Hallo zusammen.
Wie viele von Euch haben, genau wie wir, das Problem, die Eignung des Mitarbeiters bei Fahr- und Steuertätigkeiten oder Arbeiten mit Absturzgefahr nachzuweisen.
Aus diesem Grund möchten wir eine Betriebsvereinbarung über arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen abschliessen.
Bei meinen Recherchen im Internet habe ich einige BVs gefunden, die sich damit beschäftigen, aber in keiner ist irgendetwas geregelt, was den Schutz des "untauglichen" Mitarbeiters betrifft. Nach meiner Meinung muß in so einer BV geregelt werden, wie man mit solchen Fällen umgeht. Dazu gehören Versetzung, Schulungsmaßnahmen, Kündigung (Z.B. bei Verweigerung der Untersuchung) etc.
Hat von euch jemand so eine BV?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen