Alkoholisierter Mitarbeiter

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  • Hallo,
    über dieses Thema gab es vor längerer Zeit schon eine Diskussion, aber ich hätte trotzdem noch eine Frage.
    Was macht der Vorgesetzte, wenn er erkennt, dass ein Mitarbeiter alkoholisiert ist und ihn nach hause bringen lassen will, der Mitarbeiter aber uneinsichtig ist und selbst fahren will?
    Festhalten darf er ihn ja nicht. Was hat er noch für Möglichkeiten?

    Danke für Eure Hilfe
    Gruß Hardy

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  • Du kannst ihn wirksam daran hindern, als Fahrer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen, in dem Du ihm die Schlüssel abnimmst und ihm ein Taxi spendierst.

    Festhalten darfst Du selbst ihn nicht - das wäre Freiheitsberaubung. Aber die Polizei darf das. Drohe mit der Polizei (die Drohung wird in vielen Fällen ausreichen) und mache diese Drohung aber im Ernstfall auch wahr.

    Gruß - Sven Wagner

  • Hallo Hardy,

    eine Möglichkeit wäre, ihn darauf aufmerksam zu machen, dass man wegen der Fürsorgepflicht die Polizei rufen muss. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen muss er dann selber tragen. Verlust des Führerschein, wie kommt er zur Arbeit, er darf kein Dienstfahrzeug in der führerscheinlosen Zeit fahren, er muss vielleicht sogar seinen Jahresurlaub für die Zeit opfern, usw..

    Gruß

    Michael
    :v:

  • Hallo hardy.

    Die gemeine Art wäre es, wenn man Ihn gehen lässt, und der Polizei bescheid gibt, dass da einer auf der Strecke von A nach B unter Alkohol fährt.
    Meine Meinung ist, da der Arbeitgeber auch eine soziale Verantwortung für seine Mitarbeiter hat, würde ich ihm auf jeden fall mal den Autoschlüssel wegnehmen (Straftat verhindern) und mit Begleitung nach Hause bringen lassen. Sollte er sich dann im nüchternen Zustand dann beim AG beschweren wollen, kann er Ihm ja die Leviten lesen. Da es aber auch beratungsresistente Mitarbeiter gibt, würde ich ihn auf jeden Fall auch über sein Verhalten abmahnen und ihm auch noch dazusagen, wenn es nochmal vorkommt, kann er sich eine neue Arbeit suchen. Glaub mir, das wirkt, habe es selbst schon bei einem AG mit durchgezogen.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Da es aber auch beratungsresistente Mitarbeiter gibt, würde ich ihn auf jeden Fall auch über sein Verhalten abmahnen und ihm auch noch dazusagen, wenn es nochmal vorkommt, kann er sich eine neue Arbeit suchen.

    Damit würdest du vorm Arbeitsgericht nicht durchkommen. Abmahnen wegen fehlverhalten ja, die Konsequenz des Arbeitsverlustes schriftlich in der Abmahnung auch, aber, wegen dem Alkohol ist es heikel. Wenn ein Mitarbeiter ein alkoholisches Problem hat darf er deswegen nicht entlassen werden. Beratung anbieten, Gespräche führen über Suchtverhalten, Gespräche führen darüber dass er sich und andere bei der Arbeit gefährdet, Suchtberatung anbieten usw.
    Ist ein heikles Thema. :S

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  • Rigesa,
    den Alkoholisierten fahren zu lassen halte ich für grob fahrlässig. Wenn was passiert, haste Du jede Menge Scherereien. Wenn er jemanden totfährt .... darf man nicht daran auch nur denken.
    Also Schlüssel abnehmen und dafür sorgen, daß er sicher zu Hause ankommt. Taxi rufen alleine reicht auch nicht, kann der Betroffene doch unterwegs aussteigen und sich verletzen (Winter). Vielleicht Angehörigen benachrichtigen.
    Schwierig ist es auch mit Alkoholikern. Zu wenig Alkohol und die haben Probleme und gefährden andere, zu viel Alkohol und sie haben Probleme und gefährden Andere, genug Alkohol.... wir haben Probleme, da er eine Fahne hat. In jedem Fall also Probleme.
    Wirklich wichtig die Person trockenzulegen, bzw. geeignete Maßnahmen anzubieten, bevor zu einer Abmahnung kommt.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Danke schon mal für die Antworten,
    das mit dem Schlüssel wegnehmen haben wir uns auch überlegt, waren uns aber nicht sicher, ob das dann als Diebstahl oder etwas in die Art ausgelegt werden kann.
    Die Idee von Rigesa mit dem Tip an die Polizei hatte ich auch, aber dann doch verworfen, denn das produziert nur noch mehr Konfliktpotenzial was ja in dem Fall sowieso schon vorhanden ist.
    Aber wenn das mit dem Schlüssel wegnehmen rechtens ist, ist das schon mal eine brauchbare Lösung.

    Danke und Gruß
    Hardy

  • Hallo.

    Den Tipp mit der Polizei, hatte ich ja nur so eingestereut. Ich hatte ja extra geschrieben, "WENN MAN GEMEIN" wäre, wovon ich ja nicht ausgegangen bin. Aber die Vorgehensweise von Andrasta würde ich auch bevorzugen.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • Hallo Hardy,

    wenn ihr einen Betriebsrat im Unternehmen habt, dann erstellt eine Betriebsvereinbarung im Umgang mit Alkohlisierten Mitarbeitern.

    Gruß RaBAu

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • Wenn er sich denn den Schlüssel wegnehmen lässt, ist es vielleicht eine Lösung. Ansonsten würde ich das Konfliktpotenzial mit der Polizei in Kauf nehmen, um andere Verkehrsteilnehmer vor ihm zu schützen. Die Drohung hilft ihm dann vielleicht schon, ins richtige Auto (Taxi) einzusteigen.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hardy

    Was macht der Vorgesetzte, wenn er erkennt, dass ein Mitarbeiter alkoholisiert ist und ihn nach hause bringen lassen will, der Mitarbeiter aber uneinsichtig ist und selbst fahren will?
    Festhalten darf er ihn ja nicht. Was hat er noch für Möglichkeiten?

    Wie schon von anderen Foristen geschrieben, ist das ein heikles Thema.
    Ich denke hier vielleicht ein bisschen radikal.
    Der alkoholisierte Mitarbeiter will mit Vorsatz sich und andere (Verkehrsteinehmer) gefährden.
    Insofern sehe ich "Gefahr im Verzug" und nehme mir daher jedes Recht, die Gefahr zu vermeiden.

    Wenn ich ihn nicht argumentativ zur Vernunft bringe, ich mir seinen Autoschlüssel nicht aneignen kann, dann sorge ich dafür, dass sein Fahrzeug zugeparkt wird; gleichzeitig erfolgt eine Benachrichtigung der Angehörigen -
    wenn ich keinen erreiche oder auch diese uneinsichtig sind, rufe ich die Polizei.
    Nach diesem Vorfall lasse ich vom Betriebsmediziner klären, ob beim Mitarbeiter ein Alkoholproblem vorliegt.
    Wenn ja, soll der Betriebsmediziner Maßnahmen einleiten.
    Wenn es ein "Ausrutscher" war, lasse ich von den Personalern eine rechtsgültige Abmahnung formulieren.

    Wenn auf dem Weg bis dorthin der Mitarbeiter Rechtsmittel einlegt (Nötigung, Freiheitsberaubung o.ä.), dann bin ich mir sicher, sogar beim Bundessozialgericht Recht zu bekommen. Hier würde ich - um der Sache willen - im Zweifelsfall durch alle Instanzen gehen.

    Am besten wäre, wenn ich diese Entschlossenheit auch einem alkoholisierten Mitarbeiter nahe bringen kann - und er das noch versteht ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)