Beiträge von Stoertebeker2006

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    Wie sieht es denn mit der BGV B3 - Unfallverhütungsvorschrift Lärm aus?

    Auszug aus der BGV B3:
    §11 Zusätzliche Schallquellen
    Tonwiedergabegeräte mit Kopfhörer, die nicht Arbeitsmittel sind, dürfen von Versicherten nicht benutzt werden. Dies gilt nicht, wenn durch die Bauart
    des Gerätes sichergestellt ist, dass
    – keine Gehörgefährdung entsteht und
    – Gefahrensignale unbeeinträchtigt erkannt werden können.

    Durchführungsanweisungen zu § 11:
    Hierzu zählen z.B. CD-, Kassetten-Abspielgeräte und Radiogeräte mit Kopfhörern. Die Lärmgefährdung durch das Tonwiedergabegerät kann nur bei einer entsprechenden
    automatischen Pegelbegrenzung ausgeschlossen werden. Anforderungen an Kopfhörer als Gehörschutzmittel siehe Durchführungsanweisungen zu § 10 Abs. 1.