Hallo Kollegen,
wir hatten gerade unsere erweiterte ASA Sitzung und sind wiedermal an einem Punkt hängengeblieben. >> Es ist Winter, die Straßen sind verschneit und glatt ist es außerdem. Bei unseren Arbeitsschutzbelehrungen wir immer daraufhin gewiesen, dass wenn die Witterungsbedingungen in diesen Extremen sind , der Weg zur und von der Arbeit nicht mit dem Fahrrad erfolgen sollte.
Der AN hat dieses mit seiner Unterschrift bestätigt. Wenn er jetzt aufgrund der Witterung einen Unfall hat, hat er diesen ja grob Fahrlässig verschuldet.
Welche Möglichkeit besteht als Unternehmen so eine Verhaltensweise zu unterdrücken bzw. zu ahnden.
LG Harpe