MP3 Player beim Betrieb von Maschinen

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  • Hallo

    Überall hält die neue Technik Einzug.
    Was gibt es für gesetzliche Argumente um den Einsatz bzw. Benutzung bei Arbeiten an Maschinen und Technische Anlagen einzuschränken.
    Bin für alle Informationen Dankbar

    Gruß Smarti

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  • Hi Smarti,

    Eine direkte Möglichkeit sehe ich nicht.

    Warum soll der Betrieb von MP3-Playern denn überhaupt verboten werden?

    Ich würde erstens überprüfen, inwieweit durch die Geräte z.B. die Wirksamkeit von Gehörschützern gestört wird oder ob akustische Warnungen (z.B. Staplerverkehr) überhört werden können und darauf ein Verbot oder eine Einschränkung aufbauen.
    Ist ähnlich wie im Straßenverkehr. Radio darfst Du hören, aber wenn es zu laut ist, kannst Du trotzdem Ärger bekommen, weil Du z.B. ein Martinshorn überhören könntest.

    Eventuell kann man auch etwas über die EMP-Richtlinie erreichen, halte ich aber für unwahrscheinlich.

    Gruß
    Klaus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Smart

    Dazu fällt mir erstmal die BGV A1 "Grundsätze der Prävention"
    Drittes Kapittel § 15, ein

    Zitat

    § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten

    (1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind. Die Versicherten haben die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen. Versicherte haben die entsprechenden Anweisungen des Unternehmers zu befolgen. Die Versicherten dürfen erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtete Weisungen nicht befolgen.

    (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

    (3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.

    anhand einer gefährdungsanalyse könnte man dann feststellen ob er sich und andere damit gefährdet und wie Labo-2 schon richtig sagte

    Zitat

    inwieweit durch die Geräte z.B. die Wirksamkeit von Gehörschützern gestört wird oder ob akustische Warnungen (z.B. Staplerverkehr) überhört werden können und darauf ein Verbot oder eine Einschränkung aufbauen.


    soll heissen das auch andere gefährdungen wie z.b schwebende Lasten, umherfliegende Teile usw. zu einem verbot führen können.

    Da solltest du mal eine Analyse machen und das dann der Geschäftsführung oder der Verantwortlichen Abteilung vorlegen und die sollten dann entsprechende verbote oder BA vornehmen.
    Ist natürlich schwierig darauf genau zu antworten weil man die struktur des Betriebes nicht kennt.

    Arbeitsstättenrichtlinien habe ich nicht nachgeschaut aber auch da solltest du dich mal umschauen.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Reine Theorie, aber: beim Arbeiten an Maschinen entsteht meist ein gewisser Lärm. Es muss ja noch keine Pflicht bestehen, Gehörschutz zu tragen, aber macht man den mp3-player nicht automatisch viel zu laut, um gegen die Lautstärke der Maschine anzukommen?? Man will ja seine Musik dennoch hören können. Folge --> schleichender Gehörschaden!!
    Wie gesagt, reine Theorie...

  • Hallo Smart 970,

    Gesetze hin oder her, ich würde als Sifa das nicht befürworten. Irgendwo muss man die Kirche im Dorf lassen. Warum darf man bei Autofahren, Radfahren, Motorradfahren usw. keinen MP 3 Player oder Sonstiges (Kopfhörer) benutzen. Du hast als Sifa bestimmt in der Ausbildung viel über Arbeitsunfälle gehört und wie man sie verhindern kann oder muss!!! Deshalb kann ich nicht verstehen, dass Du so etwas unterstützen willst.

    Servus Michael

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  • Hallo

    Bezugnehmend auf Bob:
    Wenn ich Musik hören will will ich sie auch hören.
    Daraus resultiert das ich sie auch so laut mache das ich sie höre.
    Damit haben wir die Gefährdung das der Kollege sehr wahrscheinlich akkustisch von der Umwelt in seinem Umfeld nix mehr mitbekommt, was bei Gehörschutz nicht der Fall ist da die Geräusche dadurch nur gedämpft und nicht übertönt werden.

    Ich würde den Gebrauch bei der Arbeit an Maschinen und auf Baustellen also auch untersagen.

    Gruß Matti

  • Hallo zusammen...

    Ich finde, man sollte gerade bei diesem Thema sehr vorsichtig hantieren!

    Wenn ich diese Geräte verbiete, sollte ich dafür wirklich stichhaltige Argumente vorbringen. Also muß ich den Einzelfall genau prüfen.

    Ich selbst halte von Walkman, MP3-Playern und ähnlichem gar nichts. Aber viele andere sehen das anders und wenn ich einfach so Verbote ausspreche, ohne offensichtlich erkennbaren Grund, muß ich bei der Durchsetzung mit Problemen rechnen. Und dadurch erschwere ich mir auch die Arbeit, wenn es um andere Themen geht.

    ALSO: VERBOT JA, ABER MIT BEDACHT!

    Gruß
    Klaus

  • Hallo Herbert
    Das ist ja krass.
    Also radios(keine Walkman oder mp3 player) seh ich noch ein.
    Wegen den elektrotechnischen überprüfungen.
    Aber handy`s ?
    Seit ihr in der entwicklung und habt dort probleme wegen fotohandys?
    (Werksspionage)

    Ich denke für dieses ganze thema gibt es keinen königsweg.
    Das sollte man von arbeitsplatzsituation zu arbeitsplatzsituation getrennt untersuchen und beurteilen wo solch ein verbot sinnig ist oder nicht.

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    • Offizieller Beitrag

    hallo,
    stimmt, ist ganz schön krass.
    Du hast recht, es geht teilweise um Werksinterne Entwicklungen. Man hatte erst ein generelles Fotografierverbot erlassen und hat dann gemerkt dass es ja auch Fotohandys gibt. Zum schluss wurde einfach alles untersagt.-

    Aber wie du sagst, es gibt da keine Musterlösung....

    herbert

  • Hallo Herbert,

    Fotoverbot, und erweitert auch für Fotohandy´s ist gar kein Problem. Gibt es inzwischen sogar schon in Schwimmbädern.
    (Warum wohl?)

    Aber das mit dem Radio ist auch wieder so eine Sache...
    Hab das bei uns ganz schnell ausgehebelt gehabt. (Mein Radio ist übrigens GEZ-gemeldet!) Wir sind in unmittelbarer Nähe eines großen Chemie - Betriebes ansässig. Und da in NRW ein Störfallalarm nur über Radio möglich ist, habe ich das Recht (und die Pflicht, SIC!!!) mich über Radio über eventuelle Gefährdungen Informieren zu lassen.
    Damit war das Thema vom Tisch.

    Gruß
    Klaus

  • Wie sieht es denn mit der BGV B3 - Unfallverhütungsvorschrift Lärm aus?

    Auszug aus der BGV B3:
    §11 Zusätzliche Schallquellen
    Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörer, die nicht Arbeitsmittel sind, dürfen von Versicherten nicht benutzt werden. Dies gilt nicht, wenn durch die Bauart
    des Gerätes sichergestellt ist, dass
    – keine Gehörgefährdung entsteht und
    – Gefahrensignale unbeeinträchtigt erkannt werden können.

    Durchführungsanweisungen zu § 11:
    Hierzu zählen z.B. CD-, Kassetten-Abspielgeräte und Radiogeräte mit Kopfhörern. Die Lärmgefährdung durch das Tonwiedergabegerät kann nur bei einer entsprechenden
    automatischen Pegelbegrenzung ausgeschlossen werden. Anforderungen an Kopfhörer als Gehörschutzmittel siehe Durchführungsanweisungen zu § 10 Abs. 1.

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  • Tach auch,

    da muss ich mich doch auch mal wieder zu Wort melden. Grundsätzlich ist m.E. die Benuntzung von - in der Regel mit Kopfhörern betriebenen- Playern bei der Bedienung von Maschinen eine Sache die gar nicht geht. Hierbei muss ich mich ja in der Regel auf das was ich mache (-n möchte) konzentrieren, oder?! (Kommt mir jetzt nur nicht mit "Routine" - aus hoffentlich bekannten Gründen kann ein solches Argument nicht zählen).

    Zum Zweiten sehe ich die Probleme eines Verbotes überhaupt nicht - ob ihr das nun glaubt oder nicht - aber ein Arbeitgeber / Unternehmer darf durchaus bestimmen, ob und welche Musik in seinem Hause / Unternehmen gespielt wird. Er bezahlt sie ja schließlich auch...

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)