Consulter hinsichtlich der Beiträge an die Berufsgensossenschaft

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  • rehallo,

    wenn mich nicht alles täuscht versuchen sie dem Unternehmen Geld zu sparen indem sie z.B. dem Unternehmen Beiträgserhöhungen durch z. B. weniger Unfälle, Modelversuche mit strengeren Auflagen etc.. Also eigentlich durch Dich zu lösen wenn Du dich mit Deiner BG kurzschliesst und mit der AP verschiedene Möglichkeiten durchsprichst (war zumindest bei mir so).

    Es könnte sich auch um eine versteckte GefB handeln ohne die Verantwortung übernehmen zu müssen.

    Ich an Deiner Stelle würde Augen und Ohren aufhalten ob es sich nicht um Trittbrettfahrer handelt welche im Grunde nur deine Ergebnisse abfragen , bei sich einfliessen lassen und dann eine Expertenmeinung abgeben

    Ich persönlich halte lieber selber Kontakt zur BG und spreche selbst Sparmöglichkeiten an. Macht sich besser in der Statistik von wegen "ASi kostet nicht nur sondern wir haben eingespart..."

    Die Internetseite sagt nicht viel aus. Im Grunde nur was sie wie an geld erhalten, aber keinerlei Bezug auf Fachliches. Für mich nur allgemeines Blabla.

    Ich hoffe nicht dass sie unter dem Mantel des "Consulting" nur abzocken wollen.

    Frag doch mal bei Deiner BG nach Referenzen oder auch bei der Firma selbst.

    Viel Erfolg

    Liebe Grüße aus dem Norden

    guard

    :35: Dumm geboren zu sein ist keine Schande, dumm zu sterben jedoch schon!

    Wissen ist ausser der Liebe das Einzige was mehr wird wenn man es teilt!

    Rotation ist Bewegung ohne Raumgewinn!!!

    Kläre die Ursache nicht die Schuldfrage!

  • Hallo zusammen.

    Wenn ich mir die Internetseite der Consulting anschaue, dann sehe ich nichts. Die Seite sagt mir nur, dass Sie mir garnichts sagt. Meine persönliche Einschätzung liegt darin, dass man hier nur abzocken will. Bin mal gespannt, ob die SIFA's zu euch in den Betrieb senden, oder nur reine Rechner, würde mich Interessieren, bitte beobachte es genau und berichte uns über den Ablauf. Vieleicht sollen Sie nur schauen, wer überflüssig ist im Betrieb. Da bin ich mal gespannt auf das Ergebnis.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

  • guten Morgen zusammen,
    das kommt mit echt spanisch vor.
    Wir alle sollten hier vorsichtig sein, ich habe das Gefühl das eine Hintertür geöffnet werden soll um so an die Betreung der Betriebe zu gelangen.

    LG Dental :cursing:

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

  • Also wir hier im Unternehmen hatten letztens eine solche Erfahrung gemacht. Ich kann nicht sagen ob das genau diese Consulting war aber grundsätzlich haben die das gleiche bei uns gemacht. Im prinzip ging es da um Neueinstufung bzw. Neuzuordnung von verschiedenen Geschäftsbereichen zu neuen BG´s.

    Beispiel: Ein Unternehmen stellt Küchenmöbel aus Metall her = BG Metall
    Dieses Unternehmen hat eine eigene Große Logistik für den Warentransport. Wenn die Logisitk jetzt auch der BG-Metall angehören würde würden die Consulter das "rausfinden" und versuchen beispielsweise ind die BGHW reinzukommen. Damit hätte man eine Beitragsreduzierung erreicht da ja das Gefahrenpotenzial niedriger ist als bei der den Metallern.

    Zum Ablauf bei uns. Die Consulter zusammen mit einem Anwalt und die BG sowie Mitarbeiter von uns haben Betriebsrundgänge gemacht und sich alles angeschaut.

    Fazit: In einigen Bereichen konnten tatsächlich Einsparungen erreicht werden allerdings wurden in einem Anderen Bereich die Beiträge erhöht.

    Ich persönlich bevorzuge auch den Weg das selbst und direkt mit der BG zu klären ob Beitragssenkungen möglich sind etc... Der Schuss mit diesen Consultern kann nämlich auch nach hinten losgehen...

    Hoffe ich konnte helfen

    Gruß B

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  • ... Consulter hinsichtlich der Beiträge an die Berufsgensossenschaft

    das Unternehmen schreibt

    Zitat

    ... analysieren Ihr Unternehmen hinsichtlich vorhandener Geschäftsbereiche in Bezug auf eine korrekte bzw. optimale Beitragshöhe.

    Für mich heißt das, dass bspw. bei einer Ziegelei (gehört jetzt zur VBG) geschaut wird, ob alle Mitarbeiter dem gewerblichen Bereich zugerechnet wurden oder ob der Verwaltungsbereich mit einer eigenen Gefahrtarifstelle gemeldet ist.
    Bei einem Betrieb der chemischen Industrie kann man prüfen, ob bspw. die Verwaltung an einer vom Produktionsbetrieb örtlich getrennten Lokalität liegt und somit eine eigene Gefahrtarifstelle ist ...
    Sehr viel mehr kann das meiner Meinung nach nicht sein.
    Und das kann jeder von uns durch Rücksprache mit der BG ...

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo zusammen,

    meiner Meinung nach hat da jemand eine Lücke entdeckt und will nun Geld verdienen, auch wenn es nur auf Erfolgsbasis ist.

    Die BGen betreiben einen im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Beratungs- und Prüfdienst. Die stehen bei den Fragen der richtigen Zuordnung gerne zur Verfügung und wie gesagt, ist durch den Mitgliedsbeitrag schon abgedeckt.

    Die Gefahrklassen werden alle mind. alle 6 Jahre angepasst (§157 SGB VII), die Berechnungsgrundlage ist immer, was die einzelnen Bereich in der letzten Jahren an Kosten verursacht hat.

    Der Betiragsfuss ändert sich jährlich, denn damit werden die tatsächlichen Ausgaben gedeckt. Der Grund dafür ist, da die BGen nach dem Umlageprinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung arbeiten. Also 2010 werden die Beträge für das Jahr 2009 erhoben, wobei viele Unternehmen eine Monatliche oder Quartalsmäßige Vorauszahlung leisten.

    Die Beiträge können sinken oder aber steigen, das hängt nun von der BG ab. Denn jede BG hat die Pflicht ein Zuschlag/Nachlassverfahren zu betreiben (§162 SGB VII).
    Nun versuchen Unternehmen so wenig wie möglich meldeprflichtige Unfälle zu haben, denn die sind im Zugschlagverfahren, das geht, wenn ein Mitarbeiter nach einem Unfall nicht länger als 3 Tage Arbeitsunfähig ist.

    Ein Beispiel: ein Logistikmitarbeiter bricht sich das Bein, weil er unglücklich bei der Arbeit ausrutscht (Arbeitsunfall).
    Er bekommt für 6 Wochen ein Gips und wird auch für 6 Wochen Arbeitsunfähiggeschrieben, weil er die Aufgabe als Logistikmitarbeiter nicht ausführen kann.
    Nun kann ein Unternehmer auf die Idee kommen, den Mitarbeiter am Empfang einzusetzen (sitzende Tätigkeit) damit die Arbeitskraft nicht "unnötig" Verloren geht (der Arbeitgeber muss für 6 Wochen ja die Lohnfortzahlung leisten).
    Wenn der Mitarbeiter nun nach 3 Tagen auf diesen "Schonarbeitsplatz" zurückkehrt, wird aus dem meldepflichtigen Unfall ein NICHT meldepflichtiger Unfall!

    Ergebnis -> Beitragsersparnis!

    Zwar entscheidet am Schluss der behandende Arzt, ob ein Schonarbeitsplatz in frage kommt, aber rechtlich ist das möglich.

    Ich habe auch schon vom Arbeitnehmer gehört, das sie schon eine indirekte Anweisung bekommen haben, das im so einem Falle darauf zu achten ist, das der Arzt über den Schonarbeitsplatz informiert wird und möglichst kurz Arbeitsunfähig schreibt.

    Eine andere Möglichkeit Beträge zu "sparen" ist die Haupt-, Neben,- und Hilfsunternehmen so anzuordnen, das möglichst geringe Gefahrklassen rauskommen (genaueres steht in §131 SGB VII).

    Aber da es sich um eine Umlagebezogene Versicherung handelt zahlt am Ende zwar ein Unternehmen weniger, wegen einer Gefahrklassenänderung, aber weil der Betragsfuss steigt, zahlen alle mehr.

    Somit sind solche Rechnung meist "Milchmädchen" Rechnungen die kurzfristig zwar Geld sparen, sich aber ins gegenteilige Umschlagen können, wenn die Gefahrklasse neu berechnet wird.

    Eine weiterer Punkt sollte dabei auch betrachtet werden. Bald werden die BG Beiträge über die Rentenversicherung erhoben. Die BGHW hat schon einen Problauf gemacht und dabei waren immerhin 50% der Beitragsbescheide fehlerhaft. Und sobald das losgeht sollte jeder Unternehmer genau prüfen, ob er noch richtig eingeordnet ist.

    Zu früh freuen sollte sich der Unternehmer auf keinen Fall, die Verjährung beträgt 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit.
    Bei hinterzogenen Beiträgen sind es 30 Jahre.

    Soviel zu meinen Gedanken zu diesem Consulter (Beraten = Betrügen + Verraten)

    Grüße aus München
    Lucy

  • Consulting kann heut zutage jeder machen. Dafür braucht man nicht sonderlich Qualifiziert sein.

    Auch wenn sie einem Verkaufen wollen dass sie nur auf Erfolgsbasis bezahlt werden wollen bin ich gerade dann äusserst skeptisch.
    Ein seriöses Unternehmen kann nicht von vorherein davon ausgehen dass es auf eine Situation in einem Betrieb triff in dem tatsächlich Einsparpotential vorhanden ist. Man ist dann schnell mit einem Bein im Knast.

    Was solche Leute meistens sind? Äusserst gewiefte Staubsaugervertreter. Die würde ich prompt wieder ausladen.
    Keine BG hat ein Interesse daran seine Mitglieder über den Tisch zu ziehen, von daher, wenn Beratungsbedarf besteht, auf jeden Fall lieber dem Rat weiter oben folgen und sich an die BG wenden.

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    Hallo Lucy,

    d.h wir FaSis sind alle Betrüger und Verräter?

    Viele Grüße

    kuddel

    Hallo kuddel,

    auch wenn ich nicht der RA von lucy bin, aaaaaber da hast du lucy nicht richtig zitiert, das entscheidende hast du durch die punkte ergänzt und da bezieht sie sich eindeutig auf die consulter firma ;) :D

    Zitat

    Soviel zu meinen Gedanken zu diesem Consulter (Beraten = Betrügen + Verraten)

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo zusammen,
    verstehe ich hier etwas falsch, es gehört doch auch zu unseren Aufgaben für den Arbeit- Auftraggeber in dieser Richtung das beste herauszuholen.
    Ist auf ieden Fall immer ein gutes Argument, und mir schon mehrfach gelungen einen besseren Rabattsatz bei der BG zu bekommen.

    LD Dental :D 8)

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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    Hallo,

    wenn ich mir die aufgaben einer SiFa ansehe, dann ist es nicht die Aufgabe einer SiFa:

    In den meisten fällen ist es aber tatsächlich so wie Du es beschreibst, dass wir auch dahingehend beratend tätig werden, zumindest bei uns ist das so...

  • Hier muss man (Frau auch) unterscheiden Theorie und Praxis.
    Als Selbstständiger musst du immer auch an das Wohlbefinden deiner Kundschaft denken. Das setzt sich nun aber auch bei Festangestellten immer mehr durch.
    Schönes Argument dem Chef gegenüber, der sagt sehr oft : Arbeitsschutz kostet nur Geld"
    Deshalb machen wir ja auch die schönen Berechnungen was ein Tag Arbeitsausfall eines MA kostet.

    Kampf um die Berechtigung

    LG Dental

    Deine Freiheit hört dort auf, wo die des anderen anfängt.

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    Da hast du recht. Der wind wird rauher, auch für festangestellte... da muss man halt noch besser werden, nicht das ein externer einen festangestellten den job wegnimmt ;) :D

  • Da hast du recht. Der wind wird rauher, auch für festangestellte... da muss man halt noch besser werden, nicht das ein externer einen festangestellten den job wegnimmt ;) :D


    Damit hätte ich kein Problem.....solange ich der Externe bin..... :thumbup:

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Mal eine Frage, wie ist das eigentlich mit der Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall?
    Meines Wissens übernimmt doch die BG die anfallenden Kosten bei einem Meldepflichtigen Arbeitsunfall,
    dann müßte doch die Lohnfortzahlung auch Wegfallen. ?(

    Gruß Klemens

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    Hallo Kuddel,

    Wenn ich missverständlich war oder über das ziel hinausgeschossen habe bitte ich um entschuldigung.

    du brauchst dich hier für nichts zu entschuldigen, ist doch alles gut ;) ich wollte mehr oder weniger darauf hinweisen, dass ich das anders verstanden habe als du selbst.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Ich verstehe mich als BERATER und empfinde daher diesen und ähnliche Sprüche als wenig hilfreich und durchaus auch als missverständlich.


    Nicht wenn du dir die Webseite dieses "Beraters" angeschaut hast. Würde da eine fundierte Qualifikation dahinter stehen so wie sicherlich bei dir, dann wären deine Bemerkungen zu den "Sprüchen" sicherlich richtig.
    Aber gemessen an der Dürftigkeit der Informationen auf der Webseite ist davon auszugehen dass eine solche Qualifikation gar nicht vorhanden ist, denn wer die hat, der kann auch damit Kunden Werben.

  • Hallo,

    war ein paar Wochen unterwegs, daher nun erst meine Antwort.

    Ich war selbst lange als Beratender Ingenieur im Bereich QM unterwegs, daher bitte nicht missverstehen, denn oft hält man den Job, sowohl als SiFa auch als QMler nur mit sehr viel Galgenhumor und Sarkassmus aus.

    Das nächste mal werde ich diese Stellen etwas besser kennzeichnen, auch wenn ich diese "gelben grinsegesicher" Namens Smiley nur sehr ungern verwende, und bei den blauen habe ich das gefühl die ersticken gleich...

    Grüße aus München
    Lucy

    P.S. ein ehrlicher "Betrater" nimmt diese Feststellung auch mit Humor...