Hallo alle zusammen.
Da ich gerade in unserem Unternehmen die Gefährdungsbeurteilungen erstelle, bin ich mir bei dem Punkt des Gehörschutzes nicht ganz sicher. Wir stellen Wälzlager und Spindeleinheiten her und haben unter anderen verschiedene Schleif- und Drehmaschinen.
Das der Arbeitgeber ab 80 dB(A) Gehörschutz zur Verfügung zu stellen hat und ab 85 dB(A) dieser getragen werden muss ist mir soweit klar. Jetzt habe ich bei einigen Maschinen einen Lärmpegel von 75 dB(A) festgestellt. Jedoch wenn der Mitarbeiter die Druckluftpistole einsetzt, steigt die Lautstärke schnell auf 100 dB(A) an. Dieser Vorgang findet nach der Bearbeitung zum Reinigen eines Werkstückes statt.
Jetzt ist meine Frage, ob der Arbeitsbereich zu einen Lärmbereich gemacht werden muss, auch wenn die Lautstärke nur aller 10 Minuten kurzzeitig 100 dB(A) erreicht oder ob die Mitarbeiter nur bei den speziell lauten Arbeitsvorgängen Gehörschutz tragen müssen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
MFG Matthias