Hallo zusammen,
Seit dem 27. Oktober 2011 gibt es zwei neue arbeitsmedizinische Regeln: AMR Nr. 1 und AMR Nr. 2. Künftig sollen sie die Pflichten und Aufgaben der arbeitsmedizinischen Versorgung konkreter definieren, zum Beispiel die Anforderungen an Vorsorgeuntersuchungen oder die Aufbewahrungsfristen für ärztliche Unterlagen.
Hier alles weitere http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/nachri…inische-Regeln/
Gruß Tanzderhexen