§1 ...Bereitstellung von Arbeitsmitteln...
Aber wenn mein Arbeitgeber mir die Kaffemaschine hinstellt, ist es bereitstellung eines Arbeitsmittels und die BetriebssicherheitsVo ist anzuwenden.
Ich glaube, da kommen wir beide nicht zueinander...
Was ist ursächlich für den Brand? Die plötzliche und verbotene gewerbliche Nutzung, von der die Kaffeemaschine allerdings nix weiß, oder die defekte Kaffeemaschine, die auch bei Oma Piepenbrink in der Seniorenresidenz abkokelt?
Schwer zu sagen, wie eine Versicherung so etwas beurteilt.