Hallo Niko,
die UVV Prüfung wird vom Staplerhersteller durchgeführt. Meines Wissens macht er keine BGV A3 Prüfung.
In den Herstellerangaben und der Bedienungsanleitung steht nichts über die Anforderungen an den Ladeplatz. Die Anforderungen an Ladeplätze kenne ich, deswegen macht es für mich eigentlich keinen Sinn. Da ich den Platz des Flurförderzeugs vorhalten muss, zzgl. 60cm Drumherum für den Bediener und dann 2,5m Drumherum keine brennbaren Stoffe lagern darf, macht es für mich keinen Sinn ein Flurförderzeug mit integriertem Ladegerät zu kaufen. Wenn ich dann an mein extra eingerichteten Ladeplatz (Bodenmarkierungen, Augenspülflasche, Feuerlöscher in der Nähe, Betriebsanweisung etc.) gebunden bin.
Gruß Micha