Mitbestimmungsrecht Betriebsrat

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  • Hallo Kollegen,

    kurze Frage. Inwieweit hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der PSA (nicht bei der Auswahl), wenn sich aus der GefBu die Notwendigkeit ergibt? Konkret: Verwendung von Sicherheitshalbstiefeln anstelle von "normalen" Sicherheitsschuhen. Besten Dank für Eure Hilfe.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

    Einmal editiert, zuletzt von andreas68723 (14. April 2011 um 17:06)

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  • Ich versteh die Frage nicht ganz.
    Es wird ja z.b. vom VDS oder sonstigen Institutionen die eine Betriebsbegehung machen festgelegt in welchem Bereich welche Sicherungsmaßnahemen PSA des einzelnen notwendig sind.
    z.b. Sicherheitsschuhe S1/S2/S3
    ob dies nun Stiefeletten,Stiefel, Halbschuhe sind, das dürfte doch hierbei egal sein oder?
    Also du musst verzeihen wenn ich jetzt da ne ziemlich unqualifizierte Aussage treffe da ich keine SIFA bin und während meiner Arbeitstätigkeit dieses Thema nur streife.
    Sicherlich gibts dort auch die eine oder andere Vorschrift--> z.b. das tragen von Sicherheitssandalen S1...wenn diese im kompletten Werksbereich zulässig wären, dürften diese im Bereich von Schweißplätzen oder bei Schweißarbeiten nicht getragen werden da müsste auf geschlossenes Schuhwerk zurück gegriffen werden.

  • Hallo Jörg,

    der Verband der Sachversicherer hat damit überhaupt nichts zu tun. Wenn überhaupt BG oder GAA. Die Festlegung der PSA erfolgt in erster Linie durch den Unternehmer auf Basis einer GefBu.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Hallo Andreas,

    ich denke hier greift §87 Nr.7 BetrVG. Es ist ja eine "andere" Regelung, wenn man die Schuhe ändert. §87 ist der "stärkste" Paragraph für den Betriebsrat. Sollte dieser greifen, so muß der Betreibsrat mit der Änderung komplett so zufrieden sein. Ergo - seid alle lieb zum Betriebsrat und alles wird gut! ;)

    Ich frage gerne und häufig den Betriebsrat nach seiner Meinung zu einzelnen Gefährdungsbeurteilungsänderungen. Fällt mir jedoch auch sehr leicht, als Mitglied dieses Gremiums. 8)

    Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür bekommen, sondern das, was wir dadurch werden. :thumbup:

    Mein nebengewerbliches Hobby: idealseiten.de

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  • Hallo Andreas,

    ich denke hier greift §87 Nr.7 BetrVG. Es ist ja eine "andere" Regelung, wenn man die Schuhe ändert. §87 ist der "stärkste" Paragraph für den Betriebsrat. Sollte dieser greifen, so muß der Betreibsrat mit der Änderung komplett so zufrieden sein. Ergo - seid alle lieb zum Betriebsrat und alles wird gut! ;)

    Ich frage gerne und häufig den Betriebsrat nach seiner Meinung zu einzelnen Gefährdungsbeurteilungsänderungen. Fällt mir jedoch auch sehr leicht, als Mitglied dieses Gremiums. 8)


    Für mich ist hier schon häufiger der Eindruck entstanden, dass der BR von einigen eher als Gegner betrachtet wird.
    Sollte es so sein, kann ich das eigentlich nicht nachvollziehen, denn Sifa als auch BR sind tätig für den Mitarbeiter. Da sollte es doch ein Einfaches sein an einem Strang zu ziehen.
    Oder sind die betreffenden BR so neben der Spur?

    fragt sich

    der Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo erst mal !

    Wollte auch noch mal die Bedeutung des BR beim Arbeitsschutz unterstreichen .

    Was tun wir: Gibt es änderungen im PSA z.B. wenn neue Schuhe gebraucht werden (Rutschgefahr durch neues Produkt) sprechen wir (BR) Firmen an und lassen uns Probeschuhe geben.Nach ausgiebigen Test lassen wir durch MA entscheiden .

    Sollten bei Euch neue Schuhe ohne Euer Wissen eingeführt werden,so könnt Ihr per abstimmung in der Kommision ablehnen.Ohne Absprache und begründung geht garnichts.

    Und kein MA muss diese Schuhe tragen. Ohne Zustimmung des BR geht in vielen Fällen nichts. Und natürlich gilt das gleiche auch für die Bestimmung der Art des PSA:Wurden bisher in einem bereich bisher Halbschuhe getragen und man will nur Sicherheitshalber auf Stiefel umsteigen so kann der BR dies ohne neue Gef.beurt. ablehnen.

    Gruß aus Rheinhessen :138: :thumbup:

    Hefeweizen macht schön-habe früher viel getrunken!

    Einmal editiert, zuletzt von wseekatz (14. April 2011 um 13:46)

  • Hallo Andreas,

    so ganz habe ich Deine Frage nicht verstanden, deshalb kann es sein, dass meine Antwort etwas am Thema vorbeigeht.

    Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Sicherheitsschuhe getragen werden müssen - dann ist das so und der Betrieb muss diese zur Verfügung stellen. Wenn der Betriebsrat dann fordert, dass stattdessen Sicherheitshalbstiefel beschafft werden sollen - obwohl laut GFB Schuhe aus Sicht der Arbeitssicherheit ausreichen, ist es seine Sache, dies beim Chef durchzuboxen; Stiefel sind ja schließlich teurer als Schuhe.

    Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Sicherheitshalbstiefel erforderlich sind - dann muss der Chef diese ohne wenn und aber zur Verfügung stellen.

    In Bezug auf Arbeitssicherheit hat der Betrieb die PSA zu beschaffen, die das Ergebnis der GFB erfüllt. Weitergehende Forderungen/Wünsche etc. die der Betriebsrat hat, muss er selbst aushandeln. (Hauptsache, das Ergebnis einer solchen "Verhandlung" entspricht den Erfordernissen der Arbeitssicherheit)

    Anders sieht es aus, wenn es darum geht, die laut Ergebnis der GFB erforderliche PSA konkret auszuwählen (Fabrikat, Preisklasse etc.). Es wäre dumm den Betriebsrat an dieser Stelle nicht von vornherein einzubeziehen.

    Bei uns ist es Sache des Betriebsrates und der Geschäftsführung gemeinsam festzulegen, welche PSA in welcher Qualität und von welchem Hersteller letztendlich beschafft wird. (wobei die SiFa ein Auge darauf hat, dass einerseits die Forderungen aus der GFB erfüllt werden und andererseits die ausgesuchte PSA den Vorschriften entspricht ;) ).

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo,

    als Tipp: Dieses Thema passt doch super in eine ASA-Runde. Dort sitzt ja auch der BR. Da kann man das in aller Ruhe und vor allem gemeinsam mit allen Akteuren besprechen. Oder? :whistling:

    Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür bekommen, sondern das, was wir dadurch werden. :thumbup:

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  • Hallo Kollegen,

    besten Dank für Eure Hilfe. Ich glaube, ich habe jetzt die notwendigen Infos.

    @ JörgF: Entschuldigung muss nicht sein, vielleicht war meine Fragestellung für Außenstehende nicht so ganz klar.

    philosapiens: BR ist immer im Boot und alle ziehen an einem Strang (zumindest was die Arbeitssicherheit angeht.

    @elschwoabas: Der BR ist voll in der Spur, keinerlei Konflikte.

    nochmal philosapiens: Das Theama stammt aus einer ASA-Sitzung.

    nj1964: Die Idee mit den Sicherheitshalbstiefeln kommt eher aus Richtung GL und und von mir, da es in den letzten Jahren an anderen Standorten mehrfach Verletzungen durch Umknicken und Kontakt der Knöchel mit scharfen und spitzen Kanten gegeben hat. Ein Teil des BR sieht in den Halbstiefeln aber eine zusätzliche Belastung im Gegensatz zu Sicherheitshalbschuhen.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)


  • Anders sieht es aus, wenn es darum geht, die laut Ergebnis der GFB erforderliche PSA konkret auszuwählen (Fabrikat, Preisklasse etc.). Es wäre dumm den Betriebsrat an dieser Stelle nicht von vornherein einzubeziehen.

    nj 1964


    Das find ich die beste Aussage und bestimmt absolut meine Meinung, lieber miteinbezogen als später ein böses erwachen zu erleben.(Egal obs ein Muss ist oder nicht:D