Ich mal wieder
Folgender Sachverhalt:
Maschine von 1985 (Kabelschälmaschine), also keine CE und ohne jegliche Not-Befehlseinrichtung etc. nur ein HAuptschalter
Das Nachfolgermodel der MAschine hat CE und Konformitätserklärung, hat Not-Halt / Aus, und noch einige andere Endschaltsicherungen.
Die alte Maschine wurde vom Hersteller entsprechend der Nachfolgemaschine mit CE, 1 zu 1 nachgerüstet (Not-Halt etc.)
Frage:
Ist das nun eine neue Maschine und muss eine Konformitätserklärung und CE haben ?
Ist das eine wesentliche Veränderung der alten Maschine und muss ebenfalls Konformitätserklärung und CE haben?
Oder reicht hier eine Gefährdungsbeurteilung?
Meiner Meinung nach reicht eine GBU.
Gruß
Frank