Hallo zusammen
Ich bin SiFa an einem Forschungsinstitut (ca. 100 Mitarbeiter). Mache den Job schon seit vielen Jahren als Nebentätigkeit zu meiner normalen Tätigkeit. Jetzt haben wir seit einen Jahr einen BR. Das für ASi zuständige BR Mitglied ist seit längerer Zeit am rumnörgeln. Insbesondere geht es um ihre Forderung, bei allen Begehungen (egal wo, warum und wann) mit dabei sein zu müssen. Sie bezieht sich hier auf die üblichen Gesetzesparagraphen. Da ich aber kein externer Si-Ing. bin, plane ich eine Begehungen nicht lange im Voraus, sondern immer bei konkreten Anlässen oder Unfällen oder wenn die Geschäftsleitung mich direkt (kurzfristig) zu einem Rundgang anspricht. Es gibt verschiedene Arbeitsbereiche, ich mache Begehungen mit den Sicherheitsbeauftragten aus diesen Bereichen usw.
Nun zu meiner Frage:
Muss ich wirklich bei jeder Begehung (auch nur wenn ich einfach mal mir einen Arbeitsbereich anschauen will) den BR informieren und mitnehmen? Ich möchte eigentlich hier die genauen gesetzlichen Vorschriften erfragen. Die Paragraphen, die mir genau dies (BR am Händchen nehmen und mitnehmen) vorschreiben.
Die Frage ist völlig losgelöst von der generellen gesetzlichzen Vorgabe zur allgemeinen Zusammenarbeit im Bereich Arbeitsschutz mit dem BR. Natürlich arbeiten wir zusammen, so wie das sein sollte. Es geht ja um die Verbesserung der Arbeitsbedigungen für alle Mitrarbeiter. Da müssen alle zusammenarbeiten.
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.