Hallo Kollegen/innen,
nach dem Besuch unseres Brandversicherers kam die Frage nach einer Gefährdungsbeurteilung für den Ablauf einer Feueralarmierung auf.
Hat jemand schon mal so eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
Gruß
HEB
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Kollegen/innen,
nach dem Besuch unseres Brandversicherers kam die Frage nach einer Gefährdungsbeurteilung für den Ablauf einer Feueralarmierung auf.
Hat jemand schon mal so eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
Gruß
HEB
Was soll den das fürn Quatsch sein
Vielleicht wollte er ja einen Evakuierungsplan haben...................habe übrigens gerade einen für ein Altenheim erstellt
ZitatOriginal von TommyB
Was soll denn das fürn Quatsch sein
...das hab ich im ersten Moment auch gedacht. Und auch das mit dem Evakuierungsplan ist nicht so abwägig... Meine Überlegung war auch, ein Industriebetrieb..., 35 m Fluchtweglänge..., alles geregelt und dokumentiert..., was soll denn der Quatsch? Aber ich glaube, es ist auch sehr davon abhängig, was "man" für ein Unternehmen ist. Stelle man sich mal statt dem Industriebetrieb einen Kindergarten oder ein Theater/ Oper oder ähnliches vor....Noch eine andere Überlegung sind die Evakuierungshelfer, deren Anzahl im Rahmen der Gebu festgelgt werden sollte (bei "abweichenden" Gefährdungen) Der wollte vielleicht einfach mal `ne "Übersicht", was ihr in Sachen organisatorischer Brandschutz so aufgestellt habt.
Hänge mal was an.
Viele Grüße
Martina
Hallo,
irgendwie steh ich jetzt total daneben.
Das hat doch nichts mit Gefährdungsbeurteilung zu tun ???
Eine Gefährdungsbeurteilung erfasst systematisch, ob Gefährdungen
- vorhanden sind
- wirksam werden
- wirksam werden können
- denkbar sind.
Daran schließt sich die betriebsspezifische BEURTEILUNG und der daraus abgeleiteter Maßnahmen nach S-T-O-P.
Oder liege ich da so falsch?
Die angehängte Checkliste ist doch eine Überprüfung, ob die Organisation ihren Pflichten nachgekommen ist (Legal Compliance)? Das ist zwar auch dringend nötig und sinnvoll, hat doch aber nichts mit der Gefährdungsbeurteilung zu tun?
Ich hoffe, ich bin jetzt niemand zu nahe getreten.
Gruß, Niko.
ZitatOriginal von Niko
Ich hoffe, ich bin jetzt niemand zu nahe getreten.
Hallo Niko,
nein, mir jedenfalls nicht. Mein Schlips war nicht in der Nähe. Alles ist gut!
Den Anhang versteh ich schon auch als eine Checkliste – und Gedankenstütze. Denn eigentlich können sich ja, bis auf wenige andere örtliche Besonderheiten, aus den dort genannten - und nicht „installierten“ Gegebenheiten, Gefährdungen ergeben. Welchen Sinn es verfolgt, für eine solche Übung eine Gebu zu erstellen..., nun ja...???, das kann wahrscheinlich nur HEB aufklären. Aber für manches Unternehmen kann ich mir das durchaus vorstellen.
LG Martina
Guten Morgen miteinander,
evtl. haben meine Angaben nicht gereicht.
Wir sind ein Fertigungsunternehmen mit ca. 300 Mitarbeitern und produzieren elektronische Komponenten, auf eíner Fläche von ca. 10.000qm.
Bei uns gibt es zwei Arten der Alarmierung, zum einen Feuermelder wird betätigt und die Sirene geht los, die MA verlassen das Gebäude. Die zweite Art der Alarmierung geht über Telefon zum Werkschutz, der daraufhin die Brandhelfer alarmiert. Erst wenn die Brandhelfer die Rückmeldung geben, dass die Feuerwehr benötigt wird und das Gebäude zu räumen ist, dann wird die Sirene aktiviert.
Nun stellt sich die Frage, wie kann man das über ein Gefbu bewerten?
Gruß
HEB
PS mir ist auch keiner auf den Schlips getreten, trag kaum einen
...über mögliche Gefahren im Falle einer Gefahr reden?!?!?
Alles was recht ist, aber eine Evakuierung heisst, dass eine in meinen Augen übergeordnete Gefahr existiert, bei der es um Leib und Leben geht. Dieser Gefahr gerecht zu werden und sowohl technische als auch organisatorische Möglichkeiten zu schaffen dieser zu begegnen, sprich einen reibungslosen Ablauf einer Evakuierung sicherzustellen, ist hier Hauptaufgabe. Dies ist in meinen Augen die wesentliche Gefährdungsbeurteilung.
Wenn mich jetzt jemand fragt wie ich damit umgehe, dass z.B. hierbei jemand auf der Nottreppe stürzen kann und wie ich mit dieser Sturzgefahr umzugehen gedenke - alles was Recht ist aber darauf kann er von mir keine ernsthafte Antwort erwarten!!!
In diesem Sinne
Der Michael
PS: ...ich hoffe Eure Schlipse sind alle oben
Brandversicherer....
ich gehe davon aus, dass es sich um eine reine Sachversicherung handelt. Denen ist der Personenschutz eigentlich recht egal. Wichtig ist denen doch vor allem, das richtige Verhalten, um weitere Brandausbreitung zu verhindern. (was ja irgendwo auch Personenschutz beinhaltet...)
Ist der Versicherer mit der Alarmierungsverzögerung bei "Brandhelfer-Rückmeldung" z. B. einverstanden? Jede Minute ist kostbar.
Die Brandhelfer sind im gegensatz dazu natürlich wieder ein gutes Argument, speziell ausgebildete Leute können bis zum Eintreffen der Feuerwehr schon ganz schön was vorbereiten.
Oder hab ich das Ganze jetzt völlig falsch interpretiert?
ZitatOriginal von MichaelD
...über mögliche Gefahren im Falle einer Gefahr reden?!?!?Alles was recht ist, aber eine Evakuierung heisst, dass eine in meinen Augen übergeordnete Gefahr existiert, bei der es um Leib und Leben geht. Dieser Gefahr gerecht zu werden und sowohl technische als auch organisatorische Möglichkeiten zu schaffen dieser zu begegnen, sprich einen reibungslosen Ablauf einer Evakuierung sicherzustellen, ist hier Hauptaufgabe. Dies ist in meinen Augen die wesentliche Gefährdungsbeurteilung.
Wenn mich jetzt jemand fragt wie ich damit umgehe, dass z.B. hierbei jemand auf der Nottreppe stürzen kann und wie ich mit dieser Sturzgefahr umzugehen gedenke - alles was Recht ist aber darauf kann er von mir keine ernsthafte Antwort erwarten!!!
In diesem Sinne
Der MichaelPS: ...ich hoffe Eure Schlipse sind alle oben
Genau das wollte ich sagen, habs nur kürzer ausgedrückt
Ich hab das Gefühl da hat jemand (bei der Versicherung), der von der Materie keine Ahnung hat, mal einen Fachausdruck aufgeschnappt und will ihn nun in einem falschen Zusammenhang anwenden.
Wenn die Gefahren, die bei der Evakuierung im Brandfall auftreten exorbitant hoch sind, dann sollt erst einmal der Evakuierungsplan überarbeitet werden um die Risiken auf ein tragbares Maß zu reduzieren. Da Evakuierungpläne aber in der Regel mit der örtlichen oder der Werksfeuerwehr abgesprochen sind, kann man davon ausgehen, dass das Restrisiko tragbar ist.
Ich würde einmal nachfragen was eigentlich gefordert ist.
Gruß Tommy
P.S.: Ich pfeife auf eure Schlipse
ZitatOriginal von TommyB
P.S.: Ich pfeife auf eure Schlipse
...hab doch auch gar keinen...
Ich denke, ihr habt Recht. Bei dem Betrieb macht das keinen Sinn. Außer es gibt noch eine Besonderheit, von der wir nix wissen.
Man sollte mal nachfragen, was der Sinn der Maßnahme sein soll.
Viele Grüße
Martina
Hi,
da seh ich auch keinen Sinn für eine Gefährdungsbeurteilung. Genauso skeptisch bin ich übrigens bei den mittlerweile gern gefragten Betriebsanweisungen für Feuerlöscher (erst recht in Verwaltungsbetrieben).
Frag beim Versicherer einfach mal, was er konkret haben will (er muß ja von Deinem möglichen Fachwissen keine Info haben). Ob DAS dann einer Gefährdungsbeurteilung in unserem Sinne entspricht, kannst Du uns ja dann berichten.
Gruß
Markus
... pfeift auch auf Schlipse...
nur mal so, weil oft die zwei begrifflichkeiten als gleich interpretiert werden:
räumung wird durchgeführt wenn direkte gefahr besteht (z.B. durch Brand) dann zählt jede sekunde eigentlich, hierzu sollte es einen räumungsplan geben, der auch auf durchführbarkeit getestet wurde (sog. Räumungsübung) die Räumung wird z.B. von der Geschäftsführung aufgrund eines Feueralarmes angeordnet.
evakuierung wird durchgeführt, wenn ein bestimmter Bereich geräumt werden muss (z.B. aufgrund eines Bombenfundes) Gegenüber einer Räumung geht eine Evakuierung mit einer längeren Vorlaufzeit und geordnet ab. Eine Evakuierung wird z.B. von einem Einsatzleiter Feuerwehr, landrat etc. angeordnet.
Im Klartext heisst es dann: Bei einer Evakuierung kann ich z.B. einen Aufzug noch benutzen, bei einer Räumung keisesfalls. Evtl. möchte der Versicherer hierzu die möglichen Gefahren aufgeschlusselt haben
so dass wars...nur kleine steine
Gefährdung:
Brand im Bereich. Räumung notwendig.
Schutzmaßnahme:
Präventiv: Flucht-/Rettungswege werden permanent freigehalten. Keine gefährlichen Stoffe im Bereich des Flucht-/Rettungsweges.)
Abwehrender Brandschutz: im Bereich des Rettungsweges sind Feuerlöschmittel vorhanden, um den Rettungsweg "Frei zu schießen" und es gibt ausreichend Mitarbeiter, die im Umgang mit diesen Feuerlöschmitteln unterwiesen sind (Praxis 1 Löschhelfer pro Feuerlöscher/Löschmittel).
Räumungssignal wird als solches wahrgenommen (kann auch Zuruf sein).
Bereich wird zuverlässig geräumt. (Räumungshelfer/Stockwerksbeauftragte vorhanden. Fluchtweg ausgeschildert. Sammelplatz definiert/ausgeschildert. Anwesenheitskontrolle am Sammelplatz.) Es ist dafür Sorge getragen, dass auch behinderte Mitarbeiter evakuiert werden.
Soweit ohne eigene Gefährdung möglich, Nachschau auf Zurückgebliebene durch den Räumungshelfer.
Soweit sinnvoll (Publikumsverkehr, unübersichtliche Fluchtwege, erhöhte Brandgefahr) Flucht und Rettungswegeplan, regelmäßige Räumungsübung.
Schreibs ab und passe es für deinen Bereich an. Wenns einen günstigeren Tarif bei dem Schadensversicherer gibt, hat sich's auf jeden Fall gelohnt.
Unfallfreie Zeit wünscht
Grizzly
Hallo HEB,
rein Intresse halber: - hat sich diese Forderung klären lassen? Was genau wollte denn euer Versicherer?
Viele Grüße
Martina