Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit ereignen.
In der Regel ist dies der Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück. Grundsätzlich ist - je nach Verkehrsmittel - der kürzeste Weg zwischen der Wohnung und dem Betrieb versichert.
Umwege können versichert sein, wenn diese zum Beispiel notwendig sind wegen einer Umleitung, einer schnelleren Verbindung, bei Fahrgemeinschaften oder um Kinder vor der Arbeit in den Kindergarten oder in die Schule zu bringen.
Wird der direkte Weg von der Arbeit aus privaten Gründen unterbrochen, besteht für die Dauer der Unterbrechung kein Versicherungsschutz. Bei Fortsetzung des Weges innerhalb von zwei Stunden lebt dieser aber wieder auf.
Ein Wegeunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss vom Unternehmer durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.
Quelle: http://www.bg-metall.de/versicherung-u…wegeunfall.html
Was ist dann bei einem Wegeunfall ohne Arbeitsunfähigkeit zu tun ?
Unfallvermerk ?