Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze

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  • Moin,


    vorab: Ich habe die Forensuche bereits bemüht, und ich arbeite eng und gut mit unserem Betriebsrat zusammen.


    Auslöser der Frage: "Neumöblierung" eines Bereiches mit drei Bildschirmarbeitsplätzen. Die "Neuerung besteht darin, dass die Schreibtische um 90° gedreht werden und an jeden Schreibtisch noch ein Besuchertisch angedockt wird, der mit jeweils zwei schicken Besucherstühlen ausgestattet wird. Darüber hinaus erhält jeder Arbeitsplatz eine sensorgesteuerte LED-Präsenzleuchte. Als strukturelles Element, habe ich zwischen den Arbeitsplätzen ein 1m breites Schallschutzelement geplant, dass aber eigentlich nur als struktureller Teiler und farblicher "Tupfer" die Arbeitsumgebung freundlicher machen soll. Klagen über störenden Lärm gibt es von den Beschäftigten keine. Das der Schallschutz gegenüber den danebenliegenden Arbeitsplätzen verbessert wird, ist nur ein netter Nebeneffekt.


    Die Planung wurde mit allen Beschäftigten abgestimmt und für gut befunden. Wünsche der Beschäftigten wurden berücksichtigt. Der Personalrat wurde bei dieser "Minimaßnahme" nicht offiziell beteiligt.


    Jetzt hat der Personalrat die Umsetzung gestoppt, weil er nicht beteiligt wurde und die Interessen der Beschäftigten nicht vertreten konnte. :S Das nur zur Erläuterung, warum ich zu meiner eigentlichen Fragestellung komme (bitte nicht inhaltlich über den Auslöser diskutieren, darum geht es nicht).


    Unstrittig ist der Personalrat bei der Gestaltung der Arbeitsplätze mitbestimmungspflichtig. So wie so gut. Gibt es ein Auslösekriterium, wann der Personalrat zu beteiligen ist?


    Umstellung der Bürobeleuchtung - JA
    Umstellung auf höhenverstellbare Schreibtische - JA
    Umstellung von Schränke auf Sideboards?
    Umstellung von Rollcontainer auf Beistellcontainer?
    Umstellung von 24" auf 27"-Monitore?


    Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass der Personalrat wegen jeder Lappalie ein Mitbestimmungsverfahren durchlaufen will. Kann mich jemand erhellen, ob es da etwas konkretes gibt. Ich habe auch schon unzählige Urteile druchforstet, bin aber nicht wirklih weitergekommen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass der Personalrat wegen jeder Lappalie ein Mitbestimmungsverfahren durchlaufen will.

    Du hast vorher geschrieben:

    und ich arbeite eng und gut mit unserem Betriebsrat zusammen.

    wenn das so ist .... bitte Deinen BR um Entschuldigung und mache einen Termin aus um Ihn die Änderungen vorzustellen und erläutere die Vorteile für die MA, die ja zusätzlich mit einbezogen wurden und alles für gut befunden haben.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin Frank,


    grundsätzlich gilt:


    Betriebsverfassungsgesetz § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte


    (1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung
    1. von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen,
    2. von technischen Anlagen,
    3. von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder
    4. der Arbeitsplätze
    rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.


    (2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.


    Also stellt sich die Frage - Lappalie oder nicht - nicht. Der Betriebs/Personalrat ist immer zu informieren.


    Die Sinnhaftigkeit soll ja nicht diskutiert werden. ;)

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

  • mache einen Termin aus um Ihn die Änderungen vorzustellen und erläutere die Vorteile für die MA

    Das ist alles bereits passiert. Der BR-Vorsitzende ist im Urlaub und sein Stellvertreter spielt jetzt Chef. "Wir sind nicht beteiligt worden, also sind wir dagegen".


    Aber darum geht es nicht, sondern um das generelle Verfahren.

    Zitat von §91 Betriebsverfassungsgesetz

    Mitbestimmungsrecht



    Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

    Trifft nicht zu. Die Arbeitsplätze entsprechen der ArbStättV und den den ASRs.

    Trifft zu, habe ich aber nicht im Vorfeld gemacht.


    Mir geht es nur darum, wann ich den Personalrat unterrichten muss. Ich kann doch schlecht jedesmal eine Information an den Personalrat geben, wenn ich bei einem Kollegen einen Standventilator hinstelle oder einen neuen Bürostuhl für einen Kollegen bestelle. Da benötige ich eine Halbtagskraft, die sich um nichts anderes kümmert.


    Gruß Frank


    Edit: Michael war schneller. Aber das kann es ja wirklich nicht sein.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Mir geht es nur darum, wann ich den Personalrat unterrichten muss. Ich kann doch schlecht jedesmal eine Information an den Personalrat geben, wenn ich bei einem Kollegen einen Standventilator hinstelle oder einen neuen Bürostuhl für einen Kollegen bestelle. Da benötige ich eine Halbtagskraft, die sich um nichts anderes kümmert.

    Da würde ich sagen kommt es auf den jeweiligen BR an ...wo seine Interessen liegen...
    und wie die Zusammenarbeit läuft....


    Bei Dir vielleicht doch nicht so gut wie Du gedacht hast.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • Bei Dir vielleicht doch nicht so gut wie Du gedacht hast.

    Doch wir arbeiten wirklich gut zusammen (wenn nicht der BR-Vorsitzende im Urlaub ist). Sein Stellvertreter ist sogar eines meiner Teammitglieder, mit dem ich auch sehr gut auskomme, aber wenn der BR-Vorsitzende im Urlaub ist, ist Götterdämmerung. Dann läuft der Kollege zu großer Form auf. :S


    Ich habe den Personalrat jetzt offiziell gebeten, mir die Rechtsgrundlage zu benennen, aus der er ein Mitbestimmungsrecht ableitet (was ich so nicht sehe) und festzulegen, wie zukünftig die Umsetzung des §90 BetrVG erfolgen soll, da ja nicht nur ich davon betroffen bin, sondern jeder, der in irgendeiner Form auf die nachfolgenden Punkte einwirkt:


    1.von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen,
    2.von technischen Anlagen,
    3.von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder
    4.der Arbeitsplätze


    Mal schauen, was bei rum kommt. Am liebsten wäre mir, es gäbe eine Festlegung, das bei wesentlichen Planungen/Änderungen eine Unterrichtung des Personalrates erfolgt und das Auslösekriterium festgelegt oder ein Ausnahmetatbestandskatalog definiert wird.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • @Guudsje


    In welchem Bundesland bist Du tätig?


    Personalrat ist bundeslandmäßig immer anders aufgestellt. Es gibt diverse Rechte der Mitbestimmung und der Mitwirkung.


    War der Personalrat bei einer Gefährdungsbeurteilung nicht einbezogen, wurden auf jeden Fall Rechte verletzt, egal ob ein Mitarbeiter oder der ganze Laden. Fakt.
    Die Beurteilung der Arbeitsplätze bei veränderten Arbeitsmitteln ist eine Gefährdungsbeurteilung - Fakt.


    Du bist aber keine SiFa - und auch kein Scheff? Insofern bist Du ein Sachbearbeiter - und Dir kann niemand etwas, außer disziplinarisch, wenn Du Pflichten verletzt hast. Da Du aber (vermutlichß) keinerlei Bestellung als Sifa hast, darfst Du als Klein Guusdje planen und machen was Du willst, OHNE Pflichten zu verletzen.


    Verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung ist der Vorgesetzte. Nun stellt sich die Frage: Mitwirkung oder Mitbestimmung des Personalrates? Betriebsverfassungsgesetz ist nicht die korrekte Rechtsnorm, aber ich weiß nicht, welche Rechtsnorm auf Euch zutrifft. Wenn Mitbestimmung, ist das Vorhaben zu stoppen. wenn Mitwirkung ist es eine Disziplinarfrage für den Vorgesetzten, aber das Vorhaben kann RECHTLICH nicht gestoppt werden.


    Die Betriebsraison sagt aber, dass man die Befindlichkeiten des Personalrates berücksichtigen soll, sonst gibt es woanders Stunk - und zwar massig...


    Insofern habt Ihr eine lose-lose Situation, die es in Zukunft zu vermeiden gilt :) Und nun ab in die Diplomatie-Ecke....

  • Moin,


    HPVG - Hessen, da aber die Regelung des §74 (1) Nr.16 HPVG nicht näher konkretisiert ist, habe ich hilfsweise das BetrVG herangezogen.


    Der Personalrat war in die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen. Für die Minimaländerung des Mobiliars wurde keine erneute "offizielle" Gefährdungsbeurteilung gemacht. Begehung - für gut befunden - Protokoll erstellt - ferdisch (ohne Personalrat).

    Du bist aber keine SiFa

    Rischdisch

    und auch kein Scheff?

    Ich bin der Chef des stellv. BR-Vorsitzenden :Lach:

    Und nun ab in die Diplomatie-Ecke....

    Ich warte jetzt einfach ab, wie sich der Personalrat zu meiner Frage äußert. :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Guudsje,


    hier ein paar Erfahrungswerte:


    Die faktische Rechtslage ist dir ja klar und bei einer schwarz-weiß Betrachtung brauchst du halt eine Halbtagskraft. Rein praktisch solltest du möglichst von dem Versuch absehen, hier eine weitergehende schriftlich fixierte Regelung zu erwirken. So viele Details, die dich dann erschlagen können, kannst du gar nicht bedenken.


    Hier macht es m.E. viel mehr Sinn, die Sache bis zur Rückkehr des Vorsitzenden auszusitzen und dann mit ihm ein gutes Gespräch zu führen. Erfahrungsgemäß müssen manche Teammitglieder einfach mal wieder von entsprechender Stelle eingefangen werden.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • @Guudsje


    Danke für Rechtsnorm.


    Glasklar "Mitbestimmung" und glasklar "Gestaltung der Arbeitsplätze".


    Meine Meinung: Glasklar eine DIPLOMATISCHE Lösung erforderlich, alles Andere liefe auf einen Konflikt hinaus, der über Jahrzehnte andauern könnte... ÖD vergisst nie :)
    ich würde hier zurückstecken und einen Fehler eingestehen.


    Die Frage, wer die Mitbestimmungsrechte des Personalrates verletzt hat, ist hier gegeben. Derjenige (Du?) kann sich mit einer Schachtel Pralinen entschuldigen und dann diplomatisch wie ein Versicherungsvertreter vorgehen: GESCHLOSSENE Fragen stellen... Versuchen.... "Können wir das so nehmen, oder wünscht Ihr noch eine andere Anordnung des Tisches hinten links?"

  • Meine Meinung: Glasklar eine DIPLOMATISCHE Lösung erforderlich, alles Andere liefe auf einen Konflikt hinaus, der über Jahrzehnte andauern könnte... ÖD vergisst nie
    ich würde hier zurückstecken und einen Fehler eingestehen.

    . bitte Deinen BR um Entschuldigung und mache einen Termin aus um Ihn die Änderungen vorzustellen und erläutere die Vorteile für die MA, die ja zusätzlich mit einbezogen wurden und alles für gut befunden haben.

    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Glasklar "Mitbestimmung" und glasklar "Gestaltung der Arbeitsplätze

    Da warte ich doch erst einmal ab, was mir der Personalrat als Rechtsgrundlage benennt. :whistling:
    Desweiteren warte ich mal die heutige Personalratssitzung ab, ob denn der Personalrat ein Problem sieht oder ob wir einfach nur wieder "Götterdämmerung" haben.


    Und zum Thema entschuldigen. Ich bin nicht die Führungskraft des betroffenen Bereiches. Ich bin der, der unterstützt, die Wünsche in eine Planung gießt und mit den arbeitsschutzrechtlichen Normen in Einklang bringt. Mir geht es nur darum, den Sachverhalt zu klären, da es ja auch Bereiche gibt, für die ich als Führungskraft direkt verantwortlich bin. Deswegen möchte ich wissen, was der Personalrat von wem, wann in welcher Form erwartet. Eigentlich ganz simpel. Apropos Simpel..... :44:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • @kelte


    Etwas Ähnliches hast Du geschrieben - was ich durchaus "berücksichtigt" habe. Wobei ich mit "Entschuldigung" konform gehe, aber die Konfliktsituation im ersten Schritt mit einer Alternativfrage (geschlossene Frage == ja/nein - war falsch von mir oben) versuchen würde zu klären...


    Billiger Trick - aber gut vorgetragen hat er Chancen.

  • Föderalismus ist das was dolles, hab da mal was Angehängt, was das Mitestimmungsrecht in Hessen mal etwas beleuchtet.....da haben Landesregierungen anscheinend ganze Arbeit geleistet....Man kann sich Gesetzte auch so basteln, dass sie einem Passen ;) zumindest fühlt es sich so an.


    Die Mitbestimmung an sich wurde wenn ich richtig verstehe ganz schön beschnitten - der Dienststellenleiter hätte diese zwar Informieren müssen - sofern aber keine Dienstvereinbarung für die Beteiligung existiert wird das ganze wohl etwas schwierig für den PR...



    Gruß


    Sven

  • Hallo Kollegen/Innen,


    ich glaube, da werden zwei Begriffe durcheinander gebracht oder vermischt.


    • Über Änderungen an z.B. Arbeitsplätzen ist der BR/PR rechtzeitig zu informieren. Unterrichtungs- und Beratungsrecht
    • Sollten sich diese Änderungen nachteilig auf die Beschäftigten auswirken/können... greift das Mitbestimmungsrecht


    Und das gilt gleichermaßen für das Betriebsverfassungsgesetz als auch für dieses Personalrätegesetz.


    Das wäre ja völlig widersinnig, wenn der Unternehmer sich jede unternehmerische Entscheidung (ich baue eine neue Halle, ich kaufe neue Büromöbel, ich tausche Neonröhren gegen LED, etc.)vom Betriebs,-oder Personalrat genehmigen lassen müsste. Aber im Voraus informieren muss er.


    Durch das was Frank schreibt, ist dem BR/PR im Vorfeld die Möglichkeit genommen, von seinem Beratungsrecht (vielleicht wäre es für die Beschäftigten besser, die Tische nur um 87° zu drehen) Gebrauch zu machen. OK, mit den 87° ist es mit mir durch gegangen. ?(


    Und genau darüber würde ich mit dem BR/PR sprechen. ..."ja Kollegen war mir nicht Klar, gelobe Besserung aber es gefährdet ja Niemanden."

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

  • PR ist völlig etwas anderes als BR. Die haben mehr Rechte.


    Und der PR ist "öffentlicher Dienst" - da kann man die Halle als PR tatsächlich verhindern - im Rahmen diverser Vorschriften und Rechten.


    Ist halt wie mit dem Zipfelkäfer und dem Bahnhofsumbau....


    Aber der PR kann nicht hergehen, und einfach alles verhindern. Er muss Rechtsgrundlagen präsentieren, weswegen die eine oder andere Maßnahme rechtlich nicht zulässig ist.


    Der BR hat da nicht mehr mitzureden, als jeder normale Bürger Mitspracherecht hätte.


    Alles in allem kann man juristisch gegen den PR vorgehen, so dumm ist aber praktisch kein Vorgesetzter im ÖD.... Es wird immer der Kompromiss gesucht - auf Grundlage einer gewissen mehr oder minder gegenseitiger Erpressung, den Rechtsrahmen voll auszuschöpfen - oder auch nicht....

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  • PR ist völlig etwas anderes als BR. Die haben mehr Rechte.


    Und der PR ist "öffentlicher Dienst" - da kann man die Halle als PR tatsächlich verhindern - im Rahmen diverser Vorschriften und Rechten.

    Ich lerne auch gerne dazu. Dann vergesst den PR bei den Informations, bzw Mitbestimmungsrechten.


    PS. Die Halle war dann ein doofes Beispiel, klar der Rektor wird nie eine neue Turnhalle bauen lassen.
    Aber jetzt nur damit ich es auch wirklich verstanden habe. Das Finanzamt will seine Büros mit Computern ausstatten und der PR will beim Abakus bleiben. Wenn er dann passende Rechtsgrundlagen liefert, bleibt es beim Abakus oder einem juristischen Streit?? ( zzz: Ich will das nicht unnötig in die Länge ziehen, das ist nur aus Interesse!!!!)

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

  • So jetzt ist auch klar, woher der Wind weht. Ein Mitglied des PR (gleichzeitig Mitglied des betroffenen Teams) hat die Information eingespeist, dass das Team die Planungen nie gesehen hätte. X( Ich denke mal, dass es nach meinem Gespräch mit den stell.v PR-Vorsitzenden, das ich gerade hatte, noch ein Gespräch zwischen den beiden geben wird (da wäre ich gerne Mäuschen) :whistling:


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • ..ich bin so froh nicht mehr im ÖD zu sein ( Ist schon ziemlich lange her). Wie ich solche "Machtspielerein" gehasst habe! Ich danke jeden Morgen für meine Selbstständigkeit! :4:


    :15:
    Gruß
    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!