Elektroprüfung in der Reparatur

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  • Hallo,

    ich arbeite in einem Betrieb der Handgeführte Kreissägen und anderen Maschinen für den Schreiner und Zimmermann herstellt.

    Wir haben eine Hauseigene Reparaturabteilung die Kundenmaschinen repariert und Wartungen durchführt. dabei werden auch die elektromotoren geprüft und/oder ausgetauscht.

    Jetzt meine Frage: In der Abteilung arbeiten "nur" Mechaniker also kein Mitarbeiter ist als Elektriker oder ähnliches ausgebildet. Dürfen die überhaupt die elektrischen Motoren Prüfen und damit bescheinigen dass für den Arbeiter der mit der Maschine arbeitet keine Gefährdung ausgeht!

    Reicht es wenn sie von einem Elektromeister unterwiesen sind oder wie verhält sich dass???

    Elektrotechnik ist für mich absolutes Neuland, aber hier findet sich doch betimmt der eine oder andere der sich damit auskennt ;)


    Besten Dank schonmal.


    MfG Markus

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • Hallo Schmeis

    es gibt für Schlosser und Mechaniker eien Zusatzausbildung in der Richtung .

    Damit ist der Mitarbeiter befähigt für " festgelegte Tätigkeiten " .

    Am besten mal bei der IHK anfragen .

    Gruß ASM10

  • Auszug aus dem Merkblatt M28 "Reparaturarbeiten an Elektrogeräten" der BGHW:

    "Reparaturarbeiten an Elektrogeräten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden.
    Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGR A3 ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnis und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."

    Ergibt sich auch aus der DIN VDE 0701/0702.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Okay dankeschön, das hilft mir sehr weiter.

    Verhält es sich mit Hochspannungsprüfungen genauso?? Weil wir prüfen mit Hochspannung ab die Säge irgendwo ein elektrisches Leck hat und somit Teile wie gehäuse usw unter Strom stehen.

    Muss ich dafür auch eine Elektroausbildung haben??

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

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  • Bin gerade mit dem Merkblatt M28 zum zuständigen Abteilungsleiter gegangen und hab ihn drauf angesprochen.

    Daraufhin meinte er wir haben zwei Elektriker in der Abteilung dass reicht.....

    Stimmt dass so??? Auch die Mechaniker in der Reparatur reparieren Elektrogeräte!! ?( ?( ?(

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

  • Einer der beiden (oder beide?) ist sicherlich die "verantwortliche Elektrofachkraft" ('Kilick), steht für die korrekte Durchführung der Reparatur und der Prüfung gerade und hält mit ihrer Unterschrift im Schadenfall den Kopf hin ...

    Nachtrag:
    Ich hab da noch etwas gefunden, was helfen könnte: Führungsverantwortung für elektrotechnische Sicherheit

    hmm ... irgendwie beschleicht mich das Gefühl "Stich in ein organisatorisches Wespennest" ...

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • ja dass stimmt schon. Wespennest ist noch untertrieben!!!!

    aber die Mechaniker in der Abteilung sind selber unsicher ob sie diese Prüfprotokolle überhaupt unterschreiben dürfen....

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald


    Markus Günther

  • Hallo,

    das M28 sagt es schon: Reparatur ist eine Arbeit die eine eigenständige Fachkunde benötigt: Elektrofachkraft.

    Eine Überprüfung, z.B. im Rahmen einer BGV A3 kann/darf auch eine Elektr. unterwiesene Person machen. Diese steht unter Aufsicht einer Fachkraft und darf NUR festgelegte Tätigkeiten ausüben. Also, hier das Prüfen/Messen mittels eines speziellen Meßgerätes. Mehr nicht.

    Die verantwortliche Elektrofachkraft MUSS zusätzlich eine Weiterqualifikation wie Meister, Techniker oder Ing. im ELEKTROBEREICH haben. Sie trägt die Verantwortung eines gesamten Betriebes.

    Was die Mechaniker in der Rep.abteilung machen geht für die mechanische Prüfung, von mir aus auch an Motoren. Alles was elektrisch ist, geht nicht.

    Bei der BG (meiner = VBG) gibt es hierzu Lehrgänge, die man besuchen kann. Voraussetzung für Teilnehmer ist eine entsprechende Ausbildung. Warum wohl?

    In diesem Sinne,

    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

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  • ...wäre ich hier vorsichtig, wenn es um einen Austausch der E-Motoren geht. Die Rechtslage scheint klar zu sein, aber mal ehrlich: Wer von euch gibt sich denn der Illusion hin, dass solche Geräte bei namhaften Herstellern am Band ausschliesslich durch Elektrofachkräfte produziert werden?????


    Nichtsdestotrotz, schwierige Frage. Ich glaube das ein Austausch eines Motors hier anders zu bewerten ist als klassische Reparaturen an elektrischen Teilen. Ein Austausch könnte sicher auch von einer "Unterwiesenen Person" durchgeführt werden.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    • Offizieller Beitrag

    hallo schmeiss,

    ich würde mich auch der meinung von michael annähern.

    Wenn die kundengeräte beim HERSTELLER nach seinen eigenen montagevorschriften, vorgaben und technischen erfordernissen so wieder hergestellt und hinterher geprüft werden, wie die neugeräte, dann sollte das auch ohne elektrofachkraft gehen.

    Der hersteller könnte ja auch die kundengeräte auf fehler prüfen und beispielsweise die defekten teile ausbauen und dann das ehemals defekte gerät wieder in seinen produktionsprozess einbringen. Dort würde es an den montageschritten, wo die fehlenden defekten teile eingebaut werden, das gerät wieder vervollständigen lassen und bekommt am ende wieder ein gerät heraus, dass er in diesem zustand - sonst als neugerät - wieder verkaufen könnte. Um seinen produktionsablauf nicht zu stören macht das natürlich kein hersteller so, sondern er hat eine kundendienstwerkstatt dafür.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Guten Morgen

    Da kommt doch die EFFFT ins Spiel.

    Durch eine derartige Qualifikation können z.B. Industriemechaniker im
    Rahmen von Instandsetzungsarbeiten, defekte elektrische Antriebe
    austauschen oder ein Handwerker ist dadurch befähigt, elektrisch
    betriebene Geräte wie Durchlauferhitzer, Heizungskessel, Pumpen, Herde,
    Backöfen, Antriebe an Türen und Toren, Rollladen, Jalousien in
    Kundenanlagen eigenverantwortlich zu montieren, installieren und elektrisch in Betrieb zu nehmen.


    Hier ein Link mit noch mehr Infos.

    http://www.geltec.de/home/seminare/…iten-effft.html

    Das soll keine Werbung sein habe es beim Googlen gefunden.

    Gesundheit ist ein Zustand des umfassenden körperlichen,
    seelischen und sozialen Wohlbefindens. 8)

  • Wer von euch gibt sich denn der Illusion hin, dass solche Geräte bei namhaften Herstellern am Band ausschliesslich durch Elektrofachkräfte produziert werden?

    Produktion ist eine ganz, ganz andere Geschichte als Reparatur! Im Bereich der Produktion ist ggf. gar keine "Herstellerprüfung" vorgesehen (vgl. u.a. EU-Niederspannungsrichtlinie, 1. GPSGv, ...)
    Für Reparaturen gelten andere Bestimmungen (u.a. VDE 0100 ...

    Da kommt doch die EFFFT ins Spiel.

    Die EFffT (Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten) ist eine Elektrofachkraft. Im Unterschied zu EUP (elektrotechnisch unterwiesenen Person).
    Letztere dürfen zwar auch z.b. Reparieren, aber nur unter Aufsicht und Kontrolle einer Elektrofachkraft.
    Laut Threadopener - zumindest verstehe ich den Artikel so - ist weder das Eine noch das Andere gegeben.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Hallo zusammen,

    ich kann h.krafzik nur recht geben. Bin selber "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" und habe als einer von den ersten diesen Lehrgang wo er eingeführt wurde durchgeführt. damals noch mit EU Beteiligung von 80% an den Kosten. Damals ging er noch über 220 Stunden und durfte nur an Berufsschulen mit Elektro gemacht werden.
    So weit so gut. Habe mich dann von einem E-Meister in die umfangreiche Messung von BGV A3 bzw. allgemeine Messung einführen und unterweisen lassen, und das wurde dann auch schriftlich mit Unterschrift vom E-Meister bestätigt. Seither führe ich alle E-Prüfungen in eigenregie mit Protokoll und unterschrift durch.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • EuP und EFffT

    Es ist ein sehr schwieriges Thema.
    Beide EuP und EffT sind natürlich keine voll ausgebildeten "Elektriker".
    Die Bezeichnungen entstammen ja den VDE Werken. Mir persönlich wäre ja die juristisch eindeutigere Nomenklatur der BetrSichV lieber.
    Keine Elektrofachkraft ist für wirklich alle Bereiche der Elektrotechnik ausgebildet. Am Wichtigsten erscheint mir, dass die jeweiligen Personen ihre persönlichen Grenzen kennen. Die Prüfung 701-702 hat in manchen Fällen schon ihre Tücken.
    Zur Prüfung (VDE 701) benötigt die EFK nach meiner Meinung eine Zusatzqualifikation.
    Grundsätzlich muss von der Ausbildungsanforderung für diese Prüfungen immer eine EFK das letzte Wort haben.
    Alle anderen können nur mit Rückendeckung dieser Fachkraft arbeiten.
    Eine EffT muss natürlich offenlegen für welche Tätigkeiten sie denn ausgebildet und kompetent ist.

    Zusammenfassend:
    Nach meiner Meinung kann nur eine EFK oder befähigte Person eigenständig und juristisch einwandfrei solche Prüfungen verantworten.

    grüße
    Flügelschraube

  • :hallo: Liebe Mitstreiter,

    das ist ein sehr heikles Thema. Hier sollte wirklich jeder wissen, was er da macht. Zum einen ist mit dem lieben Strom nicht zu spaßen und zum anderen hat hier der Prüfer die volle Verantwortung für alle anderen, die nach ihm das Gerät anpacken. Das sind Laien. Strom kann tödlich sein.

    Ich finde die Frage ist nicht: darf ich prüfen, kann ich prüfen, sondern weiss ich, was ich da mache!!!

    Der Waldmann

    ( Elektrisch gepolt in diesem Fach mit 2 vollen Berufsausbildungen, einem Studium, einem Techniker, BG Lehrgängen für ortsveränderliche und ortsfeste Geräte, Schaltberechtigungen für 30 KV, und und und.)

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • :hallo: Liebe Mitstreiter,

    das ist ein sehr heikles Thema. Hier sollte wirklich jeder wissen, was er da macht. Zum einen ist mit dem lieben Strom nicht zu spaßen und zum anderen hat hier der Prüfer die volle Verantwortung für alle anderen, die nach ihm das Gerät anpacken. Das sind Laien. Strom kann tödlich sein.

    Ich finde die Frage ist nicht: darf ich prüfen, kann ich prüfen, sondern weiss ich, was ich da mache!!!

    Alle diese Fragen sollten mit ja beantwortet werden. Es geht ja nicht nur um das reine Verhindern von Stromunfällen, Bränden, etc., sondern auch um die Rechtssicherheit. Dass dabei die BGV A0 leicht auf der Strecke bleiben kann ist klar.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • Prüfung von ortsveränderlichen E-Geräten

    Der Eup und EffT darf nur dann die BGV A3 Prüfungen machen wenn eine Elektrofachkraft sprich Elektromeister, Techniker oder Ingineur die Tätigkeiten die er durchführen soll festlegt und überwacht.
    Zudem muss der Eup und EffT ein Messgerät haben was klar ansagt Prüfung bestanden JA oder NEIN.
    Die Geräte die die Prüfung nicht bestanden haben werden auch so gekennzeichnet und an die Elektrofachkraft ( den Elektriker) weitergegeben.

    Wichtig ist " weiss ich, was ich da mache!!!"

    Jörg

    Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.

  • Hi Jörg,

    auch mit den Messgeräten/Messcomputern ist es so eine Sache.

    Der Prüfer muß wissen, jetzt laienhaft gesagt, habe ich ein Gerät mit oder ohne Schutzleiter. Die Info geht an das Prüfgerät. Jetzt habe ich z.B. , wir kennen es alle, ein PC-Netzteil für ein Notebook MIT Schutzleiteranschluß, den kann man ja noch sehen. Doch wo ist jetzt eine Metallische Fläche um einen Ableitstrom zu messen? Gibt es nicht. Also haue ich das Ding kaputt, es ist ja verklebt und komme so intern an meine Metallfläche? Bei solchen Sachen haben schon die Elektro-Füchse Probleme, wie ist es da mit den unterwiesenen Personen?
    Klar gibt es irgendwo eine Aufsicht. Doch machen wir uns doch nichts vor. Wenn die Aufsicht alles perfekt kontrollieren sollte, so kann sie es besser gleich selber machen.
    Ich persönlich mache diese Prüfungen selber oder mit meinen ausgebildeten Leuten, die wissen was sie machen.

    Selbst ganz banale Dinge wie ein Verlängerungskabel. Versteht der Laie etwas von der Strombelastbarkeit des Kabels? Prüft er den Stecker? Vielleicht. Prüft er auch die Kontakte der Kupplung?

    Das kann man fortsetzen.

    Ich möchte mich hier auch nicht streiten.

    Meine persönliche Meinung ist: Sicherheit ist nur mit einer guten, langjährigen Fachkraft zu haben. Bei den Handwerksberufen gibt es für einige Berufe keinen Meisterzwang mehr, bei einigen aber immer noch. Warum wohl?


    Schönes Wochenende noch.

    Der Waldmann

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)