Gehörschutz auch zeitabhängig?

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  • Hallo alle zusammen.

    Da ich gerade in unserem Unternehmen die Gefährdungsbeurteilungen erstelle, bin ich mir bei dem Punkt des Gehörschutzes nicht ganz sicher. Wir stellen Wälzlager und Spindeleinheiten her und haben unter anderen verschiedene Schleif- und Drehmaschinen.

    Das der Arbeitgeber ab 80 dB(A) Gehörschutz zur Verfügung zu stellen hat und ab 85 dB(A) dieser getragen werden muss ist mir soweit klar. Jetzt habe ich bei einigen Maschinen einen Lärmpegel von 75 dB(A) festgestellt. Jedoch wenn der Mitarbeiter die Druckluftpistole einsetzt, steigt die Lautstärke schnell auf 100 dB(A) an. Dieser Vorgang findet nach der Bearbeitung zum Reinigen eines Werkstückes statt.

    Jetzt ist meine Frage, ob der Arbeitsbereich zu einen Lärmbereich gemacht werden muss, auch wenn die Lautstärke nur aller 10 Minuten kurzzeitig 100 dB(A) erreicht oder ob die Mitarbeiter nur bei den speziell lauten Arbeitsvorgängen Gehörschutz tragen müssen.


    Über eine Antwort würde ich mich freuen.


    MFG Matthias

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  • Hallo Matthias,

    versuche doch mal den Einsatz von Lärmarme Druckluftdüsen.

    Gruß Olaf

    Danke für die Antwort. Das habe ich mir auch schon überlegt, jedoch denke ich das die Lautstärke nicht direkt durch den Austritt der Luft aus der Düse entsteht, sondern durch den Aufprall der Luft am Material der Maschine bzw. des Werkstückes. Aber vielleicht werde ich den Vorschlag trotzdem mal anbringen.

    Hmm jetzt stellt sich mir dennoch die Frage wie das mit der Lärmexpostion ist. Darf eine Lärmüberschreitung kurzzeitig vorliegen, um eine Gefährdung der Mitarbeiter auszuschließen und um den Arbeitsbereich nicht als Lärmbereich festlegen zu müssen?

    Gruß Matthias

  • ... ob der Arbeitsbereich zu einen Lärmbereich gemacht werden muss, auch wenn die Lautstärke nur aller 10 Minuten kurzzeitig 100 dB(A) erreicht oder ob die Mitarbeiter nur bei den speziell lauten Arbeitsvorgängen Gehörschutz tragen müssen.

    Mit Lärm kenne ich mich leider nicht gut aus. Aber ich habe einen Rat, nachdem ich in einem meiner Unternehmen letzte Woche eine Lärmmessung durch eine BG hatte: ruf doch mal bei einem Revisionsingenieur einer BG an und frage dort nach ... es muss ja nicht "Deine" BG sein ... ;)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • der richtige Ansatz ist den Lärm an der Quelle zu bekämpfen.
    Es gibt auf dem Markt Ersatzlösungen zum Drucklufteinsatz zur Teilereinigung die sogar zur Reinigung vom Personen geeignet sind.
    Wir nutzen zwei dieser Anlagen seit ca. 3 Jahren ohne Probleme, Drucklufteinsparung inklusive.
    Da ich keine Werbung für den Hersteller mache, könnt ihr bei intresse ja nachfragen oder googeln.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

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  • Hallo Matthias,
    ausschlaggebend ist der Tageslärmexpositionspegel. Dieser bezieht sich auf eine 8 Std. Schicht. Du kannst kurzfristig über den Auslösewert liegen und bist dennoch im grünen Bereich. Lärm ist recht kompliziert, find ich jedenfalls.
    Im Netz gibt es dazu einige Berechnungshilfen. Weitere Informationen findest du bei diversen BG`en und in der LärmVibrationsArbSchV.
    Eine Messung ergibt natürlich genauere Werte, frag doch mal bei deiner BG nach (siehe a.r.ni). Die haben bei uns mal eine Messung durchgeführt, war recht aufwendig.

    LG Lars

    "Herr Präsident, ich übergebe die Schicht mit der Bitte, alles zu tun, damit so etwas nie wieder passiert."
    Luis Alberto Urzua, Schichtführer der Copiapo-Miene

  • Vielen Dank für die Antworten!!

    Werde wohl doch einfach mal bei der BG nachfragen wie das geregelt ist.

    Was ich mich bei dem Thema Druckluftpistolen auch noch Frage ist der Einsatz von Schutzbrillen. Wie gesagt bei uns kommen unter anderem Drehmaschinen und Schleifmaschinen zum Einsatz. Müssen die Leute an den Maschinen alle Schutzbrillen tragen, wenn mit Druckluft gearbeitet wird, um Späneflug oder Schleifstaub von den Augen fern zu halten?

    Schönen Tag noch.

    Gruß Matthias

  • Müssen die Leute an den Maschinen alle Schutzbrillen tragen, wenn mit Druckluft gearbeitet wird, um Späneflug oder Schleifstaub von den Augen fern zu halten?


    Wenn ich da eine GB erstellen würden wäre das Resultat ganz eindeutig, nämlich Ja.

  • Müssen die Leute an den Maschinen alle Schutzbrillen tragen, wenn mit Druckluft gearbeitet wird, um Späneflug oder Schleifstaub von den Augen fern zu halten?

    Etwas bissig: Schau Dir den Film
    http://www.myvideo.de/watch/5036554/Augenunfaelle
    an - und dann frag' noch mal ...
    An Dich geht die Frage rhetorisch - aber wenn Deine Leute fragen: zeige ihnen den Film.

    Wer dann noch Fragen hat, sollte wissen, dass er in bestem Fall grob fahrlässig handelt und von den BGn im Schadensfall in Regress genommen werden kann.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
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  • Das mit dem Augenschutz seh ich ein. Werd das an allen Maschinen mit Druckluft aufnehmen. In einigen Bereichen wird unterweisen,dass Schutzbrillen bei der Benutzung von Druckluft zu tragen sind.

    Außerdem werden wir jetzt auch mal den Einsatz von lärmarmer Druckdüsen ausprobieren. Hab aber gelesen, dass der Luftdruck dann nicht mehr so stark sein darf bzw ist. Mal schauen ob es aussreicht.

    Gruß Matthias

  • Hallo MBeer,

    der Lärm wird wie es schon geschrieben wurde in einer Tagesexposition von 8 Stunden betrachtet.
    WEnn in deinen Betrieb Lärmquellen vorhanden sind, müsst ihr ein Lärmkataster erstellen.

    Damit hat deine Firma den Auftrag die Lärmquellen zu ermitteln. Du kannst ermitteln oder ermitteln lassen welche Maschinen/Anlagen zu laut sind.
    Der zweite Weg ein personenbezogenes 8-stündiges Messverfahren, dort kannst du die auf 8 Stunden bezogenen Lärmexposition eines Mitarbeiters sehen.

    Gruß RaBAu

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hi

    wie schon erwähnt wurde, wird der Tagesexpositionspegel als Grundlage genommen.
    Hierzu misst du entweder 8 Std. oder eine repärsentative Teilzeit und rechnest dann hoch. Ggf. sind noch Zuschläge zu machen, z.B. für Impulshaltigkeit.
    Bei deinen angegebenen Werten und Zeiten würde ich mal vermuten, dass du über die 85 dB(A) kommst.
    Dann ist es wichtig, die räumlichen Grenzen des Lärmbereiches festzulegen: in welchem Umkreis um den betroffenen Arbeitsplatz (Arbeitsplätze) treten die Pegel > 85 dB(A) auf.

    Eine andere Alternativ ist: BG bitten, Messungen durchzuführen :)

    Gruß A

  • Hallo Matthias,

    hier http://bb.osha.de/docs/noise_calculator.xls findest du den Lärm-Belastungsrechner des Landesamtes für Arbeitschutz Brandenburg. Damit lassen sich sehr hilfreiche Berechnungen erstellen. Es finden sich auch hilfreiche Links zu weiteren interessanten Seiten zum Lärm etc.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hallo Matthias,
    ausschlaggebend ist der Tageslärmexpositionspegel. Dieser bezieht sich auf eine 8 Std. Schicht. Du kannst kurzfristig über den Auslösewert liegen und bist dennoch im grünen Bereich. Lärm ist recht kompliziert, find ich jedenfalls.
    Im Netz gibt es dazu einige Berechnungshilfen. Weitere Informationen findest du bei diversen BG`en und in der LärmVibrationsArbSchV.
    Eine Messung ergibt natürlich genauere Werte, frag doch mal bei deiner BG nach (siehe a.r.ni). Die haben bei uns mal eine Messung durchgeführt, war recht aufwendig.

    LG Lars

    Stimmt mit der Tagesexposition, aber auch den Peak nicht zu vergessen.Bei einem Peak von 137 dB biste auch "mit dabei".Mit einem entsprechenden Messgerät kann man das orientierend erstmal selber beurteilen.
    Gruss
    Frank

  • Hallo und vielen Dank für die ganzen Antworten. Der Bereich wird jetzt bei uns als Lärmbereich festgelegt, da der Lex8,h= 85 dB(A) und der LpCPeak= 110 im Schnitt beträgt. Das ist jedenfalls das Ergebnis der Messung. Zusätzlich werden wir jetzt noch lärmarme Druckluftdüsen testen...mal schauen.

    Danke nochmal an Alle!

    Gruß Matthias