Beiträge von icerman

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    Hihow,

    besten Dank für Eure Tipps! Das deckt sich ja auch alles mit meinen bisherigen Kenntnissen!

    Ja ich bin auch Eurer Meinung das Mitarbeiter die als Führer von Mitgängerflurförderfahrzeuge beauftragt werden, eine fundierte Ausbildung erhalten sollten!

    Aber nichts desto Trotz steht noch die Aussage in dem Merkblatt T030 BGRCI "Fahrer o. a. Maschinen müssen außerdem ausgebildet sein und die Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben"

    Gruß
    Michael

    Hallo Frank,

    hatte ich das Oben in meiner Frage nicht schon geschrieben?

    Naja egal, es handelt sich um einen Hochhubwagen siehe Bild:

    Aber im Grunde geht es um alle Mitgängerflurförderzeuge, auf denen man NICHT "mitfahren" kann, z.B. indem man hinten eine Plattform zum Draufstellen und Mitfahren runterklappen kann, oder wo der Bediener einen anderen Sitz- bzw. Stehplatz draufhat!

    Sorry wenn ich mich vieleicht net richtig Ausgedrückt hatte!

    Gruß

    Michael

    Hallo Waldmann,

    ich bin mit Dir einer Meinung, das Mitgänger-Flurförderfahrzeuge eine Waffe n sind! Und das nur gut Ausgebildete Mitarbeiter da ran sollten!

    Das ist aber hier nicht die Frage gewesen! Es geht mir um das rein Rechtliche! Muss oder Muss nicht?

    gruß

    Michael

    Hallo Udo,
    in der BGV D27 unter §7 Absatz 2 steht

    2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind.

    Durchführungsanweisung:

    Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt, gelten als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Insofern gilt dann § 7 Abs. 1.

    Gruß

    Michael

    Hallo Udo,

    du liegst mit deiner Aussage nicht ganz richtig!

    Du schreibst :
    Staplerschein / Stapler-Fahrerlaubnis also tatsächlich nur dann gefordert, wenn für den Fahrer ein Sitzplatz oder ein Standplatz auf dem Flurförderzeug vorhanden ist.

    Dies gilt aber nur wenn die Fluhrförderfahrzeuge (Mitgänger inkl. Stand- Sitzplatz) Bauartbedingt schneller als 6 km/h fahren.


    gruß
    Michael

    HiHow liebe Gemeinde,

    es geht um die Beauftragung und Fachliche Eignung von Mitarbeitern, die Mitgänger-Flurförderfahrzeuge (in unserem Fall Hochhubwagen) bedienen sollen.

    Aufgrund eines Unfalles, ist bei uns die Frage aufgeworfen worden, ob für die Bedienung dieser Flurförderfahrzeuge ein Führerschein (sprich Ausbildung in Theorie und Praxis mit Prüfung) vorgeschrieben ist!

    Meinem Wissensstand nach ist diese nicht Vorgeschrieben! Es muss nur sichergestellt sein, das nur geeignetes Personal fachlich richtig Unterwiesen und beauftragt werden muss.

    Weder in der BGV D27 noch in der BGG 925 kann ich dazu wirklich ne eindeutige Aussage finden.

    Jetzt ist von einem Kollegen der Einwand gekommen, dass für Mitgänger-Flurförderfahrzeuge doch ein Führerschein vorgeschrieben ist.

    Dies begründete Er mit dem Hinweis auf das Merkblatt T030 Geh-FlurförderzeugeGabelhubwagen BGRCI

    Dort steht folgendes:

    Eignung – Ausbildung – Fahrauftrag

    Fahrer von kraftbetriebenen Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder -stand und Maschinen mit Fernbedienung bzw. in deren Programmierung für ihre Bewegungen eingegriffen wird, müssen mindestens 18 Jahre alt und zum Steuern dieser Fahrzeuge geeignet sein.

    Zur Ausbildung dürfen sie jünger als 18 Jahre sein.

    Dies gilt auch für Hubwagen mit Fahrerplatz und Geh-Mitgänger-Flurförderzeuge, die sowohl als Mitgänger-Flutförderzeug als auch als Fahrerstand-Flurförderzeug (mit Fahrerplatz) ausgelegt sind/von dort aus gesteuert werden.

    Zur Eignung gehört eine ausreichende Gesundheit, die nach dem BG-Grundsatz – BGG 904-G 25, beurteilt werden sollte. Achtung: Bei Trägern von aktiven und passiven Körperhilfen können elektromagnetische Felder Einflüsse ausüben! – Arzt fragen (s. a. Kapitel „Batterie laden – Instandhaltung“).

    Fahrer o. a. Maschinen müssen außerdem ausgebildet sein und die Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben


    Jetzt bin ich doch ein wenig verwirrt! Muss Er jetzt haben oder nicht?


    Bitte um Hilfe und Aufklärung!

    Gruß und Danke

    Michael


    HiHow,

    besten Dank für Eure Rückmeldungen!

    Habt Ihr noch andere Ratschläge in Richtung Versicherungsschutz?

    Es ist ja schon der Hinweis auf Rechtschutzversicherung gekommen!

    Wie sieht es z.B. mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung aus?

    gruß

    Michael

    Moin,

    legt Ihr zu Euren Betreuungsverträgen, eine eigene AGB zu Grunde?

    Hat Zufällig einer eine passende AGB als Muster zur Hand und könnte diese mir zur Verfügung stellen?

    Besten Dank

    gruß

    Michael

    Moin Kollegen,

    wie sieht es bei Euch mit ner Betriebshaftpflichtversicherung?

    Habe mich letztens mit nem Kollegen Unterhalten, wo wir dieses Thema diskutiert haben.

    Ja ode Nein?

    Ich würde sagen JA! habe aber selber noch keine, da ich erst vor kurzem als freier gestartet bin. Daher auch direkt meine weiterführende Frage:

    Könnt Ihr eine Betriebshaftpflichtversicherung empfehlen, die Preis/Leistungsmäßig gut ist?

    Besten Dank

    gruß
    Michael

    Hallo Gemeinde,

    muss ich ne BA für Stoffgemische hier z.B. Haftgrundierung erstellen, wenn laut SDB keine Einstufung vorgesehen ist!
    In dem Beispiel steht bei mögliche gefahren :

    Einstufung des Stoffs oder Gemischs
    Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

    Das Produkt ist nicht gemäß CLP-Verordnung eingestuft.
    Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
    entfällt
    Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
    Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der
    "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.

    Weiter unten in dem SDB steht unter:
    Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen-

    Chemische Charakterisierung: Gemische

    Beschreibung:

    Wässrige Kunstharzdispersion auf Polystyrolacrylatbasis.

    Gefährliche Inhaltsstoffe:

    CAS: 124-68-5 EINECS: 204-709-8
    Indexnummer: 603-070-00-6
    2-Amino-2-methylpropanol
    ?@G?@G Xi R36/38 R52/53 ~Hautreiz. 2, H315; Augenreiz. 2, H319; Aqu. chron. 3, H412 1 - 2%

    Jetzt steh ich hier wien Ochs vorm Berg und bin mir net Sicher BA ja oder Nein!

    gruß und Danke

    Michael

    Moin,

    ich kann dir von dieser Leiter-app nur abraten! Das ist die Totale abzocke!

    Im Grunde ist die gar net mal so Schlecht. Das Problem is nur dat die eine nicht unerhebliche Monatliche Gebühr haben wollen, wenn du die App nutzen willst!

    Sorry dat geht ja wohl gr net! Ich wäre ja bereit nen einmaligen Preis zu Zahlen aber net Monat für Monat! Die bieten noch andere an die nach der Gleichen Abzocke gehen!

    ich habe mir ein schönes PDF-Formular erstellt, welches ich mit dem Ipad nutze! Da geht et auch klick klick klick Protokoll fertig! Und dat für Lau!

    gruß

    Michael

    Hallo,

    hätte mal da ne Frage!?

    Muss ich für jedem Stoff in einem Stoffgemisch eine eigene BA schreiben, oder reicht da ein Sammel-/ Gruppenbetriebsanweisung!

    In meinem Fall geht es um nen Füller/Spachtel in der Autolackiererei. Laut Sicherheitsdatenblatt sind in dem Füller verschiedene Gefahrstoffe enthalten.


    gruß

    Michael

    HiHow,

    besten Dank für deinen Hinweis mit dem Seminar bei der BG Verkehr!

    Dieses Seminar hatte ich auch schon gefunden und die BG Verkehr auch angeschrieben. Leider wird mir die Teilnahme an dem Seminar verwehrt

    Als Begründung schreiben Sie, das als Zulassung zum Seminar alle Punkte Ihrer Liste erfüllt sein müssen!

    Und da ich kein Mitglied der BG Verkehr bin, Darf ich als Externer auch nicht dran teilnehmen!

    Finde es sehr sehr schade das sich hier die BG Verkehr so nach außen hin abschottet! :cursing: :cursing: :cursing: :cursing:


    Michael, wenn noch Info-Bedarf besteht....

    Es gibt bei der BG Verkehr ein Seminar zum "Ausbilder" von Lkw - Ladekranführer . Recht begehrt!

    4 Tage in 42781 Haan

    Nächster Termin, wenn denn noch Plätze frei sind : 07.05.2012 - 11.05.2012

    Habe ich selbst mitgemacht. Recht umfangreich und gut. Meine Meinung

    Gruß Stefan

    HiHow,


    habe gerade erst im Januar dieses Seminar besucht! Is ganz Nett gewesen :)

    Leider werden mit diesem Seminar nicht alle Krane abgedeckt. Was für mich z.B. Wichtig gewesen wäre sind LKW-Ladekräne, also die schönen kleinen Dinger die an fast jedem Baustoffhändler-Transporter LKW dran sind!

    Jetzte bin ich auf der Suche nach der Möglichkeit diese Ausbildung noch zu machen. Bisher habe ich nur ein bei der BG Verkehr gesehen!

    Kann ich da als externer Freiberufler mich auch anmelden? Und wat wir sowat kosten ??

    Vielen Dank für Eure Hilfe !


    gruß

    Michael


    Ok wenn man nur mal Testen möchte reicht die Basic Version natürlich aus ! Hatte ich ja auch so gemacht ! Basic gekauft und per inApp auf Profi geupt !

    MartinE: Also das mit der Mandantenfähigkeit wäre ein Grund aber für das Logo ca 60 Euro mehr zu bezahlen muss ich mir noch überlegen !

    mmhh das mit dem Logo finde ich persönlich schon wichtig, da du ja aus der App herhaus alle Protokolle (wie Begehungen, Audit´s, UNterweisungen etc.) als fertige PDF an deine Kunden verschicken kannst ! Und da möchte ich schon das dort oben mein Logo und mein name steht und net der vom App hersteller ! Macht beim Kunden nen schöneren Fuss :thumbup:

    gruß

    michael

    MartinE: Hi also ich würde dir direkt die ProfiVersion empfehlen !

    Hier z.B. mal 2 wichtige Gründe warum :

    - Basic ist nicht Mandantenfähig (kannst also nur 1 Kunden verwalten)

    - Bei de Basic kannste net dein eigenes Logo einfügen ( bleibt dann das von Inorisk drin :( )

    gruß

    Michael

    Hi LuckyKvD,

    ja leider kann man die Fragenkataloge nicht exportieren ! Hatte auch schon Kontakt mir den Entwicklern ! Soll ggf. noch kommen. Wäre auf jedenfall ein 100% muss. Es ist ja schon recht viel Arbeit die Fragen in das PAD zu hacken. Wäre ja schön wenn man es am PC einflegen könnte und dann zwischen IPad und PC hin und her schieben könnte ! Warten wir mal ab ! Was für Fragenkatalogen (Themen nimmst du auf ?)

    gruß

    Michael