Huch, hier schneit es ja... brrrrrr
Ich hab da eine Frage bezüglich alter Maschinen.
Alte Maschinen, sagen wir 30 Jahre und älter, welche noch nie kaputt waren, noch nie umgebaut wurden, welches Gesetz/Verordnung/Richtlinie gilt für diese Maschinen?
Und, wenn so eine Maschine, z.B. eine alte Stanze, defekt ist und erneuert werden muss, greift dann die 9. GPSG? Also kann es dann sein, das z.B. eine alte Maschine gepimpt werden muss, mit z.B. Lichtschranken usw.?