Danke für eure Ratschläge. Ich befürchte, dass ich da etwas zu emotional geschrieben habe. Ja, ihr habt natürlich Recht. Nein, ich wäre/bin der letzte, der auf Konfrontation (mit wem auch immer) gehen würde. Das ist eh nicht meine Art.
Meine Frage war ursprünglich nur:
Welcher Paragraph schreibt mir vor, bei (absolut) allen Rundgängen (jegweder Art) den BR zu informieren. Oder habe ich auch ggf. dei Möglichkeit, mal auf eigene Faust (alleine oder mit meinem Geschäftsführer, insbesondere wenn der mich z. B. persönlich darum bittet) loszugehen.
Die Frage scheint beantwortet zu sein: Ich muss.
Aber: Wann ist mein Erscheinen eine offizielle "ASi-Begehung" und wann nur Privatvergnügen oder Zufall?
Offizielle Begehung nach einen Unfall z. B.: OK, klar.
Wenn ich einen Rundgang mit dem Sicherheitsbeauftagten mache, z. B. um zu "schulen", auf was er so achten muss?
Vielleicht vergeht mir aber dann der Spass an meiner Arbeit, wenn ich nur noch Dienst nach Vorschrift machen muss. Formelle Einladung, Terminabsprache, u.s.w., mit allem PiPaPo. Ist dann nicht merh so spontan. Ich bin nicht der Typ für solche Formalien.
Schaun wir mal.
Gruß
Klaus