Beiträge von DeichShaf

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    Hallo Martin,

    das ist mal eine super Vorlage für die Ernennung einer "Verantwortlichen Elektrofachkraft". Ich denke, die lässt sich problemlos abwandeln und auf die "Anlagenverantwortliche Person" ändern.

    Kann man eigentlich noch - ähnlich wie die Praktikumsarbeiten der SIFA-Ausbildung auch solche Dokumente hier hochladen und für alle zur Verfügung stellen? Denn dann würde ich das hinterher gerne tun...

    Moin zusammen,

    in unserem Unternehmen möchten wir eine Elektrofachkraft zum Anlagenverantwortlichen und zur verantwortlichen Elektrofachkraft ernennen. Das Einverständnis der Person liegt vor, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus DIN VDE 0105 Teil 100 und BGV A3 ergeben, sind uns auch bekannt.

    Wir möchten die Ernennung aber rechtlich möglichst sicher für beide Seiten formulieren. Gibt es hier jemanden, der einen Vordruck liefern kann?


    Ich habe hier im Forum nach "Anlagenverantwortlicher" und "Vordruck" bzw. "Vorlage" gesucht, aber nur einen Thread zu dem Thema gefunden, der uns nicht hilft. Die gleichen Suchbegriffe bei Google helfen leider auch zumindest unter den ersten 20 Treffern nicht, denn dort wird nur auf die Rechtsgrundlagen eingegangen; keiner bietet Vordrucke oder Formulierungen, die sich zur Übernahme in einen Vordruck eignen.

    Ich freue mich auch über weitere Suchanregungen (vielleicht fällt mir ja auch einfach nur nicht der geeignete Suchbegriff ein)


    Viele Grüße
    Sven Wagner

    Hallo zusammen,

    ich habe mal wieder ein interessantes sicherheitstechnisches Problem, an dem ich mir zumindest teilweise die Zähne ausbeiße.

    Unser Unternehmen plant, für den Test von Solarzellen ein spezielles Gerät in kleiner Stückzahl für einen Nischenmarkt anzubieten. Das Gerät besteht aus einem LED-Panel mit etwa 300 LEDs, welche im Normalbetrieb als Arbeitsplatzleuchte für Unterwegs dienen soll. Damit habe ich keine sicherheitstechnischen Probleme, denn der normale Betriebsmodus ist zwar hell, blendet aber nicht wirklich. Schwierig wirds hier:

    Im Testmodus wird das LED-Panel auf ein Solarzellen-Panel gelegt und ein definierter Hochleistungspuls auf die LEDs gegeben. Die Differenz aus erbrachter Leistung und von der Solarzelle erzeugter Leistung lässt Rückschlüsse auf die Güte der Solarzelle zu.
    Der Hochleistungspuls ist so pervers hell, dass trotz einer umschließenden Blechabdeckung an den Ritzen noch echt helles Licht zu sehen ist, wovon man einige Minuten was hat, wenn man direkt reinblickt.
    Ich mache mir nun Sorgen darüber, was passiert, wenn jemand das Teil falschherum liegen hat oder als Arbeitsplatzleuchte irgendwo hinhängt und dann versehentlich (oder absichtlich) den Testmodus aktiviert. Möglicherweise sind hier photochemische Schädigungen zu erwarten (Blaulichtgefahr) oder schlimmstenfalls sogar thermische Schädigungen. Die Blendeffekte sind möglicherweise auch von Bedeutung.

    In dem von der BG ETEM zur Verfügung gestellten Regelwerk "Praxisgerechte Lösungen CD 3" sind ja so ziemlich alle gültigen Gesetze, BGV, BGR und BGI enthalten. Grenzwerte für künstliche optische Strahlung habe ich seltsamer Weise nur in der BGI 5006 finden können. Es wundert mich schon, dass es scheinbar kein Gesetz oder keine Vorschrift in Deutschland für diese Grenzwerte zu geben scheint. So richtig glauben mag ich das nicht. Wie auch immer: Bei dem was ich bisher habe, gibt es jetzt das übliche Auslegungsproblem: Ich kann das auf so viele Arten auslegen, dass da keiner durchblickt und vor allem habe ich dann keine wirklich gute und brauchbare Argumentationshilfe.

    Nehme ich die BGI 5006 mal zur Hilfe, so finde ich da folgende Infos:
    Grenzwert für UV-Licht 180-400nm ist dort mit entweder 30J/m² in einer Zeitspanne von 1,8*10^-5 bis 30.000 Sekunden oder 4000J/m² pro Jahr angegeben.
    Für andere künstliche optische ungepulste Strahlung gibt es viele verschiedene Grenzwerte, die alle von der Wellenlänge und Leistung abhängen, die hier aber wegen des rein thermischen Bezugs vermutlich nicht zum Tragen kommen.
    Anhang 7 der BGI 5006 kommt hier (so vermute ich jedenfalls) auch noch zum Tragen, denn wir haben einen Puls und vorher und nachher ist die Leistung 0, mithin also unter 10% des Spitzenwertes. Doch welche Grenzwerte gelten für diesen Fall? Klar, die Pulsdauer entscheidet, welcher Grenzwert bei regelmäßig wiederkehrenden Pulsen gilt. Aber wenn man nur einen Puls hat?


    Ich brauche irgendwie weitere Informationsquellen zu diesem Thema. Eine Suche mit Google nach "Grenzwert Künstliche optische Strahlung" und "Grenzwert Gepulste LED" war nicht wirklich hilfreich. Entweder weil die Antworten keinen Bezug zur Fragestellung hatten, oder aber weil die Antworten Bezug zu hier nicht gültigen Gesetzen hatten.

    Wenn also einer von euch zu diesem Thema wie auch immer geartete Tipps oder gar eigene Refahrungen besteuern kann, wäre ich für jede Hilfe dankbar.

    Hallo zusammen,

    mir liegt ein Entwurf des Dachverband Gesamtmetall zur DGUV Vorschrift 1 vor. Nachdem die Vorschrift 2 ja durchgekaut ist, sollen auch die "Grundsätze der Prävention" ja gleichfalls überarbeitet werden.
    Wer Interesse hat, meldet sich bitte per Mail an deichshaf@deichshaf.de bei mir, dann leite ich das PDF weiter. Ich darf es nur nicht hier veröffentlichen.

    Ich bitte bei alledem zu bedenken:
    - Es handelt sich um einen Entwurf, das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen
    - Viele Dinge kommen einem beinahe im Wortlaut aus bestehenden Gesetzen bekannt vor

    Herzliche Grüße
    Sven

    Am 30.8. findet bei Philips Med in Hamburg (Röntgenstraße) ein Praxistreffen zum Thema Arbeitsschutz statt.

    Ich werde auf jeden Fall auch daran teilnehmen, nicht zuletzt weil das Thema DGUV Vorschrift 2 dort auch behandelt werden wird.


    Mir ist zwar nicht bekannt, ob noch Plätze frei sind, aber fragen kostet ja nix:

    Nordmetall
    Verband der Metall- und Elektroindustrie e.V.
    Haus der Wirtschaft
    Kapstadtring 10
    22297 Hamburg

    Tel.: 040 - 637 84 26 0
    Fax.: 040 - 637 84 23 4

    Wenn ich den Risikograph nach BGI 5012 nehme komme ich bei 28 Grad und 30% Luftfeuchte noch in den grünen Bereich, also keine Maßnahmen.

    Ist das ein Widerspruch der ASR 3.5 ???


    Nein, das ist kein zwingender Widerspruch. Die ASR3.5 betrachtet lediglich die Temperatur, nicht aber die relative Luftfeuchte. Wenn diese Luftfeuchte sehr niedrig ist, kann der menschliche Körper durch Schweißverdunstung sehr gut gekühlt werden. Da lassen sich - je nach Wert - auch sehr hohe Temperaturen ertragen. Das wird Dir sicherlich schnell deutlich, wenn Du mal die Grenze für relative Luftfeuchte auf 5% legst. Als Grenzwert für den grünen Bereich landest Du dann bei etwa 40°C.

    Eine leichte Luftbewegung kann schon viel zur Behaglichkeit beitragen. Zugluft selbst ist aber keine Option. Auch der regelmäßige Konsum von Flüssigkeit ist unabdingbar, insbesondere dann, wenn die Luftfeuchtigkeit sehr niedrig ist. Sonst droht die akute Gefahr der Dehydration.

    Wir haben bei uns neuerdings Außenjalousien in einem solchen Bereich, weil der Versuch mit Spezialfolien gezeigt hat, dass diese nicht ausreichten. Dennoch wird dort mit großer Regelmäßigkeit der Wert von 26°C überschritten - nur eben nicht mehr so drastisch. In solch einem Fall gilt die hausinterne Anweisung, nach eigenem Ermessen zusätzliche Kurzpausen einzulegen, die nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden. Ein Angebot ungekühlter, gekühlter und auch heißer Getränke ist ständig vorhanden und die Leute werden animiert, das zu nutzen.

    Von mir auch einen herzlichen Glückwunsch dazu. Bei mir ist die LEK1 ziemlich genau 1 Jahr her.

    Die LEK1 bereitet den meisten immer Kopfzerbrechen, weil sie so fürchterlich sein soll. Ganz ehrlich: Schlimmer als da kommt es eigentlich nicht mehr. Das einzige, was einem Probleme bereiten kann, ist die Angst vor einem Publikum zu sprechen: Das nämlich ist Bestandteil der letzten Prüfung. Aber es ist schlichtweg so, dass die BG gar kein Interesse hat, irgendwen durchfallen zu lassen. Im Gegenteil: Es geht darum, euch zu Sifas zu machen. Und ein Nicht-Bestehen ist da für offensichtliche Fälle von "Hat keine Ahnung" gebucht.

    Was einem in den Präsenzwochen beigebracht wird ist genau das, was man für die Hausaufgabe, das Praktikum und letztlich für sein täglich Brot als Sifa braucht. Nichts wird schließlich so heiß gegessen, wie es gekocht wird :)

    Erstmal Entschuldigung, dass ich mich hier tagelang nach meiner Anfrage nicht blicken lasse - manchmal hat man so viel um die Ohren, dass andere Sachen auf der Strecke bleiben.

    Der Hinweis auf die Gefährdungsbeurteilung ist wertvoll, ohne Frage. Auch die Excel-Tabelle macht auf den ersten Blick einen sehr brauchbaren Eindruck. Vielen Dank dafür!

    Mir ging es in meiner Fragestellung aber weniger um selbsterstellte Dokumente sondern mehr darum, was der Gesetzgeber und die BG in diesem Bereich schon an Vorschriften, Regeln und Empfehlungen haben. (Ja, das hätte ich dann auch so schreiben sollen...) - vielleicht kann ja jemand von euch hier noch etwas nachliefern, was mir argumentatorisch hilft.


    Mein eigenes Ergebnis sieht übrigens so aus: Keine Helmpflicht.

    In der Gefährdungsbeurteilung ist ja auch eine Risikobewertung enthalten. Diese hübsche kleine Tabelle nach Nohl ist ja hilfreich:

    Wie wahrscheinlich ist es, dass Teile aus der oberen Etage des Lagers herabfallen, durch das Gitterrost fallen und dann einen Mitarbeiter verletzen, der darunter steht?
    Sehr unwahrscheinlich.
    Wie schwer sind dabei mögliche Verletzungen?
    Eher geringe Verletzungen, da Teile, die durch ein Gitterrost fallen sehr klein sein müssen.

    Wie wahrscheinlich ist es, dass Teile vom Umlaufgang auf darunter stehende Mitarbeiter fallen?
    Sehr unwahrscheinlich
    Wie schwer sind dabei mögliche Verletzungen?
    Je nach Größe und Schwere der Teile sind Verletzungen im Kopfbereich vorstellbar, die einen Ausfall über mehrere Tage aber ohne bleibende Schäden nach sich ziehen. (Randbedingung des Lagers: Keine schweren Teile auf den oberen Regalen, Gewichte der Teile dort wie oben beschrieben um 100g, Fallhöhe 2,70)

    Ich komme also für das eine Szenario auf eine Maßzahl von 1 (kein Handlungsbedarf) und für das zweite Szenario auf eine Maßzahl von 2 (kein Handlungsbedarf)

    Ich kann davon ausgehen, dass dieses Arbeitssystem in der geplanten Form mit dem Restrisiko weit unter dem Grenzrisiko liegt. Deshalb ist hier guten Gewissens davon auszugehen, dass eine Helmpflicht dem Sicherheitsgedanken eher entgegen wirkt.

    Ich habe über die Suche nur einen Thread mit dem Hochregallager finden können. Da wird meine Frage aber nicht beantwortet: Braucht man in einem Lager eine Helmpflicht?
    Zu der Sache habe ich bereits die PGL-DVD durchsucht und leider nichts gefunden. Auch Google konnte da nicht helfen.

    Die Rahmenbedingungen:

    - Regalhöhe vom Boden: 5,40m
    - Begehbarer Zwischenboden in 2,70m Höhe
    - Begehbarer Boden mit GItterrosten, 3cm Raster
    - Aneinander grenzende Lagergänge mit Durchschiebeschutz
    - Gangbreite 1,00m
    - Lagersystem sorgt dafür, dass chaotische Lagerung herrscht, Randbedingungen sind Artikel mit hohem Umsatz unten und schwere Artikel unten lagern.

    Wir haben hier also mit überwiegend leichten Teilen in den oberen Reaglfächern zu tun. Da wir Elektronik-Fertiger sind, sind das zum Beispiel Bauteilrollen mit 50-100g Gewicht und ähnliche DInge, die nicht durch das Gitterrost vom Begehbaren Zwischenboden fallen können.
    Die größte Fallhöhe für solche Artikel ist also 2,70m

    Mein Bauch sagt mir "Nö, brauchen wir keine Helme" (außer vielleicht bei der Errichtung des Lagers) - aber ich hätte gerne etwas, was ich dem Verantwortlichen vorlegen kann, worauf er sich im Zweifelsfall auch stützen kann. Sozusagen der absolut Klassiker meiner Beratertätigkeit als Sifa ;)

    Sehe ich das richtig, dass da schlichtweg Türen (oder zumindest Türzargen) in eine bestehende Wand gesetzt werden sollen?

    Die Fluchtwege sind doch, soweit das bisher geschildert wurde, nicht von der geplanten Maßnahme betroffen. Ich würde die Tür daher - unter Berücksichtigung der Bauvorschriften - so breit gestalten, dass die für Verkehrswege geforderte Mindestbreite nicht unterschritten wird. Als guter Anhaltspunkt kann Dir dabei die ASR A2.3, Abschnitt 5 dienen. Die sieht für Türen in Fluchtwegen 72,5cm Breite als absolutes Minimum vor (Fluchtwegbreite 87,5cm abzüglich 15cm Verengung an Türen). Ja, ich weiß dass das kein Fluchtweg ist, aber das ist hier erstmal egal.

    Du kannst allerdings auch nach den Anforderungen gehen, wieviele Leute durch diese Tür gehen und mit welcher Frequenz das passiert. Auch hier hilft die ASR A2.3 weiter. In Abschnitt 5, Absatz 3 gibts eine brauchbare Tabelle: http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=4

    Es sollten auch psychologische Aspekte und vor allem auch Aspekte der "Produktivität" (hier wohl eher Effizienz, geht ja um Intensivmedizin) berücksichtigt werden. Können ohne spürbare Platzeinbußen auch breitere Durchgänge geschaffen werden? Etwa 100cm Türen? Wie ist es, wenn künftig vielleicht die Möglichkeit genutzt werden könnte, Betten innerhalb der IC-Station von einem Raum in den anderen zu verschieben, anstatt dafür auf den Flur zu müssen (Stichwort Hygiene und Sterilität) und dafür auch überbreite Durchgänge gebaut werden?

    Du musst nur genug Argumente haben, die wirklich gut dazu geeignet sind, überbreite Türen zu fordern, dann wird dein Wunsch nach normal breiten Türen kinderleicht umzusetzen sein ;)

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure zahlreichen und vor allem hilfreichen Antworten. Es zeigt sich immer wieder, dass man allein nicht alles wissen kann und dann trotz aufwändiger Suche nichts passendes findet, weil man mit den falschen Suchbegriffen hantiert hat :)

    Allein schon die Aussagen aus §24 ArbStättV reichen aus, um der Idee in der geplanten Form einen Riegel vorzuschieben. Und erfreulicher Weise sind die Kollegen einsichtig und planen jetzt eine L-förmige Werkbank mit genug Bewegungsfreiraum.


    Zum Thema Alleinarbeit - ein sehr guter Einwand! Es ist jedoch so, dass der Raum direkt an einem stark frequentierten Flur liegt und nur bei geöffneter Tür gearbeitet wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unfall in kürzester Zeit entdeckt wird, ist nahe 100%. Hinzu kommt der Umstand, dass die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls, bei dem schwere Verletzungen auftreten, gering ist.

    Generell gilt bei Arbeiten mit den Maschinen Tragepflicht für enganliegende Kleidung und für Mitarbeiter mit langen Haaren auch eines Haarnetzes. Handschuhe sind grundsätzlich verboten (KSS werden nicht eingesetzt). Und Mitarbeiter, die ohne Schutzbrille schleifen oder bohren, dürfen sicher sein, eine Abmahnung zu erhalten (es wäre jedenfalls nicht das erste Mal, dass ich sowas erlebe).

    Eine technische oder organisatorische Lösung verbietet sich leider aus wirtschaftlichen Gründen (wie oben erwähnt wird dort nur wenige Stunden im Monat gearbeitet) und auch aus Platzgründen.


    Die Maschinen und die davon ausgehenden Gefahren...tjaaa...

    Der Bandschleifer produziert Späne und Funkenflug. Klar, dass nur passende Kleidung hier wirksam schützt. Es handelt sich um ein Tischgerät mit einem Schleiftisch von 30x7cm. Elektrische Leistung 65W. Das Schleifband kann ich im vollen Lauf mit der bloßen Hand stoppen. Ich sehe also kein Risiko des Eingezogenwerdens. Bleibt der Flug von Spänen und Funken, was durch PSA am sinnvollsten zu lösen ist. Der Funkenflug ist übrigens vom Körper weg gerichtet, was aber keine Entwarnung bedeutet.

    Anders die Tisch-Säulenbohrmaschine: Leistungsstarker Motor, Getriebe mit Untersetzung - ich denke wir sind uns einig, dass hier ein Mensch eingezogen werden kann. Dass dabei dann auch schwere Verletzungen auftreten können, ist zweifellos möglich. Sofern die dort tätigen Mitarbeiter aber korrekt arbeiten (zB Werkstück nicht mit bloßen Händen festhalten usw), ist das Risiko gering (ich komme nach Nohl auf eine Maßzahl von 2, was im grünen Bereich liegt). Es ist auf technischem Wege keine sinnvolle Schutzmaßnahme möglich. Ebenso ist organisatorisch nicht zu verhindern, dass ein Mitarbeiter gefährdet wird, so dass nur die nachgelagerten Maßnahmen eingesetzt werden können: PSA (Schutzbrille, Haarnetz, enganliegende Kleidung) und Unterweisung. Wenigstens hat die Maschine ein Schnellspannfutter und einen klappbaren Plastikschutz der lange Späne bricht. Mir fällt als weitere technische Maßnahme nur der Einsatz einer Rutschkupplung am Bohrfutter ein - Frage ins Rund: Gibt es sowas und wo kann ich mich mal darüber informieren?

    Und dann eben die Tischkreissäge, das Winz-Modell aus dem Baumarkt. Außer der wegklappbaren Abdeckung des Blattes gibt es da nichts. Schnittverletzungen, Amputationen und so weiter sind hier möglich. Hier kann ausschließlich über Unterweisung und PSA eingegriffen werden. Es ist wirtschaftlich einfach unsinnig, für Arbeiten die nur alle zwei Jahre damit gemacht werden und die dann 10 Minuten dauern, eine mehrere tausend Euro teure Säge zu kaufen, die das Blatt bei Berührung sofort nach hinten wegzieht.


    Ich bin dennoch offen für Anregungen, die hier helfen können und bei denen der Nutzen den Aufwand rechtfertigt.

    Hallo zusammen,

    wir planen für unsere Firma für den Bereich Instandhaltung die Einrichtung einer kleinen Werkstatt. In dieser Werkstatt wird immer nur eine Person arbeiten und die Arbeitszeit in der Werkstatt ist auf einige wenige Stunden pro Monat begrenzt.
    Die Platzverhältnisse sind sehr beengt: Der ganze Raum ist 3,50m lang und 1,75m breit und es soll eine U-förmige Werkbank eingebaut werden, die den Bewegungsfreiraum auf 0,72m Breite einengt. Damit ihr euch ein Bild davon machen könnt, habe ich mal das Bild angehängt:

    Es sollen folgende Geräte zum Einsatz kommen:

    - Tisch-Säulenbohrmaschine (soll stirnseitig an einem festen Platz stehen)
    - Tischkreissäge (15cm Blatt, kleines Modell, was im Bedarfsfall aus dem Regal genommen wird)
    - Bandschleifmaschine (soll seitlich an einem festen Platz stehen)
    - Schraubstock zum Einspannen von Werkstücken, die bspw. mit Feile, Säge, Dremel o.ä. bearbeitet werden müssen (ebenfalls an einem festen Platz seitlich)

    Den Mitarbeitern, die dort arbeiten werden, sind die einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit den Maschinen bekannt. Insoweit ist - außer der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung - alles klar. Aktuell bereitet mir der Gedanke Sorgen, in einem so schmalen Bereich zu arbeiten, wenn ich dabei einen Bandschleifer usw. benutzen soll.

    Ich tu mich allerdings sehr schwer damit, passende Vorschriften zu finden, die sich zum Thema Gangbreite auslassen.

    - BGI 5003 bei Maschinen in der Zerspanungstechnik hält nichts vor
    - ASR A2.3 zum Thema Fluchtwege greift hier nicht, da der eingeschränkte Platz kein Fluchtweg ist und es sich auch nicht um einen gefangenen Raum handelt

    Hat einer von euch vielleicht hier Erfahrungen oder Tipps für eine passende BGV, BGR oder BGI, die mir weiterhilft? Es darf auch gerne eine nicht mehr weiter gepflegte Schrift sein, sofern der letzte Stand nicht gerade aus der Bismarck-Zeit stammt :)

    Hallo zusammen,

    ich weiß nicht, wer hier so alles in einem Betrieb arbeitet, der Mitglied in einem Arbeitgeberverband der Metallindustrie ist. Mich erreichte heute eine Zusammenfassung eines Dipl.-Ing. Karl-Josef Keller vom AGV Metall NRW, in der er die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 kritisiert. Es geht konkret darum, dass die Arbeitgeber neben der festgelegten Grundbetreuung auch eine betriebsspezifische Betreuung erhalten sollen und dass für den Zeitbedarf für diese Betreuung seiner Ansicht nach ein erheblicher und damit unvertretbar hoher Ermittlungsaufwand für die Einsatzzeiten bestünde.

    Meine Fragen: Hat außer mir noch jemand Zugang zu diesem Schreiben (sonst poste ich zumindest ein, zwei kurze Auszüge hier) und kann/will mal dazu Stellung nehmen? Und: Besteht *wirklich* ein so viel größerer Ermittlungsaufwand für die Arbeitgeber ins Haus oder ist das nur eine kleine Anzahl bedauerlicher Einzelschicksale?

    Ich stelle diese Fragen deshalb, weil ich mich zugegebenermaßen noch nicht mehr als unbedingt notwendig mit der DGUV V2 befasst habe und etwas verunsichert bin, wenn es um die Festlegung von Einsatzzeiten für mich und den Betriebsarzt ab 1.1.2010 geht. Insofern erhoffe ich mir von euch als Sifas (und teilweise ja auch Betriebsräten) mal ein paar Meinungen und Kommentare dazu.


    Beste Grüße
    Sven Wagner

    Hey, willkommen und nicht gleich ins Bockshorn jagen lassen! ;)

    Die LEK 1 bereitet den meisten wohl mehr Kopfzerbrechen als die viel wichtigere LEK 3, von der alle sagen "Ach, das pack' ich mit Links!". Ganz ehrlich: Da fürs Bestehen 51% ausreichen, sollte man die Selbstlernphase in aller Ruhe durchgehen und in der Prüfung seinen gesunden Menschenverstand gebrauchen. Zur Selbstlernphase der Tipp: Mache maximal zwei Einheiten am Stück. Beantworte die Übungsfragen und mach am nächsten Tag mit der nächsten Einheit weiter. Hast Du die Übungsfragen *dazu* bearbeitet, kannst Du noch mal die Übungsfragen der vorigen Einheiten durchgehen. Dann weißt Du, ob alles haften geblieben ist.


    Bei welcher BG machst Du denn die Ausbildung?

    Du kannst ihn wirksam daran hindern, als Fahrer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen, in dem Du ihm die Schlüssel abnimmst und ihm ein Taxi spendierst.

    Festhalten darfst Du selbst ihn nicht - das wäre Freiheitsberaubung. Aber die Polizei darf das. Drohe mit der Polizei (die Drohung wird in vielen Fällen ausreichen) und mache diese Drohung aber im Ernstfall auch wahr.

    Ich wollte mit meinem Beitrag nicht dazu auffordern, NICHT zu lernen. Ich wollte eher darauf hinweisen, dass man etwas entspannter in die LEK gehen kann, wenn man nicht auf den Kopf gefallen ist. Sprich: Die unhöfliche Formulierung ist "das schafft jeder halbwegs an der SiFA-Ausbildung interessierte Idiot mit dem Wissen aus der FA1" - ich wollte es nur diplomatisch ausdrücken. ;)

    Ich habe auch nur deshalb annähernd 100% geschafft, weil ich gelernt hatte. Und egal wie man es dreht und wendet: Das Wissen von der Selbstlernphase ist in jeder Hinsicht wichtig. Nur wenn der Stoff der ersten Präsenzwoche durch die Selbstlernphase vertieft wurde, kann man bedenkenlos in die zweite Präsenzwoche gehen.

    Mit etwas Basiswissen und gesundem Menschenverstand schafft man auch ohne die Selbstlern-CDs die notwendigen 51%. Aber schöner ist es natürlich, wenn man mehr schafft.

    Und wenn Du in die LEK1 gehst: Lass dich nicht kirre machen, wenn andere Leute vor Dir abgeben. Die müssen nicht unbedingt besser gewesen sein als Du. Lieber einmal mehr in Ruhe durchlesen und das Richtige ankreuzen und das Ergebnis am Ende nochmal durchgehen.