Beauftragung von Baumaschinenführern

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  • Moin Forum,

    ich hab da wieder mal ne Frage.

    Ausgangssituation: Wir haben in unserem Unternehmen mehrere Teleskopstapler beschafft und geeignete Mitarbeiter zu einem Lehrgang bei der Firma Merlo geschickt, damit diese den sicheren Umgang mit diesen Maschinen auf unseren Baustellen beherrschen.

    Danach hat die Geschäftsführung diese Kollegen zum Führen dieser Baumaschinen schriftlich beauftragt. In der Praxis funktioniert das auch ganz gut - nur: jetzt, in der Ferienzeit wird auch bei uns die Personaldecke dünner, und auch die Merlofahrer wollen einmal Urlaub haben.

    Damit der Betrieb auf den Baustellen in dieser Zeit weitergehen kann, müssen also "Vertreter" her. Wir unterweisen also auf der Baustelle entsprechend geeignete Kollegen entweder durch unsere eigenen die beauftragten Merlofahrer oder den entsprechenden Geräteverleiher und dokumentieren dies schriftlich.

    Meine Frage nun: Ist das so in Ordnung, oder gibt es da aus Eurer Sicht irgendwelche Bedenken?

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Da gibt es durchaus bedenken. Warum denkt man da nicht sofort dran, dass die korrekt geschulten Kollegen auch mal Urlaub haben oder krank sind und ersetzt werden müssen? Man könnte dies doch sofort berücksichtigen und gleich ein paar Kollegen mehr zu der Schulung schicken. Eine Unterweisung vor Ort ist zwar schön und gut, aber bei weitem nicht ausführlich genug. Wie lange dauert diese Unterweisung? Wie lange dauerte die Schulung bei Merlo?

  • ...qualifizierte Schulungen und Ausbildungen muessen nicht immer unbedingt extern erfolgen - eine Solche kann durchaus auch intern erfolgreich durchgefuehrt werden. Es besteht im uebrigen auch keine Verpflichtung externe Ausbilder dafuehr zu nutzen.


    Dennoch, und da moechte ich Andrasta's Anmerkungen folgen, muss eine entsprechende Qualitaet sichergestellt werden. Ihr solltet euch also bei diesen Schulungen an entsprechenden Ausbildungsplaenen (z.B. BGG 925) orientieren, geht das?! Zweitens stellt sich die Frage nach der koerperlichen Eignung (Stichwort G 25). Zum dritten sind immer auch entsprechende Uebungen durchzufuehren, koennt ihr das?! Sind die internen Ausbilder entsprechend qualifiziert?!

    Also, am Ende des Tages doch so einige Fragen, die zu klaeren sind, oder?! Ich wuerde mich daher auf jeden Fall davor hueten im Schnellschussverfahren MA mit einer Aufgabe zu betrauen, zu dessen Ausfuehrung sie nicht wirklich ausreichend qualfiziert sind.


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ... vielen Dank für Eure Antworten.

    Moin zusammen.

    @ Andrasta: Natürlich sollte man Urlaub, Krankheit usw. bei der Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter bedenken. Wir dachten nur, dass wir dies auch getan hätten. Die Unterweisung bei Firma Merlo ging übrigens über einen Tag.


    @ MichaelD: Leider gehen die BGV D 27 und der BGG 925 etwas an meinem Thema vorbei, da sie sich mit Flurförderfahrzeugen befassen, der Merlo jedoch als Erdbaugerät eingestuft wird. An ihm kann mehr als nur eine Ladegabel als Anbaugerät angesetzt werden. Der BGG 925 ist, vor allem im praktischen Teil, schlecht umsetzbar. (Gabelstapler = ebener, fester Untergrund - Merlo, geländegängig = unbefestigte Flächen im Baufeld)

    Übrigens habe ich heute mal meine BG gefragt. Das oben von mir gegebene Wissen stammt zum größten Teil aus diesem Telefonat (und ist leider nicht auf meinem eigenen Mist gewachsen). Interessant hierbei ist noch folgende Aussage: Man kann eigene Mitarbeiter durch eigenes Personal z. B. auf ein Fahrzeug, Gerät usw. einweisen und ihn mit der Führung des Fahrzeuges /Gerätes beauftragen. Wichtig hierbei: Dokumentation der Unterweisung.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo
    ich würde auf jedenfall auch die Tauglichkeit nach G 25 (Fahr- Steuer und Überwachungstätigkeiten) der Mitarbeiter durch den BÄD Betriebsärztlichen Dienst durchführen lassen.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

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  • hmm, die unterweisung mit sicherheit nicht so lange, gell?

    Ich kenn die Geräte, die können ganz viel, die haben allradantrieb und doppelte Lenkung (oder wie man das fachlich richtig nennt wenn Forderachse und hinterachse gleichzeitig lenken) Man kann ausser Gabeln eben auch Schaufeln oder sogar PAMs daran befestigen. Ich hab grad drei von denen hier auf der Baustelle im Einsatz, und die Jungs haben da echt Schwierigkeiten die vorgeschriebenen 10 kmh einzuhalten. Die sehen dann öfter meinen erhobenen finger. Es ist leider nicht nur ein sehr nützliches Arbeitswerkzeug, sondern auch für das Kind im Mann ein nettes Spielzeug.
    Daher ist es absolut wichtig dass die vernünftig damit umgehen können.

    meine Meinung! :thumbup:

  • Moin zusammen,

    Es ist leider nicht nur ein sehr nützliches Arbeitswerkzeug, sondern auch für das Kind im Mann ein nettes Spielzeug.
    Daher ist es absolut wichtig dass die vernünftig damit umgehen können.

    Andrasta, Du hast vollkommen Recht. Übrigens ist dies auch ein Grund für unsere derzeit dünne Personaldecke. Wir waren bei der Auswahl geeigneter "Kandidaten" sehr (vielleicht zu) vorsichtig.


    Hallo
    ich würde auf jedenfall auch die Tauglichkeit nach G 25 (Fahr- Steuer und Überwachungstätigkeiten) der Mitarbeiter durch den BÄD Betriebsärztlichen Dienst durchführen lassen.

    Auch du hast völlig Recht Michael. (Haben wir auch gemacht)

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo nj 194,

    ihr müsst für diese Schulungen einen genaue Plan aufstelen.
    Theoretische Prüfung:
    Grundwissen
    Fahrzeugverhalten
    Verkehrsregeln

    Praktische Prüfung:
    Fahrverhalte
    Transportieren von Lasten
    Fahren im Gelände


    Dann ist zusätzlich zu überlegen (wurde schon geschrieben) welche Qualifikation muss der Ausbilder haben? Welche Grundlagen muss die Ausbildung abdecken.
    Habe ich eine Gefährdungsbeurteilung die die praktische Fahrprüfung abdeckt? Hintergrund: Vielleicht muss ich als Ausbilder mitfahren um Dinge zu erklären.
    Sind immer die gleichen Fahrtätigkeiten und/oder Transporttätigkeiten die durchgeführt werden? Oder muss ich mich immer unterschiedlichen Gegebenheite anpassen?
    Wie lange muss die Ausbildung dauern (1 Woche oder doch 3 Wochen)?

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hintergrund: Vielleicht muss ich als Ausbilder mitfahren um Dinge zu erklären.


    Das mein lieber geht bei den Gefährten um die es hier geht schon mal gar nicht. Es gibt nur einen Sitz. Ok, man kann einen PAM an den Teleskooparm anbringen, aber damit darf man dann auch keine Leute rumkutschieren. Auch nicht wenn es Fahrlehrer sind. :thumbdown:

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  • Das mein lieber geht bei den Gefährten um die es hier geht schon mal gar nicht. Es gibt nur einen Sitz. Ok, man kann einen PAM an den Teleskooparm anbringen, aber damit darf man dann auch keine Leute rumkutschieren. Auch nicht wenn es Fahrlehrer sind. :thumbdown:

    :D Dann bleibt nur noch der Fahrsimulator um die Fähigkeiten zu prüfe bzw. die Bedienung zu üben.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo RaBau,

    Deine vorgeschlagene Vorgehensweisen deckt wirklich alle Eventualitäten ab - nur ist sie bei uns in der Praxis und bei unserer Betriebsgröße und Personalstärke nicht umsetzbar. Vielleicht geht das bei einem Großkonzern, aber nicht bei einem mittelständischen Bauuunternehmen das in diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten zusehen muss, wie es an das Geld seiner Auftraggeber kommt. Der Ausfall eines Mannes auf einer Baustelle über eine (oder sogar 3) Wochen wegen einer Staplerausbildung ist weder auf der Baustelle (Ausfall eines qualifizierten Mitarbeiters), noch finanziell für das Unternehmen (volle Lohnfortzahlung plus evtl. qualifizierten Ersatz ,falls es den überhaupt gibt) zu verkraften.

    Wir haben unsere Merlofahrer damals im Winter ausgebildet. Auch da hatten wir schon Probleme die Leute für einen Tag frei zu bekommen, denn auf dem Bau heißen die 4 Jahreszeiten Frühling, Sommer, Herbst und Herbst. So etwas wie Winter und Schlechtwetterzeit wird in den Terminplanungen schon lange nicht mehr berücksichtigt, wenn man einen Auftrag haben will.

    Leider ist das Wünschenswerte in der Praxis nicht immer realisierbar.

    Doch nun genug geklagt. Ein schönes Wochenende wünscht


    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Wenn ich das hier so lese blutet mein armes kleines Ausbilderherz .......

    Die Anforderungen zur Ausbildung zum führen von Teleskopstaplern bzw Teleskopladern unterliegen den folgenden Regelwerken

    BGG 925
    BGV D27
    BGR 500

    Anmerkung!

    Werden Teleskope als Baumaschine (Teleskoplader) geführt, benötigt der/die Fahrer/in hierfür nach BGR 500 eine Ausbildung

    Werden Teleskope als Flurförderzeug (Teleskopstapler) geführt, benötigt der/die Fahrer/in hierfür nach BGV D27 / BGG 925 eine Ausbildung oder Zusatzausbildung (hierbei sprechen wir von dem Stufe 2 Schein)

    Eine einfache kurze Unterweisung ist in beiden Fällen demnach NICHT ausreichend. Ich kann nur immer wieder darauf hinweisen wie wichtig eine ordnungsgemäße Ausbildung ist!!!!!

    Bis dahin .... allen noch eine schöne Restwoche

    Für das Lesen meiner Beiträge wird ab 2007 eine Gebühr in Abhängigkeit
    von der Anzahl der Worte erhoben. Entscheidend für die Erhebung der
    Gebühr wird dabei nicht das tatsächliche Lesen des Beitrages sein,
    sondern, dass Sie die Möglichkeit hätten, diesen Beitrag zu lesen!
    Für
    die Anregung zu dieser Geschäftsidee bedanke ich mich recht herzlich bei
    der Deutschen GEZ bzw. der Österreichischen GIS!
    :u:

  • ...hätte ich da noch eine Verständnistfrage.

    Hallo c.zimmer,

    Du schreibst: Werden Teleskope als Baumaschine (Teleskoplader) geführt, benötigt der/die Fahrer/in hierfür nach BGR 500 eine Ausbildung.

    Wir haben bei uns festgelegt, dass ein neuer Merlofahrer nicht einfach nur auf der Baustelle von einem Kollegen eingewiesen wird, sondern mindestens den eintägiggen Lehrgang beim Hersteller erfolgreich durchlaufen muss. Die Merlos werden bei uns als reine Baumaschine eingesetzt., demnach gilt für uns die BGR 500. Dort finde ich in Kap. 2.12 "Betreiben von Erdbaumaschinen", Abschntt 3.2 finde ich die Anforderungen an den Maschinenführer.

    Ist der o. g. Lehrgang, der uns schriftlich bestätigt wird, für unsere Zwecke in Deinen Augen ausreichend?

    Vielen Dank im Voraus für Deine Antwort.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Erstmal sorry für die späte Antwort, habe im Moment ziemlich viel zu tun.

    Da die Teleskoplader als reine Baustellenfahrzeuge eingesetzt werden sind sie wie du richtig erkannt hast nach BGR500 als Erdbaumaschienen anzusehen.

    Sicherlich wird es auch für die Fahrzeuge eine gewisse Anzahl an UE´s (Unterichtseinheiten) in Theorie und Praxis geben die Pflicht sind. Wieviele das im einzelnen sind kannst du der BGG925 entnehmen. Da immer wieder auf genannte BGG925 verwiesen wird gehe ich davon aus das die Vorschriften bezüglich der Ausbildungsdauer auch in eurem Fall greifen.

    Ich hoffe das dir mit meiner Antwort etwas geholfen ist. Solltest du noch weitere Fragen haben kannst du mich auch gerne per EMail anschreiben.
    c.zimmer@we-sta.de

    MfG
    C.Zimmer

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    :u:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    also, weitere Fragen und Antworten bitte hier weiter behandeln, es gibt sicherlich noch den einen oder anderen der sich für dieses Thema auch interessiert ;)

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Moin zusammen,

    @ c.zimmer: für Deine (überhaupt nicht späte) Antwort. Auf jeden Fall ist es sinnvoll die Ausbildung, soweit möglich, an die BGG 925 anzulehnen. Wenn wir wieder Merlo-Fahrer ausbilden, werden wir darauf Wert legen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.