Absturzsicherung ( Fanggurt ) personenbezogene PSA ?

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  • Hallo, ein Freund von mir ist Meister bei der Bahn. Er fragte mich um Rat in einer Sache bzgl. Fanggurte. leider konnte ich Ihm bis dato keine richtige Antwort geben. Bei einer internen Fortbildung sagte ein Referent, dass ein Fanggurt Persönliche Schutzausrüstung sei und somit personenbezogen zur Verfügung zu stellen ist. Das heist, dass die Regelung,wie bisher, für eine Abteilung zwei Gurte nicht richtig ist. Jetzt müsste jeder Mitarbeiter einen Gurt zur Verfügung gestellt bekommen. Das heist in seinem Fall er muss 20 Gurte bestellen und auch 20 Aufbewahrungsplätze bereithalten.

    Hat jemand eine Vorschrift oder Regel parat auf die er sich berufen könnte , dass ihm das erspart bleibt ??

    LG Bongi

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  • "Als persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Richtlinie gilt jede Vorrichtung oder jedes Mittel, das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, und das diese gegen ein oder mehrere Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährden können."


    ...ist PSA zwar "personenbezogen" aber keinesfalls "personalisiert". Dementsprechend kann ein Gurt durchaus von mehreren Personen getragen werden, wenn die Rahmenbedingungen, beispielsweise Größe, Passform etc. stimmen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo Zusammen,

    schließe mich an. Antwort darauf findet man in der PSA Benutzungsverordnung §2 Abs.2:
    (2) Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten.

    Gruß Holgi

    Kein Mensch ist so beschäftigt, dass er nicht die Zeit hat, überall zu erzählen, wie beschäftigt er ist. (R. Lemke)

  • Hallo Bongi.

    Ich hätte da so meine Bedenken einen "Fanggurt" oder überhaupt textile Mittel, die der Absturzsicherung oder der Minderung von Folgen eines Absturzes dienen einer Personengruppe zuzuordnen. Hier geht es um Systeme, die einem das Leben retten könnten und auch sollten. Es gibt Beispiele aus der Industriekletterei. In dem einen hat ein Kletterer sein Seil in der Garage gelagert. Was unter normalen Umständen eigentlich kein Problem darstellen würde. Er hatte nicht weit entfernt einen Platz, an dem er seine Motorradbatterie geladen hat. Das Seil sah vollkommen unbeschädigt aus, jedoch hatte sich der Kern durch die Dämpfe zersetzt, sodass dieses Seil beim Einsatz dem Gewicht des Kletterers nicht stand hielt und er tötlich verunglückte. Ich wäre sehr vorsichtig dabei, solch eine PSA mehreren Personen zuzuordnen, da man nie ausschließen kann, dass diese entweder falsch gelagert oder falsch verwendet wird. Ein anderer weiß nicht, mit welchen Stoffen z. B. der Gurt in Berührung gekommen ist etc. Ich empfehle hier grundsätzlich einen Gurt oder sogar einen Satz bestehend aus Gurt und entsprechenden Verbindungsmitteln einer Person zuzuordnen. Ich persönlich würde mir ja auch kein gebrauchtes Bungeeseil oder einen gebrauchten Fallschirm zulegen, das wär mir zu heiß. Oder man liebt das Risiko, jedem das seine ;) Ich würde meinen Gurt und meine Seile etc keinem anderen verleihen und Profis würden so etwas in der Regel auch ganz vermeiden. Die haben alle ihr eigenes Zeug und wissen auch, wie man damit umgeht. Der "normale" Arbeiter verwendet es, weil es entweder vorgeschrieben wird oder er sich damit sicherer fühlt. Was passiert, wenn doch ein Auffangsystem versagt? Wer hat dann die Schuld? Der, der den Gurt vorher hatte? Oder der vor-vorletzte Mann? Vllt der Arbeitgeber? Du weißt nicht, was damit passiert ist oder womit es in Berührung gekommen ist.
    Ich rate davon ab. Die Dinger sind nicht teuer und retten Dir das Leben.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

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  • Servus Bongi,

    Was-immer in dem oben vorgestellten Fall schiefgegangen sein mag, man muss sich jeweils gegenwäertig halten, dass der Arbeitgeber (den wir beraten) die entsprechend benötigte, zugelassene und funktionsfähige PSA bereitzustellen hat. Darauf hat er bei Privatverfügung mithin keinen Zugriff, deshalb ist dies keine Lösung (und hat laut Bescheibung wohl auch zu o.a. Unfall geführt).

    Einfach gefasst bedeutet das die Bereitstellung der für den Job (+allfällige Rettungseinsätze) benötigten Geschirre in konformem Zustand. "Personenbezogen" heisst in diesem Fall lediglich, dass dem AM dieserer -nochmals- konforme Gurt auch tatsächlich passen muss.

    Anderstherum erklärt hilft es niemandem, wenn ein AN mit dem persönlichen Gurt verunfallt: Der AG ist immernoch dran, konnte es -was eigentlich seine Pflicht wäre- aber nicht verhindern.

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Moin allesamt.
    Ich muss meinem Vorredner leider sagen, dass dies nicht ganz den Regeln entspricht.
    In der BGR 198 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" vom März 2011 steht unter Punkt 5.3.2 (Seite 23, letzter Absatz) :

    Für diejenigen Versicherten, für die die Sicherung gegen Absturz zur Arbeitscharakteristik
    gehört, ist ein Auffanggurt zur Verfügung zu stellen der dem Versicherten zur
    alleinigen Benutzung zusteht

    Somit hat sich eine gemeinsame Nutzung eines Auffanggurtes für mehrere Personen schon ausgeschlossen und dieser soll "personalisiert" werden.
    So halte ich es bei mir auch und berate auch die Unternehmen genau in diese Richtung.
    Mein oben geschilderter Fall bezog sich erstmal nur allein auf den Umstand, was mit derartigen Arbeitsmaterialien passieren kann. Nicht ob privat oder derartiges gelagert. Sorry, ist vllt nicht so rüber gekommen. Bei dem Bereich PSA gegen Absturz können zu viele Fehler gemacht werden, angefangen bei der richtigen Auswahl. Deswegen sollte man sich in dieser Richtung professionell beraten lassen, was die genauen Umstände und die Einsatzbereiche angeht.
    Siehe Thema "PSA gegen Absturz in Hubsteigern". Da habe ich das Thema Auswahl und Verwendung mal angesprochen.
    Sonst empfehle ich die BGR 198 (PSAgA), BGR 199 (PSA zur Rettung aus Höhen und Tiefen) und die BGI 826 (Schutz gegen Absturz, Auswahl, Anwendung und Prüfung von PSAgA). Letztere ist sehr gut beschrieben für alle, die mit der Thematik nicht viel zu tun haben und bietet sehr gute Hilfestellung.

    Gruß

    Jens
    PS: Sachkundiger für PSA gegen Absturz ;)

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (5. Juni 2012 um 08:17)

  • Moin Jens, Moin Mitstreiter.

    Folgende Frage: Wir haben Auffanggurte zentral auf unserem Bauhof gelagert, die immer dann ausgegeben werden, wenn die anstehenden Arbeiten auf einer unserer Baustellen dies erforderlich machen. Dies ist nicht auf jeder Baustelle erforderlich, und wenn, dann müssen dort nicht grundsätzlich alle MA mit Gurten ausgerüstet werden, weil in der Regel nur einzelne Teile der gesamten Bauarbeiten mit Gurt ausgeführt werden müssen.

    Nach meinem Verständnis beschreibt die BGR 198 unsere Situation nicht richtig, da die Sicherung gegen Absturz (zumindest mit Auffanggurt) nicht zur Arbeitscharakteristik gehört, sondern nur in relativ seltenen Situationen erforderlich wird.

    Wir versorgen also nur "die Baustelle" mit einer ausreichenden Zahl an Gurten ohne die Gurte dort zu personalisieren. (Unterweisung der jeweiligen "Gurtträger" vor Benutzung ist selbstverständlich)

    Ist das in Deinen Augen ausreichend?

    Bin gespannt auf Deine Meinung.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Was passiert, wenn doch ein Auffangsystem versagt? Wer hat dann die Schuld? Der, der den Gurt vorher hatte? Oder der vor-vorletzte Mann? Vllt der Arbeitgeber? Du weißt nicht, was damit passiert ist oder womit es in Berührung gekommen ist.


    Das ist eine organisatorische Angelegenheit des Unternehmers. Dieser hat dafür zu sorgen, das die PSA entsprechend einsatzbereit zu sein hat.
    Beispiel eines Betriebes: 6 Mitarbeiter, 1 Gurt, der je nach Situation und (Arbeits-)Auftrag von den unterschiedlichen Personen getragen wurde. Zwischen den Einsätzen konnten Tage bis Monate liegen.
    Der Gurt wurde nach jedem(!) Gebrauch von einem Sachkundigen (Mitarbeiter) gecheckt, die Prüfung dokumentiert.

    In der BGR 198 "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" vom März 2011 steht unter Punkt 5.3.2 (Seite 23, letzter Absatz) :
    Für diejenigen Versicherten, für die die Sicherung gegen Absturz zur Arbeitscharakteristik gehört, ist ein Auffanggurt zur Verfügung zu stellen der dem Versicherten zur alleinigen Benutzung zusteht
    Somit hat sich eine gemeinsame Nutzung eines Auffanggurtes für mehrere Personen schon ausgeschlossen und dieser soll "personalisiert" werden.


    Was versteht die BGR unter Arbeitscharakteristik?
    Wenn die Sicherung gegen Absturz zur täglichen Arbeitsroutine gehört, ist diein der BGR geforderte Verfahrensweise der Personalisierung mit Sicherheit sinnvoll und notwendig. Lagerung und Check sollten aber auch weiterhin in der Verantwortung des Unternehmers liegen.
    Wenn der betreffende Mitarbeiter jedoch nur alle paar Monate einmal einen Gurt tragen muss, ist diese Vorgehensweise sicherlich nicht praktikabel (siehe mein Beispiel oben, oder auch Gurtzeug bei Feuerwehren oder der Bergwacht). Auch darf nicht die Verpflichtung des Unternehmers zur Kontrolle vergessen werden.

    Hinsichtlich der BG-Regel:
    BG-Regeln sind Empfehlungen, bei deren Einhaltung der Unternehmer sich auf die Vermutungswirkung berufen kann.
    Aber es gilt auch:

    Zitat

    Die in dieser BG-Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Moin nj 1964.
    Ich verweise da erstmal auf die Gefährdungsbeurteilung. Ich würde mir darüber Gedanken machen, ob die Auffanggurte (oder eher jegliche textilen Verbindungsmittel, da die sehr anfällig dafür sind) mit Stoffen wie Ölen, Lacken, Lötwasser, Fetten etc. in Berührung kommen können, da dies das Material nicht nur verdreckt, sondern auch anfällig für Materialversagen macht. Ist dies nicht der Fall, könnte man vllt eine Sonderregelung dafür finden (ich betone VIELLEICHT!!!). Weiter sollte man schauen, ob Verbindungselemente (Karabiner oder andere metallische Elemente auch des Auffanggurtes) mit Putz oder anderen kalkhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Dies lässt diese Elemente schnell und stark oxidieren. Industriekletterer, die in solchen Bereichen arbeiten haben ein Verschleiß im Jahr aufzuweisen, mit dem man einen guten Mittelklassegebrauchtwagen bekommt. Kann sogar passieren, dass die für jeden Einsatz komplett neues Material benötigen, weil das Zeug jedes Mal komplett in die Tonne geht.
    Ich kann nicht genau sagen, in welcher Umgebung Ihr arbeitet und welche Beaufschlagung mit genannten Stoffen existiert oder thermischen Einwirkungen zu erwarten sind. Ich betreue z. Zt. eine Fa. für größere Industriemontagen und habe natürlich in diesen Bereichen viel damit zu tun, bis hin zu Rettungskonzepten mit Höhenrettungspersonal. Ich halte mich an die BGR 198, da mir so ein System schon mal das Leben gerettet hat und ich da keine Kompromisse eingehe.
    Ich würde Dir empfehlen einen externen Berater (z. B. von Deiner BG oder von einen Unternehmen für Industriemontagen/ Höhenarbeiten und Höhenrettung) dazu mal zu befragen, der sich die Arbeitsvorraussetzungen mal genauer anschaut und Dich berät.
    Ich kann Dir also keine pauschale Anwort darauf geben, weil man da viel zu viel falsch machen kann. Sorry.
    Aber noch ein Tipp. Biete den MA, die solche ein Auffang- oder Rückhaltesystem (letzteres ist immer vorzuziehen, weil der Absturz verhindert werden muss, dann erst die Folgen davon mindern) an, sich mal unter kontrolliereten Bedingungen in ihren Gurt reinzuhängen. Die BG gibt max 20 Min bis Abschluss der Rettung vor. Höhenretter sagen teilw. 15. Wenn jemand in so ein Auffangsystem fällt, dem kommen die Augen raus. :cursing:;( Das sind Schmerzen, die vergisst man nicht und wenn Du mal die Möglichkeit bietest, die Leute einfach mal reinzuhängen ... die meisten haben nach 2 Minuten genug und dabei haben die nicht mal den Fangstoß erfahren. Ist sehr lehrreich.

    Gruß
    Jens

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  • Moin Safety-Officer.
    Ich sage ja, ich rate dazu. Entscheiden muss der Unternehmer. Ich gehe davon aus, dass in Deinem geschilderten Fall auch eine Kontrolle der Ausrüstung gegeben ist, die über die jährliche Kontrolle weit hinausgeht und somit derartige Fehler ausgeschlossen werden können. Das sind dann aber schon fast Ausnahmen. Die Regel sieht leider anders aus. Wie schon gesagt. Ich halte mich da an die BGR 198, was meine Beratung angeht und lebe es auch so vor. Ich habe meinen eigenen Kram (den ich auch nicht täglich nutze, vllt einmal die Woche). Dieser ist unter Verschluss und entsprechend gelagert. Der darf bei mir auch von keinem anderen verwendet werden, so wie ich kein Zeug eines anderen verwende.
    Arbeitscharakteristik bedeutet für mich, wenn die Beschreibung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit ein Arbeiten mit Absturzgefährdung vorsieht. Auch nur zeitweise. Ist dies der Fall gehört dieses zur Tätigkeitsbeschreibung und Charakterisiert den Arbeitsplatz.

    Wie seht Ihr das?

    Gruß

    Jens

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  • Biete den MA, die solche ein Auffang- oder Rückhaltesystem (letzteres ist immer vorzuziehen, weil der Absturz verhindert werden muss, dann erst die Folgen davon mindern) an, sich mal unter kontrolliereten Bedingungen in ihren Gurt reinzuhängen.


    Auf jeden Fall ... und die Mitarbeiter auch hinsichtlich des Themas "Hängetrauma" (BGI/GUV-I 8699) unterweisen.

    Ach so, was passiert, wenn das Gurtzeug schlampig angelegt wird, kann hier --- Achtung! Nichts für sensible Personen! --- nachgelesen werden.

    @ Globetrotter:
    Die Kontrolle der PSA gehört natürlich dazu.
    Und ich bin der Meinung, das die Kontrolle von PSA der Kategorie III nicht unbedingt in die Hände des Benutzers gehört - außer der Sicht- und ggf. Funktionsprüfung vor der Benutzung.
    Aber diese Kontrollen müssen erstmal vom Unternehmer organisiert werden ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Genau.
    Ersthelfer sollten speziell unterwiesen sein. Von wegen nicht den Verunfallten direkt flach auf den Boden legen. Gut gemeint aber leider kann das tötlich sein.
    Ich habe zusätzlich neben dem Aushang E-H eine Aushang, wie bei Absturz zu verfahren ist. Und das auch in mehreren Sprachen. Gehört zu mienem Rettungskonzept dazu.

    Gruß

    Jens

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  • Moin allesamt,

    Unter Arbeitscharakteristik in diesem Zusammenhang hätte ich jetzt das gute deutsche Wort "regelmässig" verstanden, wovon ich in der vom Fragesteller beschriebenen Situation eines Bahnarbeitsplatzes nicht direkt ausgegangen bin. Bis zur quasi-Dauerbenutzung eines Industriekletterers ists da noch ein weiter Weg.

    Aber stimmt schon: Irgendwo muss man letztlich den Strich zur persönlichen Zuordnung ziehen, wenn die Benutzung des Gurts zum normalen Arbeitsalltag gehört. Das ändert jedoch nichts an den Pflichten des AG.

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Jau.
    Hier gehts ja auch um die Sorgsamkeit. Es hängt auch immer von der Akzeptanz der MA ab. Gehen die nicht sorgsam damit um, was ja leider auch oft vorkommt, würde ich auf jeden Fall jedem einen Gurt verpassen. Dann kann man auch nachhalten, wer sich dran hält und wer nicht. Weiter passen die MA besser auf ihr Zeug auf, grade das, was ihr eigenes Leben rettet. Wir reden hier ja nicht von einem abgebrochenen Bohrer ... ;) Beobachtet das Arbeitsumfeld. Hab Ihr eines, wie Safety-Officer beschrieben hat, sehe ich da überhaupt keine Bedenken. Aber das sollte man dann im Einzelfall entscheiden. Ein Auffanggurt kostet nicht die Welt und bei größeren Stückzahlen lassen sich da auch noch andere Preise rausholen. Da wird viel mehr Geld für anderen Blödsinn rausgehauen. Oder sieht das jemand anders? ?(

    Jens

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  • Ein Auffanggurt kostet nicht die Welt und bei größeren Stückzahlen lassen sich da auch noch andere Preise rausholen. Da wird viel mehr Geld für anderen Blödsinn rausgehauen. Oder sieht das jemand anders? ?(


    Das sehe ich genauso, ausserdem bekommt man vom Verkäufer auch oftmals noch die notwendige Unterweisung in der korrekten Benutzung. Da habe ich schon haarsträubendes erlebt, angefangen von vertüdeddelten Schlaufen und großen Fragezeichen im Gesicht von was passt wohin, bis hin zu einem XXL Kerl der sich in ein xs gurt zwängen wollte mit der Aussage: Das hat mir mein Chef heute morgen gegeben. Normal benutzen wir sowas ja nicht, aber ihr (Baustelle/Bauherr) schreibt das hier ja vor.

    Denn, zur Verfügung stellen sollte nicht alles gewesen sein, gelle!? 8)

  • Ohhhh ja.
    Deswegen mach ich die Unterweisungen selbst. Aber ist ja nicht jeder dafür ausgebildet. Ich erstelle trotzdem bebilderte Unterlagen, die zusätzlich zur Betriebsanweisung nochmal als Hilfe dienen sollen. Dann noch. Es ist VORGESCHRIEBEN, dass die Gebrauchsanleitungen vorgehalten werden und zwar net in der Fa., sondern da, wo auch die Ausrüstung zum Einsatz kommt, damit auch der Nutzer jederzeit etwas nachlesen kann. Beginnend mit der Prüfung vor der Benutzung. Grade bei Kollegen, die das Zeug nicht so oft verwenden. Aber ich glaube, dass dies ein anderes Thema ist. Kannst ja eins aufmachen. Ich "häng mich dann da rein" aber ohne Gurt :D

    Gruß

    Jens

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