Beiträge von philosapiens

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    Hallo zusammen,
    ein Bekannter bat mich, eine GFB für die Wasserpumpenanlage in seiner Kleingartenkolonie nach BetrSichV zu erstellen, da der TÜV dies fordert. Kann der Bedarf daran überhaupt bestehen? Die Kleingartenkolonie stellt meiner Meinung nach ja kein Arbeitgeber dar und somit dürfte dort ja auch nicht die BetrSichV greifen, die auf das ArbSchG abgestellt ist. Oder habe ich da einen Denkfehler? GFB's können doch ohnehin nur durch Berufsgenossenschaften geffordert werden und da ist mir für diesen Bereich keine bekannt. Oder?

    Liebe Kollegen,

    erst einmal recht herzlichen Dank für Euer Interesse und Eure vielfälltigen Antworten!

    Natürlich nehme ich die Kollgin und ihr Problem ersnt. Sonst hätte ich hier wohl kaum diese Frage gestellt. Schließlich bin ich ja auf der Suche nach einer sinnvollen Erklärung für die Wasserdampfabfuhr. Denn schließlich wäre das schon eine recht kostspielige Anschaffung für ein Problem, dass meines bisherigen Kenntnisstandes "nur empfunden" wird. Nun habt Ihr mir hier aber sehr geholfen. Eure Denkanstösse werde ich versuchen in Richtung unserer "Geldgeber" zu transportieren. Ich wollte mir aber auch gleichzeitig darüber klar werden, ob ich mich nicht nur schicken lasse. Da ich ANfragen an mich in der Regel sehr ernst nehme, möchte ich natürlich auch nicht zur Umsetzung von eher "nur empfundenen" Nichtigkeiten missbraucht werden. Aber da ich ja Arbeitsschutz und da den Gesundheitsschutz schon sehr ähnlich sehe, wie die WHO, ist es mir auch ein großes Anliegen, den Mitarbeitern ein Wohlbefinden zu ermöglichen.

    Ergo: Vielen Dank für Eure Beiträge! :thumbup:

    Hallo zusammen,

    bei einer Begehung im Bereich Stationsküche wurde mir von der dort tätigen Servicekraft vermittelt, dass sie es als äußerst unangenehm empfindet, dass sie, nach dem der Geschirrspüler mit dem Spülvorgang fertig ist und sie selbigen zum Trocknen des Geschirr geöffnet hat, sich weiterhin in dieser von Wasserdampf angereicherten Umgebung aufhalten muß.

    Meine Frage ist nun, ob ich ihr Erleichterung schaffen kann auf Grundlage einer realbestehenden Gesundheitsgefahr oder nur unter dem Gesichtspunkt, dass wir ja auch laut WHO für das Wohlbefinden der Mitarbeiter zuständig sind. Unsere Hygienefachkraft meinte, dass der Dampf ja durch die hohe Temperatur eigentlich frei von Keimen sein sollte.

    Oder sollte ich der Kollegin gar die gesundheitlichen Vorteile einer Dampfsauna zu erklären versuchen? :S

    Hallo zusammen,

    ich möchte gerade eine ganze Reihe von Fragen zum Brandschutz beantworten. Daher ist die Überschrift von diesem Beitrag wahrscheinlich auch nicht ganz passend.

    Aber hier nun einfach einmal mein Fragenkatalog in dem festen Bewußtsein, hier ausreichend Experten zu treffen. :love:

    Brauchen wir in unserem Krankenhaus mit 350 Mitarbeitern in Berlin einen Brandschutzbeauftragten? Laut BauO Bln §52 ja. Ist das damit erschöpfend erklärt?
    Welche Fach- oder Sachkunde benötigt dieser Mensch?
    Wie oft muß diese zu aktualisiert werden?

    Und die selben Fragen wurden mir im Bezug auf den Abfallbeauftragten gestellt. Da gilt wohl die AbfBeauftrV §1 Abs.2 Nr. 7. Doch leider fand ich da auch wieder nix zur Fach- und oder Sachkunde, bzw. zum vorgeschrieben Wiederholungstakt.
    Vielen Dank für Eure Zeit! 8o

    Hallo,

    hmm, also für so ganz falsch halte ich die Bemerkung der Auditorin nun auch nicht. Ich plane gerade die Neufassung aller unserer Gefährdungsbeurteilungen. Dabei werde ich mich an dem Model von Herrn Necker, den ich als Dozenten in Dresden genießen durfte, versuchen zu orientieren. Aktuell haben wir eine Liste ähnlich wie in der Gefährdungsbeurteilung in Kliniken | TP-4GB erklärt ist. Dort ist die Gliederung nach Bereichen. Herr Necker sortiert nach Tätigkeiten allerdings dann bereichsübergreifend. Beispielhaft sei hier der Gebrauch von Händedesinfektionsmitteln genannt. Ich erhoffe mir durch die strikten tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen bereichsübergreifend auch eine Straffung alle Gefährdungsbeurteilungen. Und um auf das Thema hier zurück zu kommen, diese werden dann nach den jeweils entsprechenden Gesetzten und Verordnungen durchgeführt, also im Beispiel nach §7 GefStoffV. Daher finde ich die Bemerkung der Auditorin zumindest bedenkenswert. Auf welchen Fall sie sich detailiert bezieht, hängt dann sicherlich auch stark vom Titel also vom Inhalt der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung ab.

    Hast Du denn eine Gefährdungsbeurteilung für den ganzen Betrieb erstellt, für die ganze Abteilung, für den Arbeitsplatz oder für die Tätigkeit?

    Hallo,

    ich denke ja auch, dass wir keinen Gefahrgutbeauftragten benötigen. Gibt es irgendwo eine Art Checkliste, an Hand derer ich die Kriterien besser und vor allem schneller ablesen könnte. Die ADR ist doch etwas umfangreich abgefasst.

    An welche Behörde könnte man sich eigentlich wenden, um diese Frage beantwortet zu bekommen. Ich denke die BGW wäre da ja nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner, oder?

    Hallo zusammen,

    die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung tritt zum 01.09.2011 in Kraft.

    http://www.bmvbs.de/cae/servlet/co…machung-gbv.pdf

    Ich bin Teilzeit-Sifa im Krankenhaus. Meiner Meinung nach benötigen wir keinen Gefahrgutbeauftragten. Wir haben "nur" 150 Betten, lassen alles über Drittanbieter transportieren und verschicken keine gefährlichen Proben (Klasse 3 oder 4) zur Analyse. Bisher lassen wir auch noch nicht schulen, was ich für verbesserungswürdig halte. Aber wenn würdet Ihr schulen lassen? Wie sind Eure Erfahrungen mit Gefahrgut im Krankenhaus? Sollte ich als Sifa das Thema wegen der Überschaubarkeit mit beackern? Macht vielleicht auch Sinn im Bezug auf die Verhandlungen im Hinblick auf die Betreuungszeit nach DGUV V2. Oder? 8o

    Unser Aufkommen an B-Abfall liegt unter 150t. C-Abfall liegt bei unter 2.000 Liter. D-Abfall geht zum Hersteller täglich als Retour zurück und E-Abfall haben wir nicht. Wie bestimmt Ihr in Eurem Krankenhaus den Bedarf eines Gefahrgutbeauftragten? Und wenn laßt Ihr wie oft schulen?

    Hallo zusammen,

    ich hatte heute eine Begehung. Dort stellte ich fest, dass ich von einem Maschinenraum aus keine Fluchtwegsbeschilderung vorfand. Der Maschinenraum selbst ist nur über eine Tür über einen Schlauchflur zugänglich. Nun habe ich überlegt, ob dort eine Beschilderung sinnvoll sei? Und vor allem, wer diese in letzter Instanz festzulegen hat.

    Laut ASR A2-3 ist es mal wieder der Unternehmer, also per Delegation wahrscheinlich mal wieder ich, die Teilzeitsifa. Oder muß man deshalb gleich eine Brandschutzschau auslösen? Wie würdet Ihr damit umgehen?

    Vielen Dank schon einmal für Eure Zeit! 8o

    Hallo Andreas,

    ich denke hier greift §87 Nr.7 BetrVG. Es ist ja eine "andere" Regelung, wenn man die Schuhe ändert. §87 ist der "stärkste" Paragraph für den Betriebsrat. Sollte dieser greifen, so muß der Betreibsrat mit der Änderung komplett so zufrieden sein. Ergo - seid alle lieb zum Betriebsrat und alles wird gut! ;)

    Ich frage gerne und häufig den Betriebsrat nach seiner Meinung zu einzelnen Gefährdungsbeurteilungsänderungen. Fällt mir jedoch auch sehr leicht, als Mitglied dieses Gremiums. 8)

    Hallo,

    wir haben eine solche Regelung bei uns getroffen, doch als Dienstanweisung und nicht als Betriebsanweisung:

    Zitat


    Private Elektrogeräte (Kaffeemaschinen, Toaster, Radios usw.) im Krankenhaus stellen eine zusätzliche Gefahr dar, da sie nicht den üblichen Überprüfungen des TÜV unterliegen.

    Aus diesem Grund müssen mitgebrachte Geräte in einem einwandfreien technischen Zustand sein, so dass keine Personenschäden und keine Schäden an den elektrischen Anlagen im Krankenhaus entstehen können.

    Elektrogeräte, die privat ins Krankenhaus mitgebracht werden, müssen dem Technischen Dienst zur technischen Überprüfung übergeben werden, erst nach erfolgreicher Überprüfung dürfen die Geräte im Krankenhaus eingesetzt werden.

    Und ich muß sagen, man hält sich dran! :thumbup:

    Aus diesem Grund wird ja nun auch sehr Wert darauf gelegt, die Verbrauchsmengen im Gefahrstoffverzeichnis zu vermerken. So kann man meiner Meinung nach auch viel zielgerichteter das Risiko bewerten. Wir haben gerade in einem Seminar gelernt, dass ein laut SDB als gefährlich eingestufter Stoff, durch die geringe Verbrauchsmenge und die eigentlich nur in verdünnter Form angewendete Lösung überhaupt keine Gefahr mehr darstellt. Ergo nutzen wir ein eigentlichen Gefahrstoff so, dass er durch die definierte Anwendung kein Gefahrstoff mehr im Sinne der GefahrstoffV ist. Dafür benötigen wir noch nicht einmal eine BA, da in der GFB alles beschrieben ist. So macht das dann auch wieder Sinn! 8o

    Moin,

    wobei ja dann noch zu klären wäre, wer der Eigentümer Deiner Liebsten sei. Der Hersteller könnte ja, so lange das Erzeugnis nicht veräußert wurde, noch als Eigentümer gelten. Daher wohl auch der Brauch, um die Hand (also nur Teilverkauf) der Braut beim Brautvater anzuhalten. Wobei dieser ja mit seinem Einverständnis eigentlich nur einer Bettelei nachgeben würde, also ohne direkten Kaufvertrag.

    Ich stimme also soweit zu, dass es rechtlich zumindest bedenklich ist seine Liebste so unklar zu bezeichnen! 8|

    Moin,

    ich denke auch, das der Weg über die Gefährdungsbeurteilung, die dann als Maßnahme eine BA ergeben kann, in der dann konkrete Maßnahmen genannt werden durch aus ein probates Mittel ist. Wichtig ist meiner Meinung nach nur: Keine BA ohne GFB! Wir haben bei uns, durch meinen Vorgänger noch, unglaublich viele BA. Die Masse halte ich für viel zu viel und auch nicht klar aus irgend einer GFB zu entnehmen. Mein Bestreben ist es immer, die Anweisungen an alle Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Wer lässt sich schon gerne zwingen? Außerdem liest kein Mensch so viele immer gleichlautende BA. Daher tendiere ich auch stark dazu, vergleichbare Gefahrstoffe in einer BA zu bündeln. Laut dem neusten Lehrgang unserer BG (BGW), wird das auch so gewünscht, wenn ich es richtig verstanden habe. :whistling: