Austausch von Rauchmeldern

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  • Hallo Kollegen,

    im Netz konnte ich keine eindeutigen belastbaren Informationen finden. Sicherlich liest hier aber ein Experte mit, der mir hier helfen kann. Bei einem meiner Kunden wurde im Rahmen der regelmäßigen Prüfung der Brandmeldeanlage behauptet, dass Rauchmelder alle 5 Jahre auszutauschen sind. Als Rechtgrundlage wurde die DIN 14675 (?) genannt. Leider liegt mir die DIN nicht vor, so dass ich nicht selbst nachlesen kann. Unabhängig davon, dass Normen keinen rechtsverbindlichen Charakter haben, würde mich interessieren, ob die Aussage der Wartungsfirma richtig ist oder ob es hier nur darum geht neue Rauchmelder zu verkaufen. Schon jetz vielen Dank für Eure Hilfe.

    Gruß aus der Kurpfalz

    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

    Einmal editiert, zuletzt von andreas68723 (29. November 2010 um 16:25)

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  • Hallo Andreas,

    ich denke, dass die Firma hier nur Kasse machen will. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man alle 5 Jahre die Rauchmelder austauschen muss, das hätte ich bestimmt schon längst mitbekommen, da ich auch gute kontakte zur Feuerwehr habe. Auf Nachfrage sagte mir der Kommandant, dass das niergendas stehe.
    Also sollen die, die das behaupten, sagen wo das expliziet steht. Ich mache jede Wette, dass die das auch nicht wissen.

    Mit obersachwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    P.S.: ich kann ja mal auf der Baustelle fragen, wenn der Trupp kommt um die RWA anzuschließen.

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Andreas,

    ich hab auch nichts konkretes finden können wo diese forderung gestellt wird, hab aber folgendes gefunden

    Klick Mich vielleicht hilft dir das weiter.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

    • Offizieller Beitrag

    Hallöle zusammen,

    also, diese 5-Jahresfrist ist mir unbekannt...steht so auch nirgends geschrieben!

    Die RM müssen ja regelmäßig geprüft werden und da sollte es ja auffallen wenn etwas nicht stimmt. Moderne BMA´s erkennen das ja und melden die Störung weiter.

    Auch in der DIN 14675 steht davon nichts...


    Herbert

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  • Hallo Kollegen,

    besten Dank für Eure Hilfe. Jetzt muss ich doch mal beim Anbieter nach der Rechtsgrundlage nachfragen. Wenn sich etwas ergibt, melde ich mich nochmal.

    Gruß aus der Kurpfalz

    andreas68723

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."

    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Hallo,

    da auch ich in der DIN nichts gefunden habe :rolleyes:

    Es kann eventuell sein, dass der Hersteller aus Gewährleistungsgründen den Austausch empfiehlt. Wenn der Hersteller sich allerdings auf die DIN bezieht, macht er falsche Angaben und schiebt die Schuld von sich. Wenn der Errichter von sich aus auf die DIN verweist, ist das schon frech. Aber man kann ja schnell mal auf ne DIN verweisen, dann werden die Kunden schnell ruhig.

    Wenn du eine richtig gute Antwort bekommst, lass sie uns wissen ;)

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Aber man kann ja schnell mal auf ne DIN verweisen, dann werden die Kunden schnell ruhig.


    vor allem weil man die DIN normen Texte nur über einen Verlag beziehen kann der dies natürlich Preislich ausnützt. Um dann zu Erfahren ob einem ein Bär aufgebunden wird bleibt einem eben immer noch die Fachleute in diesem Forum zu fragen. :D

    • Offizieller Beitrag

    hallo andreas68723,

    im prinzip ist die auskunft, die du erhalten hast, schon richtig. 2004 wurde die DIN 14675, bei der es um den aufbau und betrieb von brandmeldeanlagen geht, überarbeitet und ergänzt. Die DIN kann ich dir leider nicht zur verfügung stellen, aber hier habe ich einen link aus der zeitschrift "Elektropraktiker", der sich mit der änderung der DIN 14675 beschäftigt:

    http://www.din-14675.de/dnl/ep-2005-10_www.DIN-14675.de.pdf

    Zum abschnitt 11.5.3 der DIN 14675 in ergänzung zur DIN VDE 0833-1 wurden veränderungen der einsatzdauer von brandmeldern in abhängigkeit von altersbedingten veränderungen der alarmschwellen festgelegt.

    - wenn ein vom hersteller vorgeschriebes jährliches prüfverfahren zu den alarmschwellen der eingesetzten brand-/rauchmelder einer brandmeldeanlage über die jahre keine änderungen erkennen lässt und der hersteller auch nichts anderes vorschreibt, kann der melder weiter verwendet werden.

    - automatische brandmelder MIT verschmutzungskompensation oder automatischer kalibriereinrichtung können bis zu 8 jahre im einsatz bleiben, wenn ...

    - automatische brandmelder OHNE verschmutzungskompensation oder automatischer kalibriereinrichtung können bis zu 5 jahren im einsatz bleiben, wenn ...


    Dies ist eine DIN und damit eine norm an die man sich halten sollte. Aber da eine brandmeldeanlage einen erheblichen einfluss auf die versicherungsbedingungen des sachversicherers hat, wird die einhaltung von DIN-normen häfig zur pflicht für die leistungserbringung der versicherung. Also tauschen lassen ?( :wacko:


    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • hallo miteinander,

    was schon oben gesagt wurde kann ich nur bestätigen.
    1) es hängt vom rauchmeldertyp ab
    2) von den einsatzbedingungen
    3) vom sachversicherer
    4) von der o.g. norm.

    in schmutzbereichen kann es sein, dass melder deutlich öfter getauscht werden müssen.
    ein melder ist nun mal ein verschleissteil.

    viele bayrische grüße

    hoerby

    Es gibt viel zu tun, packen wir es an :rolleyes: