Zusammenarbeit mit Betriebsrat

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  • Hallo zusammen

    Ich bin SiFa an einem Forschungsinstitut (ca. 100 Mitarbeiter). Mache den Job schon seit vielen Jahren als Nebentätigkeit zu meiner normalen Tätigkeit. Jetzt haben wir seit einen Jahr einen BR. Das für ASi zuständige BR Mitglied ist seit längerer Zeit am rumnörgeln. Insbesondere geht es um ihre Forderung, bei allen Begehungen (egal wo, warum und wann) mit dabei sein zu müssen. Sie bezieht sich hier auf die üblichen Gesetzesparagraphen. Da ich aber kein externer Si-Ing. bin, plane ich eine Begehungen nicht lange im Voraus, sondern immer bei konkreten Anlässen oder Unfällen oder wenn die Geschäftsleitung mich direkt (kurzfristig) zu einem Rundgang anspricht. Es gibt verschiedene Arbeitsbereiche, ich mache Begehungen mit den Sicherheitsbeauftragten aus diesen Bereichen usw.

    Nun zu meiner Frage:
    Muss ich wirklich bei jeder Begehung (auch nur wenn ich einfach mal mir einen Arbeitsbereich anschauen will) den BR informieren und mitnehmen? Ich möchte eigentlich hier die genauen gesetzlichen Vorschriften erfragen. Die Paragraphen, die mir genau dies (BR am Händchen nehmen und mitnehmen) vorschreiben.

    Die Frage ist völlig losgelöst von der generellen gesetzlichzen Vorgabe zur allgemeinen Zusammenarbeit im Bereich Arbeitsschutz mit dem BR. Natürlich arbeiten wir zusammen, so wie das sein sollte. Es geht ja um die Verbesserung der Arbeitsbedigungen für alle Mitrarbeiter. Da müssen alle zusammenarbeiten.

    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

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  • Hallo mec pea

    Mein Name ist Fritz, mein Nick Dental
    Ich arbeite seit 2002 als selbständige Sifa, Brandschutz- und Gefahrstoffbeauftragter.
    Und wer bist du??
    Stell dich doch bitte einmal kurz vor

    Danke und Gruß Dental 8) :D

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Hallo Fritz
    Ja was soll ich da denn schreiben, was ich in meinem Text nicht schon erwähnt habe. Ich heiße Klaus und bin seit über 10Jahren Sicherheitsingenieur. War mehr oder weniger alleine für ASi zuständig. In einem kleinen Laden wie bei uns läuft das alles sehr glatt. Meine Vorschläge (in Zusammenarbeit mit Betriebsarzt) sind immer gut vorbereitet und wurden von Geschäftführung, Vorgesetzten und MItarbieitern immer mit getragen und umgesetzt. Grundsätzlich gibt es bzgl. ASi keine "Probleme".
    Reicht das?
    Gruß
    Klaus

  • Guten Morgen Klaus,
    erstmal ein :516: in der Runde.
    Ich schätze bei 100 MA ist das kein Fulltime Job. Wer kann denn nun sagen ob du gerade als Sifa oder "privat" unterwegs bist.
    Wenn dir dann unterwegs etwas auffällt mußt du natürlich umschalten und den BR hinterher informieren (ASIG §9). Feierabend
    Du kannst die Lieben vom BR natürlich auch nerven und sie kurzfristig anrufen, wenn sie nicht antraben p.P. persönliches Pech.
    Bei Begehungen würde ich die BR´s mal nach Ihrer Ansicht fragen und eventuell mal richtig kontern.
    Wenn es bei der ASI ansonsten keine Probleme gibt, dann stehst du doch echt gut da.

    auszug aus der BGHW
    Betriebsrat und Arbeitssicherheit


    Gemeinsam für mehr Sicherheit


    In die betriebliche Arbeitsschutzorganisation sind sowohl Arbeitgeber
    als auch Arbeitnehmer eingebunden. Hieraus ergeben sich Rechte und
    Pflichten sowohl für den Unternehmer und den betrieblichen Vorgesetzten
    als auch für die Beschäftigten. In der Arbeitssicherheit
    verfolgen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gemeinsames Ziel: den Schutz
    der Beschäftigten im Betrieb. Wichtige Impulse bei betrieblichen
    Entscheidungen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit gehen
    daher auch von den gewählten Vertretern der Arbeitnehmer - dem Betriebsrat
    - aus. Er erfährt oft schneller von Belastungen und Gefahren und
    gefährlichen Verhaltensweisen als die Verantwortlichen oder die
    Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Er kann dazu beitragen, Gefahren rechtzeitig und im Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern zu beseitigen.


    Erforderliches Fachwissen

    Der Betriebsrat muß seine
    Rechte und Pflichten kennen. Darüber hinaus sind auch Kenntnisse aus den
    staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen und den
    Unfallverhütungsvorschriften erforderlich. Die Berufsgenossenschaft
    hilft, diese Kenntnisse zu erlangen, damit Betriebsräte ihre
    Möglichkeiten im Betrieb zum Wohl aller Beschäftigten nutzen und ihren
    Beitrag zur Arbeitssicherheit leisten können.

    Sie bietet zum Beispiel außer kostenlosen Merkblättern und Broschüren
    den Betriebsräten aus Mitgliedsunternehmen auch Seminare an. Die Kosten
    für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und Seminarunterlagen
    werden von der Berufsgenossenschaft getragen.

    Gruß Fritz

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

    Einmal editiert, zuletzt von Dental (22. Oktober 2010 um 06:27)

  • Hallo Klaus,

    auch erst mal "Herzlich Willkommen"

    Begehung ist ja nicht gleich Begehung.
    Plane ich im ASA-Ausschuss eine Begehung incl. Betriebsarzt ist ja der Betriebsrat mit anwesend und weiß Bescheid.
    Mache ich mit unserem Doc einen separaten Termin lade ich den Betriebsrat mit ein. Kommt er (oder Vertreter) ist es gut, kommt er (oder Vertreter) nicht ist es auch gut. Ich bin meiner Pflicht zumindest nachgekommen und keiner kann meckern.
    Das Begehungsprotokoll sende ich auch an den Betriebsrat.
    Ist mir irgendetwas aufgefallen und ich gehe dort hin um nachzusehen kommt es auf den Fall an ob ich den BR informiere.
    Oft ist es so das er keine Zeit hat und auch keinen Vertreter schicken kann, aber wie schon geschrieben, ist sein Ding.
    Den Betriebsrat mit einzubinden ist eine sinnvolle Sache und macht nicht mehr Arbeit als sonst, daher würde ich jedem empfehlen den BR nicht aussen vor zu lassen, mein weiß nie wann man ihn selber benötigt ;)

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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  • Hallo
    Danke euch für die Antworten. So richtig schlauer bin ich nicht geworden:

    Klar, wenn ich mit dem BA eine Begehung plane, werde ich logisch den BR mit einladen. Alleine wegen der guten Stimmung. Ich denke aber, damit ist wirklich eine "ordentliche" Begehung gemeint. So mit BA und allem drum und dran.

    Ich habe aber das Problem, dass ich einfach mal so, z. B. wenn ich von einem Vorfall was höre,in einen Bereich / Labor gehe und nach dem Rechten sehe. Dann geh ich einfach hin und rede mit den Kollegen/innen. Ordentlich, wie ich bin, schreibe ich einen kurzen Bericht in Kopie an GF, BR und meist auch an die Sicherheitsbeauftragten, Vorgesetzten etc. Auch habe ich immer mal nur mit den Sicherheitsbeauftragten in den Bereichen eine Begehung gemacht um denen ein wenig Tipps zu geben, auf was sie selbst achten müssen.

    Also mein Problem ist (da ich eben immer im Haus unterwegs bin und meine Besuche nicht immer Wochen vorher ankündige), dass ich diese "Begehungen" nicht immer als so wichtig ansehe, dass ich immer erst den BR um Erlaubnis bitten will bzw. immer erst warte, bis der Vertreter auch Zeit hat.

    Als konketes Beispiel:
    Arbeitsunfall aufgrund von Fehlverhalten einer Mitarbeiterin. Der Vertreter des Betriebsrats ist allerdings für diesen Bereich mit verantwortlich und hat den Vorfall teilweise über Wochen vertuscht (es ging um eine schwere Allerie). Erst als die Kollegin krank geschrieben wurde, hat mich und den BA der BR offiziell informiert. Ich war etwas angepisst und habe dann mit BA und der betroffenen Kollegin einen Laborrundgang gemacht. Als Nachgang zu dem konkreten Vorgang. Da die Kollegin offenbar Angst vor Problemen mit dem Chef hatte, sollte das im kleinen Kreis geschehen.
    Aufgrund dieses Vorgangs (BR nicht informiert über die Begehung, der betreffende BR war auch mit meiner Analyse des Hergangs, da selbst in Verantwortung, natürlich nicht zufrieden) hat sich der Streit nun aufgeschaukelt.

    Also konkret: Wann muss ich und wann muss ich nicht den BR hinzuziehen und wo finde ich die entsprechenden Paragraphen.

    Die Sache geht mir wirklich an die Nerven.

    Danke
    Klaus

  • Hallo mec pae

    aus Sicht des Betriebsrat gesehen würde ich den § 89 Absatz 2 BetrVg und § 87 Absatz 7 BetrVG( Betriebsverfassungsgesetz ) nehmen um dir ständig auf den füßen zu stehen.

    Du hast keine Chance wenn du gegen den BR anarbeitest, nimm dir lieber den § 2 Absatz 1 BetrVG zu Herzen der besagt Alle im Betrieb müssen sich lieb haben und vertrauenvoll zusammenarbeiten ;( .

    Ich geb dir einen Tipp, alle 4 Jahre sind BR Wahlen lass dich aufstellen :D

  • Hallo Klaus,

    es klingt so, als ob du eine Rechtsberatung brauchst. Dies können und dürfen nur Juristen machen.

    Die fraglichen Gesetzetesstellen sind wohl

    § 89 BetrVG:
    "(1) Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. Er hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen.
    (2) Der Arbeitgeber und die in Absatz 1 Satz 2 genannten Stellen sind verpflichtet, den Betriebsrat oder die von ihm bestimmten Mitglieder des Betriebsrats bei allen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehenden Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen. Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat auch bei allen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Umweltschutz stehenden Besichtigungen und Fragen hinzuzuziehen und ihm unverzüglich die den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und den betrieblichen Umweltschutz betreffenden Auflagen und Anordnungen der zuständigen Stellen mitzuteilen.
    .....
    (4) An Besprechungen des Arbeitgebers mit den Sicherheitsbeauftragten im Rahmen des § 22 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch nehmen vom Betriebsrat beauftragte Betriebsratsmitglieder teil.

    Abs 4 kommt wohl nicht zum Tragen wenn Du ohne den Arbeitgeber mit den Sicherheitsbeauftragten sprichst.

    Die Frage ist, ob die FaSi zu den sonstigen in Betracht kommenden Stellen gehört. Wenn ja dann ist der BR bei jeder Begehung die Du als FaSi machst einzubeziehen.

    So wie du die Situation beschreibst würde ich den Arbeitgeber vorschlagen dies durch den Hausjuristen klären zu lassen.

    Halte uns bitte auf den Laufenden denn es ist wirklich eine interassante Frage.

    Habt Ihr schon mit dem BR gesprochen ob nicht aufgrund der Befangenheit des BR-Mitgliedes dieses in diesem Fall durch ein anderes Mitglied ersetz wird?

    Viele Grüße

    Kuddel

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  • Hallo Kiddel,

    ich würde weder den Hausjuristen ( falls vorhanden ) einschalten, noch das BR Mitglied wegen befangenheit ersetzen lassen ( dies kann eh nur das zuständige Arbeitsgericht und dann auch nur wenn alle BR Mitglieder einnstimmig dies in einer Sitzung mit Tagesordnungspunkt beschliessen.).

    Solltest du so auf Konfrontation aussein, kannst du nur verlieren. Den ein Betriebsrat darf sich überall im Betreib einmischen und zu jedem Quark seinen Senf dazugeben. Dies kann auch der Hausjurist oder der Arbeitgeber nicht verhindern. Der Betriebsrat wird sich ganz einfach mit dem § 87 BetrVG berufen ( die sogenannte Sonne der Betriebsräte ) dieser § 87 ist für alles gut was ein Betriebsrat braucht.

    Ich würde das betroffene BR Mitglied ins offene Messer laufen lassen, indem ich in einfach ständig miteinbeziehe und in seine schwachstellen vor Augen führe. :evil:

  • Hallo max2004,

    offensichtlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

    So wie ich Klaus verstanden habe, ist ein Herr X in seiner Funktion als Vorgesetzter und als BA beteiligt. Hier kann für Herr X ein Interssenkonflikt vorliegen. Um dies zu vermeiden kann man doch den BA bitten in diesem Fall ein anderes Mitglied des Betriebsrates mit der Wahrnehmung der Rechte des BA zu beauftragen. Ich meinte nicht den Herren aus den BA zu kicken.

    Mein Hinweis auf den Hausjuristen zielt auf die Frage von Klaus

    Zitat:
    "Also konkret: Wann muss ich und wann muss ich nicht den BR hinzuziehen und wo finde ich die entsprechenden Paragraphen."
    Zitat ende

    Viele Grüße

    kuddel

  • Hallo zusammen
    War ein paar Tage und übers WE nicht online. Danke für die Beiträge und euren Beistand.
    Konfrontation mit dem BR und Juristen hinzuziehen werde ich auf alle Fälle nicht. Kompetenzgerangel trifft vielleicht am ehesten. Ich denke, da will jeder (ich muss mich vielleicht auch selbst mit einbeziehen) sein Revier abstecken.
    Das mit dem BR ist halt immer wieder so ein Problem. Grundsätzlich immer am längeren Hebel, dass muss man wohl einsehen.

    Allerdings muss ich in meinem Fall wohl festhalten, dass es hier ein e Sicherheitsfachkraft gibt (mich), die das Geschäft schon seit vielen Jahren macht und auch den Laden gut kennt und auch (hoffe ich mal) einen recht guten Ruf im Haus bei den Kollegen hat. Und nun kommt ein BR (in Person des oben beschriebenen schwierigen Zeitgenossen) und stellt sich hin und kritisiert, macht aber keine konstruktiven Vorschläge (hinzu noch der konkrete Fall oben). Ich hätte vielleicht auch erst ein mal erwartet, dass man von Seite des BR auf mich zu kommt und mit mir das Gespräch sucht. Bis heute nicht geschehen. Diese Verhalten ist abe nicht nur auf dem Gebiet ASi so, läuft nach der gleichen Masche auch in anderen Bereichen. Nach jedem Lehrgang kommen die mit neuen Ideen (gem. den Paragraphen, abseits der Realität).

    Konsequenz: Dienst nach Vorschrift, BR um Erlaubnis und Terminabsprache bitten und hoffen, dass der Zeit für mich hat.

    Ich halte euch auf dem LAufenden.

    Gruß
    Klaus

  • Hallo MecPae

    kompetenzgerangel ist für den Arbeitsschutz äusserst kontraproduktiv.

    Wenn ich mich mal kritisch äussern darf, du siehst das ganze aus deiner Sicht, er aus seiner.
    Du sagst:

    Zitat

    Ich hätte vielleicht auch erst ein mal erwartet, dass man von Seite des BR auf mich zu kommt und mit mir das Gespräch sucht.

    der BR sagt eventuel das gleiche über dich. Wer hat in dem Fall Recht? Und, unterm Strich, aus Sicht einer Sifa, nützt es dem Mitarbeiter dass da 2 sich doch etwas Stur anstellen?

    Du sagst:

    Zitat

    Allerdings muss ich in meinem Fall wohl festhalten, dass es hier ein e Sicherheitsfachkraft gibt (mich), die das Geschäft schon seit vielen Jahren macht und auch den Laden gut kennt und auch (hoffe ich mal) einen recht guten Ruf im Haus bei den Kollegen hat.

    Schön, dann hast du ja nur einen guten Ruf zu verlieren. Du könntest ihn aber noch weitaus verbessern.

    Wenn du zum Beispiel:

    Zitat

    Und nun kommt ein BR (in Person des oben beschriebenen schwierigen Zeitgenossen) und stellt sich hin und kritisiert, macht aber keine konstruktiven Vorschläge (hinzu noch der konkrete Fall oben).

    diese Aussage überdenkst. So wie du das dahin geschrieben hast spüre ich deutlich dass du keine Sympatie für den Kollegen übrig hast. Ihr habt doch aber beide ein Ziel. Vieleicht ist der BR nur schwierig weil er gegen dich erst mal einen schwierigen Stand hat. Und du ihm das durch dein Verhalten ihm gegenüber eventuel auch ungewollt vermittelst.

    vieleicht einfach mal von vorne Anfangen. Den Betriebsrat einfach mal zum Kaffee einladen und mal ein paar grundsätzliche Positionen klären. Den Betriebsrat (ohne Streit oder Häme oder "ich fühle mich angegriffen" Reaktionen) erklären lassen was er von dir erwartet. Und du erklärst ihm (siehe in Klammern) was du von ihm erwartest.

    Und ihr trefft gemeinsam eine Einigung darüber wie ihr das in Zukunft mit der Kommunikation halten wollt.

    Immer vor Augen halten, ihr habt das gleiche Ziel.

    Sollte doch nicht so schwer sein, Friedenspfeiffe rauchen und einsehen dass beide Parteien eventuel nicht ganz schuldlos sind.

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  • Gegen den BR ist immer schlecht, der kann einem das Leben schwer machen. Mach es so das du ihn mit Infos und Einladungen überschüttest, dann verliert er schon bald die Lust und kommt nur zu den wichtigen Veranstaltungen.
    Bei der Untersuchung von Unfällen habe ich den sogar gerne mit im Boot. Wenn dann Maßnahmen umgesetzt werden müssen die angeblich die MA behindern, das ist meistens so, habe ich den BR auf meiner Seite. Da können dann die MA oder Meister sich bei dem ausheulen wie sie wollen, nutzt nichts da er die Maßnahme mich ausgedacht hat ;)

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Danke für eure Ratschläge. Ich befürchte, dass ich da etwas zu emotional geschrieben habe. Ja, ihr habt natürlich Recht. Nein, ich wäre/bin der letzte, der auf Konfrontation (mit wem auch immer) gehen würde. Das ist eh nicht meine Art.

    Meine Frage war ursprünglich nur:
    Welcher Paragraph schreibt mir vor, bei (absolut) allen Rundgängen (jegweder Art) den BR zu informieren. Oder habe ich auch ggf. dei Möglichkeit, mal auf eigene Faust (alleine oder mit meinem Geschäftsführer, insbesondere wenn der mich z. B. persönlich darum bittet) loszugehen.

    Die Frage scheint beantwortet zu sein: Ich muss.

    Aber: Wann ist mein Erscheinen eine offizielle "ASi-Begehung" und wann nur Privatvergnügen oder Zufall?
    Offizielle Begehung nach einen Unfall z. B.: OK, klar.
    Wenn ich einen Rundgang mit dem Sicherheitsbeauftagten mache, z. B. um zu "schulen", auf was er so achten muss?

    Vielleicht vergeht mir aber dann der Spass an meiner Arbeit, wenn ich nur noch Dienst nach Vorschrift machen muss. Formelle Einladung, Terminabsprache, u.s.w., mit allem PiPaPo. Ist dann nicht merh so spontan. Ich bin nicht der Typ für solche Formalien.

    Schaun wir mal.
    Gruß

    Klaus

  • Vielleicht vergeht mir aber dann der Spass an meiner Arbeit, wenn ich nur noch Dienst nach Vorschrift machen muss. Formelle Einladung, Terminabsprache, u.s.w., mit allem PiPaPo. Ist dann nicht merh so spontan. Ich bin nicht der Typ für solche Formalien.

    Du kannst den BR ja einfach darüber informieren. Dir vorschreiben zu welcher Zeit du eine Begehung machst kann er nicht. Information über geplante Begehungen und fertig. Wenn du spontane Begehungen machst (mach ich auch, ganz klar) dann kurzen Anruf ob er Zeit hat mitzukommen, wenn er verneint und auf später verschieben will, oder auch sonst an den Terminen herummäkelt dann tut es dir eben leid dass du die Begehenungen allein machen "mußt". Verbieten kann er dir das nicht. Hauptsache du hast ihm die Möglichkeit der Beteiligung geboten.

    Bißchen Taktisch vorgehen.

  • ...ich glaube Du musst Dir den Spass nicht vermiesen lassen. Selbstverständlich kannst Du durch Deinen Betrieb gehen wann immer es Dir passt - auch ohne den BR jedesmal zu informieren (es sei denn, dieser ist explizit als Kindermädchen für Dich abgestellt :) ). Wenn Dir bei einem solchen Besuch etwas auffällt, oder Du mit dem einen oder anderen Mitarbeiter ein Gespräch führst, so ist dies orginärer Teil Deines Jobs.


    Du kannst aber hier sicher etwas Luft rausnehmen, wenn Du regelmäßig auch mit dem BR sprichst, speziell diesen MA mal nicht als BR sondern auch mal als Führungskraft ansprichst etc. Ach und noch was: Ich sehe mich schon als Fachmann und eigenständigen Arbeitnehmer, der sich nicht für jeden Schritt den er macht rechtfertigen muss - eine Tatsache die auch der BR akzeptieren muss...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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