Beiträge von mec_pae

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    Danke für eure Ratschläge. Ich befürchte, dass ich da etwas zu emotional geschrieben habe. Ja, ihr habt natürlich Recht. Nein, ich wäre/bin der letzte, der auf Konfrontation (mit wem auch immer) gehen würde. Das ist eh nicht meine Art.

    Meine Frage war ursprünglich nur:
    Welcher Paragraph schreibt mir vor, bei (absolut) allen Rundgängen (jegweder Art) den BR zu informieren. Oder habe ich auch ggf. dei Möglichkeit, mal auf eigene Faust (alleine oder mit meinem Geschäftsführer, insbesondere wenn der mich z. B. persönlich darum bittet) loszugehen.

    Die Frage scheint beantwortet zu sein: Ich muss.

    Aber: Wann ist mein Erscheinen eine offizielle "ASi-Begehung" und wann nur Privatvergnügen oder Zufall?
    Offizielle Begehung nach einen Unfall z. B.: OK, klar.
    Wenn ich einen Rundgang mit dem Sicherheitsbeauftagten mache, z. B. um zu "schulen", auf was er so achten muss?

    Vielleicht vergeht mir aber dann der Spass an meiner Arbeit, wenn ich nur noch Dienst nach Vorschrift machen muss. Formelle Einladung, Terminabsprache, u.s.w., mit allem PiPaPo. Ist dann nicht merh so spontan. Ich bin nicht der Typ für solche Formalien.

    Schaun wir mal.
    Gruß

    Klaus

    Hallo zusammen
    War ein paar Tage und übers WE nicht online. Danke für die Beiträge und euren Beistand.
    Konfrontation mit dem BR und Juristen hinzuziehen werde ich auf alle Fälle nicht. Kompetenzgerangel trifft vielleicht am ehesten. Ich denke, da will jeder (ich muss mich vielleicht auch selbst mit einbeziehen) sein Revier abstecken.
    Das mit dem BR ist halt immer wieder so ein Problem. Grundsätzlich immer am längeren Hebel, dass muss man wohl einsehen.

    Allerdings muss ich in meinem Fall wohl festhalten, dass es hier ein e Sicherheitsfachkraft gibt (mich), die das Geschäft schon seit vielen Jahren macht und auch den Laden gut kennt und auch (hoffe ich mal) einen recht guten Ruf im Haus bei den Kollegen hat. Und nun kommt ein BR (in Person des oben beschriebenen schwierigen Zeitgenossen) und stellt sich hin und kritisiert, macht aber keine konstruktiven Vorschläge (hinzu noch der konkrete Fall oben). Ich hätte vielleicht auch erst ein mal erwartet, dass man von Seite des BR auf mich zu kommt und mit mir das Gespräch sucht. Bis heute nicht geschehen. Diese Verhalten ist abe nicht nur auf dem Gebiet ASi so, läuft nach der gleichen Masche auch in anderen Bereichen. Nach jedem Lehrgang kommen die mit neuen Ideen (gem. den Paragraphen, abseits der Realität).

    Konsequenz: Dienst nach Vorschrift, BR um Erlaubnis und Terminabsprache bitten und hoffen, dass der Zeit für mich hat.

    Ich halte euch auf dem LAufenden.

    Gruß
    Klaus

    Hallo
    Danke euch für die Antworten. So richtig schlauer bin ich nicht geworden:

    Klar, wenn ich mit dem BA eine Begehung plane, werde ich logisch den BR mit einladen. Alleine wegen der guten Stimmung. Ich denke aber, damit ist wirklich eine "ordentliche" Begehung gemeint. So mit BA und allem drum und dran.

    Ich habe aber das Problem, dass ich einfach mal so, z. B. wenn ich von einem Vorfall was höre,in einen Bereich / Labor gehe und nach dem Rechten sehe. Dann geh ich einfach hin und rede mit den Kollegen/innen. Ordentlich, wie ich bin, schreibe ich einen kurzen Bericht in Kopie an GF, BR und meist auch an die Sicherheitsbeauftragten, Vorgesetzten etc. Auch habe ich immer mal nur mit den Sicherheitsbeauftragten in den Bereichen eine Begehung gemacht um denen ein wenig Tipps zu geben, auf was sie selbst achten müssen.

    Also mein Problem ist (da ich eben immer im Haus unterwegs bin und meine Besuche nicht immer Wochen vorher ankündige), dass ich diese "Begehungen" nicht immer als so wichtig ansehe, dass ich immer erst den BR um Erlaubnis bitten will bzw. immer erst warte, bis der Vertreter auch Zeit hat.

    Als konketes Beispiel:
    Arbeitsunfall aufgrund von Fehlverhalten einer Mitarbeiterin. Der Vertreter des Betriebsrats ist allerdings für diesen Bereich mit verantwortlich und hat den Vorfall teilweise über Wochen vertuscht (es ging um eine schwere Allerie). Erst als die Kollegin krank geschrieben wurde, hat mich und den BA der BR offiziell informiert. Ich war etwas angepisst und habe dann mit BA und der betroffenen Kollegin einen Laborrundgang gemacht. Als Nachgang zu dem konkreten Vorgang. Da die Kollegin offenbar Angst vor Problemen mit dem Chef hatte, sollte das im kleinen Kreis geschehen.
    Aufgrund dieses Vorgangs (BR nicht informiert über die Begehung, der betreffende BR war auch mit meiner Analyse des Hergangs, da selbst in Verantwortung, natürlich nicht zufrieden) hat sich der Streit nun aufgeschaukelt.

    Also konkret: Wann muss ich und wann muss ich nicht den BR hinzuziehen und wo finde ich die entsprechenden Paragraphen.

    Die Sache geht mir wirklich an die Nerven.

    Danke
    Klaus

    Hallo Fritz
    Ja was soll ich da denn schreiben, was ich in meinem Text nicht schon erwähnt habe. Ich heiße Klaus und bin seit über 10Jahren Sicherheitsingenieur. War mehr oder weniger alleine für ASi zuständig. In einem kleinen Laden wie bei uns läuft das alles sehr glatt. Meine Vorschläge (in Zusammenarbeit mit Betriebsarzt) sind immer gut vorbereitet und wurden von Geschäftführung, Vorgesetzten und MItarbieitern immer mit getragen und umgesetzt. Grundsätzlich gibt es bzgl. ASi keine "Probleme".
    Reicht das?
    Gruß
    Klaus

    Hallo zusammen

    Ich bin SiFa an einem Forschungsinstitut (ca. 100 Mitarbeiter). Mache den Job schon seit vielen Jahren als Nebentätigkeit zu meiner normalen Tätigkeit. Jetzt haben wir seit einen Jahr einen BR. Das für ASi zuständige BR Mitglied ist seit längerer Zeit am rumnörgeln. Insbesondere geht es um ihre Forderung, bei allen Begehungen (egal wo, warum und wann) mit dabei sein zu müssen. Sie bezieht sich hier auf die üblichen Gesetzesparagraphen. Da ich aber kein externer Si-Ing. bin, plane ich eine Begehungen nicht lange im Voraus, sondern immer bei konkreten Anlässen oder Unfällen oder wenn die Geschäftsleitung mich direkt (kurzfristig) zu einem Rundgang anspricht. Es gibt verschiedene Arbeitsbereiche, ich mache Begehungen mit den Sicherheitsbeauftragten aus diesen Bereichen usw.

    Nun zu meiner Frage:
    Muss ich wirklich bei jeder Begehung (auch nur wenn ich einfach mal mir einen Arbeitsbereich anschauen will) den BR informieren und mitnehmen? Ich möchte eigentlich hier die genauen gesetzlichen Vorschriften erfragen. Die Paragraphen, die mir genau dies (BR am Händchen nehmen und mitnehmen) vorschreiben.

    Die Frage ist völlig losgelöst von der generellen gesetzlichzen Vorgabe zur allgemeinen Zusammenarbeit im Bereich Arbeitsschutz mit dem BR. Natürlich arbeiten wir zusammen, so wie das sein sollte. Es geht ja um die Verbesserung der Arbeitsbedigungen für alle Mitrarbeiter. Da müssen alle zusammenarbeiten.

    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.