ANZEIGE
ANZEIGE
  • Ich hab da mal eine Frage:
    Kümmert sich einer von den SIFA´s um die Trinkwasserverordnung, bzw darum ob die im Betrieb eingehalten wird.
    Ist das überhaupt eine SIFA Aufgabe ?
    Wie seht Ihr das?
    Jetzt sinds doch drei Fragen geworden

    Gruß aus Kerpen

    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • ANZEIGE
    • Offizieller Beitrag

    hallo harald,

    interessante frage (ich gehe davon aus, du stellst die frage als verbraucher/kunde von trinkwasser und nicht als produzent/wasserversorger)

    Ich habe im betrieb einen hygienebeauftragten, der sich u.a. um die trinkwasserinstallation und heizung/lüftung/klima kümmert.

    Ansonsten sehe ich aus meiner betriebsfachlichen sicht die einhaltung der trinkwasserverordnung bei den verbrauchern (sowohl in privaten anlagen als auch in arbeitsstätten) als stiefkind an. Man denkt immer erst dann daran, wenn in den 30cm wasser zwischen wasserhahn und ablauf irgendetwas nicht funktioniert - entweder es kommt nichts raus oder es läuft nichts ab.

    Ich denke als sifa sollte man da auch ein auge drauf haben, denn die einhaltung der trinkwasserverordnung trägt genauso zur gesunderhaltung am arbeitsplatz bei, wie beispielsweise die regelmäßige prüfung von aufzügen nach BetrSichV.


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Kümmert sich einer von den SIFA´s um die Trinkwasserverordnung, bzw darum ob die im Betrieb eingehalten wird.

    Ist meiner Meinung nicht die Aufgabe der Sifa!TrinkwV spricht den Betreiber/Unternehmer an und somit nicht den Sifa. Sollte der Sifa Verantwortlich sein(Haftung!) muss er benannt werden!!!


    Ist das überhaupt eine SIFA Aufgabe ?

    NEIN!


    Wie seht Ihr das?


    Siehe oben:-) das ist meine Meinung

  • Hallo zusammen,

    in einem Teil stimme ich peter ganz klar zu: "die einhaltung der trinkwasserversorgung trägt genauso zur gesunderhaltung am arbeitsplatz bei, wie beispielsweise die regelmäßige prüfung von aufzügen nach BetrSichV."
    Denn wenn das Trinkwasser so aussieht, ist Gesunderhaltung schwierig...: :pros:

    Damit gehört es dann zu den Pflichten der SiFa, den Unternehmer entsprechend zu beraten!

    So viel Arbeit ist das ja nicht...

    Abschnitt 4 der TrinkwV bescheibt ja was zu tun ist. Die Anlage muss dem Gesundheitsamt angezeigt sein. Dann regelmäßige Prüfungen sicherstellen, und zwar von einer akkreditierten Prüfungsstelle.
    § 15 (4) TrinkwV: "Die zuständige oberste Landesbehörde hat eine Liste der im jeweiligen Land ansässigen Untersuchungsstellen ... bekannt zu machen." Sollte sich ergeben dass etwas nicht stimmt, spielt ohnehin das Gesundheitsamt entsprechend mit.

    Bloß weil man nix darüber gelernt hat bei der BG, kann man solche Sachen als SiFa nicht einfach von sich wegschieben.

    Anmerkung zu gawasch: Die SiFa kann höchstens im Innenverhältnis belangt werden. Im Außenverhältnis steht der Unternehmer gerade. Wenn die von ihm benannte Person nicht zuverlässig genug ist ihre gestellten Aufgaben zu erfüllen, ist der Unternehmer seiner Auswahlverantwortung nicht gerecht geworden...

    Bin auf weitere Meinungen gespannt!

  • Na klar habe ich mich um das Trinkwasser gekümmert!


    Jetzt läuft es nur noch durch das Lokus...


    Warum?

    Ich hatte mal ein Vortrag besucht.

    Wasser?

    Ist zum spülen da.

    Ah!

    Heute trinken alle meine Kollegen und Damen das Wasser aus der Flasche und wird zum Kaffeekochen benutzt.

    Aus der Leitung kam immer öfters braune Brühe, verkalkte Siebe (oder wie die Dinger halt heißen) etc.

    Hintergrund:

    Wasser soll nicht belastend sein. Ein Wasser was ein Wert von unter 60 ppm hat, ist reinigend.

    Alles was drüber liegt ist belastend. Bei uns im Frankfurter Raum (am Main) kommt diese Brühe bis auf 500 ppm.

    Nicht schlecht für ein Organismus Körper, welcher die verbrauchte Zellen usw. immer auf dem Neusten halten soll.

    Ja, auch hier greife ich auf Baustellen, Büro's und auch bei Neubauten mit Kuperrohleitungen gerne mal zum Messgerät.

    Und wenn einer meint Trinkwasser ist besser kontrolliert als Tafelwasser der hat Recht. Aber ihr wisst ja alle, seit der Grenzöffnung OST-Deutschland sind die max.-Werte um einiges angehoben worden, sonst hätten die im Osten kein Trinkwasser mehr :511:

    Beste Grüße sendet

    Jörg aus Wetzlar

  • ANZEIGE
  • @ CHeil

    Wer ist denn verantwortlich für die Leitung zwischen Versorger und Abnahmestelle?

    Da brauche ich kein Gesundheitsamt mehr!

    Der Versorger hat immer gutes Wasser ;)

    FaSi-Verantwortung?

    Lach...präventiv....klar ich bin überall, wer hat mich denn im Detail dazu beauftragt im Wasser tauchzusieden...

    Immer mal hier und da Begehungen machen, Augen aufhalten, Mängelanzeigen annehmen...Erkankungen erläutern lassen, was auch immer, es gibt soviel zu tun, eins nach dem anderen..

    Beste Grüße sendet

    Jörg aus Wetzlar

  • Ist meiner Meinung nicht die Aufgabe der Sifa!TrinkwV spricht den Betreiber/Unternehmer an und somit nicht den Sifa. Sollte der Sifa Verantwortlich sein(Haftung!) muss er benannt werden!!!


    Hallo gawasch,

    sicher nicht die primäre Aufgabe der Sifa. Zur Frage der Haftung, das ein Thema für sich ist, gibt es auch hier im Forum an anderer Stelle genügend Beiträge. Ich stimme peter zu dass wir schon darauf achten sollten denn, hier ein Auszug aus dem ASIG

    § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

    4.darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
    für mich als Sifa ist die Gefahr, die durch verunreinigtes Trinkwasser ausgehen kann, nicht zu unterschätzen und entsprechend zu handhaben.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

    • Offizieller Beitrag

    Wow,
    sorry, aber so einen "Mist" hab ich schon lange nicht mehr gelesen!!!

    Muss hier einiges klarstellen:
    Ich arbeite für einen (Energie)versorger und bin Hauptamtlich für die Trinkwasserqualität in unserem Versorgungsgebiet zuständig (TeilzeitSiFa)

    Trinkwasser ist, wie der Name schon sagt, grundsätzlich zum Trinken da, deshalb haben wir ja die Trinkwasserverordnung in Deutschland!
    Das es zur Beeinträchtigung der Qualität durch Stagnation (braune Brühe), gerade in großen (Haus)installationen kommt ist in 99% der Fälle
    dem Eigentümer oder Betreiber der Objekte zuzuschreiben.
    Wenn solche Mängel festgestellt werden muss ich eben dagegen etwas tun, sei es beim kleinen Eigenheimbesitzer (regelmässig Wasserfilter an der
    Hauseinspeisung spülen),kennt vielleicht der eine oder andere, oder eben bei großen Betriebsgeländen einen Spülplan erstellen,
    die Grünflächen werden ja auch regelmässig gemäht.
    Dabei müssen natürlich auch die Perlatoren (Siebe in den Hähnen) ausgebaut und gereinigt werden!

    Und was bitte ist mit den 60 ppm???
    [ppm] ist ein andere Begriff für [mg/L], aber von welchem Inhaltsstoff? Nitrat/Ammonium/Eisen/Kupfer usw...???
    Könnte mir vorstellen das Jörg hier den Leitfähigkeitswert des Wasser meint, der wird in [µs/cm] angeben
    und sagt nur aus, wieviele (leitfähige)Ionen in dem Wasser enthalten sind und hat überhaupt keine Aussagekraft über
    die "Reinheit" des Trinkwassers!

    Das auf Baustellen oder bei zeitbegrenzten Wasserinstallationen eine gewisse Vorsicht angebracht ist, kann ich
    unterstützen, aber auch hier ist die Qualität durch Analysen an der Zapfstelle sicherzustellen.

    Auch wenn wir immer wieder gerne unsere "neuen" Bundesländer für vieles Verantwortlich machen, ist die Aussage
    in diesem Fall schlicht und einfach FALSCH!
    Die Trinkwassserverordnung wurde in 2001 novelliert und mir ist kein Grenzwert bekannt der "nach oben" gesetzt wurde,
    ganz im Gegenteil, z. B. wurde der Wert für Nitrat von 80mg/L auf 50mg/L gesenkt.
    Eine weitere Überarbeitung der TrinkWaV ist im Gange und für 2012 angesetzt, auch hier sind keine "Grenzwertlockerung" geplant

    Uff, das musste ich jetzt einfach loswerden... stehe auch gerne für Rückfragen zur Verfügung!

    Um auf die SiFa Zuständigkeit noch einzugehen, sehe ich das ähnlich mein Vorredner TanzderHexen.
    Eine Gesundheitsgefahr aus verunreinigtem Trinkwasser ist nicht zu unterschätzen und gehört im erweiterten
    Kreis auch zu meinen Beratungsaufgaben.
    Wenn hier offensichtliche Mängel (braune Brühe) vorliegen, werden die fixiert und weitergeben.
    Hier gibt es dann auch weitere Experten (z.B. Betriebsarzt) die im Zuge des "Handlungszyklus" konsultiert werden können!

    Schönen Abend noch,
    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Trinkwasser ist ja nicht nur zum Trinken da, sondern ist ja auch u.a. für die Hygiene (Waschkauen) von MA gedacht ;) und wenn ich an die Gefahr von Legionellen denke und wo die überall zu finden sind:

    • Warmwassererzeugungs- und Warmwasserverteilungsanlagen
    • Schwimmbädern
    • Luftwäschern in Klimaanlagen
    • Kühltürmen
    • Biofilmen
    • Krankenhäusern
    • Wannenbäder, Stationsbäder
    • Totleitungen
    • Wassertanks
    • Kaltwasserleitungen mit Wärmeeinwirkung von außen oder mit langen Stillstandszeiten, z. B. mäßig genutzte Feuerlöschleitungen mit Trinkwasseranbindung

    dann macht es aus meiner Sicht sinn, diese zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und den Unternehmer Richtig zu beraten.
    Wie schon im Vorfeld gesagt, es ist sicherlich keine primäre Aufgabe einer SiFa aber es ist eine weitere Aufgabe für einer SiFa.

  • ANZEIGE
  • Hallo Harald,

    damit unsere Beschäftigten in unserer WfbM nicht ihre Kohle den Limonadenherstellern in den Rachen werfen haben wir von drei Jahren eine Tafelwasserschankanlage angeschafft, die auch recht gut genutzt wird. Von Anfang an haben wir auf mein Anraten einen Wartungsvertrag mit dem Installateur der Anlage gemacht (halbjähriche Wartung) und zu unserer (Betriebsleiter) Sicherheit wird einmal im Jahr die Qualität des Wassers durch ein Labor getestet.

    Zur Zuständigkeit: ich denke es ist gut die Betreffenden auch auf "Fallen", die vielleicht auf den ersten Blick nichts mit uns zu tun haben aufmerksam zu machen; im ersten Moment reagiert "mein Chef" zwar generft, ist aber dann für den Tipp doch dankbar und setzt vieles dirkt um.

    Herzliche Grüße aus dem Saarland,

    Fritz ;)

  • Danke Chris, kann dir nur zustimmen.

    Da ich auch Aufgaben im Umweltmanagement habe, habe ich mich auch um Trinkwasser gekümmert. Bei uns wurde bemängelt, daß unser Betriebswasser direkt an den Trinkwasserhausanschluss angeschlossen ist und kein Rohrtrenner montiert wurde. Das wurde jetzt nachgeholt. (Der Rohrtrenner verhindert das Eindringen von evtl. verunreinigtem Betriebswasser in das öffentliche Leitungsnetz, wenn es dort zu einem Druckabfall kommt. Im Eintretungsfall würde das recht teuer.)

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Guten Morgen,

    sicher ist die SIFA bei offensichtlichen mängel in der Trinkwasseranlage gut beraten, diese abzustellen zu lassen. Aber ich möchte mal vorsichtig in Frage stellen, dass eine SIFA die nicht aus dem Wasserfach tatsächlich die a.R.d.T kennen. Deswegen meine primäre Antwort - nein SIFA ist nicht verantwortlich. Ich rate jedem der meint Trinkwasser inkl. dem Leitungssystem ist mit eine Aufgabe der SIFA und die Sifa kommt nicht aus dem Wasserfach...holt euch eine geeignete Person mit hinzu!
    Nur am Rande:
    VDI 6023; DVGW 406, 290, 291, TWIN Blätter, DIN EN 806, DIN EN 1717, DIN 1988....ich könnte hier jetzt noch sehr viele weitere Normreihen mit aufführen.

    Zu Frank - ACHTUNG!!! Betriebswasser und Trinkwasser dürfen NIE zusammengeführt werden!!!Hier kann ich nur die Rote Karte Zeigen - ein Rohrtrenner ist NICHT als trennung an dieser Stelle zugelassen.

    Genau diese Fälle führen eben zu problemen in der Trinkwasseranlage!!!!Deswegen mein Rat - wenn Ihr euch die Wasserhygiene auf dei Brust schreibt, dann BITTE unter Fachlicher begleitung!!! Und Fank - lass das System nochmals nachprüfen - Betriebswasser ist meistens in Kat. 5 einzuordnen....

    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    hallo gawasch,

    in einem gebe ich dir recht: naturgemäß kennen sich die wenigsten sifa`s im wasserfach aus.

    Das schließt aber nicht aus, dass die sifa`s im rahmen ihrer "menschenschützerischen" tätigkeit auch ein auge auf die trinkwasserqualität in ihrem zuständigkeitsbereich haben sollten. Dabei ist es genauso, wie in anderen fällen auch, dass die sifa`s nicht immer auf allen fachgebieten gleichzeitig spezialisten sein können und sich hier fremder fachlicher hilfe bedienen müssen. Als sifa muss ich aber zumindest in der lage sein (gesunder menschenverstand) sicherheitstechnische und gesundheitliche probleme im betrieb zu erkennen und zum weiteren vorgehen meinen chef (den verantwortlichen :!: ) zu "beraten".


    peter

  • ANZEIGE
  • Das schließt aber nicht aus, dass die sifa`s im rahmen ihrer "menschenschützerischen" tätigkeit auch ein auge auf die trinkwasserqualität in ihrem zuständigkeitsbereich haben sollten. Dabei ist es genauso, wie in anderen fällen auch, dass die sifa`s nicht immer auf allen fachgebieten gleichzeitig spezialisten sein können und sich hier fremder fachlicher hilfe bedienen müssen. Als sifa muss ich aber zumindest in der lage sein (gesunder menschenverstand) sicherheitstechnische und gesundheitliche probleme im betrieb zu erkennen und zum weiteren vorgehen meinen chef (den verantwortlichen ) zu "beraten".

    Genau das hab ich ja gesagt - Verantwortlich ist der Betreiber der Anlage -Verantwortlich nach TrinkwV!!! Beratend ist der "menschenschützer" durchaus da und kann vielleicht auch was tun...(offensiichtliche Mängel). Der Verantwortliche haftet §§ 24 und 25 http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html . Hier ist von einer Straftat die Rede!!!!Von daher sind "wir"gut beraten wenn wir "nur" beratend aber nicht verantwortlich sind!!! Ich spreche jetzt nicht von einer kleinen übersichtlichen installation sondern eher von 50 -80 Jahre alte Systeme....

    • Offizieller Beitrag

    gawasch

    ... nun, da sind wir uns ja einig :rolleyes:

    @JörgWetzlar

    Deine auffassungen zum trinkwasser kann ich leider gar nicht nachvollziehen ?( und kann chris nur zustimmen.

    Die trinkwasserqualität an der größe nur eines einzigen, wie auch immer definierten konzentrations-wert (du gibst zumindest "ppm" an) festzumachen, ist genauso fatal, wie die verkehrssicherheit eines VW Käfer vom wasserstand in der blumenvase am armaturenbrett abhängig zu machen. Die Trinkwasserverordnung gibt reichlich 100 parameter zur bestimmung der trinkwasserqualität an und natürlich gibt es da auch dieses oder jenes ko-kriterium für das jeweils vorliegende wasser. Aber es gibt kein meßgerät, was man ins wasser hält und das dann pauschal sagt: es ist "trinkwasser", oder es ist "kein trinkwasser". Oder vielleicht hast du so eins :?:

    Gemäß Trinkwasserverordnung zählt jeder betrieb als "Wasserversorger" (der eigentümer gibt trinkwasser an fremde - also mitarbeiter - ab) und muss diese in seinem verantwortungsbereich einhalten. Und so, wie chris das auch schon sagte, muss er dafür sorgen, dass an jeder wasserentnahmestelle das wasser in trinkwasserqualität vorliegt. Dafür hat er entsprechende maßnahmen, wie kontrollen, qualitätsnachweise, rohrnetzspülungen, installationsänderungen usw. vorzunehmen. Und wenn bei euch am trinkwasserhahn "braune brühe" herauskommt, ist das natürlich nicht in ordnung und der unternehmer ist in der pflicht, dies abzustellen.

    Zitat Jörg Wetzlar: "Aber ihr wisst ja alle, seit der Grenzöffnung OST-Deutschland sind die max.-Werte um einiges angehoben worden, sonst hätten die im Osten kein Trinkwasser mehr ..." :( ?( Na hallo! ... Jörg! Dieser satz zeugt von völliger unkenntnis der situatuion. Die anforderungen an die trinkwasserqualität in der ehemaligen DDR waren genauso streng, wie sie jetz in der aktuellen Trinkwasserverordnung auch sind. Es gab sicherlich an einigen orten auch erhebliche probleme, diese qualität ständig zu sichern, aber auch hier wurde - wenn auch mit erheblichen aufwand -regelmäßig kontrolliert und die qualität nachgewiesen. Und das sogar bei privaten hausbrunnenanlagen. Und was die "anhebung" von grenzwerten betrifft, so ist dies sogar - ganz im gegenteil - umgekehrt gewesen. Bereits anfang der 80ìger jahre gab es in der DDR beim Nitrat den grenzwert von "40 mg/l", der mit der ersten gesamtdeutschen Trinkwasserverordnung von 1990 und bis heute auf "50 mg/l" angehoben wurde. Bis dahin lag der wert in der Bundesrepublik, so wie chris das auch schon gesagt hat, sogar beim doppelten wie in der DDR, nämlich bei "80 mg/l".

    Also, Jörg, ich möchte darum bitten, dass wir hier problemorientiert und zielführend diskutieren und nicht polemisch werden. Und lieber mal eine frage in die runde stellen, wenn wir zu einem problem nichts wissen, als sich mit halbwissen in langweiligen beiträgen zu outen.


    peter

  • up...

    nun habe ich meinen ganzen fachbezogenen Bericht zum Trinkwasser zerschossen.

    Tut mir Leid.

    Die Antworten z, B. von Peter auf meine Aussagen sind persönlich und tragen nicht zu einem vernünftigen Beitrag bei.

    Medizinisch betrachtet und unter dem Gesichtspunkt "Gesundheitsschutz" fehlt es hier an Aussagekraft.

    Dem Beitragsersteller sind wir noch eine kompetente Antwort schuldig.

    Beste Grüße sendet

    Jörg aus Wetzlar

    • Offizieller Beitrag

    hallo Jörg Wetzlar

    Die Antworten z, B. von Peter auf meine Aussagen sind persönlich und tragen nicht zu einem vernünftigen Beitrag bei.

    ... chris und ich haben versucht, deine "Aussagen" richtig zu stellen - chris hatte hierzu sogar gemeint:

    Wow,
    sorry, aber so einen "Mist" hab ich schon lange nicht mehr gelesen!!!


    Dem Beitragsersteller sind wir noch eine kompetente Antwort schuldig.


    Ich denke, dass sich schon aus mehreren verschiedenen beiträgen die antwort bereits ergibt.

    leschuh kann sich ja mal melden, was er dazu noch genauer wissen möchte, vielleicht auch "medizinisch betrachtet".


    peter

  • ANZEIGE
    • Offizieller Beitrag

    Um auf die SiFa Zuständigkeit noch einzugehen, sehe ich das ähnlich mein Vorredner TanzderHexen.
    Eine Gesundheitsgefahr aus verunreinigtem Trinkwasser ist nicht zu unterschätzen und gehört im erweiterten
    Kreis auch zu meinen Beratungsaufgaben.
    Wenn hier offensichtliche Mängel (braune Brühe) vorliegen, werden die fixiert und weitergeben.
    Hier gibt es dann auch weitere Experten (z.B. Betriebsarzt) die im Zuge des "Handlungszyklus" konsultiert werden können!

    Hallo,
    denke habe meinen Meinung zur Fragestellung dargestellt.
    Medizinisch fehlt mir leider die Fachkenntnis!

    Jörg Wetzlar:
    Meine Richtigstellung war nicht persönlich gemeint und bezog sich ausschließlich auf Fakten die ich so nicht stehen lassen wollte!
    Denke unser Forum lebt ja auch oder gerade vom "Lernen" von anderen Usern.

    Also in diesem Sinne
    Chris

  • Hallo Zusammen,
    erst mal vielen Dank für die Antworten.
    Ich wollte eigentlich nur mal hören wie Ihr das seht.
    Ich sehe das auch so wie die meisten, das es nicht die Hauptaufgabe einer Sifa ist aber auch nicht vernachlässigt werden darf .
    Ich würde den Tread jetzt schließen

    Gruß aus dem sonnigen Kerpen

    Harald
    :111:

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Noch eine Anmerkung von mir: Eine Einrichtung die Trinkwasser weiterverarbeitet (Kochen, Tee usw. )ist, muss die unbedenklichkeit des Wassers nachweisen. Bei uns waren hier zur Probenahme mehrere ich sag mal Institute zu Gange, leider auf Kosten der Übersicht. Ich habe dann den Vorschlag gemacht, mit einem zertifizierten Labor einen Rahmenvertrag abzuschliessen und, habe darauf die Sachkunde erworben damit ich die Proben selbst ziehen kann und darf. Nun mache ich bei den routinemäßigen Begehungen die Trinkwasserentnahme somit ist gewährleistet dass regelmäßig geprüft wird und auch Maßnahmen (falls erforderlich) weiterverfolgt werden können.

    Grüße aus dem wilden Süden Hans

    Wer den Kopf in den Sand steckt, sieht den Weg nicht mehr