Beiträge von c.zimmer

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    Moin zusammen,

    ich will hier ja nicht rumnölen .... aaaber ... wie war das noch mal mit dem CE Zeichen?? Dem Typenschild ???
    Meines Wissens nach müssen Regale ein Typenschild mit Angabe von Hersteller, Baujahr, Fach und Feldlast so wie CE Kennzeichnung haben. Das sich ein Prüfer gefunden hat der den Eigenbau abgenommen hat ist ja gut und schön, allerdings finde ich das persönlich recht fragwürdig. Sofern ich bei einem Kunden ein solches Regal prüfen soll erwarte ich mindestens das dieser Eigenbau von einer offiziellen Prüfstelle auch als solches anerkannt wurde. Man kann seine Eigenbauten zum Beispiel bei der Dekra oder dem Tüv abnehmen lassen. Das läuft ähnlich wie bei den selbst gebauten Montagebühnen für FFZ.
    Wobei ich die Idee vom Waldmann nicht so schlecht finde ... Nur wer kennt die Toleranzwerte in der Durchbiegung der Traversen? Oder aber wer ist in der Lage die horizontalen Schubkräfte bei Beschickung durch ein FFZ zu berechnen?? Alles nicht ganz so einfach ... denn wer haftet wenn es knallt!? Da möchte ich weder in der Haut des Betreibers noch in der Haut des Prüfers stecken ....

    So, genug gemosert ... wünsche euch noch eine schöne Restwoche ;)

    Hallo Volker8000,

    der Markt ist voll von Softwarelösungen ... Ich selber arbeite mit dem Arbeitsschutzkompendium der BG Bau. Das Kompendium ist eine recht günstige Möglichkeit.
    WEKA bietet ebenfalls eine Branchenübergreifende Lösung an. Mein Favorit ist eigentlich die Komplettlösung von Kevox (kevox.de)da hab ich leider die Mittel nicht für bekommen ... gibt allerdings eine relativ günstige Einzelplatzvariante von denen.

    Hoffe ich konnte dir eine kleine Anregung geben ;)

    Grüße aus dem Sauerland

    Hallo zusammen,

    hab es ein Bissl spät gesehen aber genau zu diesem Thema habe ich im Kundenauftrag mal bei unserer zuständigen BG nachgefragt. Hier nun die eigentlich recht schlüssige Antwort:

    Welche Qualifikation muss eine Person nachweisen können, um die jährliche Sicherheitsunterweisung nach § 4 der DGUV-Vorschrift 1 für Gabelstaplerfahrer, die im Besitz eines Staplerführerscheins sind, durchzuführen?
    Die Pflicht zum Unterweisen der Beschäftigten obliegt gemäß Arbeitsschutzgesetz/ArbSchGbzw. § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" dem Arbeitgeber. Verantwortlich für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten ist der im § 13 Abs. 1 ArbSchG genannte Personenkreis.
    Anderen Personen können nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 ArbSchG Arbeitgeberpflichten und damit auch die Pflicht zum Unterweisen schriftlich übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Person zuverlässig und für die Aufgabe geeignet (fachkundig) ist.

    Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk sind explizit keine konkreten Anforderungen an die Qualifikation der Person genannt, die Unterweisungen durchführt. Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber in eigener Verantwortung entscheiden, welche Qualifikation für eine Unterweisung benötigt wird und welche Personen er unter Berücksichtigung der benötigten Qualifikation mit eine Unterweisung der Beschäftigten, hier Fahrer eines Flurförderzeuges, beauftragen kann.

    In der Durchführungsanweisung zu § 5 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" (früher: BGV D 27) wird folgendes ausgeführt:
    Zu § 5 Abs. 2:
    In die nach § 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) erforderliche Unterweisung der Versicherten vor der Beschäftigung ist der Inhalt der Betriebsanweisung aufzunehmen. Dabei sollten Inhalt und Zeitpunkt der Bekanntgabe schriftlich festgehalten und vom Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt werden.
    Der Inhalt der Betriebsanweisung sollte ferner in die wiederkehrende Unterweisung der Versicherten einbezogen werden.

    In der betrieblichen Praxis werden vielfach auf Grund der vorhandenen Kompetenz Unterweisungen mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes durchgeführt. Hierbei ist zu beachten, dass die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung beim Arbeitgeber verbleibt.

    Weitere Informationen zu der Thematik Unterweisung sind der DGUV Information 211-005 (bisher: BGI 527) "Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes" zu entnehmen.

    In diesem Sinne Grüße aus dem Sauerland

    Kurze Info zum Thema Privater Bildungsträger

    Auftraggeber wie z.B. das REZ schreiben Maßnahmen aus, Bildungsträger bewerben die Maßnahme. Sofern eine Maßnahme an Orten gewonnen werden an denen es noch keine Niederlassungen gibt werden Räume angemietet. Das sind dann überwiegend leerstehende Büroräume. Ergo liegt eine Änderung in der Gebäudenutzung vor. Die Frage ist hier nur ob sie genehmigungspflichtig sind oder nicht. In den verschiedenen Verordnungen liest man immer wieder von Ausnahmen, ich finde nur keine konkreten Angaben ob wir eine der Ausnahmen sind.

    Gruß

    Hallo zusammen,

    ich bin seit April 2015 als SiFa bei einem privaten Bildungsträger bestellt. Im Rahmen der jährlichen Ortsbegehungen kam die Frage auf ob und wenn ja welche unserer Niederlassungen eine Genehmigung über die Nutzungsänderung benötigen.
    Meine Frage wäre jetzt auf Grund welcher Verordnungen oder Gesetze kann ich beurteilen ob eine Genehmigung erforderlich ist. Habe zwar bereits in der SBauVO, VSTaettVO und in der BauO NRW nachgelesen konnte aber nichts wirklich schlüssiges finden.
    Wäre toll hier die ein oder andere Antwort zu finden ....

    Grüße aus dem (verregneten) Sauerland

    Moin moin,

    gaaaanz tief durch die Hose atmen das wird schon :thumbup:

    Du hast mehr Zeit für die Prüfung als unterm Strich benötigt wird, also nichts übereilen und ruhig Blut.
    Mit wieviel Prozent du am Ende bestehst interesiert später eh niemanden mehr ......

    Grüße aus dem Sauerland

    Hallo zusammen,

    nach bestandener Präsentation stecken wir nun in der Gruppenarbeit .....

    Thema Offene Lehrwerkstatt in einer Bildungseinrichtung ......

    Grüße aus dem schönen Gevelinghausen

    Moin Arne,

    ich rate dir dringendst von diesem Thema ab!!!! Ich bin selber im ersten Versuch dran gescheitert und bin zu dem Schluss gekommen das es hier um ein Thema für FaSis mit etwas mehr Erfahrung geht.

    Da du offensichtlich bei einem privaten Bildungsträger arbeitest wird deine Praktikumsbetreuung wohl eher mäßig sein mal abgesehen davon das die BVB eine recht zeitintensive und anspruchsvolle Maßnahme ist. Warum nimmst du nicht einfach ein Arbeitssystem aus dem Fachbereich in dem du tätig bist???

    Grüße aus dem Sauerland

    Moin moin,

    für den Fall das Du die mindestens geforderten 50% nicht erreicht hast melden die sich ziemlich fix ..... bei bestandener LEK bekommst du nach ca. 3 Wochen die Einladung zum FS4 mit der Bewertung deiner LEK.

    Grüße aus dem Sauerland

    Ok vielleicht hätte ich das Thema kurz ansprechen sollen um das es hier geht ......
    Es geht darum einen Übungsparcour für eine Ausbildung von Gabelstaplerfahrern so sicher zu machen das eine Gefährdung unbeteiligter Dritter (Zuschauer) so gering wie möglich wird.
    Ausgewählt wurde hierfür die Anbringung von Rammschutzplanken und einem Geländer am Zugang zu den Sanitärräumen ......

    Guten Morgen zusammen,

    nach bestandener LEK2 bastel ich nun an meiner Präsentation. Der Arbeitsschutz ist ja wie wir alle wissen nicht kostenlos.
    Nun stelle ich mir die Frage inwiefern die Kosten relevant sind. Müssen sie im Gesamten, detailliert oder garnicht mit rein????
    Für Tips und Anregungen bin ich dankbar .....

    Grüße aus dem Sauerland

    So die Dokumentation ist als bestanden gewertet :thumbup: jetzt geht es im Februar bei der VBG weiter mit dem FS4 .....

    Ich muss ehrlich sagen das mir hier der ein oder andere Beitrag echt weitergeholfen hat ....
    Gewohnter Seminarort, neue Gruppe ich bin gespannt was mich erwartet. :whistling:

    Grüße aus dem Sauerland

    Hallo epoe,


    unterweisen darf jeder der die nötige Sachkunde hat. Im Fall der Staplerfahrer also nur ein entsprechender Ausbilder nach BGG925.
    Warum lasst ihr nicht jemanden aus den eigenen Reihen bei der BG ausbilden wenn euch "externe" Ausbilder zu teuer sind? Entsprechende Seminare werden von jeder BG angeboten, allerdings ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen da diese Seminare sehr gut besucht sind.


    Grüße aus dem Sauerland