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  • Hallo :)
    Ich habe mal wieder eine knifflige Sache, über die ich gerne mit Euch diskutieren möchte :D
    Ein Wegeunfall wird ja erst ab der Haustüre anerkannt. Alles was noch im Haus passiert, ist kein Wegeunfall.
    Was ist aber, wenn der Weg nicht aus dem Haus führt ?
    Bsp. Im Dachgeschoss wohnt Mr X. Sein Büro/Werkstatt hat er im Erdgeschoss.
    Beim weg zu Arbeit, sprich über das eigene Treppenhaus, stürzt Mr. X und verletzt sich.
    Und nun ? Es ist noch im Haus passiert ! Also, laut BG kein Wegeunfall ! Ich sehe das etwas anders ?(
    Bitte um Eure Meinungen oder sogar Erfahrungen mit einem gleichen Fall

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

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  • gute Frage, spontan hätte ich es wie Du gesehen.

    google brachte aber folgendes:
    Wohnung und Arbeitsstelle im selben Gebäude
    Kein Wegeunfall kann sich ereignen, wenn der Versicherte seine Wohnung und Arbeitsstelle im selben Gebäude hat. Denn als Wegeunfälle gelten nur Unfälle, die sich auf Wegen außerhalb des Wohngebäudes ereignen. Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle, die sich bei versicherten Tätigkeiten in Räumen ereignen, die wesentlich betrieblichen Zwecken dienen. Müssen z. B. Geschäftsunterlagen aus der Wohnung geholt werden, dann besteht für diesen betrieblichen Gang, aber auch innerhalb des Wohnteils Versicherungsschutz.

    Quelle: BGN

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo Awen,
    diesen Satz habe ich auch an die BG gesendet. Aussage, Mr. X musste ja nichts holen, sondern war auf dem WEG zur Arbeit :D
    Ich bin mal gespannt, auf Eure weitere Meinungen und natürlich auf dem Verlauf mit der BG. Ich halte Euch auf dem laufenden. Ich denke das kann jedem helfen

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Hallo,

    hmm, soweit ich es verstehe kann sich ein Wegeunfall gar nicht ereignen, wenn der Versicherte seine Wohnung und Arbeitsstelle im selben Gebäude hat.

    Er kann laut BGN dann einen Arbeitsunfall erleiden wenn er Material aus seiner Wohnung holen muss und auf dem Weg dahin stolpert.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo zusammen,

    es ist immer interessant, was die BGen so ablehnen oder auch nicht.

    Grundsätzlich kann es nicht schaden einen Unfall zu melden, auch wenn nicht ganz sicher ist ob er anerkannt wird.

    Als Sifa sollte man sich aber nicht zu viel auf juristische Dinge einlassen. Wenn die BG einen Unfall ablehnt, muss der Geschädigte Wiederspruch einlegen. In wie weit die Sifa da mithilft und wo besser Juristen gefragt sind ist nicht so einfach zu entscheiden.
    Falls alles nichts hilft muss der Geschädigte auf Anerkennung vor dem Sozialgericht klagen. Spätestens jetzt ist sowieso ein Jurist gefragt.

    Viele Grüße

    Puma

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  • Hallo zuammen,
    als ich jetzt erstmal die Frage gelesen habe, war auch mein erster Gedanke, dass es sich ja nicht um einen Wegeunfall gemäß Definition handeln kann. Nach der Wohnungstür fängt Arbeit an. Den Weg durch`s Treppenhaus zum Büro hätte er auch, wenn er irgendwo anders arbeiten würde. Ich meine auch, Wegeunfall gibts eigentlich hier nicht, da kein Weg da ist - so zusagen.

    @puma: das Unternehmen ist verpflichtet, jeden gemeldeten Unfall (wenn meldepflichtig) auch zu melden. Es liegt nicht im Ermessen des Unternehmers/ Sifa o.a. darüber zu befinden. s. SGB VII

    Viele Grüße
    Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (9. Januar 2009 um 12:45)

  • Zitat

    da kein Weg da ist - so zusagen.

    Das hast du schön gesagt, ich glaube genau das ist der Punkt

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • So sehe ich es auch..... es ist kein Weg ;)
    Aber laut BG ist es auch noch nicht der Arbeitsplatz.
    Also irgendwo mitten drin. ?(
    Die Krankenkasse sieht es natürlich als Arbeitsunfall........ spannend spannend

    LG
    Michael Kasper

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  • Zitat

    Original von Michael Kasper
    ....
    Die Krankenkasse sieht es natürlich als Arbeitsunfall........ spannend spannend

    es will also keiner zahlen? Da wird es wirklich spannend.

    Halte uns bittte auf dem laufenden.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • aber ist das nicht eigentlich auch egal. ALso egal nicht, aber BG intern zu klären. Für den Versicherten ist es doch unerheblich, wie sein Unfall genannt wird.
    Aus meiner Sicht ist die KK da gar nicht beteiligt, da es ja keine eigenwirtschaftliche Angelegenheit gibt.
    Entweder ist der Weg halt anders als üblich (also abweichend von der eigentlichen Definition) oder halt gleich Arbeitsunfall, da ja eigentlich kein Weg da ist. (letzteres wäre mein Favorit)
    Gib Bescheid, wenn es was neues gibt.
    Schöne, interessante Frage - danke Micha.
    LG Martina

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    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • wie der Unfall genannt wird ist natürlich egal, aber wenn keiner zahlen will?

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • ganz so egal ist es nicht ob es die BG anerkennt oder nicht.
    Denn wenn die BG den Unfall anerkennt, ist man besser abgesichert. Zuzahlungen muss man auch nicht leisten. Ich denke das ist schon auch wichtig.
    Weiter muss man dazu sagen, in diesem Fall, hat sich Mr. X die Schulter ausgekugelt und verletzt. Sollte es bleibende Schäden geben, ist es auch von Vorteil, wenn der Unfall von der BG anerkannt wird.

    @ Awen
    Ehrensache, ich halte auch auf dem laufenden ...... ;)

    LG
    Michael Kasper

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  • Tja - für (und von) so etwas leben Anwälte!!! Das würde ich als SiFa völlig schmerzfrei und von aussen betrachten - sicher interessant hier mal das Ergebnis zu erfahren.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    PS: ...handelt es sich bei Mr. X denn um jemanden, der im Auftrag eines Unternehmens - also quasi als Angestellter - zu Hause arbeitet oder reden wir hier über einen Selbstständigen?

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (9. Januar 2009 um 14:19)

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  • Mr. X Arbeitet als Angestellter für ein Unternehmen.

    Klar könnte ich das als Sifa in Ruhe betrachten. Ich lebe meinen Beruf aber sehr "genau" aus. Und da ist es mir wichtig, ich arbeite als Dienstleister, das ich meine Kunden ordentlich berate. Und da gehört das für mich dazu.......

    LG
    Michael Kasper

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  • natürlich ist es nicht egal (...wie lange das Ei gekocht hat :D - fiel wir gerade ein), ob die BG anerkennt oder nicht. Das ist ganz klar. Was ich sagen wollte ist, dass wenn es keine Haustür gibt, ab wann es sich lt. Definition um einen Wegeunfall handelt, dann muss eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. So beginnt der Weg möglicherweise an der Wohnungstür. Oder: es gibt gar keinen Weg, dann wäre es wohl gleich als Arbeitsunfall zu bezeichnen. Bei "normalen" Wegen zur Arbeit geht man ja durch eine Hauseingangstür ins Treppenhaus - und da wäre es auch ein Arbeitsunfall. Eigentlich ist das Gezerre unverständlich und in jedem Fall Widerspruchsfähig.
    Bin auf die Auflösung gespannt.
    VG Martina

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    Andre' Maurois

    Einmal editiert, zuletzt von Martina111 (8. Februar 2009 um 21:12)

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe ihr habt das herrliche Winterwochende genießen können.

    Ich glaube hier geht es nicht um die Frage ob eine Sifa ihren Beruf als Berater ernst nimmt oder nicht. Es ist auch klar, dass jeder Unfall gemeldet werden muss.
    Aber wie sieht denn vielfach die Realität aus? Viele Unternehmer melden nicht gerne Arbeitsunfälle weil das Papierkrieg bedeutet und weil sie befürchten, dann höhere Beiträge zahlen zu müssen und evt. noch Besuch von der BG zu bekommen. Da warten sie lieber bis die BG sich meldet wenn über den behandelnden Arzt die BG Kenntnis von einem Unfall erhalten hat. Beschäftigte denken beim Arzt nicht daran, den Unfall als Arbeits-/Wegeunfall anzugeben.
    Wenn die Sifa um Rat gefragt wird, sollte jede Sifa sich ganz genau überlegen, wie und in welche Richtung sie den Beschäftigten berät. Sifas sind keine Juristen und auch wenn die Sifa noch so viele Fallbespiele kennt, jeder Unfall kann eine neue Situation darstellen.
    Daher muss jeder Unfall, im Sinne des Beschäftigten, gemeldet werden. Dann wird man schon sehen, wie die BG reagiert und hat entsprechende (juristische) Möglichkeiten.

    Viele Grüße

    Puma

  • ...da schliesse ich mich Martina111's Ausführungen an.

    Michael, nichts gegen Deinen Berufsethos - sehe ich genauso - aber nichtsdestotrotz sind wir SiFa's und keine Rechtsanwälte. Wie die kleinen Diskussionen und Kommentare hier schon zeigen, ist dies ein Fall für den Rechtsanwalt und die Sozialgerichte, da es sich um eine recht komplizierte und ungewöhnliche Rechtslage mit, u.U. bedeutsamen, Pilotcharakter handelt.

    Meiner Meinung nach kann ich hier meinem Kunden nur zum Widerspruch raten und ihm evtl. mir bekannten Rechtsbeistand empfehlen. Bei weitergehenden Ratschlägen und Empfehlungen kann Deine gut gemeinte und durchaus richtige Berufsauffassung ganz schnell in des Gegenteil umschlagen.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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  • Hallo SiFagemeinde,

    bei diesem Fall komt mir ein Unfall von vor 2 Jahren ins Gedächnis.

    Eine Mitarbeiterin verließ morgens ihr Haus, stürtzte auf ihrer vereisten Treppe und brach sich ein Bein. Hier war der Fall eigentlich klar, dennoch gab es von Seiten der BG rückfragen über den genauen Ort des Unfalls.

    Die AP hat es mir dann so erklärt:

    Verläßt ein MA seine Wohnung/Haus und überschreitet die Türschwelle, ab da ist es dann ein Wegeunfall, also auch auf der Hauseigenen Treppe. Geht der MA zu der Garage in dem sein PKW steht ist dies auch noch der versicherte Arbeitsweg, geht er in die Garage ist es kein Arbeitzweg mehr und somit durch die BG nicht versichert. Verläßt er mit dem PKW die Garage und überschreitet widerum die "Türschwelle" (dieses Mal von der Garage) wird es wieder ein Wegeunfall. Würde der MA in der Garage einen Unfall erleiden wäre dieser NICHT durch die BG versichert.

    Ein anderer Fall: Ein MA hat Feierabend, hat abgestempelt und verläß den Umkleideraum, geht die Treppe vom Umkleidraum herunter und stürzt.!
    Da sich die Treppe noch auf Firmengelände befindet ist dies kein Wegeunfall sondern ein Arbeitsunfall. Auch hier ist die "Türschwelle" (Firmengelände) entscheidend.

    Bei obrigen Unfall hat der Mr.X ja nie die Türschwelle überschritten, in diesem Beispiel wäre ja die Tür zum Büro die "Türschwelle". d.h verläßt er sein "Haus" (Wohnbereich) überschreitet er die Schwelle und befindet sich gleich in seinem Arbeitsbereich. Einen Arbeitsweg gibt es nicht!!
    Da hätte er sich noch ins Büro schleppen und angeben sollen dort gestürzt zu sein, da wäre es zuminderst ein Arbeitsunfall ;)

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Hallo zusammen,

    mir stellt sich jetzt die Frage wie das bei einem Telearbeitsplatz wäre.

    Da müßte ja "theoretisch" alle Wege auch Hausintern zum TeleAB versichert sein oder ?

    Wir haben einige TeleAB's allerdings gab es da noch nie einen Unfall.

    Grüße Berni

    Es grüßt Berni

  • Hallo Michael Kaspar,

    ich habe dieses Thema schon mit Interesse verfolgt und sehe es hier in diesem Fall eigentlich auch so, dass das nur im Rahmen einer Einzelfall-Entscheidung der Unfallversicherung und danach gegebenenfalls gerichtlich zu klären ist.

    In einem ähnlichen, aber nicht direkt vergleichbaren Fall hat ein Gericht entschieden. Es trifft hier zwar nicht genau den Kern deiner Anfrage, aber es lassen sich aus der Begründung einige interessante Hinweise ableiten:

    http://www.ra-kotz.de/wegeunfall.htm

    PF

    Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen
    (Mark Twain)