Moin,
bei der BG Bau ( Lehrgangsstandort: Bad Münder ) ist jetzt LZKs zu den Selbstlernphasen eingeführt worden.
Begründung: sonst wird ja nicht gelernt.
Wenn man die nicht wieder abgibt, wird man nicht für die nächste Präsensphase oder fürs Praktikum zugelassen.
Frage:
1. Gibts das auch bei anderen BGen und an anderen Standorten?
2. Ist es Zulässig, den Zugang zum nächsten Teil der Ausbildung zu verwehren?