Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage, rechtlich bin ich mir nciht ganz sicher was ich darf und was nicht, deshalb Frage ich hier nochmal nach, vielleicht weiss jemand von euch was genaueres.
Also nehmen wir an ein Mitarbeiter verletzt sich, nicht schlimmes, aber wird krankgeschrieben. Der Mitarbeiter lehnt einen Schonarbeitsplatz ab, was OK ist. Dennoch sind wir ein Amerikanischer Konzern und der Konzern verlangt von mir das ich den Mitarbeiter auf Schonarbeitplatz Tauglichkeit von unserem Betreibsarzt untersuchen lassen soll. Sollte der Betreibsarzt feststellen das der Mitarbeiter tauglich wäre, dieser aber immernoch einen Schonarbeitsplatz ablehnen so hat das keine Konsequenzen, aber ich muss dann diesen Unfall nicht in die Statistik als OHSAS Unfall aufnehmen.
Nun darf ich verlangen das der Mitarbeiter den Gang zum Betriebsarzt antritt, darf ich den Betriebsarzt anordnen diese Tauglichkeitsuntersuchung zu machen? Oder begebe ich mich da auf rechtlich glattet Eis?
Weiss da jemand was?
Danke schön im Vorraus