Gefährdungsbeurteilung; fehlendes CE Zeichen

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  • Hallo,

    Ich hab da mal ne Frage an euch Profis:

    Welchen Einfluß hat ein fehlendes CE Zeichen einer Maschine auf die Gefährdungsbeurteilung dieses Arbeitsplatzes?
    Ich kann irgendwie nichts richtiges finden. ?(

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  • Hallo Martin1,

    das fehlende CE-Zeichen hat auf die Gefährdungsbeurteilung keinen Einfluß. Das Zeichen ist "nur" für die Aufsichtsbehörden, womit der Hersteller oder Inverkehrbringer sichtbar bestätigt, dass diese Machine oder Anlage auf Grundlage harmonisierter Normen und Vorschriften in Verkehr gebracht wurde. Dies muss er aber "von rechts wegen" sowieso tun.

    Viel wichtiger ist die Konformitätsbescheinigung selbst, die Bedienungsanleitung (in der Sprache des Anwenders) und die Angabe der vorhandenen Restrisiken. Ohne das geht wohl die GefBeUrt nicht.

    In der Bescheinigung muss angegeben sein, welche Normen und Vorschriften für die Maschine angewendet wurden. Minimum (bei Machinen, die mit el. Spannung betrieben werden) ist die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie.
    In der Bedienungsanleitung muss min. die bestimmungsgemässe Verwendung angegeben sein und vorhersehbare Fehlanwendungen müssen geklärt sein.
    Für die vorhandenen Restrisiken muss der Anwender über die Gefährdungsbeurteilung organisatorische und/oder persönliche Schutzmaßnahmen festlegen.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Niko,
    Wenn ich dich richtig verstanden habe, würde das bedeuten, dass wenn eine Firma eine gebrauchte Maschine ohne CE Zeichen kauft und diese in Betrieb nimmt das CE Zeichen für die Gefährdungsbeurteilung nicht relevant ist; solange eine Bedienungsanleitung vorhanden ist ?(
    Ich weiß aber, das diese eines haben muß!!
    Wer ist denn schon heute in der Lage bei einer gebrauchten Maschine zu beurteilen, ob diese der Norm entspricht; Das schafft doch kein Kleinunternehmer.
    Ich kann doch als Sifa nicht so tun, als wäre mir dann das CE Zeichen egal :100:

  • ich glaube, du hast das falsch gelesen, ich hatte auch kurz gestutzt

    Konformitätserklärung und Bedienungsanleitung sind gemeint.

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hallo Martin1,

    das ist anders zu verstehen:
    Die Gefährdungsbeurteilung, die Bedienungsanleitung und die Angabe von Restrisiken muss auf jeden Fall vorhanden sein. Egal welche Kennzeichnungen auf der Maschine vorhanden sind.
    Das CE-Zeichen gibt nur an, dass die Maschine nach harmonisierten Normen hergestellt wurde. Dies ist seit in Kraft treten der Maschinenrichtlinie verbindlich.

    Bei gebrauchten Maschinen wird es schwierig. Hier ist entscheidend, wann die Maschine erstmalig in der EU in Verkehr gebracht wurde und ob zwischenzeitlich eine wesentliche Änderung durchgeführt wurde. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

    Ich gebe dir recht, ein Kleinunternehmer ist damit überfordert. Dafür gibt es dann genügend selbständige Sicherheitsingenieure, die entsprechende Risikoanalysen auf Auftrag durchführen.
    Und nicht vergessen: Für den Betrieb von Maschinen und Anlagen ist der Unternehmer in der Verantwortung. Und der Staatsanwalt will nachher wissen, ob er seinen Pflichten nachgekommen ist.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Für neue Maschinen oder alte Maschinen nach erheblichen techn. Änderungen muss eine Konformitätserklärung vorliegen.

    Bei der BG gibt es dazu eine wunderbare Lektüre die ich jedem empfehlen würde.

    Sichere Maschinen in Europa Teil 1 - 3

    ist auch über den Verlag Technik & Information e.K. in Bochum zu beziehen.
    (bei der BG ist es allerdings kostenlos :D)
    Teil 1 - Rechtsgrundlagen ISBN: 978-3-934966-62-8
    Tei l2 - Herstellung und Benutzung ISBN: 978-3-934966-64-2
    Teil 3 - Risikobeurteilung ISBN: 978-3-934966-66-6

    Wenn man eine Gefahrenanalyse für eine Konformitätserklärung benötigt kann man sich an den TÜV oder an die DEKRA wenden.
    Für eine Bandsäge haben wir dies mal gemacht, wegen einer Änderung des Einsatzbereiches, Kosten 3000,- €
    bei einem Ladewagen nach einer techn. Änderung, el. Antrieb, 6000,- €
    (da waren aber stat. Berechnungen noch erforderlich)

    Hat man eine Konformitätserklärung für eine "verwendungsfertige" Maschine hat muss diese auch mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.
    Jede Maschine im Sinne der EG-Machinen-Richtlinie darf grundsätzlich nur eine CE-Kennzeichnung tragen.
    (RL 2006/42/EG)

    Aber wie oben schon erwähnt empfehle ich die oben angegebenen Hefte, denn:
    "Wer das CE-Kennzeichen anbringt und/oder eine EG-Konformitätserklärung abgibt, ohne den Nachweis der Richtlinienkonformität führen zu können, verstößt gegen Rechtsvorschriften!!

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

    Einmal editiert, zuletzt von Ralph-HF (9. Februar 2009 um 09:48)

  • Hi Mabu,

    bin nicht Ralph :D aber
    da dein Betrieb anscheinend Mitglied einer Metallbg ist: MMBG
    Sonst könntest du auch in Erwägung ziehen eure BG einfach mal zu fragen.

    oder hier Verlag der Technnik

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Ich habe meine Broschüren von der MMBG. Awen war ja schon so freundlich und hat den entsprechenden Link angegeben. Auf der Seite findest du auch die von mir angesprochenen Heftchen.

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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  • Hallo Niko,

    aber woher soll ich denn wissen, welche Restrisiken an der Kiste bestehen? Wir haben zwar ne Bedienungsanleituing; aber sonst nix.
    Ich weiß auch nicht, ob der frühere Betreiber der Anlage wesentliche Änderungen vorgenommen hat. Der Maschinenbauer ist konkurs.
    Kann ich jetzt keine Gefährdungsbeurtteilung machen?
    Oder muß ich meinen Chef darauf hinweisen, dass die Maschine weder CE Zeichen noch Konformitätserklärung hat?
    Wie würdet ihr denn jetzt vorgehen ?(

    Einmal editiert, zuletzt von Martin1 (9. Februar 2009 um 16:45)

  • Hallo Martin1,

    keine Panik!
    Einfach mit
    - gesundem Menschenverstand
    - systematisch
    an die Anlage herangehen und die GefBeUrt erstellen.
    1. Ihr kennt doch die Maschine und wisst vielleicht schon die Hauptrisiken an der Anlage.
    2. Es gibt z. B. bei der SiFa-Ausbildung eine strukturierte und systematische Auflistung der Gefährdungsfaktoren. Anhand dieser Liste kann man eine Beurteilung der Risiken durchführen und Maßnahmen festlegen. Hilfreich ist auch der Anhang 1 der BetrSichV, das sind die Mindestvorschriften entsprechend der Maschinenrichtlinie.
    3. Das CE-Zeichen ist nur die sichtbare Bestätigung, dass eine Konformitätserklärung vorliegt. Und dein Chef sollte schon wissen, ob er Anlagen ohne Konformitätserklärung betreibt. Es ist ja seine Verantwortung.
    4. Wir haben schon als "Bevollmächtigter des Herstellers" eigene Konformitätserklärungen erstellt. War gar nicht so aufwändig. Siehe dazu auch das bereits genannte Buch.
    5. Bin ich der Meinung, dass eine Maschine nicht durch das CE-Zeichen sicherer wird. Da gibt es genügend schwarze Schafe (CE = Chinese Export) und auch Inverkehrbringer, die nicht wissen, was sie tun.

    Falls du einen guten Kontakt zum TAB hast, hilft er dir gerne weiter.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Martin1,
    BGV A 0 und keine Panik, der Niko hat recht.
    Häng Dir mal einen Artikel an.
    Was ist mit dem Inverkehrbringer bei eurer Maschine?

    VG Martina

  • Zitat

    Original von Niko

    keine Panik!

    3. Das CE-Zeichen ist nur die sichtbare Bestätigung, dass eine Konformitätserklärung vorliegt. Und dein Chef sollte schon wissen, ob er Anlagen ohne Konformitätserklärung betreibt. Es ist ja seine Verantwortung.
    4. Wir haben schon als "Bevollmächtigter des Herstellers" eigene Konformitätserklärungen erstellt. War gar nicht so aufwändig. Siehe dazu auch das bereits genannte Buch.
    5. Bin ich der Meinung, dass eine Maschine nicht durch das CE-Zeichen sicherer wird. Da gibt es genügend schwarze Schafe (CE = Chinese Export) und auch Inverkehrbringer, die nicht wissen, was sie tun.

    Das ist mit allen, verhältnismäßig neuen Vorschriften immer ein Problem. Das war mit der Betriebssicherheitsverordnung schon so und kann man mit Reach jetzt auch wieder sehen, die einen sehen das viel zu locker und andere schießen weit über das Ziel hinweg 8o

    Du musst erst mal ein paar Fragen klären:
    Wie alt ist die Maschine,
    wurde sie danach noch erheblich umgebaut, Verbesserungen der Sicherheitseinrichtungen zählen da nicht.
    Was steht überhaupt in der Bedienungsanleitung, da wird es sicher auch den einen oder anderen Hinweis geben, bestimmungsgemäße Verwendung, Gefahren bei ... usw.
    Wenn die Maschiene eine Konformitätserklärung benötigt, muss nach MRL eine Gefahrenanalyse gemacht werden, das ist was anderes als die Gefährdungsbeurteilung, leider vertauschen das sehr viele. Allerdings könnte eine gute Gefärdungsbeurteilung gleichwertig sein, kommt auf die Maschine an.
    Am Ende, und das wird wohl schwieriger werden muss nur einer das Ding unterschreiben!

    Am Besten du besorgst dir wirklich die oben genannten Heftchen dort sind auch praktische Tips drin!

    Unsere AP der BG würde ich bei einem solchen Problem nicht holen. Bei einem Bandsägenproblem wollte er bei uns nur die Konförmitätserklärung sehen. Danach konnten wir alles mögliche sägen aber leider fehlten in der Aufstellung die Kunststoffteile die wir sägten und somit hat er uns das weitere Betreiben untersagt. Ist aber eine andere Geschichte.
    Wenn du einen guten Kontakt zu deiner AP hast.... Wenn es dir aber so ergeht wie mir, obwohl ich die AP gar nicht bestellt hatte, wird dein Chefe sich freuen wenn dieser das Ding still legt!

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

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  • Zitat

    Original von Martina111
    Hallo Martin1,
    BGV A 0 und keine Panik, der Niko hat recht.
    Häng Dir mal einen Artikel an.
    Was ist mit dem Inverkehrbringer bei eurer Maschine?

    VG Martina

    BGV A 0 ? Wurde die nicht abgelöst durch die GMV?

    GesundeMenschenverstandVerordnung?

    :D

    Fettflecken werden wie neu, wenn man sie täglich mit Butter bestreicht...

  • Hallo harmi,
    gut, dass du`s erwähnst....Aber durch die Übergangsfrist der Gültigkeit bis 12/2010 - und der inhaltlichen Gleichheit, benutze ich die immer noch.... :10:

    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo an euch alle,

    vielen Dank für eure Ratschläge und Tipps.
    Ich werde die Gefährdungsbeurteilung machen, und meinen Chef darauf hinweisen, dass die Maschine weder Konformitätserklärung noch CE Zeichen hat.
    Alles andere wird sich dann zeigen. :)

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  • Ich hab da auch eine Frage zur Konformitätserklärung und zum CE-Zeichen.

    Wir haben mehrere Regale mit Fachlasten (Tragfähigkeiten) von 1 t.
    Die Regale sind Selbstbauten und damit nicht irgendwie gekennzeichnet, zertifiziert oder geprüft.
    Die Fachlast ist vorsichtshalber mit 300 kg angegeben.

    Was muss ich tun, damit ich eine Konformitätserklärung ausstellen. bzw unterschreiben kann?
    Zumindest muss ich ja wohl die beschreibenden Normen kennen?
    Ein Belastungstest mit 250 % Testlast wäre kein Problem.

    Grüße
    Flügelschraube

  • Hallo Flügelschraube,

    nach kurzer Recherche habe ich keine EG-Richtlinie gefunden, die für ein Regal anwendbar wäre. Also eine CE-Kennzeichnung und eine EG-Konformitätserklärung
    dürfen nicht angebracht bzw. ausgestellt werden.

    Wenn unbedingt eine Konformitätserklärung gebraucht wird, dann nach EN ISO/IEC 17050. Nach dieser Norm kann für alles eine Konformitätserklärung ausgestellt werden.

    In deinem Fall nach der betreffenden Norm. Gib doch bei http://www.beuth.de/ mal das Stichwort "Regal" ein.

    Viel Spaß ;o)
    Q901S