Hallo Kollegen,
In § 29 BGV A1 steht, dass für bereitgestellte PSA EG-Konformitätserklärungen vorliegen müssen. Wer hat das und wofür soll das gut sein wenn ich ausschließlich Markenware kaufe?
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Kollegen,
In § 29 BGV A1 steht, dass für bereitgestellte PSA EG-Konformitätserklärungen vorliegen müssen. Wer hat das und wofür soll das gut sein wenn ich ausschließlich Markenware kaufe?
Hi,
du musst keine Markenware kaufen. Aber du darfst nur PSA nutzen die bestimmten Vorgaben entsprechen und das wird eben durch die Konformitätserklärung sichergestellt. Das hat aber nichts mit einer bestimmten Marke zu tun.
Zum nachlesen http://www.baua.de/de/Geraete-und…ehrbringen.html
Grüße
awen
Hallo HEMZO1,
meines Erachtens kommt das aus der 89/656/EWG. Abschnitt II, ..., Zitat:
"Eine persönliche Schutzausrüstung muss hinsichtlich ihrer Konzeption und Konstruktion den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen."
Somit bist du bei den Konformitätserklärungen. Wir haben die auch nicht in Papierform, sondern verlassen uns auf die CE- Kennzeichnung auf der PSA.
Hoffe geholfen zu haben!
Gruß
Rene
awen war schneller:-(
Hallo HEMZ01,
auch wir gehen davon aus, dass bei CE-Kennzeichnung die entsprechenden Vorschriften eingehalten sind.
Gruß aus dem Norden
nj 1964
Hallo Zusammen,
schaut mal den Link nach...........
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gsgv_8/gesamt.pdf
Gruß
Andreas
Hi,
nur schauen, das sich das CE-Zeichen auf die PSA Richtlinie bezieht.
Mir ist neulich "PSA" untergekommen, die war nach der Spielzeugrichtlinie mit dem CE Zeichen versehen, also untauglich.
Geschieht auch bei anderen Produkten immer heufiger, leider.
Daher schauen, ob CE nach PSA Richtlinie, dann gilt die Vermutungswirkung, das die in Ordnung ist.
Grüße aus München
Lucy
Hallo Lucy,
das ist ja interessant! Um welche Spielzeug- PSA hat es sich denn gehandelt?
Gruß
Rene
Hallo Lucy,
das ist ja interessant! Um welche Spielzeug- PSA hat es sich denn gehandelt?
Gruß
Rene
Hallo Rene,
ich denke mal das Spielzeug von B. Uhse. In einigen Einrichtung gehört es sicher zur PSA.
Im Anhang noch mal was zum Thema Schutzkleidung, CE und Normen.
VG Reinhard
Hallo zusammen,
hier nochmals 2 Infoseiten zur PSA/ CE
http://www.dguv.de/dguv-test/de/p…ichen/index.jsp
http://www.ce-zeichen.de/klassifizierun…ruestungen.html
Auch wir hatten mit PSA-Lieferungen in der Vergangenheit gewisse Probleme. Seit immer mehr Produkte aus aussereuropäischen Herstellerländern kommen und der Markt mit Billigprodukten voll ist, ist die Auswahl immer schwieriger geworden. Auch CE -Kennzeichnungen wurden oder werden gefälscht.
http://eu-en-ce.blogspot.com/2008/03/cenews…-aus-china.html
Ohne vorherige Auswahl und Lieferanten-Produktbewertung lassen wir keine PSA mehr zu.
Gruß Tanzderhexen
Hi,
PSA muss nach der 8. GPSGV hergestellt und ausgestellt werden. Dann gibt es das CE Zeichen.
Einige Hersteller kamen nun auf die Idee das ganze nach der 2. GPSGV zu machen, gibt auch ein CE-Zeichen, aber dann ist es Spielzeug.
Bei Leitkegeln ist das schon so heufig der Fall, das es fast zum ist.
Da der wirtschaftliche Einkäufer nur das CE Zeichen sieht, und auch oft nicht mehr im Lastenheft steht, kann es halt dazu kommen.
Und wer es noch nicht weiss, CE steht auch für China Export...
Auf GS Zeichen ist auch nur bedingt verlass, ohne Prüfnummer sind die gefälscht und auch mit Prüfnummer nur begrenzt gültig.
Und was die BG Verkehr angeht, ich kenn den Spruch... "BG Verkehr, da liegen sie richtig"
In dem Sinne Grüße aus München
Lucy