Wegeunfall

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  • Hallo Kollegen,

    wir hatten gerade unsere erweiterte ASA Sitzung und sind wiedermal an einem Punkt hängengeblieben. >> Es ist Winter, die Straßen sind verschneit und glatt ist es außerdem. Bei unseren Arbeitsschutzbelehrungen wir immer daraufhin gewiesen, dass wenn die Witterungsbedingungen in diesen Extremen sind , der Weg zur und von der Arbeit nicht mit dem Fahrrad erfolgen sollte.

    Der AN hat dieses mit seiner Unterschrift bestätigt. Wenn er jetzt aufgrund der Witterung einen Unfall hat, hat er diesen ja grob Fahrlässig verschuldet.

    Welche Möglichkeit besteht als Unternehmen so eine Verhaltensweise zu unterdrücken bzw. zu ahnden. ?(

    LG Harpe

    Auch der größte Künstler war mal ein Anfänger

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  • Hallo Harpe,

    ich glaube nicht, dass man den Mitarbeitern vorschreiben kann, mit welchem Verkehrsmittel sie zur Arbeit kommen sollen. Das ist meines Erachtens ein Eingriff in die Privatsphäre, den man als Mitarbeiter nicht akzeptieren muss.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo Harpe !

    Der AG hat ja auch keine Möglichkeit, den Arbeitsweg sicher zu gestalten. Da muss er sich mal gepflegt raushalten.
    Soll am Ende noch geprüft werden, ob Socken und Unterwäsche warm genug sind ? Könnte ja ne Erkältung geben !
    Was ist mit Motorradfahrern ? Die leben auch im Sommer mit erhöhtem Risiko...

    Ich frage mich auch, ob die Abnötigung der Unterschrift wegen des Eingriffs in die Privatsphäre nicht mindestens unwirksam, wenn nicht sogar sittenwidrig ist (vertragsrechtlich).
    Ein Anwalt wird das Papier im Streitfall wohl lächelnd zerpflücken.

    Habt ihr einen Betriebsrat ? Die Stellungnahme wäre mal interessant.


    Grüsse vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Moin moin aus Braunschweig,

    ich kann mich den Vorrednern nur anschliessen.

    Der Arbeitgeber kann informieren und bitten aber nicht vorschreiben. Es gibt Arbeitgeber die Ihren Mitarbeitern im Winter einen Zuschuss für eine Monatskarte der öffentlichen Verkehrsmittel zahlen.
    [*]

    Mit freundlichen Grüßen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

    Mit freundlichen Grüssen aus Braunschweig!

    Hans-Jürgen

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  • Muss ich mich allen Vorrednern anschließen, das geht definitiv zu weit.

    Konsequent wäre es dann wenn er dem Mitarbeiter schriftlich bestätigt dass dieser bei schlecht gestreuten Bürgersteigen zuhause bleiben kann.
    (mann, könnt ich dann oft blau machen...)

  • Wie meine Vorposter schon angemerkt haben, das geht garnicht.
    Darauf hinweisen, dass man im Winter und den dazugehörigen Witterungsbedingungen nicht mit dem Fahrrad unterwegs sein sollte ist eins, das aber per Unterschrift "abzunötigen" ist nicht in Ordnung, zumal rechtlich auch keinesfalls haltbar.
    Hier kann keine grobe Fahrlässigkeit, ja nichtmal einfache Fahrlässigkeit angelastet werden.
    Die einzige Möglichkeit ist an die Einsicht des AN zu appelieren.
    Solche Modelle wie Zuschuss zur Monatskarte etc. sind oftmals ausschlaggebend für den Erfolg des Anliegens, versteckte Drohungen jedoch nicht, denn die führen oft dazu, dass sich die AN in anderen Bereichen ein Ventil für ihren "Prass" suchen.
    Bei so etwas Überzeugungsarbeit zu leisten ist ein sehr heikles Thema. 8|

    Viele Grüße
    Andreas

  • der Weg zur und von der Arbeit nicht mit dem Fahrrad erfolgen sollte.


    Mit seiner Unterschrift bestätigt er lediglich, dass er auch über diese Situation belehrt worden ist. Der Schwerpunkt liegt dabei ja auch auf " erfolgen sollte"! Die Frage kam wiedermal auf, weil es bei einem AN das zweitemal in Folge eintraf. Das man in diesem Fall eigentlich nur an die Vernunft apellieren kann ist mir dabei klar. Der Betreibsrat war übrigens bei der Sitzung dabei. Da aber auch bei ihm zu diesem Thema etwas Unsicherheit besteht hat er sich vorsichtshalber erstmal bedeckt gehalten.

    Ich denke es wird zu diesem Thema noch einige Meldungen geben.Für euer reges Interesse danke ich euch.

    LG Harpe

    Auch der größte Künstler war mal ein Anfänger


  • Mit seiner Unterschrift bestätigt er lediglich, dass er auch über diese Situation belehrt worden ist. Der Schwerpunkt liegt dabei ja auch auf " erfolgen sollte"! Die Frage kam wiedermal auf, weil es bei einem AN das zweitemal in Folge eintraf. Das man in diesem Fall eigentlich nur an die Vernunft apellieren kann ist mir dabei klar. Der Betreibsrat war übrigens bei der Sitzung dabei. Da aber auch bei ihm zu diesem Thema etwas Unsicherheit besteht hat er sich vorsichtshalber erstmal bedeckt gehalten.

    Ich denke es wird zu diesem Thema noch einige Meldungen geben.Für euer reges Interesse danke ich euch.

    LG Harpe


    Ich habe einen Bekannten, der fährt das ganze Jahr Fahrrad. Der würde den Wisch, den er unterschreiben soll in der Luft verreißen. Er fährt gerne bei Schnee an den PKW vorbei auf seinen Spike-Reifen. Ich wüsste nicht, weshalb er nicht auch im Winter Fahrrad fahren sollte.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Und grade bei diesem "Vernunftapell" seitens einer Geschäftsleitung müsstem dem Betriebsrat doch die Ohren bis zum Auslösewert klingeln !!!
    Natürlich kenne ich Eure Verhältnisse nicht, aber sowas in der Art wird gern mal mit Leuten besprochen, die Fussball spielen oder Ski fahren und dann Aua-Knie haben. Die Richtung ist dann aber weniger sorgend als vielmehr warnend.

    Ich will da jetzt auch nix Falsches interpretieren und es mag ja auch gut gemeint sein, geht aber an der Fürsorge des AG meilenweit vorbei.

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Und grade bei diesem "Vernunftapell" seitens einer Geschäftsleitung müsstem dem Betriebsrat doch die Ohren bis zum Auslösewert klingeln !!!
    Natürlich kenne ich Eure Verhältnisse nicht, aber sowas in der Art wird gern mal mit Leuten besprochen, die Fussball spielen oder Ski fahren und dann Aua-Knie haben. Die Richtung ist dann aber weniger sorgend als vielmehr warnend.

    Ich will da jetzt auch nix Falsches interpretieren und es mag ja auch gut gemeint sein, geht aber an der Fürsorge des AG meilenweit vorbei.


    Als ich in den siebziger Jahren das Landestheater Tübingen besuchte mit der Schulklasse wurde uns da erzählt, dass die Schauspieler unterschreiben gefährdende Sportarten (z.B. Fußball, Ski) nicht zu betreiben. Es wurde da schon gesagt, dass das eine gesetzliche Ausnahmeregelung sei, weil eben da ein Ausfall trotz Zweitbesetzungen enorme Probleme mit sich bringen würde.

    Ob das heute noch lege artis ist weiß ich nicht.

    Hardy

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  • Moin,

    das ist rein rechtlich gesehen völlig sinnfrei, da sich ettliche Schlupflöcher auftun. Erstens liegt im Winter nicht immer Eis und Schnee, zweitens auch nicht immer gleichmäßig verteilt, drittens kanns Früh Morgens glatt sein, nach Feierabend aber nicht, das Fahrrad dann nicht zu nutzen kann niemandem vorgeschrieben werden. Hier kann man nur mit Empfehlungen arbeiten, zudem zählt Wetter immer unter Höhere Gewalt, demnach nie exakt vorhersagbar. Also Informieren ja, vorschreiben nein. Ein Ansatzpunkt wäre evtl. der Weg des AN, wo ist der Unfall passiert, vlt. auf einem Gehweg welcher vom Grundstückseigentümer nicht gestreut wurde? Kann man evtl. an dieser Stelle angreifen, ist aber auch schwierig und ist ne Privathaftpflichtsache, glaube nicht das sich der Betrieb da mit einklinken kann bzgl. Arbeitsausfallansprüchen.

    Gruß

    Thomas