Hallo, ein Freund von mir ist Meister bei der Bahn. Er fragte mich um Rat in einer Sache bzgl. Fanggurte. leider konnte ich Ihm bis dato keine richtige Antwort geben. Bei einer internen Fortbildung sagte ein Referent, dass ein Fanggurt Persönliche Schutzausrüstung sei und somit personenbezogen zur Verfügung zu stellen ist. Das heist, dass die Regelung,wie bisher, für eine Abteilung zwei Gurte nicht richtig ist. Jetzt müsste jeder Mitarbeiter einen Gurt zur Verfügung gestellt bekommen. Das heist in seinem Fall er muss 20 Gurte bestellen und auch 20 Aufbewahrungsplätze bereithalten.
Hat jemand eine Vorschrift oder Regel parat auf die er sich berufen könnte , dass ihm das erspart bleibt ??
LG Bongi