Beiträge von JörgF

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    Ein Grenzrisiko kannst du so festelgegen-->

    Besteht für die enstandene/enstehende Gefährdung ein Grenzwert z.B. Lärm 85db lt Anhang II hast du dein Grenzrisiko

    Besteht eine normative/qualitative Anforderung, qualitative Anforderung z.b. Einsatz von Elektr. Arbeitsmitteln VBG Prüfung bei elektr. Geräten, Instandsetzungvorschriften usw. is dies dein Grenzwert

    und wenn das alles nicht klappt musst du dich z.b am § $ Arbeitsschutzgesetz orientieren-->

    • Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; etc....

    Mir ging es auch nicht darum abzuraten. Aber wenn etwas propagiert wird, sollten auch die möglichen Risiken genannt werden.

    Das is die Kernaussage, das Für und WIder und sich dann aus gutem Gewissen entscheiden!

    :138: Prost ausm Bundesland des besten Bieres,!!!!

    Hey...also ich bin schon seit Jahren geimpft und habe diese Impfung sehr gut vertragen.

    Da ich den größten Teil meiner Freizeit in Wald-und Wiesengebieten aufhalte....Jäger und Sammler und Angler habe ich das für notwendig befunden...

    @ elschwoabos..da hat jeder seine Erfahrung ich habe einen guten Bekannten durch eine Gehirnhautenzündung verloren der Auslöser war FSME (ein Zeckenbiss).

    Jeder sollte das tun was ihm am nächsten liegt und was er für sich verantworten kann:D

    Grüßle

    Wenn du bei der Bewachung bist, bist du sicherlich in der VBG, oder? Mach die Ausbildung doch dort..


    Jopp Verwaltung.....
    Mein größtes Problem ist das ich nicht vom Arbeitgeber geschickt werde, sondern diese Ausbildung auf eigenen Wunsch machen möchte!
    Von daher geht´s bei der BG nicht...da hab ich schon nachgefragt.

    Danke schon mal für die Antworten und die guten Tipps.

    Problem ist nur dass mein direkter Vorgesetzter (Fa. mit ca. 5000 MA) mich nicht anmeldet, das hab ich schon probiert und sich auch nicht dafür einsetzen wird das ich diese Ausbildung bei der VerwaltungsBG bekomme.

    Deswegen wollte ich auf diesem Weg die Ausbildung machen um mich weiterzubilden.

    Hallo liebe Leute,

    Meine Frage an euch, da sich ja viele sehr gut auskennen und ich durch Mailkontakt mit dem Anbieter keine Aussagekräftige Antwort erhalten habe möchte ich gerne wissen was ihr dazu sagt.


    Ich möchte mich gerne zur qualifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit fortbilden.

    Dies geschiet aber NICHT auf den Wunsch meines Arbeitgebers, sondern auf meinen---> ergo bin ich Selbstzahler.

    Ich habe mich per Internet bei verschiedenen Akademien erkundigt von TÜV Süd bis VerwaltungsBG usw. bin nun auf die HP der Beuth Hochschule in Berlin gestossen, die diese Ausbildung (zumindest bin ich dieser Meinung) als Fernstudium anbieten.

    Da ich voll berufstätig bin und mir es nicht leisten kann, mich für einen Vollzeitlehrgang anzumelden, wäre das die einzige Möglichkeit. Die einzige UNterstützung die ich bekommen würde, wäre Sonderurlaub (Bildungsurlaub vom Arbeitgeber und warscheinlich den Praktikumsplatz bei unserem Sicherheitingenieur).

    Nun komm ich zu meiner eigentlichen Frage:

    http://www.beuth-hochschule.de/arbeitssicherheit

    http://www.beuth-hochschule.de/fileadmin/oe/f…lick-Grafik.pdf


    Wäre dieser Lehrgang LEK I-III ausreichend um die Grundvorraussetzung (mit bestandener Prüfung--> anerkannte SIFA vor der BG)?

    Und bitte nicht jetzt diese Antwort.....->

    der Grundsatz nach dem ASiG lautet: „eine Sicherheitsfachkraft muss zur Beurteilung der Sachlage die entsprechende Fachkunde vorweisen können“.
    Hehe ;)


    DIe Befähigung in einer Firma (Mitglied einer anderen BG) müsste dann ja speziell bei dieser BG nachgeholt bzw. durchgeführt werden.

    Ich bin mir halt bei diesem Angebot der Beuth nicht so ganz sicher da es hier nur 3 LEK´s sind und bei anderen Akademien 4 oder 5 LEK´s oder ist dies einfach nur eine andere Aufteilung der LEK´s die diese Hochschule anbietet?


    Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen:D?


    Anders sieht es aus, wenn es darum geht, die laut Ergebnis der GFB erforderliche PSA konkret auszuwählen (Fabrikat, Preisklasse etc.). Es wäre dumm den Betriebsrat an dieser Stelle nicht von vornherein einzubeziehen.

    nj 1964


    Das find ich die beste Aussage und bestimmt absolut meine Meinung, lieber miteinbezogen als später ein böses erwachen zu erleben.(Egal obs ein Muss ist oder nicht:D