Beiträge von gutelaune

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    Hallo Lars,

    mach Dir mal keinen Kopf. Ich habe meine LEK vor einigen Monaten am Berghof (BGETF) geschrieben und dies war kein Problem.

    Wenn Du die CD durchgearbeitest hast und in der ersten Woche zugehört hast, kennst Du im normalfall auch die Antworten auf die Fragen.

    Ich kenne bisher erst einen, der die Prüfung nicht geschafft hat und der hat sich nur verrückt gemacht. CD 5mal angesehen und jeden abend gelernt.

    Nimms locker.

    Hallo a.r.ni,

    na klaro gibt es Unterschiede zwischen einer Datenbank und einer Checkliste für eine Analyse. Er liegt in der Auswertung. Daten in einer Datenbank kann mann langzristig archivieren, leicht filter und auf ähnlichkeiten durchforsten. Mehr muss ich wohl nicht tippen, oder?


    Ich halte eine rechnergestützte Auswertung für sinnvoller.

    gutelaune

    Hallo Zusammen,

    nach meiner Ausfassung sind alle Unfälle (incl. Wegeunfälle) zu dokumentieren. Besonders bei Wegeunfällen halte ich eine saubere Dokumentation für Wichtig, da mit Ihr der Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann (Wo, Wann, ...).

    Ich habe gerade im Vorschriftenjungel nachgesehen, dort steht nicht explizit wie Wegeunfälle zu dokumentieren sind. Ich halte das Verbandsbuch aber für ein geeingnetes Mittel. Bei uns werden dort alle Unfälle (Unfälle im Betrieb, Unfälle auf Baustellen, Wegeunfälle und Unfälle von Fremdfirmen auf unserem Gelände) dokumentiert.

    Für uns ist eine Gesamtdokumentation einfach praktisch.

    Gruß

    gutelaune

    Hallo Oliver,

    eine gleichartige Diskussion hatten wir heute im Berghof. Es ist immer die Frage, ob der Alkohol der ursächliche Grund ist.

    Ich habe mal etwas im Internet gesucht und eine Stelle bei der Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg gefunden, die diesen Punkt gut abarbeitet. (Übrigens die gleiche Meinung wie die Dozenten am Berghof).


    Alkoholbedingte Wegeunfälle

    Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bezieht sich auch auf die Wege nach und von dem Ort der Tätigkeit (§ 8 Abs. 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch). Versichert ist der unmittelbare Hin- und Rückweg zwischen der Wohnung und dem Ort der Tätigkeit. Der Hinweg beginnt mit dem Verlassen der Außenhaustür des vom Versicherten bewohnten Gebäudes und endetmit dem Betreten des Betriebsgeländes. Für den Rückweg gilt entsprechendes. Unfälle auf dem Betriebsgelände, auch bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges, gelten als Arbeitsunfälle im Betrieb. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bei einem Wegeunfall wird dann versagt, wenn eine relative oder absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt und Alkohol die rechtlich allein wesentliche Ursache für das Zustandekommen des Unfalls ist. Von einer relativen Fahruntüchtigkeit geht die höchstrichterliche Rechtsprechung dann aus, wenn bei einem Alkoholspiegel über 0,3 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) alkoholbedingte Fahrfehler auftreten. Eine relative Fahruntüchtigkeit kann also auch unter der gesetzlichen Grenze von 0,5 Promille BAK bestehen, sofern der Autofahrer alkoholtypische Ausfallerscheinungen wie eine regelwidrige, besonders sorglose und leichtsinnige Fahrweise, Abkommen von der Fahrbahn bei normaler Verkehrslage, verspätete Reaktionen oder eine unsichere Fahrweise zeigt. Von einer absoluten Fahruntüchtigkeit wird bei Fahrern von LKWs, PKWs, Motorädern, Mopeds und Mofas ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille ausgegangen und zwar unabhängig davon, ob Fahrfehler aufgetreten sind oder nicht. Bei Radfahrern liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Bei der Frage des Unfallversicherungsschutzes ist es unerheblich, welche Gründe für den Zustand der Fahruntüchtigkeit verantwortlich sind. Ein alkoholkranker Arbeitnehmer kann sich also nicht darauf berufen, dass sein Fehlverhalten nicht schuldhaft, sondern durch Abhängigkeitserkrankung bedingt sei. Ebenso wenig kann sich ein Arbeitnehmer, der aufgrund von Medikamenteneinnahme fahruntüchtig ist, darauf berufen, dass diese Medikamente ärztlich verordnet wurden. Die Grundsätze der absoluten Fahruntüchtigkeit sind nicht auf Fußgänger übertragbar. Dass ein alkoholisierter Fußgänger Schwierigkeiten hat, den Weg nach Hause zurückzulegen, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme einer Lösung von der versicherten Tätigkeit. Voraussetzung hierfür ist vielmehr, dass der Versicherte nicht mehr zu einer zielgerichteten Absolvierung des Weges fähig ist. Ist dies nicht der Fall, stellt ein auf dem Heimweg erlittener Unfall nur dann keinen versicherten Wegeunfall dar, wenn die Alkoholisierung die allein wesentliche Ursache für den Unfall ist.

    Der Alkoholeinfluss ist gegenüber den betriebsbedingten Umständen dann als rechtlich allein wesentliche Ursache zu werten, wenn nach der Erfahrung des täglichen Lebens davon ausgegangen werden kann, dass ein nicht unter Alkoholeinfluss stehender Verkehrsteilnehmer bei gleicher Sachlage wahrscheinlich nicht verunfallt wäre. Ob letztendlich Alkoholeinfluss oder Umstände im versicherten Risikobereich die rechtlich entscheidende Ursache für den Unfall sind, ist wie immer nach den Umständen des Einzelfalles anhand der festgestellten Tatsachen zu bewerten. Einige Beispiele, bei denen der Alkoholeinfluss die allein wesentliche Ursache ist und somit gesetzlicher Unfallversicherungsschutz zu verneinen ist:

    •Infolge Alkoholeinfluss kommt es zum Fahren in Schlangenlinien und dadurch wird ein parkender Pkw gerammt. Bei diesem Unfall zieht sich der Versicherte Verletzungen zu.
    •Aufgrund trunkenheitsbedingter Unaufmerksamkeit wird die Vorfahrt eines anderen nicht beachtet und es kommt zu einem Unfall, bei dem der Versicherte verletzt wird.
    •Durch trunkenheitsbedingte Müdigkeit kommt es dazu, dass ein Versicherte am Steuer einschläft und dadurch verunfallt.
    •Infolge trunkenheitsbedingten schwankenden Ganges stolpert ein Versicherter über seine eigenen Füße oder stößt an ein Hindernis an und wird dadurch verletzt.


    Als weitere Quelle kannst Du auch mal im SGB 7 nachschlagen.


    Noch ein Tipp, immer nüchtern fahren!!

    Gruß

    gute laune

    (Hr. Hartmann / angehende Sifa)

    Hallo,

    im Bereich Arbeitsschutz bin ich noch ein blutiger Anfänger und hier auch noch neu. Möchte aber trotzdem eine Anregung zum Thema geben.

    Ich halte nicht viel von Form- und Checkblättern, diese werden oft nur fehlerhaft oder garnicht ausgefüllt.
    Was haltet Ihr von einer kleinen Datenbank z.B. Access. Die Daten könnten von den Betroffenen direkt oder mit dem Sicherheitsbeauftragten eingegeben werden. Der Erstellungsaufwand ist grösser aber der Auswertevorteil überwiegt nach meiner Meinung.

    gutelaune

    Hallo Zusammen,

    ich sitze hier gerade auf dem Berghof und kämpfe mich durch die SiFa Ausbildung.
    Nach meiner Meinung ein sehr trockener Stoff. Praktische Beispiele und gute Datenbanken wären mir lieber. Bin eben ein Praktiker, der gerne Sachen umsetzt.

    Ich hoffe bei Euch einige Anregungen für meinen neuen Job zu finden. (Und natürlich auch einige Tipps und Anregungen wie die hier eine Praktikumsarbeit sehen wollen)

    Gruß

    gutelaune