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  • Huch, hier schneit es ja... brrrrrr

    Ich hab da eine Frage bezüglich alter Maschinen.

    Alte Maschinen, sagen wir 30 Jahre und älter, welche noch nie kaputt waren, noch nie umgebaut wurden, welches Gesetz/Verordnung/Richtlinie gilt für diese Maschinen?

    Und, wenn so eine Maschine, z.B. eine alte Stanze, defekt ist und erneuert werden muss, greift dann die 9. GPSG? Also kann es dann sein, das z.B. eine alte Maschine gepimpt werden muss, mit z.B. Lichtschranken usw.?

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  • Zitat

    Original von Admiral James T. Kirk
    Huch, hier schneit es ja... brrrrrr

    Erde an Enterprise,

    wo ist denn das mit dem Schnee?
    Hier scheint die Sonne.

    Und zu den alten Maschinen kannst du hier ab Seite 12 schauen. Das ist zwar für Gebrauchtmaschinen, beschreibt aber die rechtliche Situation ganz gut.
    Wichtig:
    - Der Anhang I der BetrSichV gilt immer (19-Punkte-Katalog)
    - Die Maschine muss den UVV zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme genügen
    - Bestimmte elektrische Bauelement sind aufgrund der hohen Gefährdung nicht mehr zulässig und müssen ausgetaucht werden (z. B. die schönen alten Anschlußstecker für Bügeleisen, etc.)
    - Bauteile, die dem Verschleiß unterliegen müssen selbstverständlich reglmäßig instandgesetzt werden und worden sein.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo,
    ich denke hier hilft nur die GB, den das GPSG greift nur im Falle des Besitzerwechsels / Verkauf der Maschine und nach wesentlichen Änderungen. Die Maschine muss nur den damaligen UVV'en genügen, was natürlich nicht heißt, dass der "Stand der Technik" nicht in deine GB einfließen sollte.

    Ansonsten hat auch die MMBG ein paar brauchbare Checklisten für Altmaschinen.

    http://www.mmbg.de/DIENSTL/FS04/4_checklisten.html

    Gruß Zipfulant

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
    (Sir Peter Ustinov)

  • Rein formaljuristisch hat Niko recht und Zipfulant kann ich mit seinem Rat zur Gefährdungsbeurteilung nur unterstützen. Die Frage ist immer, was passiert, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt. In diesem Fall geht es auf einmal nicht mehr darum, ob die Maschine als Gebrauchtmaschine auf den Markt hätte kommen dürfen. In diesem Fall geht es schlimmstenfalls darum, ob der Unfall nach dem Stand der Technik vermeidbar gewesen wäre. Hier werden dann nur noch akzeptable Restrisiken toleriert und wenns vor den Kadi geht, sind wir über diesen Bereich locker hinaus.

    Absolut nicht tolerierbar sind:

    • selbständiger Wiederanlauf nach Spannungsrückkehr bei Werkzeugmaschinen (kein Unterspannungsauslöser)
    • fehlende oder mangelhaft wirksame Not-Aus-Einrichtung (oft bei alten Drehmaschinen)
    • Einziehstellen an Zahnrad- und Riementrieben
    • mangelhafte Sicherung an Pressen

    Damit sind nur einige genannt. Alles was in der Gefährdungsbeurteilung über ein akzeptables Restrisiko hinaus geht, ist von Übel.

    Einiges hängt auch von den Mitarbeitern ab: Es wird schwer fallen, im Not-Aus-Fall eine alte Schleifmaschine akzeptabel schnell herunter zu bremsen (da löst sich das Schleifmittel). Völlig inakzeptabel ist es in diesem Fall, zu tolerieren, dass das auslaufende Schleifmittel mit einem Stück Holz abgebremst wird, oder dass jemand mit seinen Händen in die Nähe des nicht still stehenden Schleimittels fasst. Hast Du vernünftige Mitarbeiter, so mag etwas ältere Technik noch beizubehalten sein, sofern sie nicht absolute Sünden enthält. Wie gesagt: Passiert Schlimmeres, gehört der Unternehmer (juristisch) der Katz'.

    Erfahrung: Muss der Notruf benutzt werden, ist die Polizei oft schneller als der Unternehmer vor Ort und trotz allem Schmäh sind die Kollegen in grün (bzw. schwarz) weiß in Sachen Grundlagen des Arbeitsschutzes inzwischen hervorragend geschult und stellen genau die richtigen Fragen (z.B. nach Gefährdungsbeurteilung und letzter Unterweisung, Prüfdokumentation usw.).

    Die SiFa sollte den Unternehmer freundlich auf so unangenehme Dinge aufmerksam machen.

    Heute gilt eben in Deutschland und den meisten Ländern der EU: Schwerere Unfälle sind verboten. :D

    Je unwissender die Menschen sind, mit um so festerer Überzeugung halten sie ihren kleinen Sprengel und ihre kleine Kapelle für den Gipfel, zu dem sich Kultur und Philosophie in mühevollem Ringen emporgearbeitet haben.

    George Bernard Shaw

  • Hallo,
    Das scheint ein nicht ganz so einfaches Thema zu sein das zur Zeit auch bei uns zur Sprache gekommen ist. Nur hier will man noch ein drauf setzen und die entsprechenden Maschinen, zb. für die Feinmechanik wie offene Kniehebelpressen, an einen Zulieferanten im Europäischen Aussland "verleihen" . Dieser soll uns dann mit altem Ersatzteilbedarf zuliefern.
    Wie könnte man das betrachten? Denn auch hier dürfte die GPSG nicht greifen da nicht Verkauft wird?

    Gruß, Gero

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  • Besten Dank für die Hinweise.

    Ich bin mit diesem Thema nicht betroffen, aber es interessiert mich halt. Ich habe auch mal gehört, das richtig alte Maschinen geschützt sind, so eine Art Denkmalschutz. Und da kam mir dann diese Frage auf.

    Ist wohl ein heißes Thema.

  • Museum und Arbeitsplatz sind zweierlei...

    Ich (bzw. einer meiner Klienten) sind z.B. immer wieder davon betroffen, Gurtförderer (vielen bekannt als Förderbänder) ständig "auf dem Laufenden" zu halten. Als Kriterien legen hier die technischen Aufsichtsdienste immer die aktuellen Normen an: Kein Wunder bei einer Antriebsleistung von 100 kW. Die Übergangsrollen, dort wo das flache Band zur Mulde geformt wird, müssen inzwischen mit Füllstücken geschützt werden, wenn sich der Gurt nicht abheben lässt, sonst müssen sie komplett verkleidet werden (getreudem Grundsatz: Besser arm dran als Arm ab...) ;)

    Verkaufen der Museumsstücke, die den UVVen zur Zeit der Einführung des neuen Maschinenrechts nicht entsprochen haben ist auch keine gute Idee: Hier schlägt für den Lieferanten die Produkthaftung zu, gekauft wie gesehen gilt für einen Verkauf innerhalb der EU (und auch der Schweiz) nur für den Schrotthändler.

    Mit dem Bestandsschutz ist endgültig Schluss, wenn ein Betriebsmittel mehr als ein akzeptables Restrisiko birgt. Modern times! Auf der anderen Seite: Ist das denn so schlimm?

    Je unwissender die Menschen sind, mit um so festerer Überzeugung halten sie ihren kleinen Sprengel und ihre kleine Kapelle für den Gipfel, zu dem sich Kultur und Philosophie in mühevollem Ringen emporgearbeitet haben.

    George Bernard Shaw

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