Übertragung von Unternehmerpflichten oder eine Geschichte aus dem wahren Leben

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  • Hallo zusammen,


    jeden Morgen steht ja bekanntlich einer auf, der die Weisheit mit Löffeln gefressen hat.


    Bei der Übertragung von Unternehmerpflichten kommt es ja bekannterweise immer mal wieder zu Meinungsverschiedenheiten.


    Wie aber gehe ich mit einem Hardliner um, der sich auf Teufel komm raus weigert, eine solche Übertragung der Unternehmerpflichten zu unterschreiben ???


    Mitarbeiter (Führungskraft) ist schon einige Jahre im Unternehmen und ist in seinem Verantwortungsbereich (Weisungsbefugt) und für ca. 100 Mitarbeiter verantwortlich.


    Ich persönlich gehe davon aus, dass diese Führungskraft ungeeignet ist eine solche Position im Unternehmen zu bekleiden und würde im Zweifel Arbeitsrechtliche Konsequenzen anführen.......aber wie sieht in solch einem Fall die Rechtssprechung aus ??? Die zuständige BG teilt im übrigen meine Ansicht.


    Ich möchte diese Frage hier mal in den Raum stellen und zur Diskussion anregen bzw. um Feedback bitten.


    MFG Twister


    P.s. Die Übertragung wurde im übrigen sowohl von der BG als auch von juristischer Seite abgeklopft und für gut befunden.

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  • Hi Twister,

    auch nach mehrmaligem Lesen werde ich nicht schlau daraus wer ungeeignet ist, der Unternehmer oder die nachgeordnete Führungskraft.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Das ist lustig, denn es gibt den merkwürdigen Irrglauben einiger Vorgesetzter immer wieder, die da glauben, dass eine Weigerung Unternehmerpflichten formal anzunehmen sie von Verantwortung entbindet. Dem ist absolut nicht so!

    Dennoch ... eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist unbedingt erforderlich, da somit die hirarchische Stellung definiert ist und für beide Seiten (Unternehmer <-> Führungskraft) der juristische Spielraum geklärt und eingeschränkt ist.

    Hieraus kann jeder nur Vorteile ziehen, sofern seine verrichtete Tätigkeit dem jeweiligen Arbeits- und Verantwortungsbereich gerecht wird.

    Auszug aus meiner Broschüre "Verantwortung von Führungs- und Stabskräften im Arbeitsschutz":


    7. Kann die Übernahme von Pflichten verweigert werden?
    Dies ist eine

    arbeitsrechtliche Frage, die nicht nach den Bestimmungen des ArbSchG oder des

    OWiG oder der BGV, sondern nach den Vorschriften bzw. Grundsätzen des

    Arbeitsrechts entschieden werden muss.
    Danach kommt

    es wesentlich darauf an, ob die Pflichtenübertragung dem in Aussicht

    genommenen Beauftragten zumutbar, mithin sozialadäquat ist oder nicht.
    Demnach kann

    die Übernahme nicht verweigert werden, wenn er nach Ausbildung, Erfahrung und

    Arbeitsgebiet qualifiziert ist, die zu übertragende Verpflichtung ordnungsgemäß

    zu erledigen.

    An Unternehmers Stelle würde ich beginnen mich nach einem geeigneteren Vorgesetzten umzusehen.Viele Grüße

    Andreas

  • Hi Twister,

    auch nach mehrmaligem Lesen werde ich nicht schlau daraus wer ungeeignet ist, der Unternehmer oder die nachgeordnete Führungskraft.

    Hardy

    Hallo Hardy,

    ich sollte das trinken bei der Arbeit sein lassen^^.

    Im großen und ganzen geht es darum, dass wir angefangen haben Struktur in unser Unternehmen zu bringen (extrem Wachstum in den letzten Jahren). Bis dato machte uns dies auch keine Probleme, jetzt allerdings weigert sich eine Führungskraft die Übertragung zu unterschreiben. Warum und wieso....wissen wir leider nicht. An der Übertragung selbst, wird es nicht liegen, denn diese wurde wie gesagt sowohl mit der BG als auch mit einer Fachkundigen Rechtsabteilung aufgesetzt.

    Ich kann mich also im vollen Umfang Andreas anschließen, dass diese Führungskraft offensichtlich nicht die richtige ist. Und genau das wollte ich erfahren, gibt es von Eurer Seite Erfahrungen mit sogenannten Verweigerern oder ist dies ein Extrem und Einzelfall den man einfach mal ausfechten sollte ???

    MFG Twister

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  • Hi Twister,

    also, ich habe einen Vorstand (arbeite in einer AG) und der ist resistent gegen irgendwelche Übertragungen. Das liegt jedoch nicht an der Notwendigkeit, sondern an der gesehenen Wichtigkeit. Will heissen, wofür braucht man das? Also erst einmal nicht.
    Als 2. Schritt liegen die fertig getippten Übertragungen dann auf dem Schreibtisch rum und wandern vom Zettelberg "oben" immer nach "unten". Immer nerven hilft dann plötzlich (ein wenig).
    Sonst sind wir im Betrieb sauber, saubere Struktur, Organigramme alle auf dem aktuellen Stand und selbstredend als Minimum all das, was man für Behörden und BG braucht. Es wird.

    Ich gehe kleine Schritte. Bei der letzten Unterweisung kam mein Chef freiwillig (!!!) und wie ich sagen muß, auch uneingeladen mit dazu. Das hat schon alle gefreut. So langsam kommt die Einsicht.
    Manchmal muß man es aber auch eskalieren lassen, so nach dem Motto: Kann ich wohl, darf ich nicht, also mach ich nicht.

    Ich persönlich wäre vorsichtig damit in solch einem Klima schwere Geschütze aufzufahren. Das macht auch das letzte Quantum Überzeugungsarbeit wieder kaputt. Irgendwie sollte das immer über die Schiene "Einsicht" laufen.

    Munter bleiben,

    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Guten Morgen Waldmann,

    in unserem Fall sind nicht die TOP Führungskräfte das Problem, sondern die 2 und 3 Stufe in der Linie.

    Zettelberge gibt es bei uns wenige, die Übertragung wird als Zusatz zum Arbeitsvertrag in die Personalakte bzw. SAP hinterlegt.

    Auch die Unterweisungen / Schulungen sind bei uns Konzernweit bestens geregelt und werden von der obersten Leitung "gelebt"

    Gruß Twister

    P.s. ich denke wir können es nicht von jedem verlangen und dann bei einzelnen eine Ausnahme machen.

  • ... jetzt allerdings weigert sich eine Führungskraft die Übertragung zu unterschreiben....


    Ich frage mich, ob er dies überhaupt unterschreiben muss. Die Pflichtenübertragung ist eine einfache Arbeitsanweisung an den Vorgesetzten. Dieser hat er nachzukommen, auch ohne seine Unterschrift.

    ...die Übertragung wird als Zusatz zum Arbeitsvertrag in die Personalakte bzw. SAP hinterlegt....


    Die harte Tour wäre, die Pflichtenübertragung als Änderung des Arbeitsvertrages zu verfassen und ihm im Zuge einer Änderungskündigung zukommen zu lassen.
    Manche Vorgesetzte begreifen offensichtlich nicht, dass zur Weisungsbefugnis auch gewisse Pflichten gekoppelt sind. Entweder sie lernen es, oder man trennt sich eben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hi Twister,

    Probleme mit der 2. Reihe habe ich nicht, manchmal gefalle ich mir halt nicht, wenn ich in den Spiegel sehe. :D:D

    Sonst sehe ich es, wie schon berichtet. Rechte und Pflichten. Eine Führungskraft sollte einfach einen (jetzt weghören) Arsch in der Hose haben und zu gewissen Dingen stehen. Das gehört einfach dazu. Dafür gibt es auch den einen oder anderen Euro mehr! Dieses Rumgezicke von solchen Leuten kann ich nicht mehr hören.
    Ich verstehe das als Verantwortung. Nicht nur für das eigene Geldbündel, sondern für den Job, das Unternehmen und die Leute, die auf einen hören (müssen).

    In diesem Sinne,

    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)


  • Ich frage mich, ob er dies überhaupt unterschreiben muss. Die Pflichtenübertragung ist eine einfache Arbeitsanweisung an den Vorgesetzten. Dieser hat er nachzukommen, auch ohne seine Unterschrift.


    Dann hat mich das nicht alleine ins Grübeln gebracht:

    Ich war Stationsleiter, also nachgeordneter Vorgesetzter. Ich musste einen Leitungslehrgang machen, aber bei keinem von drei AG eine Pflichtenübertragung unterschreiben. Die ergibt sich doch aus der Linienhierarchie ganz automatisch.
    Was man höchstens den nachgeordneten Linienebenen klar machen muss, dann sicher auch schriftlich, was ihre Pflichten sind. Aber das ist dann nach meinem Verständnis keine Übertragung, weil sie die Kraft ihres Amtes haben, sondern nur eine klare Definition um welche Pflichten es sich handelt.
    Und da sehe ich durchaus Handlungsbedarf, gerade was den Arbeitsschutz betrifft. Frag mal einen Vorgesetzten ob er weiß, dass nicht die Sifa, sondern er für Organisation und Durchführung von Unterweisungen zuständig ist...
    Und wenn ich hier mitlese, dann ist das anscheinend auch mancher Sifa nicht bekannt, oder sie beutgt sich wie ich das mache den bitteren Realitäten.

    Ich habe das so verstanden bisher, dass ein Pflichtenübertragung nur gemacht werden muss, wenn man außerhalb der Linie steht, also z.B. wir Tubbese auf einer Stabstelle.
    Denn wird sind nicht weisungsbefugt. Sollen wir Weisungsbefugnis bekommen, muss das mittels einer Pflichtenübertragung gemacht werden.

    Oder sehe ich das mal wieder falsch?

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Im großen und ganzen geht es darum, dass wir angefangen haben Struktur in unser Unternehmen zu bringen (extrem Wachstum in den letzten Jahren). Bis dato machte uns dies auch keine Probleme, jetzt allerdings weigert sich eine Führungskraft die Übertragung zu unterschreiben. Warum und wieso....wissen wir leider nicht. An der Übertragung selbst, wird es nicht liegen, denn diese wurde wie gesagt sowohl mit der BG als auch mit einer Fachkundigen Rechtsabteilung aufgesetzt.

    Eine Übertragung von Unternehmerpflichten ist IMHO dann sinnvoll und notwendig, wenn es sich um Aufgaben handelt, die zusätzlich oder ergänzend zu den bereits übernommenen Aufgaben (aufgrund einer Stellenbeschreibung oder eines Arbeitsvertrages) erledigt werden sollen.
    Es müsste aus meiner Sicht geprüft werden, was genau in der Stellenbeschreibung / im Arbeitsvertrag der betreffenden Führungskraft steht.
    Unter Umständen sind die zu übertragenden Aufgaben ja bereits schon (allgemein gefasst oder ggf. im Nebensatz) enthalten.
    Auch ist die Frage, ob die Übertragung zwingend notwendig ist (Vergl. § 9 Abs. 2 OWiG)

    Die Pflichtenübertragung ist eine einfache Arbeitsanweisung an den Vorgesetzten. Dieser hat er nachzukommen, auch ohne seine Unterschrift.

    Das ist, glaube ich, etwas zu stark vereinfacht.
    Die Übertragung von Unternehmerpflichten beinhaltet immer auch die Übertragung der entsprechenden Verantwortung und damit der Haftung - und ist damit meilenweit von dem Rechtscharakter einer Arbeitsanweisung ("Dreh die Schraube in das Loch!") entfernt.

    Ich habe das so verstanden bisher, dass ein Pflichtenübertragung nur gemacht werden muss, wenn man außerhalb der Linie steht, also z.B. wir Tubbese auf einer Stabstelle. Denn wird sind nicht weisungsbefugt. Sollen wir Weisungsbefugnis bekommen, muss das mittels einer Pflichtenübertragung gemacht werden.

    Die Übertragung von Unternehmerpflichten muss zwingend sowohl die rechtlichen (Weisungsbefungnis!) als auch die materiellen (Finanzrahmen!) Voraussetzungen beinhalten. Auch muss der Unternehmer VOR der Pflichtenübertragung sicherstellen, das der Beauftragte über die notwendigen Kenntnisse verfügt - Stichwort Auswahlpflicht. Eine Übertragung von Unternehmerpflichten kann sowohl vertikal als auch horizontal erfolgen.

    Die Verantwortung des Betreffenden reicht nur so weit, wie auch die übertragenen Befugnisse reichen. Sie endet dort, wo die zur Verfügung stehenden Mittel und die Weisungsbefugnis enden.
    FASi, BA und auch SiBe haben keine Unternehmerpflichten wahrzunehmen, sie haben nur Beratungspflichten! (Natürlich auch Meldepflichten.) Sollen Unternehmerpflichten (Organisations-, Unterweisungs-, Auswahl-, Kontrollpflichten) wahrgenommen werden, müssen diese Aufgaben explizit übertragen werden - natürlich in Verbindung mit den entsprechenden Rechten und den materiellen Voraussetzungen.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ... in unseren Reihen.

    Moin zusammen.

    Als wir die Übertragung der Unternehmerpflichten (im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, anderswo geht das in dieser Form nicht, glaube ich) durchgezogen haben, gab es auch ein paar von diesen "weitsichtigen Führungskräften". Denen haben wir dann im Namen der GF einen Brief geschrieben, in dem sinngemäß stand, dass jeder, der auf Grund seiner Stellung im Unternehmen in seinem Zuständigkeitsbereich Verfügungsgewalt über Personen und Gegenstände hat, dafür in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auch ohne Pflichtenübertragung die Verantwortung trägt. Die Pflichtenübertragung würde diesbezüglich nur die Pflichten genauer definieren.
    Einige der Führungskräfte wurden daraufhin wirklich weitsichtig und haben unterzeichnet. :D

    Gruß aus dem Norden
    nj1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • :122: Genau das ist der Punkt ...
    Führt u.U. dazu, das Personen, die in einem Konzern hunderte von Kilometern entfernt sitzen, auf einmal Post von der Staatsanwaltschaft bekommen ...
    Kommt davon, wenn man seine Stellenbeschreibung nicht richtig liest bzw. diese allgemein gehalten formuliert ist. (Es ging um das Thema Verladerpflichten/Ladungssicherung).

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • in unserem Fall sind nicht die TOP Führungskräfte das Problem, sondern die 2 und 3 Stufe in der Linie.


    Hallo Twister666,

    wenn das so ist, dann HAT das TOP Management DAS Problem. Oder das Top-Management ist das Problem.
    Kernaufgabe des Top-Management ist die Schaffung einer geeigneten Organisation, auch im Arbeitsschutz! Und wenn die Organisation in der zweiten und dritten Ebene nicht funktioniert, dass ist sie nicht geeignet. Punkt. Und das ist das Problem des Top-Management. Nochmal Punkt!

    wie und wo kann ich deine Broschüre erwerben ???


    Schau doch mal hier nach.

    Zum Thema:
    Die schriftliche Übertragung von Unternehmerpflichten ist eine gute und hilfreiche Sache für beide Seiten. Aber sie muss nicht sein.
    Wenn es keine klare Beschreibung der Rechte und Pflichten gibt, so gelten die einschlägigen Vorschriften, die betriebliche Praxis ( :rolleyes: ) und der "Stand der Technik".
    Das kann dann im Fall der Fälle richtig weh tun und teuer werden. Nicht-Wissen schützt vor Strafe nicht und eine nicht gegebene Unterschrift entbindet nicht von einschlägigen Pflichten.

    Wenn Führungskräfte der nachgeordneten Ebene uneinsichtig sind und eine Blockadehaltung haben, dann müssen die übergeordneten Ebenen entscheiden, wie sie damit umgehen.
    Letztendlich ist es eine Frage der Betriebskultur und hier müssen die Vorgaben vom Top-Management kommen.
    Wenn die Sifa sich das Thema auf den Schreibtisch holt, kann sie nur scheitern. Entweder im Top-Management oder in der mittleren Führungsebene, diese Wahl hat die Sifa immerhin... :D

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • :122: Genau das ist der Punkt ...
    Führt u.U. dazu, das Personen, die in einem Konzern hunderte von Kilometern entfernt sitzen, auf einmal Post von der Staatsanwaltschaft bekommen ...
    Kommt davon, wenn man seine Stellenbeschreibung nicht richtig liest bzw. diese allgemein gehalten formuliert ist. (Es ging um das Thema Verladerpflichten/Ladungssicherung).


    Stellenbeschreibung, was ist das?...

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo Andreas,

    wie und wo kann ich deine Broschüre erwerben ???

    MFG Twister


    Die Broschüre wird man nie erwerben können, da sie für eine größere AG für den internen Gebrauch erstellt wurde.
    Allerdings werde ich in 6-8 Wochen (geht leider nicht früher) eine PPT basierte Unterweisung veröffentlichen.

    Die Empfehlung von Niko ist gut.

    Viele Grüße
    Andreas

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  • Wenn die Sifa sich das Thema auf den Schreibtisch holt, kann sie nur scheitern. Entweder im Top-Management oder in der mittleren Führungsebene, diese Wahl hat die Sifa immerhin...

    naja manchmal kommt man wie die Jungfrau zum Kind oder aber als Stabstelle zum Vorstand......dann kann selbst ich nicht mehr NEIN sagen :D :D :D

    An dieser Stelle möchte ich echt mal loswerden, dass es richtig Spaß macht solche komplexen Dinge in dieser Runde zu diskutieren......Punkt :thumbup:

    MFG Twister

  • Was ich noch anmerken möchte.....gerade im Bereich der Arbeitsschutzmanagementsysteme ist eine Übertragung der Unternehmerpflichten (egal ob nun als Zusatz oder fester Bestandteil des Arbeitsvertrages) fast eine Pflichtveranstaltung (ich denke da z.B. an das Gütesiegel "sicher mit System") . Zumal es sich bei unseren Führungskräften zum großen Teil um langjährige Mitarbeiter handelt, deren Arbeitsverträge nicht 100 % Rechtssicher formuliert waren.

    Ein weiterer Punkt sind die staatlichen Aufsichtsbehörden, die in letzter Zeit schon des öfteren (gerade in Norddeutschland) nach solchen Übertragungen fragen.......gerade aus diesem Grund haben wir GEMEINSAM mit der BG eine solche Übertragung formuliert und auf den Weg gebracht.

    Alles in allem also ein spannendes Thema was mich sicher noch lange beschäftigen wird^^

    MFG Twister

    P.s. wie gesagt es geht in unserem Fall um eine sehr große Anzahl an Mitarbeitern.