Wer kann mir denn einen guten Ratschlag geben, wie ich diese Mitarbeiter dazu bewegen kann ihre PSA ordentlich zu benutzen. Ich will ja auch nicht gleich drohen.
    Gibt es da eigentlich eine genaue Definition in Sachen Arbeitsschutzbrille????
    Vielen Dank im Vorraus

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  • Hi

    für Augenschutz im sinne der PSA gibt es eine EN-Norm: Schutzbrillen müssen der DIN EN 166 entsprechen.

    Jede normale Brille wird das wohl eher nicht tun.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Wer kann mir denn einen guten Ratschlag geben, wie ich diese Mitarbeiter dazu bewegen kann ihre PSA ordentlich zu benutzen.


    Hallo Thorsten,

    versuchs mal damit: "Einen Augenblick bitte" - Ein Mtivationsvideo zum Thema Augenschutz. http://www.suva.ch/

    Der Film ist das Beste was es zu diesem Thema gibt, wirkt auch bei notorischen Schutzbrillenverweigerer.

    Gruß

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Hi...

    eiiiii... ich sollte mir angewöhnen genauer zu lesen...!
    Hatte die Frage

    Zitat

    "Gibt es da eigentlich eine genaue Definition in Sachen Arbeitsschutzbrille????"

    so verstanden, wo rechtlich geregelt ist, was eine Schutzbrille ist und was nicht.
    Aber mal unabhänig davon... es gibt genügend beratungsreistentes Klientel (und das betrifft leider oftmals das Tragen von Schutzbrillen) denen man weder mit guten Ratschlägen, nocht mit Filmchen kommen kann. Da greift in der Regel die "Vision der eiogenen Unverletzlichkeit" (so hat das mal ein Psychologe in nem BG-Seminar formuliert).
    Die kann man leider oftmals nur vor der eigenen Fehleinschätzung mit entsprechendem Druck bewahren. (Meiner Erfahrung nach gibt nur ein Artikel der PSA, der ähnliche Akzeptnzprobleme mit sich bringt und das ist Gehörschutz.) Und einem Vorgesetzten zu überzeugen ist immer einfacher, wenn man die passende Norm aus dem Hut zaubern kann.

    aber so viel nur zu dem kleinen Exkurs

    PS: hier noch ein direktlink zum video: http://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/suva…_a860cd8ff.html

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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  • Hallo Peps,
    das Problem hatte ich auch. Auch einige Eintreibgeräte im Haus und immer Mitarbeiter, die meinen, daß "ja noch nie was passiert sei". Zum Glück auch zutreffend.
    Wenn anschauliche Filme nicht helfen, hilft nur noch sich unbeliebt ;( machen und immer wieder darauf hinweisen. Das geht natürlich auch noch viel besser, wenn die Vorgesetzten der betreffenden Mitarbeiter immer ihre Schutzbrille tragen und das Thema insgesamt unterstützen. Denn ein Mitarbeiter, der nicht gucken und arbeiten kann, taugt für das Unternehmen nicht viel.
    Infomaterial mit unschönen Bildern gibt es viel. Aber die werden viel schneller vergessen, als wenn man klar macht, was man alles nicht mehr machen kann, wenn man eine Auge weniger hat oder nicht mehr im gewohnten Beruf arbeiten kann.
    Gleiches gilt zum Thema Gehörschutz. Die Lebensqualität (Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, Mobilität ...) sinkt rapide wenn man einen Gehörschaden oder eben einen Augenschaden hat.
    Auch muß man eben hinterfragen, warum die Brille nicht getragen wird. Sollte Design oder Komfort eine Rolle spielen, sollten andere Brillen zum testen gefunden werden. Das zeigt auch, daß man alles unternimmt, DAMIT dem Mitarbeiter kein Unglück geschieht.
    Mitlerweile bin ich wieder beliebter ^^ und die Mitarbeiter tragen (meistens) ihre Brillen. Es sollen sogar schon welche mit der Brille auf der Nase nach Haus gefahren sein, weil sie es einfach jetzt so gewohnt sind. :thumbup: .
    Also nicht aufgeben.
    Gruß
    Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hoi!

    Also ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht so ganz.
    Die Sifa ist weder weisungsbefugt noch verantwortlich.
    Das ist der Vorgesetzte bzw. der Unternehmer.
    Den richtigen Ansatz sehe ich darin Vorgesetzte und Unternehmer unmissverständlich auf ihre Verantwortung hinzuweisen und diese zu sensibilisieren.
    TAB´s praktisch aller BG´en sind gerne dazu bereit Vorgesetzte und Unternehmer in einer kleinen Veranstaltung zu informieren und sie auf die Folgen hinzuweisen die eintreten, wenn sie im Fall der Fälle mit ihrer Verantwortung gerade stehen müssen.

    Wenn das "von oben nach unten Denken" dann mal stimmt (in diesem Falle bezüglich Arbeitssicherheit), dann läuft das wie von selbst mit den Schutzbrillen.

    Gruß
    Andreas

  • Guten Morgen,

    bei den Schutzbrillen ist es wie bei anderer PSA - erst eine Gefährdungsbeurteilung, dann weiss man welchen Typ man braucht

    Grob kann man Schutzbrillen nach den Klassen F, B und A einteilen. Andere Klassen machen für mich wenig Sinn (wie z.B. Mindestanforderungen; dass ist dann so ähnlich wie nur eine CE Kennzeichnung auf einem Schutzhandschuh)
    Die Klassen werden durch Beschussversuche mit Stahlkugeln ermittelt.
    Für Standdardaufgaben ist eine Schutzbrille (Bügelbrille) der Klasse F (45m/s) ausreichend, für Anspruchsvolle Aufgaben nutzen wir B Brillen (120m/s)
    Meines Wissens ist im Moment nur der Werkstoff Polycarbonat (PC) in der Lage diese Aufgabe zu erfüllen.
    Da die Brillen der Brillenträger i.d.R. keine Kennzeichnung dahingehend haben (außerdem fehlt der Seitenschutz), muss auch ein Brillenträger eine Schutzbrille aufsetzen!
    Natürlich kenne ich die Gegebenheiten in deinem Betrieb nicht. Evtl. Kann es sein, dass ihr auch ein Schutzschild oder spezielle Korbbrillen tragen müsst (z.B. im Labor siehe TRGS 526, früher BGR 120), das wird die GB ergeben
    Ein Tipp: Müssen Mitarbeiter den ganzen tag Schutzbrillen tragen, besteht bei Brillenträgern ein Anspruch auf Schutzbrille mit angepassten Gläsern, die jeder Optiker anbietet. Eine Überbrille sollte nur kurzzeitig benutzt werden.
    Bitte achte bei der Brillenauswahl darauf, dass die Brille asphärische Gläser hat (z.B. Peltor Maxim), sonst kann es zu Verzerrungen und üblen Stürzen kommen.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Mooorjen zusammen :moin:
    Wie ich sehe, doch ein altbekanntes Thema bzw. Problem. Unsere Brillenträger lehnen es ziemlich kategorisch ab, sich eine Überbrille drauf zu ziehen. Und eine Schutzbrille in Sehstärke ist natürlich mit eigenen Kosten jedes einzelnen verbunden, da geht die Akzeptanz natürlich auch gegen null. Ich glaube, es ist noch ein weiter Weg zu beschreiten. Es war deutlich leichter die Mitarbeiter von der Notwendigkeit des Gehörschutzes zu überzeugen.
    Also wie ja schon von Frank erwähnt wurde... erstmal weiter unbeliebt machen.
    Einen guten Tag für alle

  • Und eine Schutzbrille in Sehstärke ist natürlich mit eigenen Kosten jedes einzelnen verbunden


    PSA Benutzungsverordnung
    § 2 Bereitstellung und Benutzung

    (1) Unbeschadet seiner Pflichten nach den §§ 3, 4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes darf der Arbeitgeber nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die

    1.den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen,
    2.Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen,
    3.für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und
    4.den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.
    (2) Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.

    Ein guter Arbeitgeber übernimmt die Kosten!

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

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  • Hallo Sundance,
    danke für den sehr hilfreichen Hinweis. Ich habe inzwischen in der - BGR 192-Benutzung von Augen- und Sichtschutz- noch einiges gefunden.
    Ich Wünsch das Beste

  • Hallo PEPS,

    dieses Thema hatten wir auch schon öfter bei uns. Manche fanden die Brillen einfach hässlich und wollten sie nicht aufsetzen, andere hatten die Ausrede dass die Brillen immer von der Nase rutschen würden, und so weiter und sofort. Wir kennen das wohl alle und manchmal denkt man, dass man sich den Mund fransig reden kann und es bringt gar nichts. Bei unserer Berufsgenossenschaft gibt es kostenlos für Mitglieder z. B. Plakate, die man bestellen kann. Im Anhang mal eins dass ich in bestimmten Bereichen einfach aufgehängt habe und meiner Erfahrung nach schon den ein oder anderen zum nachdenken gebracht hat.

    Viele sonnige Grüße sendet Melie

  • Es gibt die BGR 192, Augen und Gesichtsschutz indem dir jede Menge Argumentationshilfen an die Hand gegeben werden. Vor allem warum eine einfache Brille (auch wenn es kein Glas ist) unzureichend ist.

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  • Wir haben in unserem Betrieb die gleichen Diskussionen gehabt; aber die Zeit ist zum Glück vorbei. Es geht letztendlich nur über die Konsequenz; damit meine ich nicht seitens des Vorgesetzten arbeitsrechtliche Schritte, sondern daß die Brillen gemeinsam mit den Mitarbeitern ausgesucht werden, der Sinn miteinander besprochen wird und dann, jedesmal, ohne Ausnahme, jeder Mitarbeiter, der nicht reagiert, darauf angesprochen wird; anzufangen ist bei dem nächsten Vorgesetzten, der natürlich eine Vorbildfunktion hat; vielleicht gibt es auch Mitarbeiter, die in der Gruppe eine "Schlüsselfunktion" haben, die bereit sind, als Vorbild zu fungieren, so daß die Verweigerer immer mehr zur Ausnahme werden.

    Ich habe vor einigen Jahren auf einer BG-Schulung ein Video gesehen, in dem der "Beschuß" von Schutzbrillen unterschiedlicher Schutzlassen gezeigt wurde; ich erinnere mich sehr gut daran, daß gut sichtbar war, wie das Projektil durch die Scheibe in den Kopf der Puppe eingedrungen ist. Vielleicht weiß ja einer der Kolegen, wo man dieses Video runterladen kann; es verdeutlicht sehr gut, daß für unterschiedliche Belastungen unterschiedliche Schutzklassen notwendig sind und was geschieht, wenn man meint, mit einer optischen Brille ein "Geschoß" aufhalten zu können.