Hallo,
habt ihr schon etwas über die neue DGUV 2 gehört.
Wird diese wirklich ab 01.01.2011 gültig sein, wird sie schon in die aktuelle FaSi-Ausbildung eingebunden.
Grüße aus dem Saarland
Werner
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
habt ihr schon etwas über die neue DGUV 2 gehört.
Wird diese wirklich ab 01.01.2011 gültig sein, wird sie schon in die aktuelle FaSi-Ausbildung eingebunden.
Grüße aus dem Saarland
Werner
Hallo Werner,
ja bis zum 31. Dezember 2010 legt die BGV A2, die „Berufsgenossenschaftliche Vorschrift – Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit“ die Betreuungsformen, Einsatzzeiten und Aufgaben für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte fest.
Zum 1. Januar 2011 wirde diese Richtlinie von der „DGUV Vorschrift 2“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Vorschrift 2) abgelöst.
Hier die wichtigsten Auszüge zur Info aus DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit„ Reformierung der
betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten.
Ziele der Reform:
• Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe
• Stärkere Ausrichtung an den betrieblichen Gefährdungen der Beschäftigten
• Eine einheitliche UVV für gewerbliche BGen und UVT zum 1. Januar 2011
• Konsens mit den Genehmigungsbehörden
Gesamtbetreuung = Grundbetreuung * Feste Einsatzzeiten pro Beschäftigtem
• Definiert als Summe BA+Sifa
• 3 Gefährdungsgruppen
• Keine Degression
• Keine separaten Verwaltungsanteile
+ Betriebsspezifische Betreuung
• Leistungskatalog
• Verbindlich
• Temporäre und dauerhafte Aufgabenfelder
Informationen und Medien zur DGUV Vorschrift 2 werden sukzessive und
nach Verfügbarkeit über die Homepage der DGUV bekannt geben:
http://www.dguv-forum.de/webcom/show_ar…r-9/_p-1/i.html
Gruß Olaf
Hallo Werner,
als Egänzung zu Olafs Ausführungen hier http://www.dguv.de/inhalt/praeven…ift_2/index.jsp
Die einzelnen BGs sind zur Zeit dabei, bzw. haben schon, das ganze zu konkretisieren. Hier im Forum findet sich auch verschiedene Beiträge zum Thema.
Gruß Tanzderhexen
hallo werner,
setz dich bitte mit deiner zugehörigen BG in verbindung. Jede BG regelt den Inhalt der mustervorlage der DGUV für sich selbst. Die BG ETEM beispielsweise nimmt das Jahr 2011 als übergangsphase zur einführung der V 2, bei andere BG`n dagegen ist gleich ab 01.01.2011 die V 2 voll gültig.
peter
Hallo,
die UHK Hessen bietet ein exel datei zur "leistungsermittlung" aus anhang 4 der vorschrift an.
Hallo Toni,
danke für die Excel Datei.
Gruß Olaf
Zunächst einmal @ Toni,
danke für die Exeldatei.
Welche Bereiche berücksichtigt werden müssen geht ja aus der Anlage 4 hevor, aber hat jemand Erfahrung, wie die sich aus der Leistungsermittlung ergebenen Aufgaben zeitlich zu bewerten sind?
Servus Stonione,
Wurde bei unserer Präsenzphase kurz thematisiert. Geprüft (soweit überhaupt), im Januar, soll aber -lt. Aussage des Referenten - noch nach BGV A2 werden. Das wird sich dann wohl im Laufe 2011 ändern.
Gruss, Chrimu
Hallo,
ich hab mal eine Frage und zwar müssen Leiharbeiter bei der Berechnung für die Einsatzstunden Sifa und BA berücksichtigt werden und müssen dann folglich auch die Leiharbeiter die G Untersuchungen bei unserem BA machen? Meiner Meinung nach ja. Vielleicht könnt ihr mir sagen wo was dazu steht.
Gruß Micha
... müssen dann folglich auch die Leiharbeiter die G Untersuchungen bei unserem BA machen?
Nein. Letztlich ist es abhängig vom Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher. Bei einem Unternehmen, das ich betreue, ist das so geregelt:
Wir sagen, welche Vorsorgeuntersuchung für die Tätigkeit erforderlich ist. Wenn der Leiharbeiter diese nicht hat, schicken wir ihn zu unserem Betriebsarzt und verrechnen die Kosten mit dem Entleiher. (Bei dieser Variant wissen wir, dass die Vorsorgeuntersuchung auch stattgefunden hat.)
Bei anderen Unternehmen überlässt der Entleiher dem Zeitarbeitsunternehmen die Arztwahl und verlangt allenfalls einen Nachweis.
...naja, wenn ich die Leiharbeiter aber bei der Einsatzzeit des BA berücksichtige, beinhaltet das doch auch die G Untersuchungen, die zählen ja auch zu seiner Einsatzzeit
... beinhaltet das doch auch die G Untersuchungen, die zählen ja auch zu seiner Einsatzzeit
Bei Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten mag das sein; aber es ist eine "kann"-Formulierung; bei größeren Betrieben finde ich keinen entsprechenden Hinweis in der DGUV 2.
Hallo zusammen,
es gibt immer wieder heftige Diskusionen über die Einsatzzeiten Bertriebsarzt und Fasi.
Nach der DGUV 2 ändert sich doch einiges. (Verwirrend Grundbetreuung, Betriebsspezifische Betreuung.)
Die BGHW der ich angehöre hat einen Rechner eingestellt, um die Zeiten zu ermittel.
Nach einigen Eingaben rechnet dieses Programm die Zeiten aus.
Anbei der Link.
DGUV Vorschrift 2: Einsatzzeiten ermitteln leicht gemacht
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Moppel