Reifenprofil Gabelstapler

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  • Hallo zusammen,
    nachdem ich die Suche bemüht, - mir geläufige Rechtsgrundlagen gewälzt, - festgestellt habe, dass auch der BGG 918 (prüfung Gabelsstapler) nichts hergibt, weil zurückgezogen, frag ich mal hier die Experten der Gabelstapler. Mal abgesehen von der Argumentation, dass Gefährdungsbeurteilung...
    Hat jemand eine Antwort auf die Frage, wieviel Profil auf einer Gabelstaplerbereifung sein muss? Dieser Stapler nimmt nicht am Straßenverkehr teil (also keine STVO) und der Versicherer weiß nichts von seinem Glück. Bei Staplerherstellern habe ich auch schon quer gelesen, aber nichts Brauchbares gefunden.
    Hat jemand einen Lösungsansatz?
    Vorab vielen Dank für eure Mühe!
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (12. April 2011 um 06:42)

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Martina,

    meines wissens ist ein reifenprofil nur dann gefragt wenn das fahrzeug für den öffentlichen bereich (STVO) zugelassen ist und dort eingesetzt wird, ansonsten wird es durch die regelmäßige wartungs intervalle geprüft ob die reifen noch okay sind.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • ............ansonsten wird es durch die regelmäßige wartungs intervalle geprüft ob die reifen noch okay sind.


    aber was sind denn die Kriterien um zu sagen der Reifen ist nicht mehr ok?


    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    • Offizieller Beitrag

    Hallo awen,

    welche kriterien? 8| :D
    vorgeschrieben ist die profiltiefe bei flurförderzeuge nicht, da diese in der Regel NICHT im öffentlichen verkehr unterwegs sind,
    je nach gabelstapler kann bei der UVV Prüfung natürlich von einer sachkundigen person auch die profiltiefe bemängelt werden,
    hierbeit kommt es dann auf die art, typ und nutzung an, eventuell ist dann ein reifenwechsel von nöten...

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

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    (Sapere aude)

  • Hallo,

    ich hab mal in einem unserer Betriebe gefragt, die auch mit Staplern handeln und Reifenservice machen.

    Nur wenn der Stapler am Strassenverkehr teilnimmt ist Profil vorgeschrieben.

    Auf Industrieböden wird vielfach ohne Profil gefahren.
    Wenn der Stapler auch im Aussengelände genutzt wird, kann aber ein Profil aus Sicherheitsgründen angebracht sein. Wie tief dies sein sollte ist nicht vorgeschrieben. Je schwieriger das Gelände und die Witterungsverhältnisse je tiefer, ich denke aber min. so tief wie im Strassenverkehr.
    Es ist auch üblich bei der Vollgummibereifung das Profil, wenn noch möglich, nachzuschneiden.

    Gruß

    Puma

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  • ...an alle, die versucht haben, mir bei der Beantwortung dieser Frage zu helfen. Auch denen, die recherchiert, aber nichts geschrieben haben.
    Nunja, der Stapler fährt im Außengelände, "teilöffentlich". Das ist eigentlich für mich Anhaltspunkt genug, um mit Sicherheit die Festlegung zu treffen, dass "Sliks" hier ausfallen und gefälligst für ein akzeptables Restrisiko in Form eines "Restprofils" von 1,6 mm Profiltiefe zu sorgen, bevor ich den Stapler stilllege. Sicher könnte ich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, ... Bremsweg, ... Gefährdung "fremder Fahrzeuge" etc, die wäre dann Gesetz - und Ende der Durchsage. Aber ich bin zu lange Sifa, als dass ich mir das so einfach machen würde.
    Es muss doch verflixt nochmal einen Anhaltspunkt geben, den man zur Grundlage machen könnte.
    Nunja, vielleicht fällt ja noch jemandem etwas ein.
    Nochmals vielen Dank an euch!
    Viele Grüße
    Martina

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    Andre' Maurois

  • Hi,

    es ist kein mind. Profil vorgeschrieben!
    Viele Denken das, aber es ist durchaus möglich ohne Profil zu fahren und wird auch in einigen Gebäuden so gehandhabt.
    Daher bieten Hersteller auch Profillose Reifen an, nur kaum einer will sie haben, auch wenn sie günstiger sind nicht.

    Auch im öffentlichen Bereich ist nur ein Profil von nöten, wenn der Stapler mehr als 6 km/h fährt, darunter gibt es wieder Sonderregeln.

    Daher, wenn nichts anderes im Prüfbuch und in der Betriebsanweisung steht, kann dies nur durch eine betriebliche Regelung gemacht werden.

    Grüße aus München
    Lucy

  • Hallo
    auch für Vollgummireifen an Flurförderzeugen gibt es eine Verschleißgrenze, ist durch den Reifenaufbau bedingt (innen etwas weicher gummi,Schaumgummi, dann die Lauffläche).
    Die Verschleißgrenze ist meistens außen markiert, wie das bei euren Staplern genau aussieht mal bei der UVV Prüfung nachfragen. Erfahrungsgemäß bringt ein Profilnachschneiden wenig, nutzt sich nur noch schneller ab, besser bei neubeschaffung auf die Qualität achten. Es gibt Reifenqualitäten die sich nicht so schnell abnutzen.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

  • Hallo Lucy, hallo Michael,
    danke für eure Antworten.
    Natürlich macht es mich nicht wirklich zufrieden, den Umstand so hinnehmen zu sollen, dass es da keine Mindestprofiltiefe geben soll, wenn der Stapler möglicherweise auch bei widrigen Wetterbedingungen im Freien, wenngleich auch nicht im öffentlichen Straßenverkehr, unterwegs sein wird.
    Schade, früher gab es hier ein paar Kollegen, die Stapler-Ausbilder sind, aber wohl hier nicht mehr oft reinschauen.
    Nichts für ungut. Danke nochmal für eure Mühe.
    Viele Grüße
    Martina

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    Andre' Maurois

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  • Hallo Martina,

    es ist tatsächlich so, dass im innerbetrieblichen Werksverkehr keine Mindestprofiltiefe für die Reifen von Flurförderzeugen vorgeschrieben ist. An den Reifen ist die Verschleißgrenze bzw. Verschleißindikator angebracht der anzeigt, wann der Reifen gewechselt werden muss. Es gilt für den Staplerfahrer natürlich immer der Grundsatz, dass er seine Fahrweise den Fahrbahnverhältnissen anpassen muss, und d.h. natürlich auch, dass er bei nasser Fahrbahn und glatten Reifen entsprechend langsam fahren muss. Gefährlich wird es meiner Meinung nach, wenn ich mit einem Stapler, mit glatten Reifen, nasse Rampen befahren muss (ich hatte schon mal so einen Unfall). Da ist aus Sicherheitsgründen unbedingt ein Reifenprofil erforderlich. Auf ebenen Böden ist, auf Grund des hohen Gewichts und der relativ kleinen Geschwindigkeit die ein Stapler fahren kann und natürlich mit angepasster Fahrweise, kaum mit Gefahren durch profillose Reifen zu rechnen. Natürlich kann im Einzelfall, das muss durch Augenschein vor Ort entschieden werden, Profilreifen notwendig sein. Zum Beispiel, wenn der Fahrweg im Freien bei Nässe sehr rutschig wird weil er eine sehr glatte Oberfläche hat und der Verschmutzungsgrad sehr hoch ist.

    Viele Grüße

    sami

    "Wer sichere Schritte tun will, muß langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe

  • hmm,Martina du weißt doch, es gibt im Arbeitsschutz kaum noch Vorgaben sondern nur noch die Gefährdungsbeurteilung.

    Selbst in der (zurückgezogenen) BGG 918 stand lediglich zu prüfen sind, Räder: Radbolzen, Bereifung und Luftdruck.

    Von der BGHW gibt es ein Infoblatt "Prüfung von Flurförderzeugen" auch da wieder der Hinweis auf die Gefährdungsbeurteilung:

    "Welchen Umfang haben die Prüfungen?

    Der Umfang der Prüfung muss von dem Unternehmer im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Bei dieser Festlegung sind die Vorgaben in der Betriebsanweisung des Herstellers für das jeweilige Flurförderzeug zu berücksichtigen"

    Falls also nicht noch jemand Vorgaben ausgräbt, würde ich sagen Hersteller befragen.

    Achja,Vollgummireifen haben oft einen Indikatorstreifen der die Verschleißgrenze anzeigt. Der sagt allerdings auch nichts über die Profiltiefe.

    Grüße

    awen

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hi Martina,

    die Vorredner haben schon umfassend zur rechtlichen Grundlage ausgesagt, und da widerspreche ich auch keinem.
    Für mich ist bei allen Begehungen, Ausbildungen und sonstigen Schulungen zum Thema Stapler immer klar, daß ein Profilreifen nicht mehr tauglich ist, wenn das Profil nicht mehr effektiv vorhanden (oder wie beim Auto einseitig abgefahren) ist. Und Profil schreibe ich vor, sobald Witterungsumstände den Boden in seiner Befahrbarkeit verändern und/oder der Stapler auf nichtebenem (waagerechten) Boden bewegt wird. Dies als Basis der Gefährdungsbeurteilung ist eigentlich auch jedem Verantwortlichen verständlich.


    Gruß

    Markus

  • danke für eure Antworten!

    Irgendwie trotzdem nicht schön, dass es die BG nicht schafft, hier einen Wert festzulegen, wenigstens dafür, wenn der Stapler Witterungsverhältnissen ausgesetzt ist.
    Es ständig auf der Sifa abzuwälzen, die sich dann in der Gefährdungsbeurteilung was aus den Fingern saugt, ist auch sehr leidig. Insbesondere, wenn man sich mal kurz an das unterschiedliche Lohngefüge erinnert. "Gefährdungsbeurteilung" - irgendwie kann ich es nicht mehr hören. Genau aus dem Grund, dass dieser Satz ein Freifahrtschein ist.

    VG Martina

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    Andre' Maurois

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  • Hi,

    die BG hat keinen Einfluss auf Herstellerangaben, das zum ersten und zudem gibt es genügend Lager wo Profillose Reifen verwendet werden, weil mehr nicht erforderlich ist.

    Zum anderen hat die Wirtschaft gefordert, die ganzen Vorschriften abzuschaffen, werden auch die ganzen UVVen langsam aber sicher zurückgezogen.
    Es haben sich halt ein paar in ihrer Unternehmerischen Freiheit eingeschränkt gefühlt.

    In ein paar Jahren kannst damit rechnen das es nur noch die überarbeitet BGV A1 gibt und die bereits vereinheitlichte DGUV Vorschrift 2.

    Der Rest kann dann jeder für sich entscheiden, wie es auszulegen ist.

    Also unser Beruf wird immer interessanter, aber das nur so am Rande...

    Grüße aus München
    Lucy

  • Hallo Zusammen,

    natürlich haben hier alle Recht, denn die Bg oder sonstige Institutionen können gar kein min. Profil festlegen.

    Es gibt sogenannte "Reinräume" wo zum Teil auch Stapler fahren, die auf "weißen Reifen" fast ohne Abnutzung unterwegs sind.
    Bei uns in der Montage ist das z.B. so, der Staplerreifen hat gar kein Profil und ist vom Härtegrad fast abnutzungsfrei.

    Es gibt auch Industrieböden, wo der Stapler soviel "grip" braucht, dass er fast auf Moosgummi unterwegs ist oder Stapler die im Gelände fahren, dort gibt es Reifen mit Treckerprofil.....................

    Alles eine Frage der Nutzung des Staplers.

    Gruß
    Andreas

  • Hallo Martina 111,
    Vielleicht Kann ich Dir hier weiter helfen.
    Also ich kenne eure Begebenheiten auf dem Gelände nicht kann die nur Sagen das
    es kein Öffentlicher Straßenverkehr ist wenn das Gelände Umfriedet ist (Zaun Schranke Werkschutz etc.)
    Offenes Tor dann ist es Öffentlich. Also Profiltiefe 1,6 Millimeter
    Es Gibt Vollgummibereifung, Super-Elastik-Reifen und Luftreifen.

    Die Luftreifen bieten den meisten Dämpfungskomfort sind aber Wartungs intensiver und nicht so Ausfall sicher.
    Durch ihren Stahlgürtel liegt die Verschleiß grenze (innerbetrieblich) wenn das Profil nicht mehr zu sehen ist und Straßenverkehr kennst du ja.

    Vollgummireifen bestehen aus einer durchgehenden massiven Gummilauffläche, die direkt auf der Felge fixiert ist. Sie sind damit besonders robust und langlebig, allerdings sind Fahrkomfort und Traktion im Vergleich zu Luft- oder SE-Reifen erheblich schlechter. Diese Bereifung kommt daher nur bei Fahrzeugen in Frage, die auf ebenen Hallenböden eingesetzt werden. Die maximal zulässige Fahrgeschwindigkeit beträgt gem. VDI 2196 20 km/h Die Verschleißgrenze ist die Dicke Wulst unterhalb vom Profil.

    Super-Elastik-Reifen haben die gleichen Abmessungen wie vergleichbare Luftreifen und benötigen auch dieselben Felgen. Allerdings sind diese Vollreifen nicht mit komprimierter Luft, sondern mit elastischen Gummischichten gefüllt. Die auch SE-Reifen genannten Super-Elastik-Reifen sind etwas härter als Luftreifen, jedoch deutlich weicher als Vollgummireifen.
    Die SE Reifen haben die Selbe dicke Wulst wie die meisten Vollgummireifen und bilden ebenfalls die Verschleißgrenze.

    Bei schlechten Witterungsbedingungen wie Eis hilft Dir kein Reifen (Streusalz).
    Bei Nässe (Aquaplaning beginnt bei 80/km/h so schnell sind die nicht) hilft anständig fahren.
    Ansonsten Gibt es keine Hersteller vorgaben.

    Ich habe gerade erst gesehen wie alt deine Anfrage ist egal vielleicht hilft es noch
    Achim

  • Hallo Martina 111,

    das mit der Mindestprofiltiefe von 4mm gilt meines Wissens nur im öffentlichen Verkehrsraum.
    Was die Profiltiefe bei euren Staplern angeht, würde ich das von den Witterungsverhältnissen abhängig machen.
    Wenn die Stapler auch bei Eis und Schnee sicher auf dem Betriebsgelände bewegt werden sollen, würde ich die Maßstäbe der StVO heranziehen.
    Warum sollten auf dem eigenen BG andere Maßstäbe als im öffentlichen Straßenverkehr gelten.

    Falls Ihr an eurer Zufahrt ein Hinweisschild stehen habt auf dem zu lesen ist "Hier gilt die StVO" würde ich mich auf alle Fälle daran halten!

    Hoffe ich konnte zur Entscheidungsfindung beitragen.

    Gruß
    Peter

    Grüße vom Peter

    ...und nein, das hier ist keine Signatur. Hier versuche ich nur die übriggebliebenen Buchstaben zu sortieren.

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