Nicht zugelassener LKW auf Werksgelände?

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  • Hallo,

    muss man einen LKW zulassen, wenn dieser nur auf dem Werksgelände benutzt wird? Das Werksgelände ist nicht durch eine Schranke geschlossen und jeder kann auf das Gelände fahren. Das Gelände ist jedoch nur während der normalen Betriebszeiten zugänglich.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Viele Grüße Christin

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  • Hallo Christin,

    der LKW muss nicht zugelassen werden, aber eine regelmäßige Prüfung und Wartunbg sollte schon festgelegt sein.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Christin,

    der LKW muss nicht zugelassen werden, aber eine regelmäßige Prüfung und Wartunbg sollte schon festgelegt sein.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964


    Das musst du mir mal erklären! Ich sehe es genauso wie possiblesafety. Wenn ein grundstück oder gelände nicht umzäunt oder gesichert ist und das einfahren oder begehen problemlos möglich ist, dann ist es ein öffentlicher bereich und somit "öffentlicher verkehrsgrund im sinne des straßenverkehrsrechts".

    schau mal auch hier nach, dieses thema wurde bereits öffters besprochen

    [Erledigt] öffentlicher Verkehrsraum - Gabelstapler

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Moin zusammen.

    Also zunächst habe ich aus der Äußerung von Christin "Das Gelände ist nur während der normalen Betriebszeiten zugänglich" daraus geschlossen, dass das Betriebsgelände sonst nicht zugänglich ist, also eine Umzäunung o. ä. haben muss um außerhalb der Betriebszeiten Unbefugten den Zugang zu verwehren.

    Meine Baustellenbegehungen führen mich teilweise auch auf große private Betriebsgelände (z. B. Stahlwerke Brtemen, Bremische Häfen). Dort vermischen sich Werksverkehr und öffentlicher Straßenverkehr. Betriebseigene Kfz fahren dort ohne TÜV-Anmeldung herum. Daher komme ich auf diesen Trichter.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hi,

    ich würde auch sagen, braucht keine Zulassung.

    Aber mind. eine jährliche UVV Prüfung und muss Betriebssicher sein.

    Betriebssicher = Arbeitssicherheit (UVV) und Verkehrssicher (Prüfung nach StVZO).

    Ich kenne genüngend Betriebe, die tagsüber zugänglich sind, und interne Fahrzeuge ohne Zulassung (Amtliches Kennzeichen) fahren.

    Auch jeder Supermarktparkplatz ist Privatgelände und es gilt nicht die StVO, daher sichern sich die Betreiber ab und stellen ein Schild auf, dass die StVO doch gilt.
    Heißt aber auch nur, es gelten die Verkehrsregeln, Ordnungswidrigkeiten wegen fahren gegen die angegeben Fahrtrichtung können nicht verhängt werden, da die Rechtsgrundlage fehlt (Anwendungsbereich beachten!)

    So, dass ist mal wieder meine Meinung und keine Rechtsberatung.
    Lucy

  • Hi,

    ich würde auch sagen, braucht keine Zulassung.

    Aber mind. eine jährliche UVV Prüfung und muss Betriebssicher sein.

    Betriebssicher = Arbeitssicherheit (UVV) und Verkehrssicher (Prüfung nach StVZO).

    Ich kenne genüngend Betriebe, die tagsüber zugänglich sind, und interne Fahrzeuge ohne Zulassung (Amtliches Kennzeichen) fahren.

    Ein nichtzugelassenes KFZ ist auch nicht versichert. Hier sollte man sich fragen, ob das Sinn macht.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo Zusammen,

    wir haben 22 Fahrzeuge auf unserem Werksgelände fahren, diese beinhalten sowohl normale PKW (z.B. Golf) und LKW´s von 10 Tonnen bis 40 Tonnen.
    Alle diese Fahrzeuge sind nicht angemeldet aber Haftpflicht versichert.
    Die Prüfung der Fahrzeuge lassen wir ganz normal vom TÜV durchführen (die bieten auch einen mobilen Prüfdienst an), damit die Haftpflicht greift, falls etwas passieren sollte (verkehrssicherer Zustand).
    Da diese Fahrzeuge sich auf "privatem Gelände" befinden, brauchen diese keine Zulassung ähnlich wie ein privates abgemeldetes Auto, steht dieses am Strassenrand gibt es ein Ticket, auf privatem Grund und Boden nicht.

    Auf unserem Gelände, tummeln sich viele Subunternehmer, wobei wir die "Einfahrtszeit und das Kennzeichen" festhalten, des Weiteren haben wir Verkehrsregeln aufgestellt, die jeder bekommt oder bekommen hat (jährliche Wiederholung).
    Stellt am Besten Regeln auf und lasst diese vom Unternehmer und den Sub´s unterzeichnen (wie immer).........
    Ansonsten, fragt noch bei Euren Versicherern nach, wie die das sehen, denn letztlich, wenn etwas passiert stehen Unternehmer und Versicherer in der Schuld.

    Gruß
    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Es kommt immer auf den einzelfall an, es muss eine klare regel geben wie der eigentümer des grundstückes verfahren möchte.

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    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo und Allen ein gutes Jahr 2012

    Zum Thema Werks-/Betriebsgelände hat die BGHW mehrere sehr anschauliche Filme und weitere Infos sowohl auf DVD als auch als Download:

    http://medien-e.bghw.de/bghw/inh/digitale-medien.htm

    Öffentliches Privatgelände
    Maschinen- und Fahrzeugeinsatz im öffentlichen und nicht-öffentlichen Verkehrsraum

    Die vorliegende CD-ROM richtet sich an Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie enthält umfassende Informationen bezüglich des Arbeitsschutztes bei der brisanten Thematik des öffentlichen und nicht-öffentlichen Verkehrsraumes:
    Wann sind Betriebsgelände als öffentlicher Verkehrsraum oder nicht-öffentlicher Verkehrsraum anzusehen?
    Welche Risiken bestehen hier für Unternehmer, Mitarbeiter, Kunden?
    Und welche Anforderungen ergeben sich daraus für den jeweiligen Maschinen- und Fahrzeugeinsatz?


    Mit einem Introfilm sowie separaten Modulen zu branchenspezifischen Besonderheiten werden alle Fragen rund um dieses Themengebiet aufgegriffen und praxisgerecht beantwortet.

    Die gesamte CD 3 können Sie hier als Zip-Datei herunterladen (ca. 420 MB).


    Gruß

    Puma