Hallo SiFas,
heute kam mal wieder die Diskussion hoch, was denn eine Gefährdungsbeurteilung eigentlich ist. Insbesondere der Umgang mit Gefährdungen, die nicht wirksam werden, ist bei uns ungeklärt.
- Gehören die dazu oder nicht?
- Wenn sie nicht wirksam werden, brauchen sie auch nicht betrachtet zu werden!?
- Was aber, wenn die Schutzmaßnahmen versagen? Oder sich als unzureichend herausstellen? Vielleicht auch erst nach Jahren?
Ich verwende folgende Definition, konnte mich aber damit bei meinen Kollegen bisher nicht einvernehmlich durchsetzen:
Eine Gefährdungsbeurteilung ist das systematische, den Regeln der Logik folgende, Aufstellen von Risiken, Gefahren und Gefährdungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die in einem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Betriebes stehen.
Dabei ist zum Zeitpunkt der Erfassung von Gefährdungen nicht relevant, ob die Gefährdung(en) wirksam werden oder schon sind.
Entscheidend ist, ob Gefährdungen
- technologisch
- aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung
- aufgrund der betrieblichen Erfahrung der betroffenen Anwender, des Anlagenbetreibers und der Fachabteilung
als vorhanden zu betrachten sind.
Die notwendige Beurteilung ist die Einschätzung des Wirksamwerdens von Gefährdungen
- unter Beachtung der Kriterien relevanter Vorschriften und Regelungen
- nach der Wahrscheinlichkeit des Eintritts
- nach der Schwere des Ausmaßes
- unter Beachtung der bereits umgesetzten, sowie ggf. weiteren umzusetzenden Maßnahmen.
Wie seht ihr das?
Gruß, Niko.