Schutzbrillen gegen UV-Strahlen als allgemeine PSA ?

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  • Moin Forum,

    ich habe da wieder einmal eine Frage an Euch Experten.

    Bei uns im Unternehmen (wir sind ein Bauunterehmen) ist das Gerücht aufgekommen, dass für Mitarbeiter, die ständig im Freien arbeiten, eine Sonnenschutzbrille als UV-Schutz fester Bestandteil der PSA sein soll.

    Ehrlich gesagt, ich kann mir das Ganze nicht vorstellen. Ich habe natürlich erst einmal selbst gegoogelt und recherchiert - aber nichts gefunden.

    Sollte jemand von Euch diesbezügliche Erfahrungen und Informationen haben: Bitte her damit. (Vorschriften und Gesetze wären hochwillkommen, denn dies ist für mich leider der einzige Weg meine Chefs von einer Investition in Arbeitssicherheit zu überzeugen).

    Natürlich ist das Thema "Klima/Witterungsenflüsse" in unseren GFB enthalten, allerdings geht das nicht so weit, dass dort pauschal das Tragen von UV-Schutzbrillen festgelegt ist.

    Schon mal Danke im Voraus für möglichst viele Beiträge von Euch.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Ich kenne eine Verordnung zu UV schutzbrilen nur in Zusammenhang mit Solarien.

    Auf dem Bau würde ich es bedenklich finden. Der Bauarbeiter schaut ja nicht unentwegt in die Sonne. Ich habe hier eher das Problem dass alle diejenigen die mit Schutzbrillen rumlaufen die auch gegen UV Strahlen schützen, Probleme haben in schattigen Bereichen noch was zu erkennen.
    Resultat ist sie laufen dann in den Bereichen ganz ohne Brille rum mit der Begründung das sei zu dunkel in dem Bereich grad. Da hier aber Schutzbrillen allgemein zur4 Trage Pflicht gehört gibts immer wieder gerade dadurch Regelverstöße. Beide Brillen rumtragen ist den meisten dann auch zuviel.

  • Hi,

    die meisten Kunststoffbrillen sind UV undurchlässig.

    Ob getönte Brillen dann notwendig sind, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Es gibt arbeitsbereiche, wo man nur mit einer dunklen Sonnenbrillen überhaupt noch was auf einem weissen Blatt erkennen kann, Sonnenobervatorium, alles ist weiss gestrichen und die Sonne scheint...

    Dort ist es dann sogar gefährlich, wenn man von draußen in ein Gebäude geht, und man draußen keine Sonnenbrille auf hatte.
    Drinnen muss man die dann aber auch gleich absetzen.

    Was aber im Bau Bereich beachtet werden sollte, ist auch die UV Strahlung auf der Haut, sprich Kleidung und auch anderer Sonnenschutz.

    Grüße aus München
    Lucy

  • Hi,

    also es gibt m.W. keine Vorschrift in der steht "Mitarbeiter die im Freien arbeiten müssen eine Sonnenbrille tragen"

    Aber die Arbeitsstättenverordnung sagt:


    5.1 Nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten

    Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien sind so zu gestalten, dass sie von den Beschäftigten bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung erreicht, benutzt und wieder verlassen werden können. Dazu gehört, dass Arbeitsplätze gegen Witterungseinflüsse geschützt sind oder den Beschäftigten geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden.


    Sonnenbrillen sind im Sommer bei Sonnenschein für arbeiten im Freien die geeignete PSA.

    http://www.dguv.de/ifa/de/pub/bai/pdf/info0601.pdf

    http://www.dguv.de/ifa/de/fac/str…ne_internet.pdf


    Die BG Bau hat in arbeitsmedizinische Empfehlungen das tragen von Sonnenbrillen aufgeführt. http://www.bgbau.de/d/ergonomie/fa…files/hitze.pdf


    Wir haben für unsere Chemikanten auch Sonnenbrillen zur Verfügung gestellt da wir organisatorisch nicht sicherstellen können, dass die Mitarbeiter in der Mittagszeit nicht in die Anlage müssen und sie müssen teilweise an Behältern und Rohrbrücken auch nach oben sehen und möglichst auch noch etwas erkennen können. Da sind wir im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zur Feststellung "Sonnenbrille" gekommen.


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Wir stellen unseren Mitarbeitern Arbeitsschutzbrillen mit getönten Gläsern zur Verfügung.
    Diese können wählen zwischen Austauschgläsern und zusätzlichen Komplettbrillen.
    Für Mitarbeiter die häufig zwischen Schatten und Sonnenlicht wechseln geben wir Brillengläser die eine Bronzefarbene, Braungefärbt Orangegespiegelt oder Amberfarben.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien sind so zu gestalten, dass sie von den Beschäftigten bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung erreicht, benutzt und wieder verlassen werden können. Dazu gehört, dass Arbeitsplätze gegen Witterungseinflüsse geschützt sind oder den Beschäftigten geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden.


    ...heißt das, dass hier den MA für Arbeiten im Freien, abgesehen von Arbeitskleidung in einem Chemiebetrieb, auch langärmlige "UV"-Schutzkleidung, Sonnenschutzcreme und Kopfbedeckung nicht nur zur Verfügung gestellt, sondern per Betriebsanweisung auch eine entsprechende Tragepflicht angeordnet wird?!?!?!

    Dieser Interpretation (Gefährdungen durch UV Belastung der Sonnenstrahlen) folgend, sind MA die im Freien arbeiten, also mit entsprechender PSA (!!!) auszurüsten. Diese unterliegt dann wiederum einschlägigen Regularien zur Zulassung, Prüfung etc.

    Also, ich halte diese Argumentation für etwas dürftig, würde mir aber spontan auch kein abschließendes Urteil anmaßen. Nichtsdesttrotz sind die angesprochenen Brillen Pfennigsartikel. Wenn MA von sich aus um PSA bitten, dann würde ich in einem solchen Fall mit Freude zustimmen und ihnen diese Brillen zukommen lassen - auch ohne GB und Vorgaben.

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

    So wie ich das jetzt sehe gibt es zwar eine Menge an Empfehlungen von Arbeitsschützern, die meine spezielle Frage betreffen, aber keine gesetzlich untermauerten Argumente (die ich ja leider brauche um meine Chefs zu "überzeugen" - was Anderes hilft leider nicht).

    Auch die Arbeitsstättenverordnung hilft mir nicht weiter, denn diese bezieht sich meines Erachtens auf fest eingerichtete Arbeitsplätze im Freien. Auf der Baustelle ändert sich der Arbeitsplatz ständig mit dem Baufortschritt oder wechselnden Einsatzorten am Bauwerk.

    Ich sehe auch die Schwierigkeit, die Andrasta angesprochen hat. Die Sonnenbrille wird zum Problem, sobald schattige Bereiche betreten werden (auch das muss ja in der GFB berücksichtigt und abgewogen werden). Ich kann mir vorstellen, dass in der Praxis, trotz BA und Unterweisung, das ständige Auf- und Absetzen nervt und die Brille im Endeffekt doch nicht genutzt würde.

    Nochmals Dank an Alle

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo

    Zitat von »awen« Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien sind so zu gestalten, dass sie von den Beschäftigten bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung erreicht, benutzt und wieder verlassen werden können. Dazu gehört, dass Arbeitsplätze gegen Witterungseinflüsse geschützt sind oder den Beschäftigten geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden.
    ...heißt das, dass hier den MA für Arbeiten im Freien, abgesehen von Arbeitskleidung in einem Chemiebetrieb, auch langärmlige "UV"-Schutzkleidung, Sonnenschutzcreme und Kopfbedeckung nicht nur zur Verfügung gestellt, sondern per Betriebsanweisung auch eine entsprechende Tragepflicht angeordnet wird?!?!?!

    Das ist ja nicht mein Zitat, sondern das steht so in der Arbeitsstättenverordnung.


    Zitat

    ...heißt das, dass hier den MA für Arbeiten im Freien, abgesehen von Arbeitskleidung in einem Chemiebetrieb, auch langärmlige "UV"-Schutzkleidung, Sonnenschutzcreme und Kopfbedeckung nicht nur zur Verfügung gestellt, sondern per Betriebsanweisung auch eine entsprechende Tragepflicht angeordnet wird?!?!?!


    Also, keine spezielle UV-Schutzkleidung weil eh schon langärmelige Nomex-Kleidung vorgeschrieben ist. Die bietet ausreichend Schutz gegen Sonnenstrahlung.

    Kopfschutz = Helm

    Für freie Körperstellen, von denen es komplett bekleidet nicht mehr viele gibt, gibt es Sonnencreme.

    Augenschutz: wie Sifa-Lucy schrieb:

    Zitat

    die meisten Kunststoffbrillen sind UV undurchlässig.

    Da aber im Sommer draußen tagsüber manchmal nichts zu erkennen ist, gibt es eben auch getönte Brillen. Für die getönten Brillen war nicht die Gefährdung "UV-Strahlen" ausschlaggebend sondern das es bei bestimmtem Sonnenstand schwierig wird etwas erkennen zu können. Und nein, wir haben es nicht angeordnet, auch wenn es in der GB steht. Wir haben geschrieben bei Bedarf. Die Leute bei uns tragen eh schon soviel PSA das sie die Sonnenbrille die sie sich die meisten an einem Band um den Hals hängen nicht stört. Jedenfalls ist bei mir kein Gemaule angekommen und die Herrschaften hier sind im Meckern nicht zurückhaltend.

    Lediglich für die Brillenträger, die angepassten Augenschutz bekommen haben wir noch keine befriedigende Lösung. Also UV-Schutz schon aber nichts gegen die Blendwirkung.

    Also, ich halte diese Argumentation für etwas dürftig, würde mir aber spontan auch kein abschließendes Urteil anmaßen. Nichtsdesttrotz sind die angesprochenen Brillen Pfennigsartikel. Wenn MA von sich aus um PSA bitten, dann würde ich in einem solchen Fall mit Freude zustimmen und ihnen diese Brillen zukommen lassen - auch ohne GB und Vorgaben.

    Was genau fehlt dir denn an Argumenten?


    Auch die Arbeitsstättenverordnung hilft mir nicht weiter, denn diese bezieht sich meines Erachtens auf fest eingerichtete Arbeitsplätze im Freien. Auf der Baustelle ändert sich der Arbeitsplatz ständig mit dem Baufortschritt oder wechselnden Einsatzorten am Bauwerk.

    Laut Arbeitsstättenverordnung sind da durchaus Baustellen mit erfasst, denn:


    (1) Arbeitsstätten sind:

    1. Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind,

    2. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Servus,

    Die DGUV hat eim paar FAQs zusammengestellt, darunter diese: http://www.dguv.de/inhalt/praeven…s/faq04_bad.pdf. Natürlich läuft das wieder auf Gefährdungsbeurteilung hinaus, zumal es in Deutschland kein gestezlich festgelegtes Grenzrisiko (max. Exposition) für natürliche Strahlung gibt.

    Wenn lange Expositionszeiten, reflektive Oberflächen und/oder grosse Höhen im Spiel sind, wird das in der Risikobewertung regelmässig zu Gestellungs- und Tragepflicht führen. In unseren Observatorien wird das in der Tat auch so gehandhabt.

    Zu einem gewissen Mass beantworten sich Fragen allein durch das Stellen. Hat man sie erst einmal gestellt, kommt man aus der Nummer so leicht nicht wieder raus: Entweder es gibt eine GB mit "Risiko akzeptabel", oder Sonnenschutz. Nur zurück zu der Situation "daran haben wir noch gar nicht gedacht" kann man jetzt nicht mehr so leicht.

    Die Krux mit den GBs ist wie schon oft anderweitig geschildert, dass unsere Gewählten es als gewonnene Schlacht hinstellen, den als "Sonnenscheinverordnung" geschmähten Text "in Brüssel verhindert" zu haben(auf künstliche Strahlung beschränkt), zum Wohle der deutschen Wirtschaft, und ungeachtet der Tatsache, dass diese sowieso der Pflicht zur GB unterworfen ist, und dann prompt fragt "wo steht das?".

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

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  • Hi,

    also der UV-Schutz ist auch bei einem deutschen Sommer immer wichtiger.

    Dies fällt unter die Kategorie Gesundheitsschutz und auch dafür hat ein Arbeitgeber nach §3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz.

    Zitat

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

    Auch muss er die Kosten dafür übernehmen §3 Abs.3 ArbSchG

    Zitat

    Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

    In §4 ArbSchG steht ein weiterer Teil der Begründung:

    Und es ist Bekannt und auch Nachgewiesen, das UV Strahlung das Hautkrebsrisiko erhöht, damit ist auch der Arbeitgeber verpflichtet seinen Mitarbeitern eine PSA zur Verfügung zu stellen, die sie vor dieser Strahlung schütz, denn die Quelle kann er nicht bekämpfen...

    Was der Mitarbeiter dann in seiner Freizeit macht, ist was anderes, am besten lässt es sich mit Lärm vergleichen.

    Alles was bei der Arbeit zu laut ist, also über dem Obereren Auslösewert liegt, muss mit Pflichtuntersuchungen und Kontrolle der Einhaltung zur Benutzung der PSA gewährleistet werden.
    Zudem ist der Bereich zu Kennzeichnen.

    Und wenn der Mitarbeiter in seiner Freizeit laut Musik hört, oder in einem Schützenverein ist, kann es sogar sein, das ein Lärm BK nicht anerkannt wird, weil das private ursächlich war...

    Im SiFa Kurs wurde uns in Dresden auch das Urteil dazu genannt.

    Und nun zurück zur UV Strahlung, wenn der Mitarbeiter sich privat immer "grillen" lässt und damit eh schon eine gewisse Grunddosis an UV-Strahlung abgekommt, kann es sein, das auch in solchen Fällen auch eine BK nicht anerkannt wird, wobei zu sagen ist, das nur wenige Hautkrebsarten überhaupt anerkennt werden.

    Und das sollte auch mal den Mitarbeitern gesagt werden, helle Haut ist gesunde Haut...
    und jede UV-Strahlung schädigt die Haut... auch wenn das natürlich komplett realitätsfremd ist, so ist die Hautkrebsentstehung nunmal minimiert.

    Also für dich heißt es, mach eine Gefährdungsbeurteilung, auch mit der UV-Strahlung, und leite Maßnahmen ab.
    Und die getönten Gläser sind halt notwendig, weil es zu Hell ist, auch wieder Gefährdungsbeurteilung.

    Und wenn der Chef noch immer nicht seine Verantwortung sieht, leg ihm mal das ArbSchG vor... und wenn das nichts hilft, Betriebsarzt und als Eskalation noch die BG.

    So macht man sich zwar keine Freunde, aber einige Chefs denken ja noch immer für sie gelten nur wenige Gesetze.

    In dem Sinne
    Grüße aus München
    Lucy

    P.S. dies war keine Rechtsberatung, sondern nur ein Hinweis auf das was im Gesetz steht... und warum meine Zitate nicht wollen... keine Ahnung ?(?(?(?(

  • ...dort wo bereits, wie in dem von Dir erwähnten Fall, PSA aus anderen Gründen vorgeschrieben ist, mag ja wie bereits von mir angedeutet, alles in Butter sein. Aber jetzt nimm mal den Strassenarbeiter, Dachdecker, Binnenschiffer etc., etc. Hier ist nicht unbedingt eine berufsbedingte PSA zu tragen - oder, es gibt hier sogar z.B. reflektierende Schutzkleidung in kurzer Ausführung. Wenn ich allerdings der Argumentation mit der UV - Belastung folge, müssen all diese Personen eine entsprechende Schutzausrüstung, die dann wie ebenfalls bereits ausgeführt, wiederum der PSA-Benutzerverordnung ff unterliegt.

    Also, ich würde einfach mit der Definition und Festlegung von PSA vorsichtiger sein. Wenn aus anderen Gründen das Tragen einer Schutzbrille oder Schutzkleidung nicht erforderlich ist, würde ich dies im Sommer auch nicht vorschreiben. Im Rahmen einer GB oder BA würde ich allerdings auf mögliche Risiken durch Sonneneinstrahlung hinweisen und z.B. das Tragen langärmliger Kleidung oder die Nutzung entsprechender Sonneschutzcremes empfehlen. Ebenso ist vorstellbar, im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Angebote zu machen.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi,

    für die Warnkleidung gibt es eine BGI 8591.

    Und je nach Gefährdung kann auch eine kurze Warnkleidung getragen werden.
    Und hier ist auch auf den kleinen Unterschied von Warnkleidung und PSA zu achten...
    Im Entsorgungsbereiche gibt es noch die Bio- und Gefahrstoffrichtlinie, die kurze Kleidung teilweise verbieten.

    Und was das schwimmende und auch fliegende Gewerbe angeht gibt es sehr viele Ausnahmen und Sonderregelungen, die kann man nicht mit dem Standardlandarbeiter in diesen Regeln vergleichen.
    Im Seebereicht gilt nichtmal das ArbSchG... siehe §1 Abs. 2 ArbSchG, denn die haben eigene gemacht.

    Und was die UV Belastung angeht, hat vor ein paar Jahren eine bekannte Deutsche Zeitung mit vier Buchstaben mal getitel: "Bald keine schöne aussichten mehr auf Baustellen" Dabei waren ein paar "nett" aussehnde Männer mit freiem Oberkörper abgebildet.

    Aus diesem Grund gab es keine Verordnung zu diesem Thema.

    Und nochmal zurück zu den Seeschiffen, die haben einen UV Grenzwert für natürliche Strahlung.... aber der gilt nicht an Land.

    Und was den Sonnenschutz angeht, ich kenne Betrieb wo im Umkleidebereich ein Spender mit Sonnenschutzcrem hängt, und dieser wird auch verwendet.
    Vieles ist dabei eine Frage der Einstellung, und auch ob man seinen Mitarbeitern was gutes tun will.

    Von daher würde ich
    1. Die Gefährdungsbeurteilung durchführen,
    2. Chef aufklären,
    3. BA auffordern mit Informationen zukommen zu lassen und nach geeigneten Maßnahmen, sprich UV-Schutz suchen.
    4. Die Unterweisung in diesem Bereich erweitern,
    5. Hoffen das es ausreicht und kein Mitarbeiter in ein paar Jahren einen schwarzen Hautkrebs hat, weil es doch nicht ausgereicht hat.

    Das ist alles andere als Befriedigend, aber die genauen Vorschriften fallen bald alle weg und wir dürfen uns, auf die Frage, wo steht das, immer eine Herleitung zum ArbSchG bauen.

    In dem Sonne,
    Grüße aus dem sonnigen München
    Lucy

  • Hallo Michael,

    Ich finde Lucys Argumentation ganz schlüssig, danach kannst du für Mitarbeiter die im Freien arbeiten die Gefährdung durch UV-Strahlung nicht ignorieren.

    Ich geb dir recht, man sollte das zurückhaltend betrachten. Wenn ich mir aber anschaue das das Risiko für Hautkrebs durch UV-Strahlung doch recht hoch ist, dann würde ich sagen müssten grade die von dir genannten Berufsgruppen im Sommer PSA vorgeschrieben bekommen.

    Auch die BGV A1 sagt:


    § 23 Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens

    Beschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz vorzusehen, geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen oder erforderlichenfalls persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.


    In Verbindung mit der BGR A1 die im Kapitel 4.5 Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens sagt:


    Gesundheitsgefahren infolge des Wettergeschehens

    Gesundheitsgefahren bei Arbeiten im Außenbereich infolge des Wettergeschehens können z. B. auftreten,

    • ..........,

    • Hautschädigung durch Sonnenstrahlung,

    • Überhitzung des Körpers durch hohe Temperaturen.

      Abwendung von Gesundheitsgefahren infolge des Wettergeschehens

      Zur Abwendung von Gesundheitsgefahren hat sich z. B. bewährt, wenn

      • ortsgebundene Arbeitsplätze im Freien, an denen nicht nur vorübergehend Versicherte beschäftigt werden, so eingerichtet sind, dass sie gegen Witterungseinflüsse geschützt sind,

      • ...........

      • bei Sonnenstrahlung körperbedeckende Kleidung zum Schutz der Haut getragen wird.
        Ich finde das ist ganz eindeutig.

        Grüße

        awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • ...Argumentation im zweiten Teil auch ganz schlüssig. (Den Zusammenhang mit der See krieg' ich nicht ganz so sauber hin, aber...) Anyway, ich glaube nicht,dass ich die Ignoranz dieses Risikos in meinen bisherigen Ausführungen irgendwie zum Ausdruck gebracht habe, oder? Mein Problem war und ist einfach die Definition und der Umgang mit dem Begriff PSA in diesem Zusammenhang.

    Ursächlich ging es in der Fragestellung ja um Schutzbrillen - und weniger um Schutzkleidung, Hautkrebs und andere Schweinereien. Hier gilt nach wie vor meine Ansicht einen MA, der, unaufgefordert, eine solche Maßnahme anfragt, in allen Fällen zu unterstützen. Besser kann ich Arbeitsschutz nicht an den Mann bringen. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache (auch wenn ich mich wiederhole), dass es sich hierbei um Ausrüstung von extrem nniedrigen Wert handelt.

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hi,

    danke dafür, ich gebe mein bestes.

    Hautschutzmittel zählen auch zur PSA, und UV Strahlung ist eine physikalsiche Gefährdung der Haut.
    Ebenso zählt eine Schutzbrille zu PSA, auch wenn die in Werkstätten teilweise gemeinsam genutz werden.
    Wobei man auch wissen sollte, das 99% aller Kunststoffe UV undurchlässig sind.
    Das für Sonnenbrillen andere Werte gelten als für nicht getönte Brillen, liegt an der Reaktion des Auges und der weite der Pupille.

    Was den See Bereich angeht, die haben Internationale Richtlinien und somit werden die meisten Deutschen / Europäischen hinfällig.
    Die Binnenschiffer haben auch extra Regeln, ebenso die Luftfahrer.
    Aber wenn man nicht dauernd damit zu tun hat, muss man das nicht verstehen und braucht es auch nicht, aber man darf sich hier halt auch nicht wundern.

    Grüße aus München
    Lucy

  • ...Anyway, ich glaube nicht,dass ich die Ignoranz dieses Risikos in meinen bisherigen Ausführungen irgendwie zum Ausdruck gebracht habe, oder? Mein Problem war und ist einfach die Definition und der Umgang mit dem Begriff PSA in diesem Zusammenhang.

    ...........


    Du meine Güte, nein. Ich hab schon zu viel von dir gelesen um das anzunehmen. Ich verstehe allerdings nicht wo du das Problem mit der Definition und dem Umgang mit dem Begriff PSA im Zusammenhang mit Schutz vor UV-Strahlung hast? Da steh ich auf der Leitung

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • ...die auf Grund meiner kleinen Frage entstanden ist.

    Aber so richtig hilft mir das nicht weiter. :22:

    @ Lucy: Zu Punkt 2 Deiner vorgeschlagenen Vorgehensweise: Ich habe nun mal eine engstirnige Geschäftsführung, die als einziges Druckmittel zu befolgende Gesetze und als Lockmittel Kosteneinsparung als Argumente mehr oder weniger zähneknirschend anerkennt. :46: Daher hab ich meine Frage so gestellt.

    @ awen: Vielleicht interpretiere ich das ja alles falsch, aber gemäß § 23 der BGV A 1 wird PSA, gemäß unserer GFB, gestellt und unsere BA schreibt körperbedeckende Kleidung vor. Das auszugsweise aufgeführte Kapitel 4.5 der BGR A 1 bezieht sich auf ortsgebundene Arbeitsplätze im Freien, an denen nicht nur vorübergehend Versicherte beschäftigt werden. Der Arbeitsplatz unserer Mitarbeiter ist aber das gesamte Areal der Baustelle, auf dem sie je nach Erfordernis innerhalb eines Tages an unterschiedlichsten Stellen eingesetzt werden. Ich halte diese Arbeitsplätze nicht für ortsfest, weil "der" Arbeitsplatz eben die gesamte Baustelle ist.

    @ Michael: Ich stimme Dir voll und ganz zu. Das Problem ist die Definition von PSA. Auch die Versorgung von Mitarbeitern, die unaufgefordert und freiwillig nach Maßnahmen beim Arbeitsschutz nachfragen, unterstütze ich nach Kräften - allerdings muss ich dabei auf meine Antwort an Lucy verweisen.

    Vielleicht wisst Ihr ja garnicht, wie gut Ihr es mit Euren Bossen habt.

    Deprimierte Grüße aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hi nj1964,

    die Diskussion ist doch wirklich klasse ;) aber mir ist schon klar das dir das nicht unbedingt weiterhilft. Nur wirst du leider keinen Gesetzestext finden in dem steht, Sonnenbrille muss als PSA zur Verfügung gestellt werden. Es wird künftig immer mehr darauf hinauslaufen das wir über Umwege begründen müssen warum wir etwas wollen. Lucy hat das ja auch schon gesagt.

    Das auszugsweise aufgeführte Kapitel 4.5 der BGR A 1 bezieht sich auf ortsgebundene Arbeitsplätze im Freien, an denen nicht nur vorübergehend Versicherte beschäftigt werden. Der Arbeitsplatz unserer Mitarbeiter ist aber das gesamte Areal der Baustelle, auf dem sie je nach Erfordernis innerhalb eines Tages an unterschiedlichsten Stellen eingesetzt werden. Ich halte diese Arbeitsplätze nicht für ortsfest, weil "der" Arbeitsplatz eben die gesamte Baustelle ist.


    wie kommst du darauf das sich das Kapitel 4.5 auf ortsgebundene Arbeitsplätze im freien bezieht? Deswegen?

    Zitat aus der BGR A1
    Zur Abwendung von Gesundheitsgefahren hat sich z. B. bewährt, wenn


    • ortsgebundene Arbeitsplätze im Freien, an denen nicht nur vorübergehend Versicherte beschäftigt werden, so eingerichtet sind, dass sie gegen Witterungseinflüsse geschützt sind,

    • Bedienungsplätze von Baumaschinen gegen Witterungseinflüsse abgeschirmt sind,


    • Arbeitnehmern Schutzkleidung gegen Witterungseinflüsse, z. B. gegen Kälte und Nässe, zur Verfügung gestellt wird,


    • bei Sonnenstrahlung körperbedeckende Kleidung zum Schutz der Haut getragen wird.
      Das ist eine Aufzählung und soll nicht heißen das die Regelungen die hier beispielartig genannt sind ausschließlich für ortsgebundene Arbeitsplätze gelten.

      Nun hab ich mal eine Frage? Du schreibst:

      @ Michael: Ich stimme Dir voll und ganz zu. Das Problem ist die Definition von PSA...

      Das verstehe ich nicht, wo ist das Problem?

      Grüße

      awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • ...und muss mich mit zwei Frauen gleichzeitich rumschlagen - Auha!!! :wacko:

    Ich möchte jetzt aber hier nicht weiter zum Thema diskutieren. Ich glaube wir sind nicht wirklich auf unterschiedlichen Schiffen unterwegs.

    Vielleicht nochmal zu Dir nj1964: Wenn Deine GF so "engstirnig" ist, versuche doch mal sie subtil zu überzeugen. Sprich einfach mal einen Lieferanten zum Thema "Trageversuch" an, lass Dir ein paar Muster kommen und befrage anschließend deine MA. Wenn diese die Brillen nicht mögen, hat sich die Sache bereits erledigt. (Und hier Awen kommt übrigens wieder das Thema PSA = Tragepflicht ./. Sonnenbrille = keine Tragepflicht und meine damit verbundenen Sorgen und Nöte auf den Tisch). Wenn sie die Brillen aber gerne tragen und Vorteile darin sehen, stehst du mit deiner Argumentation vor den Chefs nicht alleine da sondern hast deine Belegschaft im Rücken...


    In diesem Sinne

    Der Michael


    PS: Und Awen: Ich nehme die Einleitung Deiner letzten Antwort einfach mal als Kompliment - Danke :)

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Hallo awen:

    Genau deswegen. Für mich heißt ortsgebunden, daß der Arbeitsplatz an Ort und Stelle ist. Ansonsten (Ironie an) müsste ich ja mit einem Sonnensegel die ganze Baustelle vor UV-Strahlung schützen (Ironie aus)

    Meine ursprüngliche Frage war ja , ob eine Brille fester Bestandteil der PSA ist. Ich denke, dass kann nur über die GFB festgelegt werden.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.