BA'n Gefahrstoffe auf polnisch

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  • Einen Schönen wünsche ich.

    Hab da ein "kleines" Problem. Ich betreue grade eine Fa., deren Angestellte fast ausschließlich aus Polen kommen. Da wir ja dazu verpflichtet sind, BA'n in Landessprache zu erstellen hab ich da jetzt so ein Defizit im Bereich Gefahrstoffe zu bewerkstelligen. WinGis, GisChem haben zwar viel aber leider net auf polnisch. Hat da einer/ eine von Euch mal einen Tipp für mich oder vllt sogar so etwas schon vorbereitet?

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

    Einmal editiert, zuletzt von Globetrotter (12. Dezember 2012 um 08:10)

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  • Hallo Jens,

    Schau mal hier
    [http://www.stbg.de/site.aspx?url=…t/pl/index.html

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Guten Morgen und danke.
    Die hatte ich auch schon mehrmals auf dem Schirm. Leider ist das nur ein Muster. Die Inhalte der Felden, passend zum Gefahrstoff, wären dann auch ganz hilfreich ... ;) ... so wie beim WinGis (Englisch, Spanisch, etc)
    Ich habe (Gott sei Dank) hier nur 14 Gefahrstoffe, hauptsächlich Diesel und Gase.
    Ich bin scho am überlegen, ob ich es vllt Satz für Satz mit dem Google-Übersetzer probiere aber da weiß man nie, was da raus kommt :(

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Hi,

    wenn du mit Übersetzungstools arbeiten willst, kann ich Dir auch Leo oder Linguee empfehlen. Meiner Erfahrung nach, sind die zuverlässiger als google, wobei ich nicht geprüft habe, ob bei denen polnisch verfügbar ist.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Hallo Thorsten.
    Danke, gute Idee aber leider ist in beiden Programmen kein Polnisch zu finden. Ich versuch jetzt mal grade ein Beispiel mit Tante-Google und werde es mal einem von unseren Leuten in die Hand drücken. Der wird mir dann schon sagen, ob er damit was anfangen kann ;)
    Wenns klappt, ist es zwar ne sch... Arbeit aber was macht man nicht alles in diesem Job ^^
    Wäre vllt auch mal ne gute Sache für den download-Bereich. Grade so Sprachen, die nicht unbedingt so gängig sind, Bayrisch z. B. x,D

    Gruß

    Jens

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  • Die R-, S-, H- und P-Stze hat die EU in ihren Verordnungen und Richtlinien auch auf polnisch veröffentlicht. Zumindest die H-Sätze konnte ich auf die Schnelle in der CLP Verordnung finden. Schon mal ein erster Schritt. Vielleicht findet sich im Betrieb auch jemand der genügend gut deutsch und polnisch kann, dem man die deutsche Version vorlegen und sie dann übersetzen lassen kann. Es soll ja auch Übersetzungsbüros geben, die sowas erledigen. Bei relativ geringem Umfang wäre dies wohl auch eine Möglichkeit.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Betriebsanweisungen sind arbeitsrechtliche Dokumente und müssen inhaltlich korrekt sein.
    Deswegen kommt hier nur eine professionelle Übersetzung oder zumindest eine fachlich fundierte Überprüfung in der jeweiligen Sprache in Frage.

    Wir haben eine aus Polen stammende Sicherheitsingenieurin verpflichtet. Diese spricht fließend polnisch, deutsch, englisch und russisch. Bei einem schweren Unfall vor fünf Jahren, mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, war das schon "Gold wert".

    Provozierende Frage:
    Was machst du, wenn der polnische Kollege in acht Jahren eine arbeitsbedingte Erkrankung (z. B. Allergie) geltend macht und behauptet, der Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb hat diese ausgelöst? Er hat sich natürlich strikt an die Regelungen der Betriebsanweisung gehalten...

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko.

    Ja, Ähnliches hab ich auch schon gedacht. Ich hab meine polnische Googlevariante jetzt erstmal zur Vorlage bei meinem polnischen Vorarbeiter vorbereitet. Der wird das Dokument korregieren und in dieser Fassung geht das dann an seine Fa. Die sollen dann etwaige Ergänzungen/ Änderungen vornehmen, Unterschreiben und mir das dann als eine genehmigte Fassung per pdf zumailen. Ich denke, dass ich damit die rechtlichen Sachen ganz gut im Griff habe, da die Verantwortlichkeit ja bekanntlich eh bei denen liegt. Hab nur gehofft, dass es da vllt eine bessere/ schnellere Lösung gäbe, weil ich nicht Tage damit verbringen möchte, so ein Zeug zu machen, sondern lieber auf der Baustelle rumlaufe und aufpasse, dass da nix passiert. Weil man den meisten einfach öfter mal auf die Finger, Kopf und Augen schauen muss, verstehst ? ;)
    Ich hoffe, dass da einige Stellen mal Vorschläge zu so einem Problem, was wir ja fast täglich haben, mal aufgreifen.

    Gruß

    Jens

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  • Hallo Jens,

    die inhaltliche Verantwortung liegt bei dir, bzw. dem Ersteller und fachkundigen Berater des Arbeitgebers. Hier ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit explizit genannt.
    Die Betriebsanweisung ist das schriftlich dokumentierte Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

    Die organisatorische und arbeitsrechtliche Verantwortung liegt dagegen wohl nicht bei dir, bzw. der Sifa.

    Zitat Gefahrstoffverordnung:
    Abschnitt 3 - Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten
    § 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
    ...
    (9) Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der
    Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
    Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt
    sein.
    ...

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Danke nochmal für die Vorschläge und Hinweise.

    Da es nich wirklich eine schnelle Lösung für das Problem zu geben scheint, werde ich es jetzt so angehen:

    1. BA'n auf aktuellen Stand überprüfen ggf. aktualisieren oder ergänzen
    2. BA'n in deutscher und englischer Sprache anfertigen
    3. BA'n an den Zuständigen der polnischen Fa. schicken, damit die jemanden beauftragen können diese zu übersetzen (sehe leider keine andere Möglichkeit als dieses aus der Hand zu geben)
    Ich denke, dass ich nun nicht mehr machen kann und werde mich nun meinen nächsten Aufgabenbereichen widmen.

    Gruß

    Jens

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  • Hallo Zusammen,

    wir sind auch gerade dabei unsere BAs übersetzen zu lassen, die Frage die sich mir jetzt stellt, wer unterschreibt die Übersetzungen? Bei uns unterschreibt i.d.R. der Betriebsleiter, der spricht aber kein polnisch und müsste somit was unterschreiben was er nicht versteht. Wie habt ihr das geregelt?

    Gruß Sunny

  • Hallo Sunny.
    Ja. Diese Diskussion gabs bei mir auch. Ich musste ein Schreiben für den Übersetzer aufsetzen, worin er bestätigt, die Übersetzungen sinngemäß durchgeführt zu haben, weil es durch einen Firmenmitarbeiter durchgeführt wurde. Die BAn sind dann mit dem Vermerk ausgehängt worden, dass es sich um einen Übersetzung handelt und die deutschsprachigen Ausfertigungen im Original durch den Verantwortlichen unterschrieben sind. Ist bei mir aber nicht wirklich ein Problem gewesen, da meine zu betreuende Fa. ihren Hauptsitz in Polen hat. Da gabs dann keine weiteren Probleme.
    Natürlich kann Dein GF es nicht nachprüfen. Dafür setze ich ja jemand Externen darauf an. Ich warne nur davor es von jemanden machen zu lassen, der "grade da ist, Zeit hat und angeblich die Sprache beherrscht". Damit kannst Du in Probleme geraten. Wie ein Dolmetscher, der Deine fünf Sätze plötzlich extrem kurz in einem unterbringt. Deswegen immer (wenn möglich oder notwendig) ein Übersetzungsbüro dafür beauftragen. Die geben Dir die Garantie darauf.
    Was auch noch ein Vorschlag wäre ist, einen MA, der beide Sprachen gut beherrscht z. B. für eine BA/ Tag hinsetzen zu lassen. Er soll sich beide genau durchlesen und dann bestätigen, dass es auch korrekt übersetzt wurde. Ist aber auch eine Grauzone.
    Die BGn helfen bei solch einem Problem inzwischen auch ganz gut weiter. Die haben solche Agenturen an der Hand und vermitteln da. Die haben dieses Problem auch schon erkannt. Wenn Deine BG da nix hat, dann sollen die sich mal bei der BG Bau kundig machen. Weil es grade da sehr viele Nationalitäten auf Baustellen gibt.

    Gruß

    Jens

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  • Danke!

    der Tipp mit dem "Die BAn sind dann mit dem Vermerk ausgehängt worden, dass es sich um einen Übersetzung handelt und die deutschsprachigen Ausfertigungen im Original durch den Verantwortlichen unterschrieben sind" find ich gut, ich denke das werden wir auch so machen, Aushängen und statt Unterschrift was in die Richtung drunterschreiben.
    Wir lassen die BAs intern von einem Kollegen übersetzen und durch einen weiteren prüfen.

    Gruß
    Sunny

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  • Ach Sunny. Noch etwas.
    Halte aber bitte erst Rücksprache (schriftlich) mit Eurer BG. Nicht jeder möchte das so. Wenn Ihr das GO dafür bekommt ist es ok. Nicht, dass Ihr da in Schwierigkeiten kommt.

    Gruß

    Jens

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  • Würde zumindest zum Thema passen. Schade, dAß ich es jetzt erst lese. Herr Globetrotter, wie ist es denn bei dir ausgegangen? Alle glücklich und zufrieden? Gesendet von meinem HTC Desire HD A9191 mit Tapatalk

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

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  • Hallo Martin.
    Japp, bei mir is alles gut. Auditor war auch beeindruckt, dass so viele Unterlagen in polnisch vorgelegen haben :)
    Dazu ja noch die Aushänge auf polnisch. :thumbup:
    Lief fast alles über ein Übersetzungsbüro, damit das auch auf sicheren Füßen steht :)

    Gruß

    Jens

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