Hallo Kollegen,
bei uns sind im Hauswartbereich Benzinrasenmäher sowie Rasentraktoren ( ohne Straßenzulassung) im Einsatz. Diese werden aus Benzinkanistern betankt. In der Saison lädt sich der zust. Meister so zwischen 4 bis 6 20l Kanister in seinen Caddy und fährt die Geräte im Stadtgebiet betanken. Ist er in diesen Fällen als Gefahrguttransport unterwegs ? Gilt dieses als "innerbetrieblich" notwendiger Transport ohne besondere Kennzeichnung ? Die BGI 671 hilft mir da nicht viel weiter.
Vielleicht kann jemand helfen.
Gruß Harpe