Wegeunfälle und Unfallanzeige

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  • Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit ereignen.

    In der Regel ist dies der Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück. Grundsätzlich ist - je nach Verkehrsmittel - der kürzeste Weg zwischen der Wohnung und dem Betrieb versichert.

    Umwege können versichert sein, wenn diese zum Beispiel notwendig sind wegen einer Umleitung, einer schnelleren Verbindung, bei Fahrgemeinschaften oder um Kinder vor der Arbeit in den Kindergarten oder in die Schule zu bringen.

    Wird der direkte Weg von der Arbeit aus privaten Gründen unterbrochen, besteht für die Dauer der Unterbrechung kein Versicherungsschutz. Bei Fortsetzung des Weges innerhalb von zwei Stunden lebt dieser aber wieder auf.

    Ein Wegeunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss vom Unternehmer durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.

    Quelle: http://www.bg-metall.de/versicherung-u…wegeunfall.html


    Was ist dann bei einem Wegeunfall ohne Arbeitsunfähigkeit zu tun ?

    Unfallvermerk ?

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  • "Was ist dann bei einem Wegeunfall ohne Arbeitsunfähigkeit zu tun ?"

    Ich würde sagen, nachdem es kein meldepflichtiger Unfall ist, ist auch nichts weiter zu tun, als vielleicht eine Aktennotiz falls "Spätfolgen" auftreten sollten.

    sami

    "Wer sichere Schritte tun will, muß langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Hallo sami,
    wie bei allen Unfällen auch hier ein Eintrag ins Verbandbuch zur Nachverfolgung.

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

  • Hallo Zipfulant,

    so wie ich dei BGV A1 verstehe, ist allein die Erste Hilfe Leistung im Verbandbuch zu dokumentieren. BGV A1 § 24 /6.
    Bei einem Wegeunfall wird eine Unfallmeldung erstellt, wenn es ein meldepflichtiger Unfall ist. Erste Hilfe wird ja nicht geleistet.

    sami

    "Wer sichere Schritte tun will, muß langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Hallo Sami,

    zur Erfassung aller Unfälle ( auch nicht meldeplichtige unter 3 Tagen ) und Nachverfolgbarkeit (Stichwort GB) sollten alle Unfälle eingetragen werden.

    Das Thema war ja just hier im Forum aktuell.


    verbandsbuch

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

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  • Hallo Zipfulant,

    der Link, auf den Du verweist, bestätigt genau was ich gemeint habe, dass nur Erste Hilfe Leistungen ins Verbandbuch eingetragen werden und keine Wegeunfälle, bei denen der Verunfallte gar nicht in der Reichweite des Ersthelfers im Betrieb oder auf dem Betriebsgelände ist.


    Oder verstehen wir uns irgendwie falsch ?


    sami

    "Wer sichere Schritte tun will, muß langsam gehen.”
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Hallo Sami,

    also ich habe das so aufgefasst und handhabe es auch so, das das Verbandbuch das Unfallgeschehen im Betrieb wiederspiegeln soll, um Unfallschwerpunkte zu erkennen und in die GB einfließen zu lassen. Da ich 4 NL betreuen muss kann ich mit einem Blick sehen was los war. Außerdem, wer sagt denn, dass bei einem Wegeunfall auch unter 3 Tagen keine erste Hilfe geleistet wurde. :D Ich hoffe doch euren MA wird auch in diesem Falle geholfen (wenn auch nicht von euren Ersthelfern). Mal abgesehen von allem finde ich es lästig mehrere Listen zu führen und es ist ja nich verboten alles im Verbandbuch aufzunehmen.

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

  • ...da Wegeunfälle immer wieder zu Missverständnissen und Streitereien führen - eben weil sie einen solch besonderen Status haben - kann ich jedem nur empfehlen einen solchen immer bei der BG anzuzeigen. Habt ihr längere Ausfallzeiten müsst ihr sowieso anzeigen und habt ihr keine, so tut die Anzeige keinem weh. Der riesengroße Vorteil ist allerdings, dass dieser Vorfall in jedem fall bei der zuständigen BG aktenkundig ist . Rückfragen können dann beispielsweise zeitnah gestellt und beantwortet werden.

    Die reine Bearbeitung einer Unfallanzeige kostet nur ein paar Minuten. Allerdings hilft dieses Instrument auch häufig bei der Erforschung von Unfallursachen. Wir haben jedenfalls mit einer solchen Verfahrensweise keinerlei negative Erfahrungen gemacht.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich empfehle auch die Wegeunfälle ins Verbandbuch aufzunehmen und habe die empfehlung auch schon von mehreren TABen gehört.

    mfg, Rolf

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  • Hallo Zusammen,

    nach meiner Ausfassung sind alle Unfälle (incl. Wegeunfälle) zu dokumentieren. Besonders bei Wegeunfällen halte ich eine saubere Dokumentation für Wichtig, da mit Ihr der Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann (Wo, Wann, ...).

    Ich habe gerade im Vorschriftenjungel nachgesehen, dort steht nicht explizit wie Wegeunfälle zu dokumentieren sind. Ich halte das Verbandsbuch aber für ein geeingnetes Mittel. Bei uns werden dort alle Unfälle (Unfälle im Betrieb, Unfälle auf Baustellen, Wegeunfälle und Unfälle von Fremdfirmen auf unserem Gelände) dokumentiert.

    Für uns ist eine Gesamtdokumentation einfach praktisch.

    Gruß

    gutelaune

    Erfolg hat drei Buchstaben "TUN" (Goethe)

  • ... dann will ich meinen Teil auch mal noch beitragen.
    Meinem Verständnis nach handelt es sich um zwei verschiedene paar Schuhe.
    Das eine ist die Erste-Hilfe-Leistung, im weitesten Sinne (wie in oben genanntem Thread bereits erwähnt).
    Das andere ist der Wegeunfall, bei dem der (eigene) Ersthelfer eher selten zur Stelle ist - und sein kann. Der Punkt also, bei dem die innerbetriebliche Unfallmeldung (Dateianhang Sami`s Link) ins Spiel kommt. Man nimmt mittels dieser den Unfall vorsorglich auf. Alternativ ginge natürlich auch, wie von Michael erwähnt, die Erstellung der ganz normalen Unfallanzeige. Nur meine Erfahrung sagt mir, dass man das Abschicken, bevor eine AU > 3 Ausfalltage feststeht, lieber lassen sollte. Die böse Überraschung folgt dann bei der Unfallabrechnung durch die BG - und die danach festzusetzenden Beiträge fürs Folgejahr X(
    Also: innerbetriebliche UM einführen, MA unterweisen, bei mehr als 3 Ausfalltagen Innerbetriebliche auf BG UM übertragen, abschicken fertig; Dokumentation, Statistik und Unfallforschung sicher gestellt... :D

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois