Unterweisung der Unterweiser !?

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  • Hi,

    bei uns im Betrieb werden alle Betriebsanweisungen nach §14 und alle anderen auch, von den Schichtmeistern durchfegührt !

    Jetzt ist meine Frage wer muss die Schichtmeister Unterweisen ! Nach Aussage Betriebsleitung wird aufgrund der Ausbildung als Meister son ne Art Selbstunterweisung erwartret bzw. vorraus gesetzt. So nach dem Motto wenn du die Unterweisung deiner Schicht/Mitarbeiter durchführst hast du deine eigene damit abgegolten !

    Das wiederspricht meiner Auffassung von Unterweisungspflicht des Arbeitgebers ! Kann mich mal bitte einer Aufklären was nu Stimmt !?

    Danke und gruß

    Michael

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  • Guten Morgen,

    die Mitarbeiter und Vorgesetzten / Meister werden von mir gleichermaßen unterwiesen. Sie sitzen sogar zusammen in meinen Schulungen, damit keiner benachteiligt wird oder sagen kann, mein Vorgesetzter hat davon noch nie etwas gehört. Somit bekommen alle dieselben Unterweisungen. Wenn es in einem Betrieb nicht wie in meinem Fall die Sicherheitsfachkraft bei den Vorgesetzten macht, sollten meiner Meinung nach diese von der GL unterwiesen werden oder ein Seminar bei der BG besuchen.
    Jede Betriebsanweisung zieht eine Unterweisung nach sich und für jedes Thema unterschreiben alle jeweils separate Unterweisungsnachweise, die ich im Anschluß direkt einscanne.

    Mich würde auch sehr interessieren, wie es in anderen Betrieben gehandhabt wird. :rolleyes:

    Gruß Franky

    "Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben."
    Heinz Erhard

  • Hallo Michael,

    auch die Vorgesetzten sollten individuell auf die Tätigkeiten hin unterwiesen werden. Mein Rat an dieser Stelle ist, mal ein halbes bis ganzes Jahr zurückzuschauen was in seiner Verantwortung nicht so gut gelaufen ist. Um dieses dann besser zu machen, sollte die Unterweisung entsprechend von seinem Vorgesetzten aufgebaut sein. Die Unterweisung sollte auch unbedingt von den jeweiligen verantwortlichen Vorgesetzten selber durchgeführt werden.

    Zur Not kann es sicher auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen. Ich Rate aber dringend davon ab.

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

    _________________________________

    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

    Einmal editiert, zuletzt von Schnecke004 (24. Januar 2011 um 19:31)

  • Hallo

    bei uns im Betrieb werden die Unterweiser von mir unterwiesen, übere alle Themen + das
    Thema: Unterweisung


    Ich zitiere mal die Aussage von keltengruß beispielhaft.
    Was mich an dieser o.ä. Aussagen irritiert:
    die Unterweisung muss ja betriebsbezogen erfolgen, also angepasst an die tatsächlich stattfindenden Abläufe, Maschinen, Geräte und Gewohnheiten.

    Zumindest bei externen FaSis ist dann eine wirkliche betriebsbezogene Unterweisung gar nicht möglich, da die Abläufe, spezielle Macken der Maschinen und vor allem die Gewohnheiten bis ins Detail nicht bekannt sind.
    Möglich wäre eine Unterweisung der Unterweiser - also: wie und was unterwiesen werden.

    Oder sehe ich das überzogen?

    Gruß A

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  • ...sollten in Führungskräfteseminaren, fachspezifischen Fortbildungen etc. mit entsprechendem Rüstzeug ausgestattet werden, um die notwendigen Unterweisungen in ihrem Verantwortungsbereich durchführen zu können. Eine Betriebsleitung muss beispielsweise Erwartungen an die FK kommunizieren und prüfen. Aber, und das hab ich hier schon mal angesprochen: Wenn irgendjemand erwartet, dass eine Geschäftsführung einen Elektromeister über Gefahren beim Umgang mit elektrischem Strom unterweist, dann läuft irgendetwas falsch...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...das ist natürlich immer die Frage... Du wirst nur sehr wenige Situationen finden, in denen Du sagen kannst: "So, hiermit bin ich zu 100 % rechtskonform." Um Dein Beispiel aufzugreifen: Du als Chemiemeister bist in meinen Augen sachkundig. Wenn Du Dir den Inhalt einer Betriebsanweisung anschaust, wer soll Dir hierzu noch qualifizierte Neuigkeiten vermitteln können? Es ist doch eher Deine Aufgabe, deine MA regelmäßig anhand dieser Unterlage zu unterweisen. Ebenso wie Du deine Anlagentechnik kennen solltest. Dein Betriebsleiter weiss, in Teilbereichen, sicherlich mehr als Du aber die Frage ist, ob sein Wissen immer und umfassend für Dich von Interesse oder wichtig ist.

    Ich versuche in solchen Situationen immer auch mit Augenmass und Erfahrung zu arbeiten. Für mich ist dabei wichtig, dass ich eine Entscheidung immer vertreten und rechtfertigen kann. Wenn mir dann irgendwann mal ein Richter sagt, ich haette etwas anders machen sollen, dann ist das halt so. Wenn Du aber auf der anderen Seite eine gute und funktionierende Betriebsorganisation, incl. beispielsweise regelmaessiger Schulungen, nachweisen kannst ist es sehr schwierig, dir heftig ans Bein zu pinkeln.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Michael (Icerman),

    ich muss den Michael schon recht geben, all diejenigen die eine Unternehmerpflicht übertragen bekommen haben, haben eine holschuld (will damit sagen Selbstverantwortung). Alle anderen die keine Unternehmerpflichten übertragen bekommen haben sind durch Ihren Vorgesetzten (FK) zu unterweisen.


    Genau das ist der Punkt den noch viele nicht verstanden haben....

    Führungskräfte sollten in Führungskräfteseminaren, fachspezifischen Fortbildungen etc. mit entsprechendem Rüstzeug ausgestattet werden, um die notwendigen Unterweisungen in ihrem Verantwortungsbereich durchführen zu können.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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